Frau Staatssekretärin, ich muss noch einmal auf Ihre Weigerung zurückkommen, hier tatsächliche Zahlen zu erheben.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Weigerung, das zu verstehen! – Abg. Joachim Paul, AfD: Darf er vielleicht die Frage stellen?)
Ein Massenphänomen wäre für mich ein Phänomen, bei dem regelmäßig in intensiverer Form Dinge von Ausländerbehörden an uns herangetragen würden und eine ernsthafte Problemanzeige erfolgen würde.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es ein Widerrufsverfahren – korrigieren Sie mich –, so habe ich es Ihrer Antwort entnommen, explizit bei der Heimreise aus Zwecken des Urlaubs oder aus anderen Gründen im Grunde genommen nicht, sondern es wird nach drei Jahren sowieso standardmäßig überprüft. Im Rahmen dieser standardmäßigen Überprüfung findet überhaupt diese Überprüfung statt. Habe ich Sie da richtig verstanden?
(Beifall und Heiterkeit des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD – Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist eine Fragestunde! – Abg. Michael Frisch, AfD: Was gibt es da zu klatschen? Kindergarten! – Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, eben! So bekommt man schon Beifall von den Grünen! – Glocke des Präsidenten)
Das sind zwei komplett unterschiedliche Verfahren, nein, es ist jedes Mal ein Widerrufsverfahren, bei dem der Einzelfall betrachtet und dann entschieden wird, ob widerrufen wird. Es gibt die Standardüberprüfung, die bei allen Schutzberechtigten nach drei Jahren einmal stattfindet, aber es gibt zusätzlich aus konkretem Anlass unter Umständen Widerrufsverfahren. Das heißt, wenn das BAMF erfährt, hier gab es eine Reise in den Herkunftsstaat, dann prüft es, ob der Schutzstatus widerrufen wird oder nicht. Das hängt vom Grund der Reise ab.
Wenn jemand zum Beispiel einfach eine Woche, um einem im Sterben liegenden nahen Angehörigen beizustehen, ins Herkunftsland zurückgefahren ist, ist das eine andere Lage, als wenn kein besonderer Grund dafür ersichtlich ist und sich jemand eine sehr lange Zeit im Herkunftsstaat aufgehalten hat.
Also, da wird jedes Mal genau der Einzelfall geprüft. Das hängt auch sehr davon ab, wie genau der Schutzgrund aussieht, warum jemand geflüchtet ist. Es ist ja ein Unterschied, ob jemand aus einem Grund geflüchtet ist, weil er befürchten muss, dass er an der Grenze sofort verhaftet wird, oder ob jemand zum Beispiel wegen des Krieges aus Syrien geflüchtet ist und jetzt dorthin zurückreist, um zum Beispiel an einer Beerdigung teilzunehmen oder von einem sterbenden Angehörigen Abschied zu nehmen. Aber das wird immer im Einzelfall geprüft. Das sind einzelne Verfahren.
Es gibt auch andere Widerrufsverfahren, die in Betracht kommen, wenn jemand zum Beispiel eine schwere Straftat begangen hat. Das sind besonders geführte Widerrufsverfahren, die dann auch genau zu dem Zeitpunkt geführt werden, zu dem diese Erkenntnis aufkommt. Da wird nicht drei Jahre gewartet, bis man diese Prüfung durchführt,
( Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Nein, sie ist behandelt worden! Sie ist nicht beantwortet worden!)
Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Marco Weber und Steven Wink (FDP), Start des Förderprogramms EULLa – Nummer 9 der Drucksache 17/9818 – betreffend.
3. Wie viel Hektar bzw. wie viel Prozent der gesamten Landesfläche werden derzeit in Rheinland-Pfalz nach umweltschonenden Kriterien bewirtschaftet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eine intakte Natur, eine hohe Umweltqualität, das ist keine alleinige Bringschuld der Landwirtschaft, es ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Aus diesem Grund sind für mich unsere Agrarumweltmaßnahmen von enormer Bedeutung, signalisieren sie doch der Landwirtschaft, dass die Gesellschaft nicht nur fordert, sondern auch unterstützt.
Rheinland-Pfalz hat in der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) seines Entwicklungsprogramms EULLE nach der ELER-Verordnung mit 15 Vorhabensarten im Programm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ ein attraktives Angebot. Den Landwirten werden dabei zum Teil mehrere Varianten und Module zur Auswahl und Kombination angeboten. Die Landwirte gehen hier auf freiwilliger Basis fünfjährige Verpflichtungen ein, mit denen sie sich zu Bewirtschaftungsauflagen und damit zu einer besonders umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen verpflichten. Damit gehen sie über die normalen Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus des Entwicklungsprogramms EULLE zu berücksichtigen.
Zu den Fragen 1 und 2: Bei der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme werden in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zwei Bereiche unterschieden: zum einen landwirtschaftliche Vorhabensarten und zum anderen Vorhabensarten des Vertragsnaturschutzes.
Zu den landwirtschaftlichen Vorhabensarten zählen umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland, vielfältige Kulturen im Ackerbau, Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über den Winter, Anlage von Gewässerrand
streifen, umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenflächen im Unternehmen, Anlage von Saumund Bandstrukturen auf Ackerflächen, Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz, alternative Pflanzenschutzverfahren, biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau.
Zu den Vorhabensarten des Vertragsnaturschutzes gehören der Vertragsnaturschutz Grünland, Vertragsnaturschutz Kennarten, Vertragsnaturschutz Weinberg, Vertragsnaturschutz Acker und Vertragsnaturschutz Streuobst.
Zum Stand 31. Dezember 2018 wurden rund 150.000 Hektar nach den Grundsätzen der vorgenannten AUKM bewirtschaftet, für die eine Förderung von rund 22 Millionen Euro ausgezahlt wurde. Davon entfielen etwa 3,7 Millionen Euro bzw. 29.000 Hektar auf die Förderung der umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen oder 900.000 Euro auf die Anlage von 1.600 Hektar Saum- und Bandstrukturen.
Im Weinbau wurden die umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagen mit 3 Millionen Euro und der biotechnische Pflanzenschutz mit 1,9 Millionen Euro gefördert. Hinzu kamen rund 61.000 Hektar, die im Rahmen der Förderung des ökologischen Landbaus mit rund 16 Millionen Euro gefördert wurden. Insgesamt wurden damit allein im Rahmen der AUKM und des ökologischen Landbaus rund 210.000 Hektar nach besonderen umweltschonenden Kriterien bewirtschaftet und in 2018 mit 38 Millionen Euro gefördert.
Zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, nehmen die rheinlandpfälzischen Landwirte mit rund 210.000 Hektar an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und der Förderung des ökologischen Landbaus teil. Hinzu kommen rund 38.000 Hektar, die als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings gemeldet werden. Das Greening wurde 2015 mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union eingeführt. Damit wurden die Direktzahlungen der Europäischen Union an die Bauern mit Umweltauflagen verknüpft, zu denen die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen gehört.
Die rheinland-pfälzischen Landwirte haben in 2018 rund 38.000 Hektar als ökologische Vorrangflächen gemeldet. Dabei haben die Betriebe mit 22.000 Hektar Zwischenfrüchte und 2.300 Hektar Leguminosen deutliche Schwerpunkte gesetzt. Darüber hinaus wurden auf rund 12.000 Hektar Brachen angelegt, die die Artenvielfalt unterstützen. Die aus Umweltsicht besonders positiven Möglichkeiten für ökologische Vorrangflächen wie Feld, Waldrand, Pufferstreifen und Landschaftselementen wurden mit rund 1.000 Hektar eher zurückhaltend genutzt.
Damit werden rund 250.000 Hektar, das entspricht 35 % der landwirtschaftlichen Fläche des Landes RheinlandPfalz, in besonderer Art und Weise im Interesse der Umwelt bewirtschaftet. Das zeigt die Bereitschaft, den Grundsatz der GAP-Reform „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ auch umzusetzen.
Mit den ökologischen Vorrangflächen und ihrer Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen leisten die
Landwirte einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Klima. Unser Klima, unsere Natur, unsere Umwelt – wir alle sind für sie verantwortlich.