Das zeigt, es braucht eine starke Politik der sozialen Verantwortung, um eine solche Ausbeutung einzudämmen. Wenn möglichst viele Gemeinden eine solche Friedhofssatzung aufstellen, wenn weitere Bundesländer unserem Vorbild folgen, werden wir natürlich nicht alleine das Problem der ausbeuterischen Kinderarbeit auf diesem Globus lösen, aber wir können einen wichtigen Beitrag der sozialen Verantwortung dazu leisten und vielleicht dazu, wenigstens ein Stückchen unsere Welt etwas besser und gerechter zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderarbeit beutet aus. Kinderarbeit ist gefährlich. Kinderarbeit hinterlässt tiefe Spuren in den Kinderseelen; denn sie macht es den Kindern unmöglich, Schulen zu besuchen. Sie raubt den Kindern damit ihre Zukunft.
152 Millionen Mädchen und Jungen weltweit sind als Kinderarbeiter in Goldminen, auf Kakaoplantagen oder in Steinbrüchen tätig. Der Landtag bekräftigt schon seit Jahren den politischen Willen, einen Beitrag zum internationalen Kampf gegen Kinderarbeit zu leisten und hat sich die Frage gestellt, was wir in Rheinland-Pfalz für Regelungen schaffen können, um Kinderarbeit einzudämmen. So findet sich beispielsweise eine Regelung im rheinlandpfälzischen Landestariftreuegesetz wieder, in dem die Möglichkeit der Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) normiert ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geht der Landtag diesen begonnenen Weg weiter. Mit dem Gesetzentwurf wird es künftig für Friedhofsträger möglich sein zu bestimmen, dass Grabmale nur dann errichtet werden, wenn sie nachweislich nicht aus Kinderarbeit kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung begrüßt diese Regelung ausdrücklich, formulieren wir doch damit die Erwartungshaltung an alle die, die am Handel mit Grabstein beteiligt sind, dass sie auf die Einhaltung dieser Kinderrechte pochen und auf die Eindämmung von Kinderarbeit in den Ursprungsländern hinwirken.
Wir zerschlagen gleichzeitig den Anreiz für den Handel mit Grabmalen aus Kinderarbeit, und – auch das ist ein wichtiger Punkt – mit diesem Gesetzentwurf wird dem Wunsch vieler Kommunen entsprochen, eine rechtssichere Möglichkeit zu haben, um für Grabsteine die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu verlangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Grabsteine aus Kinderarbeit haben auf unseren Friedhöfen keinen Platz. Das sagen die Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, das sagen auch unsere rheinland-pfälzischen Kommunen. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf das so deutlich macht.
Liebe Kolleginnen Kollegen, es ist richtig – liebe Frau Thelen –, dass man keinen Schnellschuss gemacht hat, sondern dass man sich Zeit genommen hat, diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten und man sich intensiv damit auseinandergesetzt hat. Es gab sehr wohl rechtliche Bedenken zu den Regelungen aus anderen Bundesländern, die teilweise sogar für verfassungswidrig erklärt wurden. Es war richtig und wichtig, die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes mit einzubringen und daraus diesen Gesetzentwurf zu entwickeln. Es muss das Ziel sein, eine rechtssichere Lösung, einen rechtssicheren Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Das ist damit geschehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf eine andere Änderung eingehen: die Veränderung der Bestattungsfrist. Diese soll von sieben auf zehn Tage erhöht werden, um den Menschen mehr Zeit zu geben, in Würde und Pietät von ihren Angehörigen Abschied zu nehmen.
Es soll nicht der falsche Eindruck entstehen, die Landesregierung stelle sich gegebenenfalls gegen eine solche Regelung. Das ist überhaupt nicht der Fall. Es ist mir aber wichtig zu betonen, dass der Landesregierung bisher keine Probleme mit der bestehenden 7-Tages-Frist angetragen wurden, weder von Bestattern noch aus dem Kreise der Kommunen. Es gibt – Frau Thelen hat es erwähnt – bereits jetzt eine Ausnahmeregelung, die eine Abweichung von der Bestattungsfrist zulässt.
Lassen Sie mich zudem noch erwähnen, dass die rheinland-pfälzische Frist im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher im Mittelfeld und damit in einem für uns durchaus vertretbaren Rahmen liegt. Es gibt durchaus Bundesländer, die eine wesentlich längere Bestattungsfrist haben. Das stimmt. Es gibt aber auch Bundesländer – das wurde vielleicht bewusst verschwiegen –, die eine deutlich kürzere Bestattungsfrist haben.
Ich verweise auf unser Nachbarland Hessen oder auf Bayern, die lediglich vier Tage als Frist einräumen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich die familiären Strukturen ändern. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner betont. Die Familien wohnen räumlich weiter voneinander entfernt, und es braucht mehr Zeit, um anzureisen. Es sind viele Fragen der Organisation rund um die Bestattung zu klären. Das gestaltet sich häufig schwierig. Von daher kann eine Fristverlängerung von sieben auf zehn Tage zur Entlastung der Angehörigen beitragen.
Sie kann dabei unterstützen, würde- und pietätvoll Abschied zu nehmen. Wir werden uns als Landesregierung dieser Ausweitung auf zehn Tage daher auf gar keinen Fall verschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich deshalb auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetzesentwurf.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen der Staatsministerin hat sich die Abgeordnete Thelen gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, das war eine geschickte Einlassung. Sie schließen sich diesem Vorschlag der Koalition an. Ich denke, damit sind Sie klug beraten.
Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass bei Ihnen offensichtlich doch ein Umdenken stattgefunden hat. Es ist noch nicht so lange her. Ende Juni haben wir von Ihnen die Antwort auf unsere Große Anfrage bekommen. Ich glaube, die war zwar vom Staatssekretär unterschrieben, ich denke aber, Sie wissen, was er unterschreibt.
In der Antwort stellen Sie fest, dass Sie keine Notwendigkeit für eine Änderung sehen, also durchaus der Auffassung sind, dass sieben Tage und ein individueller Antrag – ein mit Formularen versehenes Verwaltungsverfahren – durchaus zumutbar und nicht unangemessen seien.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass etwas deutlicher geworden wäre, dass auch Sie es für eine positive Entwicklung halten, wenn trauernde Angehörige in der Situation, in der sie stehen – das haben mehrere Redner eben beschrieben –, bei uns in Zukunft bessere Verhältnisse finden werden und keinen individuellen Antrag mehr für eine Verlängerung auf zehn Tage stellen müssen.
Ich halte das wirklich für einen positiven Schritt. Daher wäre mir an dieser Stelle schon etwas mehr Zustimmung wichtig.
Liebe Kollegin Thelen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung verschließt sich überhaupt nicht dieser Ausweitung der Frist. Es war uns nur wichtig – das ist auch in der Antwort deutlich gemacht worden –, dass wir keine totale Ausnahmefrist haben, sondern wir die sieben Tage, wie wir sie in Rheinland-Pfalz geregelt haben, beispielsweise auch im Saarland wiederfinden. Es gibt deutlich weniger in Bayern und Hessen, die nur vier Tage haben.
Es sollte der Eindruck vermieden werden, Rheinland-Pfalz würde sich irgendwo am Rand befinden. Nein, wir haben uns mit der Bestattungsfrist im Mittelfeld befunden.
Wie gesagt, bisher wurden weder von Bestattern noch von den Kommunen Bedenken und Probleme an uns herangetragen. Wir nehmen die Debatte aber durchaus zur Kenntnis. Wir nehmen vor allen Dingen zur Kenntnis, dass sich Familienstrukturen verändern. Von daher verschließen
Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass wir bisher mit der 7-Tages-Regelung in einem guten Mittelfeld gelegen haben. Jetzt erweitern wir auf zehn Tage und geben damit noch mehr Gelegenheit für die Angehörigen, pietät- und würdevoll Abschied zu nehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Da wir den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten haben, schlage ich Ihnen vor, dass wir die vertiefte Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und im Rechtsausschuss durchführen und den Gesetzentwurf deshalb an diese überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen.
Damit ist Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt. Wer dieser Ausschussüberweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass auch der Antrag an den Ausschuss überwiesen ist.
Tiere sind keine Ware – Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9795 –
Bevor ich Sie auffordere, sich zu melden, darf ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Auszubildende der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Liebe junge Leute, herzlich willkommen bei uns in der Plenarsitzung! Wir freuen uns.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein niedlicher Golden-Retriever-Welpe schaut mit großen Augen in die Kamera, legt sein Pfötchen