Die kommunalen Spitzen wollten sogar noch einen höheren, oder sie haben gesagt, sie können nicht ausschließen, ob sie nicht einen höheren wollen.
Alle diese Dinge sind ausführlich besprochen worden. Es bleibt dabei, es ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, Kitas zu betreiben. Das können Sie zehnmal in Abrede stellen oder nicht. Wo bedarfsgerecht geplant wird, müssen die Kitas entsprechend ausgestattet werden. Das passiert so auch an vielen Enden.
Was wir als Land machen, ist, wir unterstützen seit geraumer Zeit mit großen Beträgen die kommunale Selbstverwaltung bei ihrer Pflichtaufgabe. Wir tun das gern, weil uns die Gebührenfreiheit in Rheinland-Pfalz und auch die gute Qualität der Kitas wichtig ist. Wir werden das weiterhin tun, und wir tun das sogar in höherem Maße. Wir zahlen fast die Hälfte der Personalkosten. Wir tun das gern und werden das weiterhin tun.
Frau Beilstein, nein, das ist nicht unsere Pflicht. Ehrlich gesagt, Sie haben mir vorhin vorgeworfen, ich sei Juristin. Ja, ich bin Juristin. Ich weiß schon, was unsere Pflicht als Land und was eine kommunale Pflichtaufgabe ist.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Deshalb schreiben Sie auch „sollen“, „können“ und „möchten“ rein! – Weitere Zurufe von der CDU)
Ich habe alle Kurzintervenienten ausreden lassen. Ich wäre dankbar, wenn ich vielleicht auch drei Sätze am Stück sagen dürfte.
Dafür gibt es die Konnexitätsgespräche. Dafür gab es die Beratung. Dafür gibt es auch eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und den Kommunen.
Zu dem, was Herr Abgeordneter Frisch gesagt hat, kann ich nur sagen: Ihr Familienbild ist nicht mein Familienbild.
(Abg. Michael Frisch, AfD: Was haben denn wissenschaftliche Erkenntnisse mit Familienbildern zu tun? – Unruhe bei der AfD)
Herr Abgeordneter Frisch – ich habe Sie auch ausreden lassen –, wenn Sie sich so sehr eingearbeitet haben, hätte die AfD einmal konkret einen Vorschlag im Verfahren machen und nicht einfach nur sagen können, es muss irgendwie mehr sein.
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen weitere 4 Minuten und 50 Sekunden zur Verfügung. Gibt es Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht mehr. Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9808 –. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8830 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Wer dem Gesetz in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Wir stimmen noch über die Entschließungsanträge ab, zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9830 –. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.
(Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht nur die SPD! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
Entschuldigung, ich war einen Tick zu schnell, Herr Haller, danke schön für den Hinweis. Wer diesem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9326 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben auch hier eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf Sie noch kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 83. Sitzung am 13. Juni 2019 ohne Aussprache statt. Das Gesetz wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Medienpolitiker darf ich des Öfteren zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen sprechen. Deshalb freue ich mich heute, dass es einmal ein anderer Staatsvertrag, derjenige zum IT-Planungsrat, ist.
Es geht um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Einsatz von Informationstechnologien in den Verwaltungen. Im Jahr 2010 gegründet, sollen durch den Planungsrat die verschiedenen Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen koordiniert und verbessert werden. Im Laufe der Zeit hat man gemerkt, dass es zielführend ist, eine neue eigene Einheit zu gründen, die mit sehr schlanken Strukturen diese gemeinschaftlichen Ressourcen, die sie dann bekommt, noch besser ausgestalten kann. Das wird laut Staatsvertrag jetzt die FITKO, die Föderale ITKooperation, eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als gemeinsames Ziel haben wir doch alle eine einheitliche Bürger-ID vor Augen, mit der man künftig in Deutschland alle Verwaltungsgeschäfte und Ähnliches ausführen kann und bei der unsere relevanten Daten sicher gespeichert werden. Mit diesem Staatsvertrag werden Grundlagen geschaffen, um Fachverfahren zu harmonisieren, eine zentrale Steuerung einzuführen und um das Onlinezugangsgesetz umzusetzen.
Außerdem wird die Finanzierung geregelt: Bund und Länder teilen sich die Kosten. Wer an gewissen Verfahren nicht teilnimmt, muss auch nicht bezahlen. Für Rheinland-Pfalz sind diese Ausgaben durchaus überschaubar. Kurz gesagt,
die Chancen sind viel größer als die Risiken. Auch deshalb gab es wohl eine einstimmige Empfehlung des Innenausschusses zur Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. Wir schließen uns dieser heute gern an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des ITPlanungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern geht es heute um den Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c Grundgesetz.
Vielleicht zu Beginn ein kurzer Blick auf die Genese: Bereits im Jahr 2009 trat der wichtigste Teil der Föderalismusreform II in Kraft. Als Bestandteil des Reformpakets wurde das Grundgesetz um die Artikel 91 c und Artikel 91 d ergänzt. Deutschland war damit einer der ersten Staaten, die Strukturregelungen für Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstatteten. Auf Basis von Artikel 91 c Grundgesetz können die bestehenden IT-Gremien und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver gestaltet und somit dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Zudem schafft Artikel 91 c Grundgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen.
Mit dieser Grundgesetzänderung hat der Bund außerdem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz der Verwaltungen von Bund und Ländern erhalten. In Umsetzung von Artikel 91c Grundgesetz haben Bund und Länder den IT-Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats geschlossen, der die Ziele der Zusammenarbeit festschreibt. Dieser Staatsvertrag etabliert seit dem Jahr 2010 den IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik.
Mit der heutigen Zustimmung zur Vertragsänderung soll eine schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit des ITPlanungsrats ins Leben gerufen werden. Diese Unterstützungseinheit wird in die Form einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts gegossen, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat und in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes organisiert sein wird.
In dieser FITKO, dieser Föderalen IT-Kooperation, sollen die bestehenden, bisher dezentral organisierten Strukturen für Projekte und Produkte des IT-Planungsrats zukünftig unter einem gemeinsamen Dach gebündelt werden, um die bestehenden Ressourcen effektiver nutzen zu können
und um überflüssige Parallelstrukturen zu vermeiden. Gegen diese sinnvolle Vorgehensweise gibt es seitens der CDU keinerlei Bedenken. Wir werden dem zustimmen.
oh, Verzeihung, verehrte Präsidentin – liebe Kollegen, die Digitalisierung der Verwaltung ist eine wichtige und zukunftsweisende Aufgabe. Seit dem Jahr 2010 kümmert sich der IT-Planungsrat um die Entwicklung von Strategien zum E-Government für Bund und Länder und steht entsprechend vor großen Herausforderungen. Diese ergeben sich vor allem aus der starken Heterogenität der IT-Infrastruktur. Mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) soll dem IT-Planungsrat bis zum Jahr 2020 eine Einrichtung des öffentlichen Rechts zur Seite gestellt werden, die sich vor allem um die operative Umsetzung der Maßnahmen und Strategien kümmert.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes, welches Bund und Länder zur Einrichtung des elektronischen Verwaltungsportals verpflichtet, halten wir eine solche Einrichtung für sinnvoll. Wenn der sogenannte Portalverbund, also die Verknüpfung der digitalen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen, bis zum Jahr 2020 realisiert werden soll, ist eine gemeinsame Strategie nicht nur begrüßenswert, sondern überfällig. Davon profitiert nämlich nicht nur die Verwaltung, sondern am Ende auch der Bürger, weil er sich dank des Verbunds portalunabhängig über Dienstleistungen informieren und diese online abwickeln kann.