Protocol of the Session on August 21, 2019

Insbesondere vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes, welches Bund und Länder zur Einrichtung des elektronischen Verwaltungsportals verpflichtet, halten wir eine solche Einrichtung für sinnvoll. Wenn der sogenannte Portalverbund, also die Verknüpfung der digitalen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen, bis zum Jahr 2020 realisiert werden soll, ist eine gemeinsame Strategie nicht nur begrüßenswert, sondern überfällig. Davon profitiert nämlich nicht nur die Verwaltung, sondern am Ende auch der Bürger, weil er sich dank des Verbunds portalunabhängig über Dienstleistungen informieren und diese online abwickeln kann.

Durch die gemeinsame Trägerschaft von Bund und Ländern werden hier auch keine Kompetenzen an den Bund übertragen, sondern es geht darum, gemeinsam nach passenden Lösungen zu suchen.

Die entstehenden Mehrkosten für das Land in Höhe von 76.000 Euro pro Jahr für die Einrichtung der FITKO und 5,64 Millionen Euro für das Digitalisierungsbudget für 2019/2020 halten wir aus diesem Grund für vertretbar. Dementsprechend sind wir bereit, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.

Dennoch halten wir es mit diesem Schritt nicht für getan. Die politisch handelnden Akteure haben viele Jahre gezeigt, dass sie unfähig sind, den digitalen Wandel aus eigener Kraft zu gestalten. An diesem Problem wird auch die Föderale IT-Kooperation nur wenig ändern können.

Die Situation ist nach wie vor dramatisch, und unser ganzer Wirtschaftsstandort ist in Gefahr. Nicht umsonst hatten wir

bereits die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Digitalisierung“ mit ausgewiesenen Experten sowie den Aufbau einer Digitalagentur gefordert. Letzteren Vorschlag hat nun auch die CDU, wenn auch mit einiger Verspätung und etwas abgewandeltem Titel, für sich entdeckt.

Die Verantwortung für die mangelhaften Maßnahmen, aber auch für die abgehängten Regionen und Städte und für die in höchstem Maße gefährdete Infrastruktur tragen Sie, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, ganz allein. Sie haben es nicht vermocht, Prioritäten zu setzen und die Vorgänge zu ordnen. Ganze Landstriche wurden unter Ihnen und der SPD dem Verfall und der Degeneration überlassen.

(Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Monika Becker, FDP)

Verabschieden Sie sich also aus dem Dschungel des KleinKlein. Erlösen Sie Wirtschaftsminister Dr. Wissing vom Joch, der sich im Treibsand des Mikromanagements zunehmend verschleißt und verzettelt.

(Zuruf der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Sie verspielen durch Untätigkeit unsere Zukunft. Die Politik der ruhigen Hand in Rheinland-Pfalz wird zu Erstarrung führen, und in wenigen Jahren werden wir noch weiter international abgehängt sein, als wir es aktuell schon sind.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Abschließend können wir nur appellieren: Greifen Sie unsere Vorschläge zur Digitalisierung, zur Start-up-Förderung und zur Entwicklung einer Sonderwirtschaftszone in der Westpfalz auf, und ermöglichen Sie Bürgern und Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Zukunft eigenverantwortlich gestalten zu können.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu.

(Beifall bei der AfD – Abg. Monika Becker, FDP: Wie, echt? – Abg. Michael Hüttner, SPD: Bei der Rede geht das doch gar nicht!)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Becker von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Deutschland soll zum internationalen Spitzenreiter im Bereich der Digitalisierung werden; denn die digitale Welt prägt schon heute das Leben der Menschen, insbesondere der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. So verlagert sich beispielsweise das Lernen in die digitale Welt: Google ist der neue Brockhaus, die Dropbox ist die neue Arbeitsgruppe und die Cloud der neue Zettelkasten.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, Digitalisierung berührt alle Bereiche unseres täglichen Lebens. An uns liegt es nun, die beste digitale Infrastruktur zur Verfügung

zu stellen, und zwar vom Mainzer Dom bis an die mittlerweile sprichwörtliche Milchkanne in der Eifel.

(Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Aha!)

Meine Damen und Herren, natürlich und unzweifelhaft gehen mit der Digitalisierung auch Herausforderungen einher. Diesen Herausforderungen begegnen wir in RheinlandPfalz unter anderem mit dem Projekt „Interkommunales Netzwerk Digitale Stadt“, das ich im Mai zum Thema der Sitzung des Innenausschusses gemacht habe. So kooperieren Städte in Rheinland-Pfalz interkommunal und finden gemeinsam Lösungswege, die Digitalisierung zu meistern.

Die Städte Andernach, Speyer, Wörth am Rhein und Zweibrücken machen hierzu den Anfang. Ab 2020 können sich alle Städte in Rheinland-Pfalz diesem Projekt anschließen und somit Hand in Hand die Digitalisierung in den Verwaltungen des Landes vorantreiben.

Meine Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetz nutzen wir die Chancen, die uns eine Zusammenarbeit mit den anderen Ländern gibt. Um das Ziel einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur schneller und effektiver zu erreichen, soll FITKO als zentrale leistungsfähige Einheit die Kompetenzen der Länder am Standort Frankfurt bündeln.

Rheinland-Pfalz wird unmittelbar von den Erfahrungswerten und dem Know-how aller Länder profitieren. Zugleich stärken wir die Handlungs- und Strategiefähigkeit des ITPlanungsrats bei der Bewältigung der digitalen Herausforderungen unserer Zeit.

Meine Damen und Herren, die FITKO ist eine gute Möglichkeit, die Digitalisierung bundesweit einheitlich zu entwickeln. Aus diesen Gründen stimmen wir dem heutigen Gesetzentwurf gerne zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Änderung des Ersten Staatsvertrags zur Einrichtung des IT-Planungsrats. Notwendig ist diese Änderung aufgrund des Onlinezugangsgesetzes. Dieses Gesetz soll ein einheitliches Serviceportal für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen, über das man beispielsweise das Elterngeld, aber auch den Schulbesuch anmelden sowie einiges an Verwaltungstätigkeiten abwickeln kann und dann nicht mehr die Verwaltung vor Ort oder verschiedene Verwaltungen aufsuchen muss.

Das ist ein Ansatz, den wir begrüßen können, und deswegen unterstützen wir die vorliegende Änderung zur Einrichtung von FITKO, das haben die Kolleginnen und Kollegen

bereits erklärt. Wir wollen, dass Verwaltungsleistungen digital und anwenderfreundlich sind, und deswegen unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Nun erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Staatssekretär Stich, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im März 2019 dem Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag zugestimmt und ihn unterzeichnet. Hintergrund ist der klare Beschluss des IT-Planungsrats, dem ich für Rheinland-Pfalz angehöre, dass wir eine mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete Unterstützungseinheit in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts für Föderale IT-Kooperationen brauchen. Diese Anstalt, abgekürzt FITKO, soll dabei in gemeinsamer Trägerschaft der Länder und des Bundes eingerichtet werden.

Ziel ist es, die Handlungs- und die Strategiefähigkeit des IT-Planungsrats durch eine leistungsfähige operative Einheit zu stärken. FITKO soll ihre Arbeit zum 1. Januar 2020 aufnehmen und unter anderem das wichtige Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern verwalten.

Um die Voraussetzungen zur Gründung von FITKO zu schaffen, muss der geltende IT-Staatsvertrag aus dem Jahr 2010 – er ist schon in die Jahre gekommen – durch den Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen betreffen Regelungen zur Errichtung, zur Aufgabenträgerschaft, Aufsicht und Finanzierung der FITKO.

Damit der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag wie beabsichtigt zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten kann, muss dieser bis zum 30. September 2019 ratifiziert werden. Dazu bedarf es nach der Landesverfassung der Zustimmung des Landtags durch Gesetz. Das entsprechende Gesetz ist Gegenstand der heutigen Beratung.

Der finanzielle jährliche Mehrbedarf durch die FITKO ist überschaubar. Er wird insgesamt bei 2,7 Millionen Euro liegen. Für Rheinland-Pfalz wird dies jährliche zusätzliche Kosten von rund 80.000 Euro bedeuten. Zum Ausbau der Onlineleistungen der öffentlichen Verwaltung soll beim ITPlanungsrat für die Weiterentwicklung der IT zudem ein Budget von bis zu 180 Millionen Euro bereitgestellt und – ich habe es bereits gesagt – durch die FITKO verwaltet werden.

Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bis Ende 2022, wie es das Onlinezugangsgesetz vorgibt, alle Verwaltungsleistungen direkt, einfach, sicher und online nutzen können. Aus meiner Sicht ist das ein guter Grund, das Zustimmungsgesetz zum IT-Änderungsstaatsvertrag heute zu

beschließen.

Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Wir sind damit am Ende der Debatte zu diesem Gesetzentwurf, den wir in der zweiten Beratung aufgerufen haben. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Gesetzentwurf – Drucksache 17/9326 – in zweiter Beratung unmittelbar zur Abstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Für Enthaltungen und Neinstimmen gibt es keinen Raum. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Auch hier gibt es für Enthaltungen und Neinstimmen keinen Raum. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf – Drucksache 17/9326 – in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9329 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/9770 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung ohne Aussprache behandelt werden. Ich darf kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren: Die erste Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte in der 83. Plenarsitzung am 13. Juni 2019. Es erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse empfehlen eine unveränderte Annahme des Gesetzes.

Ich komme deshalb zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/9329 – in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Für Enthaltungen und Neinstimmen ist kein Raum. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Es gibt keinen Raum für Enthaltungen und Neinstimmen. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf – Drucksache17/9329 – in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: