Protocol of the Session on March 28, 2019

Für die Landesregierung beantwortet die Anfrage Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gemeinsames Ziel dieser Landesregierung, den Radverkehr in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Wir arbeiten im Rahmen einzelner gezielter Pilotprojekte daran, Radschnellwege zügig auf den Weg zu bringen. Auf vorhandenen Wegen und Straßen sollen unkomplizierte und schnell umsetzbare Lösungen möglich werden.

Die Bezeichnung „Radschnellwege“ wird heute als Überbegriff für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten verwendet. Letztere werden in Rheinland-Pfalz als „Pendlerradrouten“ bezeichnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Es sind sieben potenzielle Korridore für Pendlerradrouten in Rheinland-Pfalz in der Potenzialanalyse aus dem Jahr 2014 identifiziert. Davon sind derzeit drei mit oberster Priorität in Bearbeitung, und zwar das Pilotprojekt Bingen–Ingelheim–Mainz, Oberrhein zwischen Karlsruhe, Wörth und Worms und als drittes Konz–Trier–Schweich.

Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie für den Korridor Neustadt an der Weinstraße–Landau in der Pfalz ist derzeit in Vorbereitung. Darüber hinaus gibt es noch die potenziellen Korridore Koblenz bis Neuwied und Boppard, Kaiserslautern–Landstuhl und Remagen–Linz–Bonn.

Ich habe das Ziel, dass in der laufenden Legislaturperiode alle sieben Korridore zumindest planerisch begonnen werden. Dabei ist jedoch die Kooperation aller zu beteiligenden Kommunen zwingend erforderlich. Das Land übernimmt auf Initiative meines Ministeriums grundsätzlich 80 % der Kosten der Machbarkeitsstudien als Interessenanteil. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Kommunen eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung mit meinem Haus abschließen, damit zügig die geeignete Route gefunden wird, die alle Beteiligten mittragen.

Die Pendlerradroute Bingen–Ingelheim–Mainz ist unser Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz. Deshalb trägt das Land in diesem Fall die gesamten Planungskosten bis zur Ausführungsplanung. Der Landesbetrieb Mobilität Worms betreut das Projekt vor Ort. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Kommunen Empfehlungen für die Ausstattung, Gestaltung und Finanzierung sowie die weiteren Schritte hin zur Realisierung der Pendlerradroute Bingen–Ingelheim–Mainz erarbeitet, und ich bin zuversichtlich, dass die bauliche Realisierung dieser Pendlerradroute ab Sommer/Herbst dieses Jahres abschnittsweise begonnen werden kann.

Der Verband Region Rhein-Neckar ist im Namen meines Ministeriums beauftragt, die Federführung für die Erstellung der Machbarkeitsstudien im Korridor Oberrhein zwischen Karlsruhe, Wörth und Worms zu übernehmen. Der Landesbetrieb Mobilität Speyer ist vor Ort mit eingebunden, und der gesamte Abschnitt ist in drei Unterabschnitte eingeteilt.

Für den ersten Unterabschnitt von Ludwigshafen nach Schifferstadt wurde eine vorhandene Machbarkeitsstudie des Verbands Region Rhein-Neckar für eine Pendlerradroute auf die Vorgaben der Standards vom Landesbetrieb Mobilität aktualisiert. Die aktuelle Version wurde im Januar dieses Jahres von Herrn Staatssekretär Becht in einem feierlichen Rahmen in Mainz an die Spitzenvertreter der beteiligten Kommunen übergeben.

Jetzt wird die vorgeschlagene Führung der Pendlerradroute auf Verwaltungsebene und in den Gremien besprochen und gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt. Sobald die beteiligten Kommunen als Vorhabenträger dem Vorschlag der Routenführung aus der Machbarkeitsstudie zugestimmt haben, kann mit der weiteren Planung bis zur Ausführungsplanung begonnen werden.

Ich gehe davon aus, dass die Erstellung der Planungsun

terlagen bis zum Herbst dieses Jahres erfolgt. Direkt im Anschluss daran könnte mit den Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung angefangen werden.

Die Kooperationsvereinbarung zur Machbarkeitsstudie für den zweiten Unterabschnitt von Worms nach Ludwigshafen wurde im Dezember vergangenen Jahres abgeschlossen, und es wurde direkt mit der Bearbeitung der Machbarkeitsstudie begonnen. Ziel ist deren Fertigstellung bis zum Spätsommer dieses Jahres.

Für den dritten Unterabschnitt von Schifferstadt bis Karlsruhe und Wörth wurde die Kooperationsvereinbarung im Dezember vergangenen Jahres mit meinem Ministerium ebenfalls abgeschlossen.

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geforderte Bedarfs- und Potenzialanalyse für eine Radschnellverbindung mit Rheinquerung ist im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth in die Machbarkeitsstudie zum dritten Unterabschnitt eingeflossen. Diese Machbarkeitsstudie ist ebenfalls in Bearbeitung. Die Fertigstellung der beiden Machbarkeitsstudien bis zum Ende dieses Jahres halte ich für realistisch, und das ist auch die Vorgabe an die beauftragten Ingenieurbüros.

Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie für die Pendlerradroute Konz–Trier–Schweich ist von den Kommunen Konz, Trier und Schweich an ein Ingenieurbüro vergeben worden. Hier wurde die Kooperationsvereinbarung für die Machbarkeitsstudie im September 2018 mit meinem Ministerium und den Spitzenvertretern der Kommunen und Staatssekretär Becht feierlich abgeschlossen. Die Machbarkeitsstudie ist also in Bearbeitung.

Die mögliche Führung der Pendlerradroute ist zwischen den beteiligten Kommunen abgestimmt und wird nun in den dortigen Gremien vorgestellt. Ziel aller Beteiligten ist die Fertigstellung der Studie im Sommer dieses Jahres.

Für die Pendlerradroute Neustadt an der Weinstraße–Landau in der Pfalz sind die ersten Gespräche mit den Beteiligten ebenfalls aufgenommen. Im nächsten Schritt wird der Verband Region Rhein-Neckar die Kooperationsvereinbarung für die Machbarkeitsstudie auf der Verwaltungsebene mit den Prozessbeteiligten abstimmen. Die verbleibenden drei potenziellen Pendlerradrouten werden von den Erfahrungen der bisher angegangenen Projekte profitieren und dann ebenfalls Zug um Zug angegangen.

Zu Frage 2: Aufbauend auf der in den letzten Jahrzehnten mit radtouristischem Anspruch geschaffenen Infrastruktur ist es Ziel der Landesregierung, den Stellenwert des Fahrrads als Verkehrsmittel für den Alltag weiter zu stärken.

Das Fahrrad ist aus ökologischer Sicht aufgrund seiner geringen Raumansprüche und des Entfallens jeglicher Fahrzeugemissionen in verdichteten Räumen vor allem für Kurzstrecken ein wichtiges Verkehrsmittel. Dabei wirkt es sich für die innerstädtischen Verhältnisse besonders günstig aus, wenn auf diesen Strecken der motorisierte Individualverkehr ersetzt werden kann.

Im Zusammenwirken mit dem ÖPNV können mit dem Fahr

rad auch Teile des Raums erschlossen werden, die bisher in einer Mobilitätskette nicht bedient werden konnten. Auf diese Weise kann auch der Einzugsbereich von ÖPNV-Haltestellen deutlich vergrößert werden. Grundsätzlich führt dies zu einer verbesserten CO2-Bilanz.

Derzeit liegen noch keine aussagekräftigen Zahlen über die Höhe der Fahrradfahrenden pro Tag im Querschnitt von Pendlerradrouten vor. Damit ist es derzeit auch nicht möglich, einen belastbaren rechnerischen Nachweis zu erbringen. Durch die Errichtung von Pendlerradrouten steigt für die in diesen Räumen angesiedelten rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstandorte die ökonomische Attraktivität aber ganz sicher, zum einen für potenzielle Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hier wird mit dem Angebot von Pendlerradrouten die Möglichkeit für einen Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad geschaffen. Das führt zu einer spannenden und auch attraktiven Mobilitätsalternative.

Zu Frage 3: Die bei den Kommunen anfallenden Planungskosten sind nicht förderfähig. Grundsätzlich übernehmen die Kommunen als Vorhabenträger die Kosten für die anfallenden Planungsleistungen. Einzige Ausnahme ist die Pendlerradroute Bingen–Ingelheim–Mainz, das Pilotprojekt. Hier übernimmt das Land die Kosten bis zur Ausführungsplanung, ich habe es bereits erwähnt.

Die Vorbereitungen zur baulichen Umsetzung, die Vergabe der Bauleistungen und die Bauüberwachung übernimmt dann der Vorhabenträger. Der Landesbetrieb Mobilität steht beratend zur Seite. Wir gewähren den Landkreisen, Städten und Gemeinden Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Darunter fallen neben dem Ausbau von verkehrswichtigen kommunalen Straßen auch die Sanierung von Brücken im Zuge dieser Straßen und eben der Bau von Radwegen.

Durch den ab dem 1. Januar dieses Jahres von mir für die Dauer von drei Jahren eingeführten Zuschlag von 10 % zum Grundfördersatz kann die Förderung der Baumaßnahmen auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten steigen.

Noch stärker profitieren die Projekte für Pendlerradrouten, die einen Turbozuschlag von weiteren 10 % erhalten, sodass diese Projekte bis zu 90 % der zurechnungsfähigen Kosten gefördert bekommen. Dabei werden auch die vom Vorhabenträger erbrachten Planungsleistungen gewürdigt, die an sich nicht zuwendungsfähig sind.

Die Kommunen müssen als Vorhabenträger entsprechende Förderanträge stellen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa durch den Bund, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau stehen hier den Kommunen beratend und engagiert zur Seite.

Wir sind angetreten, bessere Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz zu schaffen und setzen das konsequent um.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Oster.

Herr Minister, vor Ort hört man immer wieder die Frage nach der Bundesregierung, die so viel Geld für Radschnellwege bereitstellen würde. Könnten Sie noch einmal den Unterschied zwischen Radschnellwegen und Pendlerrouten erklären, die wir in Rheinland-Pfalz bevorzugen?

Ich hatte eingangs darauf hingewiesen. Es gibt die Radschnellwege, die unter dem Überbegriff „Radschnellverbindungen“ zusammengefasst werden. Es gibt Radvorrangrouten und bei uns Radpendlerrouten. Die Anforderungen, die der Bund stellt, sind weitaus höher als die, die wir als Land Rheinland-Pfalz stellen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Blatzheim-Roegler.

Vielen Dank. Herr Minister, Sie sagten, dass der Landesbetrieb Mobilität den Kommunen beratend zur Seite steht. Welche kurzen Wege haben denn die Kommunen über den Landesbetrieb Mobilität hinaus in Ihrem Haus?

Ich habe deutlich gemacht, dass wir mit den hohen Fördersätzen, auch mit dem Engagement, das wir bei der Beratung und schnellen Umsetzung dieser Konzepte an den Tag legen, ein klares Interesse signalisiert haben, dass die Kommunen sich hier auf uns zubewegen. Sie finden offene Türen, ausgestreckte Hände und auch die notwendigen finanziellen Mittel, damit das schnell umgesetzt werden kann.

Wir arbeiten derzeit auch an einem modernen Mobilitätskonzept für Rheinland-Pfalz. Dazu gehört ganz klar auch das Fahrrad, das ja mit den neuen Möglichkeiten, etwa der Elektrifizierung, weitere Mobilitätsmöglichkeiten bietet. Darauf muss eine Landesregierung schnell reagieren, und das wollen wir auch. Das geht natürlich nur Hand in Hand mit den Kommunen. Aber dass sie beste Rahmenbedingungen vorfinden, um schnellstmöglich voranzukommen und finanzielle Hürden erst gar nicht entstehen zu lassen, daran arbeiten wir mit den konkreten Beispielen, die ich genannt habe.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Zehn Jahre UNBehindertenrechtskonvention – Nummer 5 der Drucksache 17/8674 – betreffend auf.

Wer trägt vor? – Herr Abgeordneter Köbler, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen Verbesserungen haben sich für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz durch die UN-Behindertenrechtskonvention ergeben?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ergriffen, um diese umzusetzen?

3. Wie hat sich die tatsächliche Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen dadurch verbessert?

4. Wo sieht die Landesregierung noch weiteren Optimierungsbedarf bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler und Pia Schellhammer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein der Behindertenpolitik. Sie kodifiziert die Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen einer Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben der vergangenen Jahre haben wir daran gearbeitet, auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention rechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz zu erreichen.

Lassen Sie mich beispielhaft nennen: Die Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes haben wir gestern in erster Lesung beraten. Sie stellt den Beginn weiterer Novellierungsschritte in den Jahren 2019 und 2020 dar. Das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ist am 28. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Umsetzung einer personenorientierten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen wird dadurch in Rheinland-Pfalz deutlich vorangebracht.