Außerdem wollen wir, dass der LMK-Direktor über die Befähigung zum Richteramt verfügt, so wie das in NordrheinWestfalen oder Sachsen-Anhalt der Fall ist. Erfahrungen im Medienbereich, so die schwammige Formulierung des Gesetzentwurfs, stellen aus unserer Sicht keine ausreichende Qualifikation dar. Sie erinnert mich eher an Schüler, die mit einem Blick auf ihre Noten in Mathematik und Deutsch sagen, zukünftig irgendetwas mit Medien machen zu wollen.
Deshalb, weil Ihr Gesetzentwurf diese Regulierungslücken nicht schließt, weil es kein Anti-Filz-Gesetz ist, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Er ist ein medienpolitisches Feigenblatt. Er sorgt zwar für eine geradezu winzige Verbesserung, aber gleichzeitig wird wieder, und zwar ganz bewusst, die Gelegenheit schlechthin verspielt, den Medienfilz einzudämmen und ein deutliches Mehr an Staatsferne zumindest bei der Medienaufsicht zu gewährleisten.
Wir als AfD sind die einzige Partei, die Strukturreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inklusive der Medienaufsicht will, und wir werden so lange kämpfen, bis auch das Zwangsbeitragssystem gekippt ist, so wie in Dänemark.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten wie heute machen Begriffe wie „Lügenpresse“, „Systemmedien“ die Runde, und wir haben es auch eben wieder gehört.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es ist nichts von Lügenpresse gesagt worden! Bleiben Sie bei der Wahrheit! – Abg. Joachim Paul, AfD: Mit keinem einzigen Wort ist das gesagt worden!)
Teilweise wird die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz und auch in der Bundesrepublik mit noch härterem Vokabular belegt.
Wir haben an dieser Stelle in den vergangenen Monaten und Jahren schon öfter über die Medienlandschaft gerade in Rheinland-Pfalz debattiert, und ich stelle immer wieder eines fest: Es gibt eine klare Mehrheit in diesem Haus, die gemeinsam notwendige Reformen diskutiert, die entstandenen Herausforderungen angeht und keineswegs das Ende des dualen Rundfunksystems einläuten will.
Deutlich macht das heute auch wieder der vorliegende Gesetzentwurf. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU,
ich bin froh, dass wir in einem konstruktiven und demokratischen Prozess, wie es sich für dieses Hohe Haus gehört, dies gemeinsam in die parlamentarische Arbeit einbringen können.
Das Landesmediengesetz (LMG) ist Grundlage für unsere Landschaft an Presse, Rundfunk, Telemedien, und es wird in vielen Bereichen novelliert. Wir passen mit dem Gesetzentwurf Regelungen an den bestehenden Rundfunkstaatsvertrag an.
Wir präzisieren Formulierungen und erneuern Regelungen zum Beschwerdeverfahren. Wir nehmen den Begriff der Bürgermedien in das Gesetz mit auf und stellen ein transparentes Verfahren zur Auswahl des Direktors der LMK sicher. Klarstellungen im Zulassungsverfahren
es ist so, das Verfahren ändert sich; wenn Sie es gelesen hätten, wüssten Sie es –, Stichwort Umwandlungsgesetz oder Verlängerung, schaffen Planungssicherheit für die Unternehmen und vermeiden aufwändige bürokratische Vorgänge.
Meine Damen und meine Herren, die Mainzer Langzeitstudie Medienvertrauen hat uns im Ausschuss eindrücklich aufgezeigt, wie es derzeit um die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Medienlandschaft steht. Zu den Befunden gehört, dass das Medienvertrauen nach einem Tiefpunkt aus dem Jahr 2016 wieder steigt. Die sogenannte Lügenpressehysterie ebbt ab. Das Vertrauen in einzelne Medien ist stabil und wächst weiter.
Ausschließlich Quellen aus dem Netz wird hingegen weniger vertraut. Keinem Medium schenken die Bürgerinnen und Bürger mehr Vertrauen als dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Dennoch, so die Johannes GutenbergUniversität (JGU), entstehe eine Entfremdung trotz hohen Vertrauens.
Uns Freien Demokraten ist es deshalb wichtig, dass wir weiter konstruktiv über die Entwicklung der Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz debattieren. Das Landesmediengesetz ist dazu eine der wichtigsten Grundlagen überhaupt. Mit dem LMG muss die Politik höchste Maßstäbe an Transparenz, Qualität und vor allem Verantwortung der Medien gegenüber der Gesellschaft stellen. Nur so wird das Vertrauen in die Medienlandschaft weiter gestärkt. Vor diesem Hintergrund freue ich mich über weitere Beratungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Inhalte haben die Rednerinnen und Redner aus der CDU und den Koalitionsfraktionen schon vorgestellt. Die Grünen stimmen diesen Änderungen zu. Wir sind froh, dass sie auf den Weg gebracht wurden.
Ich will nur eine Sache erwähnen. Ich halte es für falsch, dass Herr Paul mit AfD-Button hier vorne stehen kann,
und eine Rede hält, die dann später im AfD-Fernsehen, das er selbst betreibt, reproduziert wird. Was Herr Paul hier gesagt hat, dieser hanebüchene Blödsinn, den er hier vorgetragen hat,
der wird dann in den Netzen als Rede im rheinlandpfälzischen Landtag mit AfD-Button übertragen. Das halte ich für problematisch, wollte ich sagen.
Ich würde Sie auffordern, entweder Ihren Button abzulegen oder vielleicht inhaltlich auch irgendetwas Sinnvolles zu sagen. Das wäre auch einmal schön.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da warten wir bei Ihnen schon seit Jahren drauf!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür, heute gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der die Medienordnung in Rheinland-Pfalz zukunftsfest weiterentwickelt.
Nach etlichen Jahren war und ist es notwendig, ein konsistentes kongruentes Landesmediengesetz vorzulegen, das den vielfältigen Bestimmungen, die sich in der Zwischenzeit in den Rundfunkstaatsverträgen geändert haben – Anforderungen an Veranstalter, aber auch technische Gegebenheiten –, gerecht wird.
Es ist hier ein bisschen so das Übliche, dass ich zum Landesmediengesetz rede, weil parallel immer die Rundfunkkommission tagt. Das ist sowohl hier als auch im Ausschuss irgendwie gut von den Kolleginnen und Kollegen organisiert worden. Ich darf aber herzlich den Gruß und den Dank der Kollegin Heike Raab, die das bilateral im Einzelnen mit Ihnen besprechen konnte, übermitteln.
gesprochen worden – überwiegen vor allem die systematischen Änderungen, also die einheitliche Aufsicht über Telemedien, aber auch die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten und die Bündelungsfunktion. Ich glaube, die Entfristung der Zulassung ist ein Meilenstein in der Fortentwicklung dieses Gesetzes, um das Gründerland des ersten privaten Fernsehens tatsächlich so aufzustellen, dass es neuen und zukunftsfähigen Anforderungen gerecht wird.
Es können die Ausschreibungen von Übertragungskapazitäten mit inhaltlichen Anforderungen versehen werden, und die offenen Kanäle werden um den Begriff der Bürgermedien nicht nur ergänzt, sondern bewusst erweitert.
Natürlich findet sich auch ein Punkt, der uns hier mehr beschäftigt hat, nämlich die Anforderungen an die Direktorin oder den Direktor, in den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Eines war klar, es gibt ein klares Urteil der Gerichte in Rheinland-Pfalz, das besagt, das damalige Verfahren war rechtmäßig und ordnungsgemäß. In den inhaltlichen Anforderungen soll das neue Gesetz keine Abweichung bringen, aber es soll, so ist die Vereinbarung, die Transparenz sicherstellen über die Ausschreibung und die Begründung an die plural besetzte Versammlung, die dann in einem Wahlakt die Entscheidung trifft.
Herr Paul, was Sie hier vorne dann dazu gemacht haben – wir reden immerhin über das Landesmediengesetz –, war eine fünfminütige Rede über Fake News. Sie haben sich mit nichts Inhaltlichem beschäftigt in diesem Gesetz, was da stattfindet.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Sie haben die Chuzpe, sich, ohne den Fall Eumann anzusprechen, da vorne hinzustellen! – Glocke des Präsidenten)
Dann wollen Sie doch Anforderungen an die Qualifikation des Direktors oder der Direktorin schaffen. Ich habe Ihnen beim letzten Mal schon gesagt: Der einzige Redner, der diese Anforderung erfüllt, bin scheinbar ich. Jetzt könnte ich Ihnen vorwerfen, Sie haben möglicherweise keine Ahnung, wovon Sie reden. Mache ich aber gar nicht.
Ich glaube, Ihre Profession ist es aber, Lehrer zu sein. Wenn man sich das Gesetz ansieht und worüber Sie reden, dann haben Sie Ihren Schülerinnen und Schülern eine Mathearbeit gestellt. Da hat der Schüler gesagt, von den 18 Aufgaben löse ich nur eine, und die löse ich auch nicht auf die Fragestellung hin, die sich da gestellt hat, sondern ich denke mir noch eine eigene Lösung aus und
behaupte, sie wäre richtiger und ignoriere dabei, dass unsere Gerichte entschieden haben, so wie die Anforderungen sind, ist das völlig korrekt und auf rechtsstaatlichen Tatsachen basierend.