Protocol of the Session on September 20, 2018

Es ist eine Konstanz. Man kann sagen, jährlich sind es zwischen 140 und 190 Gemeinden. Das ist wellenartig. Manchmal sind es 140, 150, 190 und dann wieder 160. Das ist das Gros der Gemeinden, die sich jährlich bewerben.

Insgesamt haben wir aufaddiert natürlich viel mehr unserer rund 2.248 Gemeinden, die schon einmal teilgenommen haben.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Nieland.

Herr Minister, vielen Dank. Mich interessiert die Frage – Sie sprachen von zusätzlich ausgelösten Euros –, wo, wann und durch wen diese Daten erhoben wurden.

Ich habe Ihnen gesagt, das ist von dem Münchner ifo Insti

tut erhoben worden. Ich habe das Datum nicht im Kopf. Die untersuchen die Dorferneuerung, und die damit verbundenen Maßnahmen laufen bundes- und europaweit. Ich durfte Ihnen berichten, dass wir nach Nordrhein-Westfalen immer die höchste Zahl an teilnehmenden Gemeinden haben. Das ist von denen untersucht worden. Als Ergebnis ist eins zu sieben herausgekommen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Noss.

Herr Präsident! Die Dorferneuerung ist ein wichtiges Mittel zur Attraktivierung der Ortsgemeinden. Gibt es Erhebungen oder Erkenntnisse darüber, ob die Teilnahme am Wettbewerb dauerhafte Impulse geweckt hat oder nach dem Wettbewerb die Bemühungen zur Attraktivierung der Ortsgemeinden eingeschlafen sind, also ob es ein Einmaleffekt war?

Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, alle Siegergemeinden zu besuchen. Im Laufe des Jahres werden mir Projekte vorgestellt, und ich werde eingeladen. Ich kann mir im Laufe des Jahres sehr viele Dorferneuerungsprojekte anschauen. Dadurch, dass dahinter immer ein Konzept steht, also das Dorferneuerungskonzept, das modifiziert und weiterentwickelt wird, und wir das Instrument der Dorfmoderation stark ausgeweitet haben, kann man sagen, bei den Gemeinden, die das Dorferneuerungskonzept umsetzen wollen und diese Dinge mit ihren Bürgerinnen und Bürgern besprechen, gibt es fantastische Entwicklungen. Man kann wirklich sehen, es ist eine Entwicklung in der Gemeinde möglich, die der Gemeinde sehr zugutekommt. Weil sie mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden, verfügen sie über ein hohes Maß an Akzeptanz. Wir können die Auswirkungen in vielen unserer Gemeinden belegen und genau sehen.

Ich erteile Frau Kollegin Scharfenberger das Wort.

Meine Frage geht dahin, wie die Gemeinden die Information über das Bewerbungsverfahren bekommen. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen.

Es gibt eine sehr bewährte Säule in der Dorferneuerung. Da spielt am Schluss der Wettbewerb mit hinein. Wir haben bei den Kreisverwaltungen sehr engagierte Dorferneuerungsbeauftragte, sehr engagierte Frauen und Männer, die sehr genau darauf achten und die Gemeinden, bei denen sie davon ausgehen, dass sie eine Chance zur Teilnahme am Wettbewerb haben, animieren, teilzunehmen. Zum anderen werden die Maßnahmen ausgeschrieben.

Sie werden von uns angekündigt. Wir fordern quasi Gemeinden dazu auf, schaut auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Wir haben den Namen bewusst gewählt. Dieser hat den Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ abgelöst.

Es geht sozusagen nicht nur um das tagesaktuelle Schönerwerden, sondern es geht um den Tiefgang, damit sich die Gemeinden zukunftsfähig aufstellen können. Deswegen haben wir ein großes Interesse daran, dass sich viele dem Wettbewerb stellen. Das animiert dazu, Kräfte zu entwickeln und zu bündeln. Es ist eine sehr breite Palette. Es wird von uns angestoßen. Es wird ausgeschrieben. Es wird von allen Landkreisen aufgegriffen.

Zu einer weiteren Nachfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Wäschenbach das Wort.

Herr Minister, gibt es Erhebungen über Mehrfachteilnahmen oder die Orte, die noch nie teilgenommen haben? Ich denke, es ist ein hoher Prozentsatz an Orten, die mehrfach teilnehmen, weil man damit motiviert wird.

Sie haben vollkommen recht, es sind sehr viele, die mehrfach teilnehmen. Sie kennen es vielleicht: Wenn auf der Kreisebene, auf der Regional- und Bezirksebene und auf der Landesebene Preise vergeben werden, begegnet man Gemeinden immer wieder, und das ist auch schön, weil sie sich diesem Wettbewerb immer und immer wieder stellen.

Es wird auch Gemeinden in Rheinland-Pfalz geben – wir listen sie nicht auf, es ist eine freiwillige Teilnahme –, die noch nie teilgenommen haben. Das finde ich eigentlich schade; denn man muss keine Angst haben, am Schluss nicht auf dem Siegertreppchen zu stehen, sondern diese innere Energie in einer Gemeinde, die damit mobilisiert wird, ist es schon wert, überhaupt teilzunehmen oder über eine Teilnahme zu diskutieren. Aber ja, es gibt Gemeinden, die noch nie teilgenommen haben, und ja, es gibt viele Gemeinden, die immer und immer wieder teilnehmen. Sie kennen das wie ich: Wir fahren in ein Dorf hinein, und dort steht voller Stolz eine Tafel mit den Jahresdaten, wann dieses Dorf Kreissieger wurde. Das sind diejenigen Gemeinden, die sich diesen Wettbewerb jedes Mal wieder zum eigenen Anliegen machen.

Damit ist die Mündliche Anfrage Nummer 1 beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

Danke.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich die Mündliche Anfrage Nummer 2 aufrufe, darf ich Gäste auf unserer Tribüne willkommen heißen. Ich begrüße zunächst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Mannheim. Herzlich willkommen, schön, dass Sie da sind und sich für den rheinland-pfälzischen Landtag interessieren.

(Beifall im Hause)

Außerdem freuen wir uns sehr, dass Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Anne-Frank-Realschule plus in Mainz heute bei uns zu Gast sind. Es ist schön, dass auch Sie sich für den Landtag und die Landtagsarbeit interessieren und heute bei uns sind. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Schließlich darf ich auch heute wieder Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 153. Mainzer Landtagsseminars willkommen heißen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen, einen schönen Tag und gute Erkenntnisse.

(Beifall im Hause)

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Thomas Weiner und Martin Brandl (CDU), Zuzugssperre für die Stadt Pirmasens – Nummer 2 der Drucksache 17/7317 – betreffend.

Herr Abgeordneter Weiner trägt die Fragen vor. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zuzugssperre für Pirmasens ist bis Ende des Jahres zeitlich befristet. Daher stellt sich bereits jetzt die Frage, ob eine Weiterführung oder ein Auslaufen der Zuzugssperre geprüft wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich in den zwölf Monaten vor und in den Monaten nach Inkrafttreten der Zuzugssperre die Zahl der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge in Pirmasens entwickelt?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der Zuzugssperre für die Stadt Pirmasens?

3. Auf welcher Grundlage prüft die Landesregierung die Fortführung der Zuzugssperre?

4. Inwieweit wird die Stadt Pirmasens in die Entscheidung über die Fortführung der Zuzugssperre einbezogen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weiner.

Ich möchte allgemein noch einmal darauf hinweisen, dass wir üblicherweise den Vorspann nicht mit vortragen; dies nur als Hinweis für die weiteren Anfragen.

Frau Staatsministerin Spiegel, Sie möchten für die Landesregierung antworten. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die landesweite Wohnsitzregelung in Bezug auf die Stadt Pirmasens ist zum 26. März 2018 in Kraft getreten. Am 31. März 2017, also zwölf Monate vor Inkrafttreten der Regelung, waren laut Ausländerzentralregister in Pirmasens 565 Ausländerinnen und Ausländer gemeldet, die einen Aufenthaltstitel besaßen, der in den Anwendungsbereich der Wohnsitzregelung fallen würde.

Am 31. März 2018, also zum Inkrafttreten der Regelung, waren es 1.089 Ausländerinnen und Ausländer. Zum letzten Stand am 31. August 2018 waren in Pirmasens 1.104 Ausländerinnen und Ausländer mit entsprechenden Titeln gemeldet.

Zu Frage 2: Für eine umfassende Bewertung der Regelung ist es noch zu früh. Die Stadt Pirmasens ist aufgefordert, zum 31. März 2019, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung, über die integrationserheblichen Entwicklungen in der Stadt erneut zu berichten.

Aufgrund der soeben genannten Zahlen zeigt sich aber, dass der Zuzug von Schutzberechtigten nach Pirmasens gebremst wurde. Ob dies eine Wirkung der Wohnsitzregelung ist, wird auch im Rahmen der geplanten Evaluierung zu bewerten sein.

Zu den Fragen 3 und 4, die ich gemeinsam beantworten werde: Meine Damen und Herren, die Frage 3 ist insoweit nicht korrekt, als der dort dargestellte Sachverhalt nicht zutreffend ist. Es ist nicht korrekt, dass die auf Landesebene getroffene Regelung zeitlich begrenzt sei. Da ich immer wieder höre, dass sich auch vor Ort in Pirmasens hartnäckig das Gerücht hält, diese Regelung sei zeitlich befristet, obwohl wir auf den richtigen Sachverhalt bereits mehrfach hingewiesen haben, würde ich insbesondere die regionalen Abgeordneten herzlich bitten, dies im Rahmen Ihrer Arbeit vor Ort klarzustellen.

Korrekt ist hingegen, dass es notwendig ist, die bundesgesetzliche Regelung des § 12 a Aufenthaltsgesetz zu entfristen. Diese Regelung ist derzeit bis August 2019 gültig. Ich gehe aber davon aus, dass dies geschehen wird. Letztlich ist dies jedoch eine Entscheidung der Bundesund nicht der Landesregierung.

Ich habe soeben auf die geplante Evaluierung hingewiesen. Diese ist von vornherein ein wichtiger Bestandteil der Zuzugssperre. Ende März 2019 wird die Stadtverwaltung Pirmasens demnach erneut die integrationserheblichen Angaben im Rahmen der soeben erwähnten Evaluierung meinem Haus übersenden. Es handelt sich dabei um dieselben Daten, die auch dem Ausgangserlass zugrunde lagen; das heißt, insbesondere Angaben zu Gefahren sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Ausländerinnen und Ausländern, der absehbaren Nutzung der deutschen Sprache als wesentlicher Verkehrssprache und der Situation am lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Aufgrund dieser Angaben werden wir dann gemeinsam mit der Stadt Pirmasens darüber befinden, ob die Regelung weiter Bestand haben wird oder ob wir sie aufheben werden. Insofern ist die Stadt Pirmasens seit Beginn des Prozesses und selbstverständlich auch weiterhin eng eingebunden.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? – Herr Abgeordneter Weiner hat das Wort.

Frau Ministerin, ist es richtig, dass sich der bürokratische Aufwand als geringer erwiesen hat als erwartet?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, genau dies gehört zu den Aspekten, die wir uns im Rahmen der Evaluierung gemeinsam mit der Stadt Pirmasens anschauen wollen. Wie Sie selbst wissen, ist die Regelung erst seit dem 31. März dieses Jahres in Kraft getreten, und es war von vornherein vereinbart, dass wir die Evaluierung nach einem Jahr vornehmen werden. Der bürokratische Aufwand wird ein Aspekt sein, den wir uns dabei anschauen werden.