Heike Scharfenberger

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der zurückliegenden Zeit haben wir uns immer wieder mit den verschiedenen Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigt. Auch in der Arbeitswelt kam es in dieser noch nie dagewesenen Situation zu erheblichen Veränderungen. Viele Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, Besprechungen wurden oder werden entweder in stark reduzierter Form abgehalten oder ganz abgesagt. Es müssen neue Arbeitsabläufe erstellt, erprobt und abgestimmt werden.
Dabei kommt der Personalvertretung mehr denn je eine wichtige Aufgabe in Bezug auf Sprechstunden, auf Mitbestimmung oder auf Mitwirkung zu. Aber wie kann die Per
sonalratsarbeit unter diesen Umständen weitergehen? Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit der Personalräte aufrechtzuhalten, damit auch während der Corona-Krise alle gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt weiter gelten.
In dem aktuell gültigen Personalvertretungsgesetz des Landes wird vorgeschrieben, dass Personalratssitzungen nicht öffentlich sind und Beschlüsse dort mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst werden müssen. Die Durchführung dieses konventionellen Präsenzprinzips kann aber nicht durchgehalten werden, wenn damit die Gesundheit von Personalratsmitgliedern gefährdet würde bzw. wenn diese Sitzungen aufgrund behördlicher Anordnungen nicht möglich sind. Daher wird ein rechtssicheres Verfahren benötigt, dessen Grundlage die vorliegenden zeitlich begrenzten Änderungen zum Landespersonalvertretungsgesetz sind. Diese sind im Übrigen vergleichbar mit den bereits beschlossenen Änderungen der kommunalen Vorschriften.
Dabei geht es im Kern um zwei wichtige zusätzliche Möglichkeiten, Sitzungen abzuhalten und/oder Beschlüsse herbeizuführen, und zwar ist das einmal im schriftlichen Verfahren mit Umlaufbeschluss und zum Zweiten mittels Videound Telefonkonferenz. Diesem Verfahren dürfen nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder widersprechen, und natürlich müssen auch hier die Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gelten. Außerdem soll mit der rückwirkenden Gültigkeit ab 1. März 2020 Rechtssicherheit in den Corona-Hochzeiten gewährleistet werden.
Wir hoffen, dass wir diese Änderungen nach der nun folgenden Befassung im Innenausschuss bald verabschieden können.
Vielen Dank.
.... 6571 Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU:.... 6572 Abg. Gordon Schnieder, CDU:...... 6573 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 6574 Abg. Monika Becker, FDP:........ 6575 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 6575 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 6576
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11147 –........... 6577
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10288 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11147 –... 6577
Landesgesetz zur Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10488 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11090 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11145 –.......... 6578
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Rettungsdienstgesetz regelt bereits seit über 40 Jahren und damit mit einer langen Kontinuität als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes unseren effektiven Rettungsdienst.
Mit dem vorliegenden Gesetz wurde nun auf aktuelle Entwicklungen eingegangen. Dabei wurden viele verschiedene, zum Teil sehr unterschiedliche Stellungnahmen berücksichtigt, eingearbeitet oder Kompromisse gesucht, was sicherlich auch den langen Zeitraum erklärt, den die Novellierung in Anspruch genommen hat.
Wir hatten am 5. Dezember 2019 im Innenausschuss eine Anhörung, bei der die Anzuhörenden mit hoher Fachkompetenz das Gesetz aus ihrem jeweiligen Blickwinkel
beleuchteten. Das Gesetz wurde übereinstimmend positiv bewertet, und es wurde hervorgehoben, dass viele Veränderungsbedarfe und Anregungen im Gesetz berücksichtigt wurden.
Meine Damen und Herren, tragende Säulen in unserem Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sind unsere Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-UnfallHilfe, Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser Hilfsdienst, die eine hervorragende Arbeit leisten. Hierfür ein ganz großer Dank!
Die für Deutschland und insbesondere für Rheinland-Pfalz besondere Kombination von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt eine Ausnahme in Europa dar. Deshalb war es so immens wichtig, dass die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im europäischen und nationalen Vergaberecht erfolgreich war. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die vergaberechtlichen Regelungskompetenzen erstmalig in einem Landesrettungsdienstgesetz in vollem Umfang genutzt und die bevorzugte Übertragung des Rettungsdienstes an die Sanitätsorganisationen vergaberechtssicher geregelt.
Meine Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu Engpässen bei Krankentransporten, da zum Beispiel Krankentransportwagen oft auch für Krankenfahrten genutzt wurden. Das Gesetz präzisiert jetzt noch genauer die Unterscheidung von Krankenfahrten und Krankentransporten.
Allerdings lassen Meldungen aus Berlin aufhorchen. Der neue Entwurf zur Reform der Notfallversorgung von Jens Spahn sieht vor, auch den Krankentransport von der Notfallrettung zu entkoppeln und abrechnungstechnisch und einsatztaktisch mit den Krankenfahrten auf eine Stufe zu stellen. Dies, obwohl der Europäische Gerichtshof im Februar letzten Jahres nochmals die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme auf den Krankentransport bestätigt hat.
Nach den Vorstellungen von Minister Spahn würde dieser ganze Bereich als soziale Dienstleistung aus der Bereichsausnahme fallen. Das würde zu weitreichenden Einschränkungen führen
und dient sicherlich nicht dem Wohl der Patienten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu einer Begründung der CDU für die Ablehnung
des Gesetzes machen. Herr Dr. Gensch, Sie haben im Großen und Ganzen im Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf begrüßt, sich dann aber bei der Abstimmung enthalten und wollten sich wegen der Hilfsfrist nochmals mit der Fraktion besprechen.
Im Innenausschuss haben Sie dann als CDU den Entwurf abgelehnt, ohne Ihre Vorstellungen zur Hilfsfrist mitzuteilen. Ich darf hier feststellen, dass die Rettungswagen im Übrigen heute im Landesdurchschnitt bereits in 7 Minuten am Unfallort sind. Die Hilfeleistungsfrist ist eine reine Planungsgröße. Sie ist damit als Qualitätskriterium wenig nutzbar.
Wer keine Daten wie beispielsweise die Dispositionszeit, Ausrückzeit, Fahrzeit, Übergabezeit erhebt, der weiß auch nicht, wo die Schwächen im Rettungsdienst sind. Wer sie nur dokumentiert, ohne Maßnahmen abzuleiten, hilft dem Rettungsdienst auch nicht.
Bereits heute ist Rheinland-Pfalz eines der ganz wenigen Bundesländer, die ihre rettungsdienstlichen Daten landesweit erfassen und auswerten. Mit der Einführung einer gemeinsamen Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst von Ministerium und Krankenkassen wird der Weg einer konsequenten Qualitätssicherung im Sinne des Patientenwohls fortgesetzt, ein wichtiger und richtiger Schritt in die Zukunft.
Das Festhalten an starren Fahrzeiten, die teilweise nicht einmal überprüft werden, halten wir für rückständig und nicht zielorientiert. Es ist davon auszugehen, dass auf der Basis des bisherigen Qualitätsmanagements in RheinlandPfalz in den kommenden Jahren Rettungswachen an mehreren neuen Standorten gebaut werden. Begünstigt werden diese Maßnahmen auch von der neu eingeführten solidarischen Finanzierung von Rettungswachen. Außerdem soll der kommunale Anteil künftig mit Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gefördert werden können,
eine Änderung, die bei der CDU ebenfalls auf Ablehnung stößt.
Wir finden dieses Gesetz zukunftsweisend und werden ihm deshalb auch zustimmen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ein Unfall, ein Notfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen. Wie gut, wenn jemand da ist, der schnell und qualifiziert Hilfe leisten kann. Haupt- und ehrenamtliche Sanitäter arbeiten dabei eng zusammen, um in Not geratenen Menschen zu helfen. Das ist ein sehr gut funktionierendes System zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Diesen sehr gut qualifizierten und engagierten Sanitätern
gilt unsere Hochachtung. Man kann für dieses Engagement nicht genug danken.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele Ehrenamtliche engagieren sich bereits neben Beruf, Studium oder Schule. Es sind Menschen jeden Alters, jeder Hautfarbe und Religion und mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten, die im Rettungsdienst schwierige Aufgaben zu meistern haben. Eines haben sie gemeinsam: Sie helfen Menschen in Not.
Sie leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag zum sicheren Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Rheinland-Pfalz nimmt im Bereich des ehrenamtlichen Engagements seiner Bürgerinnen und Bürger einen vorderen Platz im Bundesvergleich ein. So baut auch seit jeher das Brandschutz- und Hilfeleistungssystem im Land auf diesem Grundverständnis des Gemeinwesens auf und bildet für unsere Rettungsdienste eine wichtige und unverzichtbare Säule.
Aus diesem Grund war es auch so wichtig, die Bereichsausnahme in der europäischen Vergaberichtlinie zu erreichen. Wir können jetzt an dem erfolgreichen Verbundsystem festhalten, das auf der Privilegierung der Retttungsdienste fußt und dem Umstand Rechnung trägt, dass das bewährte deutsche System so stark vom Ehrenamt getragen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dies sicherstellen.
Eine weitere Säule im Rettungsdienst sind die hohen Qualitätsstandards der Notfallmedizin, die eine gründliche Schulung der Helfer verlangen. Hier findet ein dauerhaftes Qualitätsmanagement statt; denn demografischer Wandel, Strukturänderungen im Bereich der medizinischen Versorgung und eine dynamische Entwicklung im Bereich des Fachpersonals machen auch hier eine Anpassung des Rettungsdienstgesetzes notwendig.
Hierbei spielt die personelle Besetzung der Rettungsmittel mit einem Notfallsanitäter eine wichtige Rolle. Dieser ersetzt – wir haben es schon gehört – seit dem Jahr 2014 den Rettungsassistenten, der seitdem auch nicht mehr als Ausbildung angeboten wird. Durch eine dreijährige Ausbildung erlangt der Notfallsanitäter die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Die bisherigen Rettungsassistenten können sich dabei bis zum 31. Dezember 2023 zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren. Damit beträgt die Frist für die Betroffenen seit Einführung des neuen Berufsbildes durch den Bund im Jahr 2014 insgesamt zehn Jahre.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine Anmerkung zu einer aktuellen Entwicklung. Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Bayern eine sehr gute Bundesratsinitiative zur Änderung des Notfallsanitätsgesetzes mit dem Ziel gestartet, die enormen fachlichen Fähigkeiten der Notfallsanitäter noch besser einsetzen zu können und auch deren rechtliche Absicherung zwischen notwendiger lebensrettender Hilfeleistung und der drohenden Unterlassung zu klären. Dies soll mit einer Ausnahme vom Heilmittelvorbe
halt erreicht werden.
Nach der einstimmigen Zustimmung aller Bundesländer im Bundesrat zeichnet sich jetzt ab, dass auch im Bund dieser Vorschlag diskutiert wird. Es wurde jetzt ein Fachgespräch angekündigt. Das ist eine sehr gute Entwicklung.
Meine Damen und Herren, das Gesetz konkretisiert die Anwendungsbereiche im Zuge einer weiterentwickelten Einsatzstrategie. In den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu enormen Engpässen bei den Notfalltransporten, da die Rettungswagen auch zum Teil für Krankentransporte genutzt wurden und somit nicht für Notfalleinsätze zur Verfügung standen, obwohl dies bisher gesetzlich geregelt war.
Jetzt wird in § 2 noch einmal deutlich der Unterschied zwischen Notfalltransport und Krankentransport definiert wie auch der Begriff des arztbegleiteten Patiententransports neu eingeführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einige weitere, für die Praxis substanzielle Änderungen. So wurde etwa die Kostentragungsregelung neu gefasst und die Aufgabe des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst klar definiert.
Erwähnenswert erscheint mir außerdem die Schaffung einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes.
Zu guter Letzt möchte ich die Aufnahme der organisierten Ersten Hilfe in das Gesetz erwähnen. Auch wenn sie formal nicht Teil des Rettungsdienstes ist, so ist der Beitrag dieser ehrenamtlichen First Responder nicht hoch genug zu schätzen. Mit dem neuen Gesetz werden nun die Voraussetzungen geschaffen, dass auch sie ein Teil der Alarmierung durch die Leitstellen sein können.
Meine Damen und Herren, 5 Minuten sind leider viel zu kurz, um über ein solch tiefgreifendes und wichtiges Gesetz zu reden. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestern Abend fand in der Staatskanzlei ein Konzert anlässlich des EUBeitritts Polens vor 15 Jahren statt. Von allen Rednern wurde zum Ausdruck gebracht, welche große Bedeutung die EU für die einzelnen Länder hat und wie positiv gerade die Beziehung von Rheinland-Pfalz zum Beispiel in dem Vierernetzwerk mit den Partnerregionen Burgund, Oppeln und Mittelböhmen sind.
Leider habe ich dort keinen Vertreter von Ihnen gesehen. Wenn es Ihnen so wichtig ist, wären Sie vielleicht gekommen.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz liegt im Herzen Europas. Durch die gemeinsamen Grenzen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg gab und gibt es schon immer grenzüberschreitende Beziehungen in vielfältiger Form.
Auch zum Beispiel mit der Nordschweiz gibt es enge Beziehungen.
Ab dem 1. Juli übernimmt Rheinland-Pfalz den Vorsitz der Europaministerkonferenz für ein Jahr. Dabei stehen wichtige, schwierige Themen zur Beratung an, unter anderem der mehrjährige Finanzrahmen oder auch die weiteren Verhandlungen zum Brexit. Aber es werden auch Akzente gesetzt werden, die besonders für Rheinland-Pfalz wichtig sind.
Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt deutlich, wie vielfältig diese Beziehungen sind und wie die EU dazu beigetragen hat, dass diese Beziehungen intensiviert wurden. In vielen Bereichen gibt es einen Mehrgewinn durch die EU. Gerade auch in den Kooperationsräumen am Oberrhein oder in der Großregion nimmt Rheinland-Pfalz eine herausragende Stellung ein; denn hier ist Europa gelebter Alltag.
Bereits gestern haben wir uns intensiv in der Aktuellen Debatte mit den positiven Auswirkungen des europäischen Binnenmarkts befasst. Dabei spielen die grenzüberschreitende Arbeitsmarktmobilität und die wirtschaftliche Mobilität eine große Rolle; denn diese ermöglichen eine dynamische wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Menschen insbesondere in den Grenzgebieten leben täglich die europäische Integration. Regionale Arbeitsmarktakteure arbeiten grenzüberschreitend immer stärker zusammen. Die steigende Zahl der Grenzpendler zeigt dies deutlich.
Im Rahmen der beruflichen Bildung können Betriebspraktika im Ausland gemacht werden, ja sogar Ausbildungsabschnitte können im Nachbarland absolviert werden. Viele weitere Beispiele finden Sie in den Antworten der Großen Anfrage.
Aber ohne die europäisch geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit oder die Niederlassungsfreiheit wäre dies alles nicht möglich. Hieran müssen wir künftig weiter arbeiten. Die Proklamation der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ war ein wichtiger Schritt. Ich darf, mit Erlaubnis des Präsidenten, Präsident Juncker zitieren: „Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn – mit der europäischen Säule sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein.“
Deshalb setzen wir uns bereits seit Jahren für die Einführung gleicher sozialer Mindeststandards in den Mitgliedsländern ein. Es muss eine Rechtsraum für Mindestlöhne und Grundsicherungssysteme entwickelt werden, damit Menschen eben nicht ausgebeutet werden. Ein gutes Beispiel zeigt das gerade gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum besseren Schutz der Beschäftigten; denn die Dokumentation der Arbeitszeit ist wichtig, um Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeiten und täglichen Höchstarbeitszeiten aufzudecken.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen weiteren Punkt hinweisen, der das Gerechtigkeitsempfinden anspricht. Es kann nicht sein, dass sich Firmen über Steu
erschlupflöcher die Länder aussuchen können, in denen sie Steuern bezahlen. Daher treten wir für die gleiche und gerechte Besteuerung von Großkonzernen und Internetgiganten ein.
Meine Damen und Herren, der soziale Zusammenhalt in Europa muss weiter gestärkt werden; denn Europa ist nicht nur eine Währungsunion. Europa ist auch ein Gefühl, und es ist ein gutes Gefühl.
Der europäischen Idee und der Wertegemeinschaft verdanken wir die längste Friedensperiode in Europa und damit auch die längste ununterbrochene Entwicklung für unsere Länder, Städte und Gemeinden. Deutschland ist heute nicht mehr von Feinden umgeben, sondern von Partnern.
Mich ärgert es extrem, wenn von „die da in Brüssel“, aber „wir hier vor Ort“ gesprochen wird, wenn so getan wird, als hätten die Errungenschaften der Europäischen Union nichts mit den Menschen zu tun. Täglich können wir sehen, wie gerade im schulischen Bereich Austausch gelebt wird, unterstützt durch viele europäische und rheinlandpfälzische Förderungen. Viele Beispiele sind in der Großen Anfrage aufgeführt.
Nicht „die“ in Brüssel sind Europa, sondern wir in Deutschland, Italien, Frankreich, Polen usw.
Europa, das sind wir alle. Jeder von uns kann auf seine Weise dazu beitragen, dass dieses Europa lebt und die Idee der Gründungsväter Realität bleibt.
Ich behaupte nicht, es ist einfach. Die europäische Idee gut umzusetzen, immer wieder neu mit Leben zu füllen, erfordert einiges.
Herr Joa, Sie sind mit Ihrer Kurzintervention nicht auf meine Rede eingegangen.
Ich will hier noch einmal ganz klar feststellen, in Europa ist nicht immer alles hundertprozentig gut gelaufen. Es sind Fehler gemacht worden. Das leugnet keiner von uns.
Wir müssen deshalb daran arbeiten, das weiterzuentwickeln, was nicht so gut ist. Ich bin deshalb auf die europäische soziale Säule eingegangen, die genau gegen das angesprochene Sozialdumping wirkt, damit keine Menschen ausgenutzt werden können.
Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir gehen. Den Weg, den Sie gehen, indem Sie Europa abschaffen wollen – das hört man immer in Ihren Reden – – –
In Ihren Papieren ist sehr deutlich nachzulesen, dass Sie sagen, Sie sind für die Abschaffung des Europäischen Parlaments.
„Das ist etwas anderes!“ Sehen Sie, da kommt das gegensätzliche Verhalten von Ihnen heraus. Auf der einen Seite fordern Sie, dass die Bürger mehr Mitbestimmung haben, auf der anderen Seite wollen Sie das Europaparlament abschaffen, das wir wählen und in das wir unsere Vertreter nach Europa schicken können.
Irgendetwas stimmt bei dem nicht, was Sie sagen.
So haben Sie das dargestellt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich am 31. Januar im Plenum zum BrexitÜbergangsgesetz in erster Lesung redete, bestand noch die berechtigte Hoffnung, dass möglichst bald eine Lösung für den Brexit gefunden würde. Doch ich glaube, heute kann man sagen, dass die Verwirrung noch größer geworden ist.
Nach der wiederholten Niederlage für den Brexit-Vertrag und nach der Abstimmung am Montag im englischen Parlament – Stichwort Entmachtung der Premierministerin – ist weiterhin keine Lösung für den EU-Austritt Großbritanniens in Sicht. Fast täglich erreichen uns neue Meldungen über weitere Abstimmungen, die leider überhaupt nicht für Klarheit sorgen.
Nach fast zweijährigen Verhandlungen gibt es immer noch keine einheitliche Position der Briten. Das Zitat in der RHEINPFALZ aus der Kurzkritik eines Lesers in der Irish Times beschreibt meiner Meinung nach die Situation sehr gut. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Das Undefinierte, ausgehandelt von den Unvorbereiteten, um das Unbestimmte für die Uninformierten zu bekommen.“
Meine Damen und Herren, ich könnte jetzt noch die verschiedenen Konstellationen aufzählen, die möglich wären.
Wenn zum Beispiel das Unterhaus doch noch dem Abkommen zustimmt, dann könnte das Austrittsdatum auf den 22. Mai verschoben werden. Wenn zum Beispiel das Unterhaus dem Abkommen nicht zustimmt, dann wäre das der „No Deal“ mit dem Austrittsdatum am 12. April. Wenn sich zum Beispiel das Unterhaus für eine längere Verschiebung entscheidet – wir sprechen dann von ein bis zwei Jahren –, dann müsste England auch an den Europawahlen teilnehmen. Oder wenn England den Antrag zunächst komplett zurückzieht, dann stünden wir wieder am Anfang.
Aber diese Wenn-Dann-Überlegungen können heute Abend bei den aktuell anstehenden Abstimmungen im Unterhaus schon wieder Makulatur sein. Ich habe heute Morgen gehört, dass in der Zwischenzeit 16 Anträge vorliegen. – Also, da weiß man wirklich nicht mehr, was man davon halten soll.
Wichtig wäre „nur“, dass die Briten endlich eine einheitliche Position verträten, damit dieses ständige Hin und Her endlich beendet wird. Probeabstimmungen helfen dabei überhaupt nicht weiter.
Wenn ein Austritt ohne Abkommen mit den drastischen Folgen für die Wirtschaft und dem Chaos in vielen Lebensbereichen verhindert werden soll, muss jetzt schnell eine Einigung erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das uns vorliegende Brexit-Übergangsgesetz soll Rechtsklarheit schaffen für einen Übergangszeitraum bis zum 21. Dezember 2020 im Falle eines geregelten Brexits. Nachdem bereits auf der Bundesebene ein entsprechendes Gesetz beschlossen wurde, wird jetzt das Landesrecht geregelt. Grundsätzlich soll England im Übergangszeitraum wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt werden; einzige Ausnahme bleibt die Europawahl. Wir verdeutlichen mit der Abstimmung über das Brexit-Übergangsgesetz, dass wir immer noch hoffen, dass das Abkommen von England angenommen wird und ein geregelter Brexit vonstatten geht.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Seekatz, bevor ich zu meiner Rede komme, muss ich noch ein paar Worte zu Ihren Ausführungen verlieren. Sie haben im Ausschuss überhaupt nicht inhaltlich über Ihren Antrag reden können,
weil Sie immer nur ein Blatt vor sich gehalten und gesagt haben, da ist alles rot. – Es wurden zum Beispiel auch Rechtschreibfehler korrigiert.
Wir haben einfach nicht miteinander darüber gesprochen.
Ich finde es schon ein starkes Stück, wenn Sie heute sagen, wir hätten uns geweigert, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Das ist grundsätzlich falsch. Ich habe es im letzten Ausschuss noch einmal versucht, aber Sie wollten einfach nicht. Geben Sie es doch zu!
Meine Damen und Herren, die deutsch-französische Partnerschaft ist die lebendigste Freundschaft zwischen zwei Nationen auf der ganzen Welt. Über Begegnungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks, über die Konsultationen zwischen den Regionen und den wirtschaftlichen Austausch ist diese Freundschaft intensiv zusammengeführt worden.
Die Debatte über die Vertiefung der Europäischen Uni
on und die Wiederbelebung der deutsch-französischen Freundschaft ist eine Frage, die die ureigensten Interessen von Rheinland-Pfalz betrifft, von denen unser Land am ehesten profitieren kann. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass der Élysée-Vertrag mit dem Aachener Vertrag noch einmal gestärkt und weiterentwickelt wurde: Zusammenhalt statt Spaltung, Gemeinsamkeit statt Alleingang.
Angesichts der schwierigen Lage in Europa ist eine intensive konstruktive Zusammenarbeit zwischen Paris und Berlin heute wichtiger denn je. Hier ist festzuhalten, dass die deutsch-französischen Beziehungen die Keimzelle und der Motor für Europa sind und konkrete Verbesserungschancen für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer darstellen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann im Hinblick auf eine unendliche Themenvielfalt stattfinden. Es sind ca. 100 grenzüberschreitende Projekte in Vorbereitung. Die Einigung auf 15 Prioritäten ist erfreulich, wenngleich diese durch die zu bildenden Ausschüsse auch noch mit Leben erfüllt werden müssen.
Zu den Vertragsinhalten gehört auch das große Thema der Bildung mit den vielen Schulpartnerschaften, insbesondere mit Burgund, die Sprachzertifikate wie das DELF, das in den Regelunterricht integriert werden soll, der beruflichen Bildung oder dem INTERREG-Programm „Erfolg ohne Grenzen“.
Meine Damen und Herren, Europa ist nach wie vor ein Thema, das junge Menschen begeistert und politisiert. Junge Menschen haben ein gutes Gespür dafür, dass es auf die drängendsten Zukunftsfragen nur eine europäische Antwort geben kann. Ihnen hat Europa neue Perspektiven sowie den Zugang zu und die Offenheit gegenüber anderen Sprachen und Kulturen ermöglicht. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einem Europa ohne Grenzen und mit einer gemeinsamen Währung auf. Die Vorteile der europäischen Einigung scheinen ihnen selbstverständlich.
Daher kommt der gezielten Förderung des Erlernens der Partnersprache Französisch gerade im grenznahen Raum eine bildungspolitische Schlüsselfunktion zu. Sie ermöglicht eine zukunftsorientierte schulische, universitäre und berufliche Mobilität, führt zu vorurteilsfreier Kommunikation, erlaubt ein zwangloses gegenseitiges Verstehen und Verständnis jeweils unterschiedlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen und trägt maßgeblich zur Stabilität gesellschaftspolitischer Verhältnisse in Europa bei.
Wichtige Grundlagen wurden zum Beispiel bereits auf dem Treffen der Kultusministerinnen und -minister der Länder mit den französischen Recteurs am 4. Juni 2018 in Hamburg gelegt.
Auch hier wurde ein besonderer Akzent auf deutschfranzösisch-strategische Bildungspartnerschaften gelegt. Insbesondere in der Grenzregion muss die Sprachvermittlung von Kindergärten über die Grundschule bis in die weiterführende Schule weiterhin systematisch durch einen detaillierten Lehrplan strukturiert angeboten werden, damit die Kinder frühzeitig und intensiv die Sprache unserer Nachbarn erlernen.
Unser Ziel muss daher sein, dass mehr Mädchen und Jungen nach der 4. Klasse Französisch als erste Fremdsprache wählen. Dies erreichen wir unter anderem mit der Erhöhung der Gelder für den Schüleraustausch. Ich denke, in dessen Rahmen lernen die Kinder das Land besser kennen und sind interessierter an der Sprache. Die Mittel wurden im Haushalt 2019/2020 eingestellt und entsprechend erhöht.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem vorliegenden Antrag noch viele weitere Bereiche aufgeführt, in denen bereits gute Strukturen vorhanden sind. Diese verdienen Anerkennung. Genau das fehlt in dem Antrag der CDU völlig. Das hat nichts mit Rosinenpicken zu tun.
Wir fanden die Grundlage gut, haben das aber noch um die Dingen erweitert, die schon funktionieren. Ich kann allerdings sagen, dass wir noch weiter intensivieren und ausbauen müssen. Dafür müssen wir uns auf allen betreffenden Ebenen einsetzen.
Meine Damen und Herren, ich sage noch etwas zum Abschluss. Mit der Kenntnis der anderen Sprache wächst das gegenseitige kulturelle, gesellschaftliche und politische Verständnis.
Vielen Dank.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut gemacht! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Paste-and-copy-Fraktion! Präsident Hendrik Hering: Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schmidt. Abg. Martin Louis Schmidt, AfD: Herr Präsident, werte Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Antrag, der offenbar nicht einmal die CDU als an- tragstellende Partei für besonders wichtig erachtet. Wie ist es anders zu erklären, dass sie regelmäßig ihr Ein- verständnis gab, die Auswertung der Anhörung Monat für Monat zu verschieben? Im Juni 2018 erfolgte die Anhö- rung. Im Februar 2019, also acht Monate später, wurde die Auswertung vorgenommen. Deshalb behandeln wir einen Antrag, der am 19. Januar 2018 gestellt wurde, nun im Februar 2019, über ein Jahr danach. (Abg. Michael Frisch, AfD: Scheint sehr wichtig zu sein! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Vielleicht rührt das Desinteresse der CDU an ihrem eigenen Antrag auch daher, dass er ihr peinlich ist, weil er einerseits inhaltliche Fehler aufweist und andererseits die innere Zerrissenheit der CDU offenlegt.
Die Ampelparteien, die heute mit einem eigenen Alterna
tivantrag aufwarten, haben diese Strategie der Lustlosigkeit oder eben der bewussten Verschleppung mitgetragen.
Was die erwähnten Mängel des CDU-Antrages betrifft, will ich auf zwei Aspekte eingehen:
Erstens, die Ausführungen von Herrn Ehrhardt, dem Vorsitzenden des Fördervereins für Zweisprachigkeit im Elsass und Moseldepartement, haben die grundlegende Fehlannahme verdeutlicht, dass der Antrag die sprachlichen Gegebenheiten beiderseits des Oberrheins bzw. beiderseits der Staatsgrenze als prinzipiell gleich darstellt. Das blendet die historischen Zusammenhänge vollkommen aus; denn die Sprache unseres Nachbarn, also die Sprache der angestammten Bevölkerung im Elsass, ist nicht Französisch, sondern im Ursprung Deutsch. Erhardt verweist zu Recht darauf, dass Französisch in Rheinland-Pfalz als Umgangssprache historisch nicht verwurzelt ist, Deutsch mit seinen rheinfränkischen, alemannischen Dialektformen im Elsass dagegen schon.
Außerdem steht im Antrag, die französische Regierung habe jüngst den Deutschunterricht in Frankreich wieder aufgewertet und bilinguale Schulangebote in den deutschfranzösischen Grenzregionen ausgeweitet. Das ist eine sehr oberflächliche Betrachtungsweise, die einer kritischen Überprüfung nicht standhält; denn Erhardt merkte dazu Folgendes an: Die alltägliche Diskriminierung des Deutschen im Elsass findet in Deutschland, auch im CDUAntrag, keine Berücksichtigung. Deutsch ist in dieser Nachbarregion bis heute keine Amtssprache. –
Wenn man es ernst meint mit der Sprache des Nachbarn, sollte man die französische Seite ermuntern, regional Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern.
Die Elsässer beklagen seit Jahrzehnten, dass Frankreich die Europäische Charta der Regional- bzw. Minderheitensprache zwar gezeichnet, aber nie ratifiziert habe. Die Landesregierung sollte unseren französischen Partner darauf hinweisen, hier europäische Mindeststandards endlich zu erfüllen.
Ich komme zum zweiten Kritikpunkt, also dem inhaltlichen Widerspruch des CDU-Antrags. Die CDU will mit diesem Antrag den Französichunterricht an den Grundschulen systematisch ausbauen. Das lehnen wir ab. Wir stehen hier im Einklang mit dem Philologenverband Rheinland-Pfalz, der sich im Januar 2017 dafür ausgesprochen hat, die Grundschulen vom Fremdsprachenlernen zu entlasten. Die Vorsitzende Cornelia Schwartz betonte damals: „Der Vorsprung, den Kinder in einer Fremdsprache von der Grundschule bestenfalls mitbringen, ist von den übrigen Schülerinnen und Schülern, die in Klasse 5 mit einer für sie neuen Fremdsprache starten, in wenigen Wochen wieder aufgeholt.“
Wir als AfD warnen vor einer Überfrachtung der Grund
schule und sind dort für die Abschaffung des Fremdsprachenunterrichts. Mit den dadurch frei werdenden Ressourcen sollten die Fächer Deutsch und Mathematik gestärkt werden.
Das wichtige Erlernen von Fremdsprachen ist bei den weiterführenden Schulen mit ihren eigens dafür ausgebildeten Lehrkräften bestens aufgehoben.
Um nicht missverstanden zu werden: Einzelne Schulen mit ausgeprägten sprachlichen Sonderprofilen, gegebenenfalls auch schon ab der 1. Klasse, können in eigener Entscheidung, insbesondere in den deutsch-tschechischen, deutsch-polnischen oder deutsch-französischen Grenzgebieten durchaus wertvoll sein, aber eben als Ausnahme von der Regel.
Die Französisch-Offensive der CDU verwundert auch insofern, als Kollegin Beilstein – sie ist leider nicht mehr da – noch am 25. Oktober 2017 in einer Aktuellen Debatte zum schlechten Abschneiden unserer Grundschüler beim IQB-Bildungstrend ganz ähnlich wie wir als AfD argumentiert hat, sprich alles andere als deckungsgleich mit dem Antragsinhalt und dem, was die geschätzte Kollegin Huth-Haage gestern im Bildungsausschuss zu dem Thema geäußert hat.
Noch einmal völlig anders positionierte sich – ich freue mich, dass Herr Seekatz heute für die CDU die Rede gehalten hat – Herr Seekatz in seiner Rede vom 6. Oktober 2016. Ich bitte, noch einmal genau zuzuhören. Ich zitiere: „Anstatt kleinkarierte Debatten über Sprachengerechtigkeit zu führen, sollten wir auf lange Sicht zu einer einheitlichen EU-weiten Verkehrssprache kommen (...); denn Vielsprachigkeit in Europa erschwert die europäische Integration und mindert die Stellung der EU in der Welt. Wer mit einer Sprache spricht, verleiht gerade im Zeitalter der Globalisierung seinen Worten deutlich mehr Gewicht.“
Den Kontrast zu den heutigen Ausführungen brauche ich nicht weiter zu betonen. Er fällt einem ins Auge.
Ergo, angesichts dieser sprach- und bildungspolitischen Kakofonie illustriert der vorliegende CDU-Antrag eindrucksvoll den aktuellen Zustand einer Partei, die sich regelmäßig widerspricht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was ist das Ziel des Wettbewerbs?
2. Welche Chancen eröffnen sich aus einer erfolgreichen Teilnahme für die Gemeinden?
3. In welcher Höhe förderte die Landesregierung die Dorferneuerung zuletzt?
4. Wie war die Förderung in den letzten Jahren?
Meine Frage geht dahin, wie die Gemeinden die Information über das Bewerbungsverfahren bekommen. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den letzten Jahren gab es sicherlich keine Plenardebatten, die so viel internationale Aufmerksamkeit erhalten haben, wie die momentanen Debatten im englischen Unterhaus zur Regelung des Brexit. 57 Tage bevor die Mitgliedschaft von Großbritannien in der EU endet, sind alle Klarheiten beseitigt. Das zeigt auch die Debatte von vorgestern.
Meine Damen und Herren, die Verhandlungen über die Modalitäten des Ausstiegs sind in einer Sackgasse, auch durch die andauernde Selbstblockade des britischen Parlaments. Leider wurde bei der Debatte zum Referendum, in der der Ausstieg aus der EU von konservativen und rechten Gruppierungen sehr populistisch gefordert wurde, vergessen, die folgende Frage zu beantworten: How to brexit?
Das momentan vorliegende und mit der EU verhandelte Austrittsabkommen versucht, die zukünftigen Beziehungen zu regeln. Es geht um Bürgerrechte. Es leben immerhin drei Millionen Menschen aus der EU in England. Eine Million Briten leben in der EU. Es geht um Finanzstrukturen. Hier ist ein Rechenmodus verhandelt worden. Es geht vor allem auch um die Backstop-Strategie zur Vermeidung einer harten Grenze zu Irland. Dieses Sicherheitsnetz sieht vor, dass Großbritannien in der Zollunion der EU und Nordirland zusätzlich im Europäischen Binnenmarkt bleibt.
Gegenstand des Abkommens ist es, in einer Übergangszeit ein Freihandelsabkommen mit dem Ziel zu verhandeln, einen fairen Wettbewerb ohne Zölle, Abgaben und Gebühren zu erreichen. Zusätzliche Vereinbarungen für einzelne Sektoren wie Luftfahrt, Energie, Fischerei oder Verteidigung müssen ebenfalls folgen.
Meine Damen und Herren, das ist das Szenario, auf das wir immer noch hoffen. Hier setzt das vorliegende rheinlandpfälzische Übergangsgesetz an. Im Falle eines geordneten Brexits, also mit Austrittsabkommen, werden durch die in diesem Abkommen festgelegte Übergangsphase bis 2020 viele Tatbestände automatisch aufgefangen. Nur das Thema „Kommunalwahlrecht“ von britischen Staatsbürgerinnen und -bürgern ist betroffen, da die Kommunalwahl zeitgleich mit der Europawahl stattfindet.
Die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit müssen direkt mit dem Austritt, also am 29. März 2019, enden. Im Fall eines geregelten Brexits greift das vorliegende Gesetz und legt fest, dass mit der eben erwähnten Ausnahme während der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 Großbritannien so behandelt wird, als wäre es noch Teil der EU. Insofern ist das vorliegende Gesetz ein Vorsorgegesetz.
Leider haben wir immer noch keine Klarheit und dadurch eine enorme Verunsicherung. Es steht immer noch der harte Brexit – No-Deal-Brexit – im Raum, der das schlechteste aller möglichen Szenarien darstellt.
Die Folgen sind nicht abschließend abzuschätzen. Deshalb ist es wichtig, mögliche Probleme zu überprüfen und Lösungen aufzuzeigen. Hier leistet die Arbeitsgruppe der Landesregierung „Brexit Preparedness“ auf Abteilungsleiterebene eine wertvolle Arbeit, um Vorkehrungen zu treffen, wenn es doch zum harten Bruch käme. Hier wird auch mit den Kammern und den IHKs zusammengearbeitet.
Ein besonders betroffener Bereich neben vielen anderen wird sicherlich unsere Wirtschaft sein, um nur ein Beispiel zu nennen. Es herrscht große Unsicherheit bei unseren Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Fragen der Zollanmeldung, der Zollabfertigung und damit zusammenhängend der möglichen Unterbrechung von Liefer- und Produktionsketten. Es geht um den Austausch von Fachund Führungskräften. Es geht um die Entsendung von Mitarbeitern. Es geht um Schutzrechte wie Markenrechte, Designrechte, Patente, und es geht um steuerliche Konsequenzen.
Am Beispiel der BASF will ich aufführen, die BASF hat neun Produktionsstandorte und vier weitere Standorte in Großbritannien. Chemische Lieferketten sind sehr komplex. Bei vielen Produkten ist man auf einen reibungslosen Ablauf angewiesen, auf den sich Lieferanten und Partner einstellen müssen. Das ist ähnlich wie bei Zahnrädchen, die ineinandergreifen: Wenn es an einer Stelle hakt, dann fliegt das ganze System auseinander.
Die BASF rechnet für die Loslösung von Großbritannien mit Mehrkosten von 60 bis 70 Millionen Euro. Ähnliche Probleme hat auch Boehringer. Das hat mein Vorredner schon angesprochen. So werden im Moment für viele Bereiche Notfallpläne aufgestellt, von denen wir hoffen, dass wir sie nicht einsetzen müssen.
Meine Damen und Herren, es fehlt eine klare Perspektive vonseiten der Briten. Immer wieder von der EU weitere Nachverhandlungen zu fordern, ohne sich selbst klar zu sein, was man eigentlich will, ist nicht zielführend. Solange es im englischen Parlament keine Mehrheit für die eine oder andere Austrittsvariante gibt,
läuft es nach der Gesetzeslage auf einen No-Deal hinaus. Das sollten wir alle vermeiden. Es bleibt nicht mehr viel Zeit.
Vielen Dank.
.... 3601 Abg. Ralf Seekatz, CDU:......... 3602, 3604 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 3603, 3608 Abg. Damian Lohr, AfD:.......... 3604, 3606 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 3605 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 3606 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 3607 Clemens Hoch, Staatssekretär:...... 3608
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/6023 –................ 3609
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2016 Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/4955 –........... 3609
Entlastung des Rechnungshofs RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2016 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/4960 –........... 3609
Jahresbericht 2018 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 17/5350 –........... 3609
Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte 8 bis 11 und Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission....... 3609
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Clemens Hoch, Staatssekretär, Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Staatssekretär, Günter Kern, Staatssekretär, Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin, Daniela Schmitt, Staatssekretärin.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, AfD, Abg. Monika Becker, FDP, Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Alexander Licht, CDU, Abg. Iris Nieland, AfD; Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
57. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 23.05.2018
B e g i n n d e r S i t z u n g : 1 4 : 0 0 U h r
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Europäische Union ist im Kern eine Idee vom Zusammenleben der Menschen, von Frieden und Freiheit, von Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit, von Chancengleichheit und Mitmenschlichkeit, von wirtschaftlicher Zusammenarbeit und gemeinsamen Fortschritt. Sie ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt.
Gerade nach der bedauerlichen Entscheidung Großbritanniens, die Gemeinschaft der EU zu verlassen, sieht sich die EU mit komplexen Krisenlagen konfrontiert wie nie zuvor seit ihrer Gründung im Jahr 1951. Nach dem Wegfall dieses Nettozahlers stellt sich unter anderem die Frage, wie weiterhin ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen werden und wie der EU-Haushalt künftig ausgestaltet wird. Es werden jetzt die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt und damit auch die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen übernommen.
In der momentanen Zukunftsdebatte ist es wichtig, dass wir sehr deutlich die Bereiche benennen, die für uns besonders bedeutsam sind. Heute Mittag haben wir bereits die geplanten Umschichtungen zulasten der Direktzahlungen der Landwirtschaft diskutiert und deutlich festgestellt, dass hier nachgebessert werden muss. Genau so ein Bereich ist auch die Kohäsionspolitik, deren Neukonzeption ab dem Jahr 2021 ansteht, aber bereits jetzt schon verhandelt wird. Kohäsionspolitik ist die Politik, hinter der Hunderttausende Projekte in ganz Europa mit konkreten und positiven Resultaten vor Ort stehen. Es ist also die europäische Politik mit der höchsten kommunalen Dimension. Hier wird europäische Politik sichtbar.
Derzeit wird etwa ein Drittel des EU-Haushalts für die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik aufgewendet. Ziel ist es, regionale Ungleichheiten zu verringern, Arbeitsplätze zu schaffen und globale Herausforderungen wie Klimawandel oder Migration zu bewältigen Viele Pro
jekt auch in Deutschland wären ohne die Unterstützung von europäischen Fonds nicht möglich. Hier wird Europa unmittelbar erlebbar.
Als ein Beispiel möchte ich die Periode 2007 bis 2013, die finanzielle Unterstützung von mehr als 1.200 Start-ups und etwa 400.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen nennen. Dabei konnten ca. 1 Million neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wir brauchen weiterhin eine starke EU-Kohäsionspolitik in allen Regionen, insbesondere in den bisherigen Übergangsregionen und in den stärker entwickelten Regionen. Wir wollen, dass dieser wichtige Strukturfonds der EU als langfristige und verlässliche Förderung für alle Regionen ab 2021 bestehen bleibt.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig für RheinlandPfalz als Flächenland, dass die Unterstützung durch die EU gerade auch für den ländlichen Raum erhalten bleibt. Darüber haben wir vorhin schon gesprochen. Aus den europäischen Fonds erhielten die rheinland-pfälzischen Regionen in der Förderperiode 2014 bis 2020 ca. 600 Millionen Euro an Mitteln ohne die Interregiomittel.
Die Allianz ist ein starkes Zeichen aus den Regionen an die EU. Es wird ein Zeichen gesetzt zur Beibehaltung und Stärkung der Kohäsionspolitik als weiterhin tragende Säule für die Zukunft der EU. Es ist wichtig, dass auch Rheinland-Pfalz dabei ist; denn die europäischen Strukturfonds sind unverzichtbar für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Daher begrüßen und unterstützen wir den Beitritt zur Cohesion-Alliance, die ein öffentlich wirksames Signal zur Fortführung der Kohäsionspolitik darstellt.
Frau Raab hat die Unterzeichnung am 15. März für das Land Rheinland-Pfalz vorgenommen. Die CohesionAlliance wird von zahlreichen europäischen Regionen unterstützt, darunter auch mehrere Bundesländer in Deutschland. Insgesamt sind dies bisher 34 Unterstützer aus Deutschland aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Es sind dabei Länder, Städte, Kreise, Metropolregionen und Handwerkskammern. Dass der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund beigetreten sind, zeigt die Bedeutung, die der Kohäsionspolitik beigemessen wird.
Meine Damen und Herren, dass diese Allianz notwendig und wichtig ist, zeigt der vorgelegte Entwurf zum EUHaushalt von Kommissar Oettinger auf. Kürzungen gerade in diesem Bereich setzen ein falsches Signal.
Meine Damen und Herren, es geht darum, eine starke, leistungsfähige und sichere Union zu erhalten und weiter auszubauen, die möglichst gleichwertige Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger darstellt, und zwar ohne die einzelnen Bereiche gegeneinander auszuspielen. Daher hoffen wir, dass die Kohäsionsallianz mit einem klaren Votum der Regionen bei der Diskussion um die Haushaltsausgestaltung der Europäischen Union Beachtung findet.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden über eine Ergänzung des Rettungsdienstgesetzes von 2010, und zwar konkret über die Hilfeleistungsfrist beim Einsatz von Notärzten. Es geht dabei um die präklinische Versorgung der Notfallmedizin. Ich möchte erst einmal die Gelegenheit wahrnehmen und allen Beteiligten im Rettungsdienst danken. Sie leisten eine wertvolle Arbeit und retten mit großem Einsatz Menschenleben. Dafür ein großer Dank!
Meine Damen und Herren, heute sorgt eine moderne Rettungskette für eine gute Versorgung von Notfallpatienten, und zwar rund um die Uhr, durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und geeigneten Rettungsmitteln. Hierbei ist die Versorgung von Patienten vom Unfallort bis zur endgültigen Behandlung in einer Klinik durch definierte Aufgabenstellung gesichert. Es ist entscheidend, wann die professionelle notfallmedizinische Behandlung
beginnt. Anhand des vor vielen Jahren eingeführten Arbeitsmodells der Rettungskette lassen sich Funktionsabläufe darlegen und entsprechende Anforderungen für die einzelnen notwendigen Schritte ableiten.
Gerade im Bereich der Qualitätssicherung wurde viel getan, auch durch die kontinuierliche ärztliche Einbindung. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung des Berufs des Notfallsanitäters, der von Rheinland-Pfalz aus entwickelt wurde und am 1. Januar 2014 im bundesrechtlichen Notfallsanitätergesetz geregelt wurde. Das Rettungsassistentengesetz wurde im Gegenzug am 31. Dezember 2014 außer Kraft gesetzt, und beide Berufsgruppen werden eine angemessene Übergangszeit parallel laufen. Es werden aber nur noch Notfallsanitäter mit einem qualitativ sehr hohen Standard ausgebildet.
Aus der oben erwähnten bundesrechtlichen Regelung geht hervor, die neuen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind auf der Basis ihrer Ausbildung in der Lage, den lebensbedrohlichen Zustand im Rahmen des präklinisch medizinisch Machbaren zu behandeln. Das heißt, aufgrund der sehr guten Ausbildung können die relevanten notfallmedizinischen Maßnahmen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Rheinland-Pfalz darüber hinaus auch von den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ergriffen werden. Genau an der Stelle schürt der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD Sorgen und Ängste,
die – obwohl wir über ein hoch qualifiziertes, gut geschultes Rettungsdienstpersonal und eine moderne Rettungskette verfügen – der Bevölkerung suggerieren, nur ein Notarzt kann im Ernstfall helfen.
Meine Damen und Herren, der Rettungsdienst unterliegt in der heutigen Zeit vielen Veränderungen. Dahin gehend wird auch das Rettungsdienstgesetz optimiert werden, wobei viele Aspekte zu berücksichtigen sind. So muss der neue Beruf des Notfallsanitäters eingefügt werden und in diesem Zusammenhang auch die personelle Besetzung der Rettungsmittel bestimmt werden, oder es müssen im Bereich der Vergaberichtlinien Bestimmungen zum neuen Vergaberecht in das Gesetz eingefügt werden, um nur zwei Aspekte zu nennen.
Wir werden uns damit sehr intensiv im Innenausschuss befassen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion berücksichtigt diese aktuellen Entwicklungen und Zusammenhänge des Rettungsdienstes überhaupt nicht. Sich nur auf einen einzigen Aspekt zu fokussieren, ist einfach zu kurz gegriffen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir begrüßen die Förderzusage des Bundes hinsichtlich der Hochstraße Nord.
Das ist eine wichtige Unterstützung einer Stadt bei einem Großprojekt. Bis gestern waren trotz hoher Dringlichkeit keine weiteren Schritte möglich, da zunächst die Finanzierung geklärt werden musste. Die Voranfrage wurde im Dezember 2016 an den Bund übergeben. Vielleicht ist es auch dem Wahlkampf geschuldet, dass wir gerade jetzt die Förderzusage des Bundes erhalten haben. Jedenfalls sind wir froh, dass es jetzt weitergehen kann.
Von was reden wir überhaupt? Ich denke, das weiß nicht jeder. Deshalb möchte ich das ein bisschen erklären: Die in den 1970er-Jahren bis 1981 gebaute Hochstraße Nord in Ludwigshafen ist Teil einer überregionalen, länderübergreifenden Hauptverkehrsstraße mit der Bedeutung einer Bundesstraße
und als leistungsfähige Verbindung zwischen der A 650 und der Kurt-Schumacher-Brücke als Ost-WestVerbindung für die Stadt Ludwigshafen und die Metropolregion mit den hier ansässigen Unternehmen unverzichtbar. Heute und auch künftig nutzen täglich rund 45.000 Fahrzeuge diese Verkehrsverbindung.
Ein Wegfall würde für die Anwohner, Pendler, Geschäftsleute und Unternehmen, unsere Innenstadt, unsere Stadtteile und die ganze Region zu unzumutbaren Belastungen auf beiden Rheinseiten führen. Bereits 2010 wurde die Straße einseitig für den Lkw-Verkehr gesperrt. Es mussten Sicherheitsnetze gegen herabfallende Betonstücke angebracht werden. Dies hat bisher bereits Kosten von 13 Millionen Euro verursacht. In der zurückliegenden Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses haben wir gerade weitere 4 Millionen Euro für die Sicherung beschließen müssen. Das zeigt auch, dass hier dringend gehandelt werden muss.
Am Ende eines langen Diskussionsprozesses in Ludwigshafen mit einer hohen Bürgerbeteiligung wurde die Schaffung eines ebenerdigen Ersatzbaus für diese Stadtstraße beschlossen. Es war schnell klar, dass die Stadt die Finanzierung, auch wenn die Baulast alleine bei der Stadt liegt, in keiner Weise allein stemmen kann und auf eine größtmögliche Unterstützung insbesondere von Bund und Land angewiesen ist, zumal die Stadt die Planungskosten und die nicht förderfähigen Kosten bereits alleine tragen muss.
Aufgrund der hohen überregionalen Bedeutung der Straße und unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt hat die SPD im Stadtrat eine Quotierung bei der Übernahme der Kosten gefordert. Die SPDStadtratsfraktion war immer der Auffassung, dass Förderungen seitens des Bundes und des Landes mindestens in der Höhe der Fördersätze für den Bau der Hochstraße Nord in den 1980er-Jahren erforderlich sind. Seinerzeit lagen die bei etwa 60 % durch den Bund, 25 % durch das Land und 15 % durch die Stadt.
Die nun erfolgte Förderzusage des Bundes in Höhe von 154,2 Millionen Euro ist aufgrund der derzeitigen Fakten richtig und gut für unsere Stadt und entspricht damit den von uns geforderten 60 %.
In diesem Zusammenhang ist aber auch festzuhalten, dass das Land bereits frühzeitig eine Beteiligung von 25 % an den Baukosten zugesagt hat und sich damit von Anfang zu dem Projekt „Umbau Hochstraße“ bekannt hat. Das Land hat also nicht nachgezogen, wie in der Presse zu lesen war, oder spontan nachgezogen, wie Frau Schneid vorhin gesagt hat, sondern es steht, wie vereinbart und im Koalitionsvertrag festgeschrieben, mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 fest.
Der Haushaltsansatz 2018 beträgt 5 Millionen Euro. Daneben wurden in 2017 eine Verpflichtungsermächtigung etatisiert und ein Haushaltsvermerk angebracht, dass die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen, sofern sie nicht wie vorgesehen in Anspruch genommen werden, zeitlich verschoben und auf die Folgejahre übertragen werden können.
Wir in Ludwigshafen haben auch immer Wert darauf gelegt, dass die Vorplanung eine gewisse Planungstiefe hat und, wie Frau Dr. Lohse es ausdrückt, solide ist. Das wird sich jetzt im weiteren Verfahren zeigen.
Die Stadt Ludwigshafen kann nun in das Planfeststellungsverfahren eintreten und mit den Finanzierungszusagen von Bund und Land weiterarbeiten. Wir danken dem Bund und dem Land für die Förderzusagen, die unseres Erachtens der regionalen und überregionalen Bedeutung und Nutzung der Straße in angemessener Form Rechnung tragen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa ist eine Erfolgsgeschichte. Die Geschichte der europäischen Zusammenarbeit hat gezeigt, dass wir nur gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn die Herausforderungen der heutigen Zeit bewältigen können.
Ein starkes Europa ist entscheidend für unseren Frieden, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit – dies auf der Grundlage der gemeinsamen Werte von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den vier Grundfreiheiten Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit und Religionsfreiheit.
Wir leben in einem Europa, in dem zum Beispiel viele junge Menschen über das Erasmus-Programm gefördert werden. Es wurde seit Beginn der Einführung von über 1,3 Millionen Studenten, Azubis und Lehrern aus Deutschland genutzt. Es ist damit das weltweit größte Förderprogramm für Auslandsaufenthalte.
Wir leben in einem Europa, in dem es viele Kooperationsräume gibt, in denen ganz selbstverständlich eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von zum Beispiel Notdiensten oder von Tarifangeboten im ÖPNV zum Wohle der Menschen besteht.
Wir leben in einem Europa, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit sehr viele Möglichkeiten eröffnen und viele vom ungehinderten grenzüberschreitenden Austausch profitieren lässt.
Wir leben in einem Europa, in dem wir alle froh sind, ohne Grenzen und ohne Geldumtausch unsere europäischen Nachbarn besuchen zu können.