Protocol of the Session on September 19, 2018

Im Rahmen der Anhörung sind weder von kommunaler Seite noch vonseiten der beteiligten Kammern und Verbände Bedenken geäußert worden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Frau Ministerin, vielen Dank für die Einbringung dieses Gesetzes.

Bevor wir in die Aussprache gehen, darf ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 153. Mainzer Landtagsseminars. Schön, dass Sie heute bei dieser Plenarsitzung mit dabei sind.

(Beifall im Hause)

Des Weiteren freuen wir uns, dass Kumpel des Schieferbergwerks Grube Katzenberg/Mayen heute bei uns sind. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur Aussprache über den Gesetzentwurf in erster Beratung. – Ich darf das Wort Herrn Abgeordneten Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD, erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kann in diesem Landtag grundsätzlich nicht genug über die Bedeutung der Binnenschifffahrt geredet werden.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Martin Brandl, CDU)

Es gibt sehr viele gute Gründe, über die Binnenschifffahrt zu sprechen. Sie liegen in der Natur der Logistik. Wir sind ein Logistikstandort. Wir sind ein Standort, der vom Rhein als wichtigstem Binnengewässer – ich will fast sagen, in ganz Europa – lebt. Kanäle, Zufahrten, Häfen, Binnenhäfen und seetaugliche Häfen tragen entscheidend dazu bei, dass wir ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort in Deutschland sind, darüber hinaus in ganz Europa.

Dass wir tatsächlich für die Binnenschifffahrt alle miteinander werben sollten, merken wir immer dann, wenn wir in anderen Zusammenhängen über die Belastung auf unseren Straßen- und Schienenverkehrswegen sprechen. Darum sage ich ganz deutlich, alles, was die Binnenschifffahrt, die Reinhaltung des Gewässers und das Erhalten des Binnengewässers Rhein für weitere Schiffe ermöglicht, sollte unsere Unterstützung finden.

Wir setzen europäisches Recht um. Es ist schon geschildert worden. Wir haben tatsächlich nicht die allergrößten Bedarfe, was seegängige Fahrzeuge angeht. Sie sind jetzt nicht wirklich definiert, aber in der Regel ist das vom Sportboot, das seegängig ist, bis zum Flügelboot alles bis auf die Kriegs- und Marineboote, und das kann doch einiges sein. Es geht vor allem um den Bereich, der in der Güterwirtschaft unterwegs ist.

Wir hatten ein Schiff, das im Jahr 2017 angelandet ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass es gelöscht wird, wird es in der Regel gereinigt, und diese Reinigungsabfälle, die Löschabfälle müssen ordentlich entsorgt werden.

Ganz früher, in grauer Vorzeit war das keine Frage. Da hat man es ordentlich über Bord gekehrt.

(Zuruf von der CDU)

Heute geht das nicht mehr. Das ist auch richtig so.

(Zuruf aus dem Hause)

Ich weiß es nicht mehr aus eigener Anschauung, aber es ist erzählt worden.

Heute ist es so, dass zum Glück unsere abfallschutzrecht

lichen Fragen und Standards auch für die Schifffahrt gelten. Dazu brauchen wir Zugänge der Behörden, der Wasserschutzpolizei allen voran, aber auch der Struktur- und Genehmigungsdirektionen und der von ihnen womöglich beauftragten Büros, die das in der Regel kontrollieren können.

Meine Damen und Herren, genau um diese Punkte geht es bei der Umsetzung. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das nicht in die Landtage bringen müssen, wenn der Bund früher reagiert und die Umsetzung auf den Weg gebracht hätte. Nichtsdestotrotz, wir haben es gemacht, und damit wird deutlich, wir stehen an der Seite der Binnenschifffahrt und der Logistikwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Ich glaube, das ist etwas, was ein gemeinsames Signal sein könnte.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Herr Abgeordneter Billen für die CDU das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt eine vernünftige Rede heraus, wenn man aus eigener Erfahrung spricht. Nicht wahr, Herr Schweitzer? Was man früher falsch gemacht hat und was wir heute mit dem Gesetzentwurf richtig machen. Man muss nämlich wissen, dass Herr Schweitzer eine Zeit lang Binnenschifffahrt oder Schifffahrt als Sohn mit betrieben hat, wenn ich das richtig weiß.

Ansonsten ist dieser Gesetzentwurf zu unterstützen. Herr Schweitzer, ich tue das, was Sie auch tun. Ich bedauere, dass die Bundesregierung das nicht gemacht hat.

1996 gab es auf europäischer Ebene die Einigung. 2009 spätestens kam noch einmal die Einigung. Da haben die Letzten ratifiziert. Wir schreiben 2018. Jetzt setzen wir um. Es dauert ein bisschen lange.

Frau Höfken, es ist kein Vorwurf an Sie. Ausnahmsweise geht der Vorwurf einmal Richtung Berlin, dass man das Gesetz dort nicht ratifiziert, umgesetzt und für uns Länder brauchbar gemacht hat.

Ansonsten ist das bei uns mit seegängigen Schiffen ein bisschen dünn. Ich habe in der Vorlage gelesen – ich habe es nicht überprüft –, es sind maximal zehn im Jahr. Dann kommt es aber schon hoch. Die meisten landen in Andernach an.

Aber 30.000 Schiffe – das war für mich eine Zahl, das muss ich ehrlich sagen, die mich verwundert hat – machen Müll. Das ist gar keine Frage. Insofern sind wir dankbar, dass wir das jetzt regeln, weil die Bilder, die wir sehen, für einen Laien manchmal vollkommen unverständlich sind. Wie kann so viel Plastikmüll ins Meer gelangen? – Es gibt jetzt zwar eine Methode, mit der man versucht, es wieder herauszubekommen. Aber wie kann das sein? – Das kann

nur sein, in dem Menschen keine Naturschützer sind, sondern die Umwelt zur Abfallentsorgung missbrauchen.

Insofern, Strafen bis zu 50.000 Euro werden die Leute etwas vernünftiger machen. Die Häfen haben mehr Macht und können mehr durchsetzen. Bei der SonderabfallManagement-Gesellschaft (SAM) bin ich etwas vorsichtiger, aber auch die können ein Stück mehr durchsetzen.

Insofern wird die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, in der ersten Beratung – wir haben gar kein Zustimmungsrecht – unterstützen und im Ausschuss beraten. Dann gehe ich davon aus, dass wir eine Einstimmigkeit hinbekommen, sodass die gesetzliche Umsetzung dessen, was 1996 auf europäischer Ebene entstanden ist, im Jahr 2018 ankommt und umgesetzt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Böhme von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Die Landesregierung hat zur Ergänzung der gesetzlichen Regelung für die Entsorgung von Schiffsabfällen einen komplizierten Entwurf vorgelegt. Die Notwendigkeit und die Angemessenheit dieser Regelungen erschließen sich zunächst nur der Fachwelt. Bei der Durchsicht des langen und sorgfältig erarbeiteten Textes kommt man zu dem Schluss, dass es sich um ein Gesetz von Fachbeamten für Fachbeamte handelt.

Als Abgeordneter des Landtags mit vielfältigen Aufgaben kann ich die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Regelungen nicht abschließend beurteilen, bin aber von der Präzision des Entwurfs beeindruckt.

Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Verschmutzung durch Schiffsabfälle zu verhindern, wird selbstverständlich von der AfD-Fraktion geteilt. Die Einzelheiten dieser Gesetzgebung werden wir in den Ausschüssen erörtern können.

Erlauben Sie mir eine grundsätzliche Bemerkung zum Schluss. Der Gesetzentwurf ist auch deshalb so kompliziert, weil wir es mit so vielen Ebenen der Rechtsetzung zu tun haben: das Völkerrecht, das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, ist anwendbar, weil gelegentlich Seeschiffe den Hafen in Andernach anlaufen.

(Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das EU-Recht ist selbstverständlich zu beachten. Hier kann man die Richtlinien 2059 EG über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückständen von

Seeschiffen heranziehen.

Auf Bundesebene gibt es eine Reihe von einschlägigen Gesetzen, zum Beispiel das Bundeswasserstraßengesetz oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Übereinkommen im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins sind ebenfalls maßgeblich für die korrekte Entsorgung von Schiffsabfällen. Diese Übereinkommen sind eine eigene Ebene, weil sie zwar international, aber mit einem sehr beschränkten Teilnehmerkreis geschaffen werden.

Die Landesgesetze, zum Beispiel das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – – – Zu der schwer überschaubaren Fülle von Regeln kommen auf jeder Ebene noch Vorschriften zur Ausführung wie zum Beispiel die vielen Verordnungen zur Umsetzung der genannten Bundes- und Landesgesetze hinzu.

Es würde der Pflege des Rechtsstaates dienen, wenn die Vorschriften auch für technisch-administrative Sachverhalte überschaubar wären. Dafür sollte sich die Landesregierung einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)