Ortsgemeinderäte von einer freiwilligen Fusion überzeugt. Dabei geholfen haben sicherlich auch die Bürgergespräche, von denen mehrere stattgefunden haben, und bei denen von den Verantwortlichen zum Fusionsvorhaben genügend Auskunft gegeben wurde.
Die Ortsgemeinderäte in Obersteinbach und Willroth haben die Fusion mehrheitlich abgelehnt, weil sie sich eher dem Kreis Neuwied zugehörig fühlten, was aber schon rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre. Da ansonsten weit über 50 % der Ortsgemeinden der Fusion zustimmten, fielen diese beiden ablehnenden Haltungen nicht ins Gewicht.
Es gilt nun auch in Altenkirchen und Flammersfeld, die Reform mit Weitsicht umzusetzen, den Menschen weiterhin bürgernahe Dienstleistungen trotz möglicher längerer Wege anzubieten und unter dem Strich dann auch für die angestrebten Einsparungen zu sorgen.
Ich kann es jetzt kurz machen: Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen sich die beiden Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld zum 1. Januar 2020 zu einer neuen Verbandsgemeinde mit dem Namen „AltenkirchenFlammersfeld“ zusammenschließen.
Die Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde Flammersfeld lag zum maßgeblichen Zeitpunkt unter 12.000, sodass eine Gebietsänderung erforderlich war. Dabei wird die Fusion erleichtert, weil die Verbandsgemeinden ohnehin schon seit vielen Jahren gut und eng zusammenarbeiten. Die enge Zusammenarbeit zeigt sich zum Beispiel im Bereich der Weiterbildung und Kultur, bei den Volkshochschulen oder der Zusammenarbeit beim Soziokulturellen Zentrum Haus Felsenkeller in Altenkirchen.
Natürlich wurden vom Beginn der Verhandlungen bis zur heutigen zweiten Lesung im Plenum viele Gespräche geführt, und der Fusionsprozess war nicht immer einfach. Tatsächlich konnten aber die schwierigen Phasen im Fusionsprozess mit viel Verhandlungsgeschick gemeistert werden. Während in der Verbandsgemeinde Altenkirchen alle Ortsgemeinden der Fusion zugestimmt hatten, konnten sich in der Verbandsgemeinde Flammersfeld insgesamt 24 Ortsgemeinden anschließen; lediglich zwei Ortsgemeinden hatten sich gegen die Fusion ausgesprochen.
Ich möchte auch hier die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Beteiligten zu bedanken: den Ministerien, den Kommunalpolitikern, und vor allem auch hier wieder den Bürgerinnen und Bürgern. Das Verfahren ist transparent abgelaufen. Da zeigt sich auch wieder das, was wir hier regelmäßig in unseren Redebeiträgen herausstellen: Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Fusionsprozess durch eine kontinuierliche Beteiligung ist ausschlaggebend für den Erfolg einer Kommunal- und Verwaltungsreform. Das wollen wir auch in Zukunft berücksichtigen.
Es freut mich, dass die Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld diesen Fusionsprozess mit Hochdruck vorantreiben. Bereits jetzt, vor dem offiziellen Fusionsdatum, können die Verbandsgemeinden Flammersfeld und Altenkirchen ihren Bauhof gemeinschaftlich für alle 68 Ortsgemeinden nutzen. Das verlangt unseren Respekt.
Ich bedanke mich stellvertretend bei Fred Jüngerich, dem VG-Bürgermeister von Altenkirchen, und Rolf SchmidtMarkoski, dem Ersten Beigeordneten von Flammersfeld, zwei engagierte Köpfe an der Verwaltungsspitze, die eine starke, zukunftsfähig aufgestellte und bürgernahe gemeinsame Verbandsgemeinde im Blick haben.
Die FDP stimmt auch diesem Gesetz gerne zu, und wir wünschen der neuen Verbandsgemeinde, dem Rat, dem künftigen Bürgermeister, aber besonders den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde AltenkirchenFlammersfeld alles Gute für die Zukunft, und ein gutes und erfolgreiches Zusammenleben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ist schon alles sehr ausführlich zur Geschichte dieser Fusion dargelegt worden. Ich möchte dem nichts hinzufügen, aber natürlich auch im Namen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allen Beteiligten noch einmal unseren Dank ausdrücken für den guten Prozess, für die viele Arbeit, die geleistet wurde vor Ort, auch für die gute Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, und natürlich der neuen Verbandsgemeinde und allen Beteiligten viel Erfolg wünschen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Präsident! Auch ich möchte den Verantwortlichen herzlich danken. Das war kein einfaches Werk, das war eine lange und schwierige Zeit, die jetzt, glaube ich, wirklich einen guten Abschluss bekommt. Damit ist die letzte und dritte Gebietsänderungsmaßnahme im Landkreis Altenkirchen auf der gemeindlichen Ebene auf den Weg gebracht. Wir hatten Daaden-Herdorf und Betzdorf-Gebhardshain zuvor gehabt, und das ist jetzt die dritte. Damit ist diese Ebene abgeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diese Region habe ich sehr gute Erinnerungen. Ich habe im Sommer einen wunderbaren Abschluss der Stadtsanierung in Altenkirchen mitfeiern dürfen, ich war auf dem Förderturm – Raiffeisen ist immer ein Thema –, und viele Dinge mehr.
Ich will auf zwei meiner Vorredner ganz besonders eingehen. Verehrter Herr Dr. Enders, die 12.000 Einwohner sind eine Stichtagsregelung, und der Stichtag war damals so, dass die Zahl eben nicht erfüllt wurde. Was ich allerdings mit Freude gehört habe: Ihre große Vorfreude auf die Kreisreform. Das hört man selten, Herr Dr. Enders,
und ich weiß in Ihnen einen großen Unterstützer der gemeinsam auf den Weg gebrachten Untersuchungen.
Zum zögerlichen Gebrauch der Regelung durch den Innenminister, die ihm offen steht: Meine Tür steht Ihnen offen. Sie sagen, 37 Gemeinden mit weniger als 300 Einwohner. – Bringen Sie sie alle mit, das bekommen wir hin. Wir werden die entsprechenden Vorgaben machen, und die kommen dann als gesetzt hierhin. Ein Gesetz hatten wir vor geraumer Zeit, mit dem haben wir aus zwei Gemeinden eine Gemeinde mit 100 Einwohnern gemacht. Das haben wir hier hinbekommen, und wir bekommen auch noch andere Sachen hin.
Besonders bedanken möchte ich mich aber auch noch einmal bei Heijo Höfer, der oftmals mit mir darüber gesprochen hat. Wenn eben gesagt wurde, es sind die großen Fußstapfen von Raiffeisen, dann darf ich auch einmal sagen, es sind auch große Fußstapfen, die der langjährige Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebunds in RheinlandPfalz hinterlassen hat. Lieber Heijo, vielen Dank für die gute Vorarbeit, und auch an all die anderen, die dann übernommen und weitergemacht haben. Aber als Kollege im Landtag darf ich das an der Stelle auch einmal sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung: Auch dieser neuen Verbandsgemeinde wünschen wir alles Gute. Wir wollen diese Entwicklung gerne mit unterstützen. Herr Staatssekretär Kern hat Ihnen die entsprechenden Informationen zur Kenntnis gegeben. Ich glaube, wir bekommen auch eine gute Umsetzung. Ihnen
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung über dieses Gesetz. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/7001 – ab. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz in der zweiten Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen und die neue Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld im Raiffeisenland offiziell gegründet. Ich darf mich dem an die anwesenden Bürgermeister und Beigeordneten gerichteten Lob und den guten Wünschen anschließen und Ihnen alles Gute für die Umsetzung wünschen.
Landesgesetz über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen der Binnen- und Seeschifffahrt sowie zur Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7245 – Erste Beratung
Mit dem vorliegenden Landesgesetz über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen der Binnen- und Seeschifffahrt sowie zur Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorschriften verfolgt die Landesregierung einerseits die Anpassung an europäische und geänderte bundesrechtliche Vorgaben und berücksichtigt andererseits die Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung in EURecht und hat für Rheinland-Pfalz nicht so schrecklich viel Relevanz; denn es betrifft lediglich seegehende Schiffe, von denen im Jahr 2017 ein einziges einen rheinlandpfälzischen Binnenhafen erreicht hat.
Artikel 2 enthält die bislang fehlenden Überwachungs- und Anordnungskompetenzen der Landesbehörde zur Umset
zung des zwischen den Rheinuferstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden geschlossenen Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt. Das ist schon relevant. Wenn Sie allein die Plastikdiskussion und die Belastung unserer Gewässer vor Augen haben, ist es absolut sinnvoll, diese Vorgaben umzusetzen.
Es gibt ein Ausführungsgesetz des Bundes. Aber der Bund hat keine Anstalten gemacht, das nationale Ausführungsgesetz um entsprechende Kompetenzen für Landesvollzugsbehörden zu erweitern. Nun schließt das Land selbst die bestehenden Regelungslücken.
Die Vollzugsaufgaben gehen im Wesentlichen an die Wasserschutzpolizei. Die hat bereits ähnliche Aufgaben, die im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik beheimatet sind. Sie arbeitet mit der SGD bei bestimmten Aufgaben zusammen, aber deren Aufgaben wachsen dadurch nur marginal an. Im Übrigen sind die Kommunen für die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig. Sie übernehmen diese Aufgabe.
Im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wird eine abfallspezifische Rechtsgrundlage für die Enteignung zugunsten öffentlich zugänglicher Abfallentsorgungsanlagen wieder eingeführt. Diese Regelung gab es bis 2013. Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese Regelung wieder an dieser Stelle anzubringen, und die Landesregierung hat sich entschlossen, den bereits früher bestehenden bereichspezifischen Regelungsansatz erneut aufzugreifen.
Artikel 5 führt neue Gebührenrahmen in das besondere Gebührenverzeichnis des Umweltministeriums ein, die für den Vollzug der Artikel 1 und 2 erforderlich sind.
Im Rahmen der Anhörung sind weder von kommunaler Seite noch vonseiten der beteiligten Kammern und Verbände Bedenken geäußert worden.