Protocol of the Session on September 19, 2018

(Beifall der AfD)

Nun hat Herr Abgeordneter Weber von der Fraktion der FDP das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen Schweitzer und Billen haben schon sehr ausführlich über den Verlauf des politischen Verfahrens – von 1996 bis zum heutigen Tage – berichtet. Sie haben auch berichtet, welche Richtlinien von europäischer Seite formuliert worden sind und dass das Land Rheinland-Pfalz jetzt in die Umsetzung geht.

Ich möchte aber noch einen Aspekt erwähnen, da ich mir das einmal in Andernach angeschaut habe, was Binnenschifffahrt anbelangt, weil in Andernach und Worms Getreide umgeschlagen wird. An diesen zwei Standorten in Rheinland-Pfalz wird hauptsächlich Getreide umgeschlagen. Die Binnenschifffahrt setzt heute und seit vielen Jahren diese Auflagen und Regelungen um und handelt entsprechend. Von daher werden wir uns in die Beratung im Ausschuss einbringen und bei der zweiten Beratung diesem Vorhaben bzw. dieser Gesetzgebung wohlwollend gegenüberstehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Hartenfels das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Es ist ein erfreulich konfliktfreier Gesetzentwurf. Er ist umweltpolitisch geboten, was deutlich wurde. Insofern gehen wir von zügigen Beratungen aus und hoffen, dass wir dieses Gesetz sehr zeitnah endgültig auf den Weg bringen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Gesetzentwurfs.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7246 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Staatsminister Lewentz das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DatenschutzGrundverordnung der EU. Sie ist Teil der großen Datenschutzreform der Europäischen Union.

Ziel der Verordnung ist eine angemessene Balance zwischen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Verbraucherinteressen in Zeiten – – –

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Gibt es ein Problem?

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die DatenschutzGrundverordnung hat das Thema „Datenschutz“ nicht nur verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Im

Bund und in allen Ländern hat sie vor allem auch umfassende gesetzgeberische Handlungsbedarfe ausgelöst; denn alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich der Grundverordnung fallen und mit deren Vorgaben nicht übereinstimmen, sind entsprechend anzupassen.

Außerdem enthält die Grundverordnung Regelungsaufträge, die von den nationalen Gesetzgebern umzusetzen sind. Aus diesem Grund hat der Landtag bereits in einem ersten Schritt das Landesdatenschutzgesetz angepasst. Wir erinnern uns, die Neufassung wurde am 26. April dieses Jahres verabschiedet und ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft.

Im Landesdatenschutzgesetz ist nunmehr das allgemeine Landesdatenschutzrecht geregelt. Das Gesetz ergänzt die Grundverordnung und schafft für alle öffentlichen Stellen des Landes einen verlässlichen und einheitlichen Rechtsrahmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die DatenschutzGrundverordnung macht auch Rechtsänderungen in diversen Fachgesetzen erforderlich. Eine Anpassung des besonderen Landesdatenschutzrechts erfolgte bereits im Bereich des Presse- und Medienrechts mit dem Landesgesetz zu dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser regelt seit dem 25. Mai 2018 weitgehend das Medienprivileg entsprechend den Vorgaben in Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun das sonstige rheinland-pfälzische Fachrecht möglichst umfassend an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Wie im neuen Landesdatenschutzgesetz soll dabei der bisherige sehr gute Datenschutzstandard des Landes aufrechterhalten bleiben.

Eine Vielzahl der vorgesehenen Änderungen ergibt sich dabei aus der Notwendigkeit von Streichungen, weil die Grundverordnung abschließende Regelungen enthält, aus notwendigen Angleichungen von Begriffsbestimmungen sowie aus der Notwendigkeit zur Streichung oder Aktualisierung von Verweisungen auf das bisherige Bundes- oder Landesdatenschutzgesetz.

Hervorzuheben ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung den nationalen Gesetzgebern dabei Ausgestaltungsspielräume lässt, in deren Rahmen dann datenschutzrechtliches Fachrecht beibehalten oder auch neu geschaffen wird. Davon soll – ich hoffe, dass das auf Unterstützung trifft – Gebrauch gemacht werden.

Regelungsgegenstände – Artikel 1 bis 35 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs – sind insbesondere das Landestransparenzgesetz, das öffentliche Dienstrecht mit dem Schwerpunkt Landesbeamten- bzw. Personalaktenrecht, das Gesundheitsrecht mit den Schwerpunkten Heilberufsgesetz sowie Landeskrankenhaus- und Landeskrebsregistergesetz, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das Landesstatistikgesetz sowie Änderungen im Schul- und Hochschulgesetz.

Auf eine Änderung möchte ich eingehen. Unabhängig vom Datenschutzrecht sieht Artikel 36 des Entwurfs außerdem

Ergänzungen des Kommunalwahlgesetzes vor. Diese sollen das Berechnungsverfahren zur Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen bei Verhältniswahlen einheitlicher und transparenter gestalten. Das wird für den nächsten Sommer wichtig. Wie Sie sich sicher erinnern können, sind bei den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 bei der Sitzaufteilung vereinzelt Probleme aufgetreten, da die Anzahl der zu vergebenden Sitze im ersten Berechnungsschnitt nicht ermittelt werden konnte. Auch dem wird sich dieses Gesetz widmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Innenministerium hat aufgrund seiner Federführung für das Datenschutzrecht innerhalb der Landesregierung die Koordinierung des Gesetzentwurfs mit Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens übernommen. Fast alle Ressorts der Landesregierung waren betroffen. Deswegen möchte ich allen Beteiligten an dieser Stelle ganz herzlich danken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl dem Gesetzentwurf ein intensives Normenscreening vorausgegangen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Anpassungen erfolgen werden. Gründe dafür können unter anderem noch nicht abgeschlossene Abstimmungsprozesse auf Bund-Länder-Ebene oder geplante grundlegende Änderungen des anzupassenden Gesetzes sein. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet derzeit ein drittes Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das nach aktuellem Kenntnisstand 153 Artikel umfasst.

Ebenfalls unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz ist ein umfangreiches Beteiligungs- und Anhörungsverfahren – das war uns besonders wichtig – mit mehr als 80 Stellen durchgeführt worden. Das wesentliche Ergebnis finden Sie in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer so großen Anzahl an Beteiligten und teilweise widerstreitenden Interessen war es aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, jeder Anregung zu folgen. Mit dem Gesetzentwurf haben wir aber versucht, einen guten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu erreichen, dies unter Beibehaltung – ich will das noch einmal betonen – des sehr guten Datenschutzstandards in RheinlandPfalz.

Abschließend möchte ich sagen, ich finde, das ist uns gut gelungen. Das parlamentarische Verfahren wird nun Gelegenheit zur weiteren Diskussion bieten. Ich freue mich auf einen konstruktiven Meinungsaustausch im Rahmen der Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich erteile nun der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros für die Fraktion der CDU das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lewentz, ich schließe dort an, wo Sie aufgehört haben. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung war es auch mir wichtig, dass eine umfängliche interne Anhörung stattgefunden hat. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass Sie 80 Anzuhörende eingeladen hatten, sich an dem Gesetzentwurf zu beteiligen. Eine ganze Reihe davon hat sich auch gemeldet.

Ich möchte exemplarisch nennen, dass sich nach der uns vorliegenden Geschäftsordnung der Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände – diese sowieso –, aber auch alle Gewerkschaften, die durch die Fachlichkeit betroffen waren, beteiligt haben, selbstverständlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Sie legen in der Tat in der Begründung des Gesetzentwurfs sehr deutlich dar, wo die Einwände waren, die man hat vorbringen können, wie Sie mit diesen Einwänden umgegangen sind und zu welcher Schlussfolgerung Sie gekommen sind. Für mich ist es absolut nachvollziehbar, wie es dargestellt ist.

Ich möchte trotzdem Ihre Wortmeldung dahin gehend aufgreifen, dass sich die Fachpolitiker im Innenausschuss noch einmal mit allen Fragen beschäftigen sollen. Ich glaube sogar, auch meine Fraktion hat bereits im Bildungsausschuss die Fragen der Schulen und der DatenschutzGrundverordnung speziell aufgerufen. Das ist ein Punkt, der in diesem Gesetzentwurf ebenfalls eine Rolle spielt. Ich lade dazu ein, dass im Innenausschuss die Fragen des Beamtenrechts, der Feuerwehr und des Kommunalwahlrechts, die Sie zu Recht genannt haben, von Ihnen noch einmal vorgetragen und von den Abgeordneten insgesamt beraten werden.

(Beifall der CDU)

Ich möchte noch einmal sagen, dieser Gesetzentwurf ist durch die Datenschutz-Grundverordnung ausgelöst, deren ersten Schritt wir im Frühjahr bereits gemeinsam bearbeitet haben. Trotzdem sind noch andere Fragen in diesem Gesetzentwurf gelöst worden, die teilweise oder auch nicht im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung stehen. Ich möchte an der Stelle noch einmal das Beispiel der Heilberufe nennen. Sie alle waren wahrscheinlich schon beim Arzt und haben unterschrieben, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten zur Abrechnung, aber auch zu anderen Fachärzten usw. weitergeleitet werden.

Dieser Gesetzentwurf schreibt jetzt in das Heilberufegesetz des Landes hinein, dass es zur medizinisch-fachlichen und ethischen Aufgabe der Ärzte gehört, dass sie, wenn sie selbstständig sind oder eine Niederlassung haben, diese Dinge auch in ihrem täglichen Berufsleben als sogenannte besondere Berufspflicht mit berücksichtigen. Es scheint wichtig zu sein, dass es noch einmal in dem Punkt verankert wird.

Der zweite Punkt betrifft die Feuerwehr. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund der Ausstellung heute Mittag kann man sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf bereits neue

Herausforderungen mit abgearbeitet werden. Das betrifft einen Punkt, den ich ansprechen möchte. Die Feuerwehrleute sind bei uns in der überwiegenden Zahl ehrenamtlich Tätige, wie auch andere Hilfskräfte bei den Rettungsdiensten. Sie sind keine Angestellten und keine Beamten im öffentlichen Bereich.

Trotzdem ist die Gemeinde oder die Beauftragungskörperschaft, die beispielsweise den Rettungsdienst mit speziellen Aufgaben bedenkt, die Stelle, die über den Datenschutz zu wachen hat. Dabei sind vielfältige Datenschutzfragen zu bedenken. Es ist einmal die Frage der Gesundheitsvorsorge der Betroffenen. Es betrifft aber auch die Frage der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es betrifft die Weitergabe von Daten. Es ist ganz viel zu bedenken.

Zu nennen ist auch die neue Technik bei der telefonischen Benachrichtigung in den Rettungsleitstellen, dass man das zur Beweissicherung aufnehmen kann, es aber auch noch einmal abspielen kann, ob man es richtig verstanden hat usw.