Protocol of the Session on June 30, 2018

(Beifall der Abg. Martin Brandl und Christine Schneider, CDU)

Bedarfsgerecht heißt für uns, es muss auch in Wohnortnähe sein. Diese Präzisierung war uns sehr wichtig.

Der zweite Vorschlag ist etwas komplizierter und sehr juristisch formuliert, hat aber Auswirkungen auf die Quadratur des Kreises: auf der einen Seite die Qualität sicherzustellen, andererseits aber auch die Wohnortnähe im ganzen Land haben zu können. Bei § 6 Abs. 2 war unser Vorschlag, die Absätze 3 und 4 dahin gehend neu einzufügen, dass im jeweiligen Bericht der Landesregierung bei der Änderung von Qualitätsindikatoren von der Landesregierung darzulegen ist, in welcher Weise eine unveränderte Geltung der Qualitätsindikatoren die flächendeckende Versorgung in einer Region gefährden könnte, und zum anderen durch welche alternativen Maßnahmen eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz der Abweichung davon sichergestellt ist.

Das klingt sehr juristisch, bedeutet aber im Endeffekt, Wohnortnähe und Qualität unter einen Hut zu bringen. Darum wird es in der Zukunft gehen. Dafür sollten wir gemeinsam eintreten.

(Beifall bei der CDU)

Nun erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Dr. Machalet von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst noch einmal für meine Fraktion festhalten, dass Rheinland-Pfalz eine sehr gute und hochwertige Versorgung im Krankenhausbereich zur Verfügung stellt. Wir haben eine sehr leistungsstarke Krankenhausstruktur, und wir setzen uns auch in Zukunft vollumfänglich dafür ein, dass es in Zukunft so bleiben wird.

Herr Dr. Enders, inhaltlich haben Sie zur Gesetzesänderung alles ausgeführt. Dass es sich dabei – sage ich jetzt einmal – um ein eher technisches Gesetz handelt, ist, glaube ich, auch deutlich geworden. Nichtsdestotrotz heißt es nicht, dass ein technisches Gesetz nicht auch massive Auswirkungen auf bestimmte Bereiche im Leben haben kann, nämlich gerade beim Thema Qualitätsindikatoren.

Wenn dauerhaft die Qualität in den Krankenhäusern nicht erfüllt wird, können sie aus dem Plan genommen werden. Das hat durchaus vor Ort Folgen. Genau darum geht es, dass wir uns im Land zusätzlich zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Qualitätskriterien für die Krankenhäuser das Recht herausnehmen und uns auch die Planungshoheit in der Hand lassen, eigene Qualitätsindikatoren für die Krankenhäuser im Land in den Landeskrankenhausplan einfließen zu lassen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erst nach Bericht im Gesundheitsausschuss, also im parlamentarischen Gremium, und unter Einbeziehung des Krankenhausplanungsausschusses in die Planung eingehen. Zusätzliche Qualitätskriterien können zum Beispiel im Bereich der Herzinfarkt- oder der Schlaganfallversorgung denkbar sein. Auch das ist in der Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen.

Es gab allerdings auch die Anregung von zwei Anzuhörenden, den Begriff „wohnortnah“ wieder aufzunehmen, wobei man dazu sagen muss, dass sich die ursprüngliche Formulierung im Wesentlichen auf § 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bezog und insofern eine Analogie dargestellt hätte.

Aber natürlich geht es darum: Wir wollen eine bedarfsund patientengerechte, qualitativ hochwertige Versorgung sichern, und gerade im Bereich der Notfall- und Grundversorgung muss das wohnortnah sein.

Deswegen war es für uns überhaupt keine Frage, dass wir das einvernehmlich machen und wieder in das Gesetz aufnehmen. Ich bin auch dankbar, dass wir das weitestgehend kollegial in den letzten Wochen hinbekommen haben, von dem einen oder anderen Störfeuer vielleicht noch einmal abgesehen. Aber ich denke, wir können so konstruktiv auch weiterarbeiten.

Ich wünsche mir diese konstruktive Zusammenarbeit auch weiter beim Thema „Landeskrankenhausplan“. Aber ich würde mir das genauso im Bereich der ärztlichen Versor

gung wünschen; denn hier geht es nicht darum, wer als Erstes irgendeinen Vorschlag gemacht hat, sondern die Menschen verlangen von uns vor Ort Lösungen. Genau dafür sind wir hier alle verantwortlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Dr. Groß von der Fraktion der AfD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem 1. Januar 2017 wurde das Verfahren den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren eingeführt. Es geht auf eine entsprechende Novellierung des Krankenhausstrukturgesetzes zurück und soll es den Planungsbehörden der Länder ermöglichen, erstmals im Rahmen der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern berücksichtigen zu können.

Auf Grundlage der Planungskompetenz der Länder für die Krankenhäuser besteht somit für das Land Rheinland-Pfalz zwingend Handlungsbedarf, dem die Landesregierung hier mit der Vorlage des x-ten Landesgesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes nachkommt.

Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf umfassend in den vergangenen Ausschusssitzungen beraten und die Gelegenheit genutzt, Experten anzuhören. Die Weichenstellung, künftig planungsrelevante Qualitätsindikatoren bei der Krankenhausplanung berücksichtigen zu müssen, kann für die Krankenhäuser erhebliche Konsequenzen haben. Die möglichen Sanktionen reichen vom Ausschluss einzelner Abteilungen bis zur Herausnahme des gesamten Krankenhauses aus dem Krankenhausplan, wenn nicht nur vorübergehend eine in erheblichem Maße unzureichende Qualität festgestellt wird. Hier wird zu klären sein, wie „erheblich“ und „unzureichend“ definiert wird.

Wird gegen wesentliche Qualitätsanforderungen – auch „wesentlich“ wird zu definieren sein – verstoßen, ist der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechend § 137 SGB V ermächtigt, angemessene Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wie Vergütungsabschläge, den Wegfall des Vergütungsanspruches bei Unterschreitung von vorgegebenen Mindestanforderungen, die Information Dritter über die Verstöße und die einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Informationen zur Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen.

Mit der Einführung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren verfügt die Landesregierung über ein außergewöhnliches Instrument, welches dazu bestimmt ist, auf die Leistungssteuerung, damit auf die Wirtschaftlichkeit und letzten Endes auf das Sein oder Nichtsein einer Abteilung oder eines Krankenhauses beträchtlich Einfluss zu nehmen.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Kliniken schon seit Jahren einem sehr hohen externen Qualitätsanfor

derungsprofil unterliegen. Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung resümiert daher 2016, dass die rheinland-pfälzischen Kliniken bei der messbaren medizinischen Qualität gut abschnitten und gut erreichbar seien.

Meine Damen und Herren, Qualitätssteigerungen sind prinzipiell zu begrüßen. Sie nicht zu überdehnen und evidenzbasierte Qualitätskriterien zu definieren, die auch messbar sind, muss das Ziel sein. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, an die Landesregierung zu appellieren, ihre Möglichkeiten in diesem Zusammenhang umsichtig und mit Bedacht zu gebrauchen, wenn es darum geht, weitere Qualitätsanforderungen zu beschließen und dabei auch die kleinen, für die Grundversorgung wichtigen Krankenhäuser in der Fläche in den positiven Fokus zu nehmen.

Es darf nicht sein, Personaluntergrenzen angesichts rarer Pflegekräfte als einen planungsrelevanten Qualitätsindikator vorzugeben und Kliniken bei Nichterfüllung zu sanktionieren. Hier wurden Qualitätsanforderungen formuliert, die von Beginn an als unerfüllbar auszulegen sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich erinnern, die Krankenhäuser auch ausreichend zu finanzieren, wenn es um die Umsetzung der geforderten Qualitätsanforderungen geht. Sie wird mit hohen Kosten verbunden sein.

Meine Damen und Herren, die Gesundheit ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge, die der Staat seinen Bürgern gegenüber zu erbringen hat. Sie zahlen Steuern, sie zahlen Beiträge.

Bezogen auf sich verändernde Gesellschaften können natürlich nicht alle Strukturen dauerhaft konserviert werden, aber eine bedarfsgerechte, ausreichende und flächendeckende medizinische Versorgung hoher Qualität und auch wohnortnah muss beibehalten werden, mit welchen Versorgungsformen auch immer, Hauptsache sie tragen zu diesem Anspruch bei.

Heute bereits über weitere Versorgungsalternativen nachzudenken, tut not. Nur mit dieser Weitsicht werden sich die Mangelsyndrome (Ärzte, Pflegepersonal) nicht wiederholen.

Wir haben im Ausschuss bereits dem Änderungsantrag der CDU zugestimmt.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Nun hat Herr Abgeordneter Wink von der Fraktion der FDP das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Demokraten legen ebenfalls großen Wert darauf, dass wir stets den Chancen und Herausforderungen des Wandels gerecht werden.

Genau deshalb ist die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes auch so wichtig. Wir haben es gehört, durch das im Jahr 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz sind auf Bundesebene weitreichende Vorschriften getätigt worden. Betroffen hiervon sind unter anderem Vorschriften im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, im Krankenhausentgeltgesetz und im Krankenhausfinanzierungsgesetz.

§ 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz besagt, dass die Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Bestandteil des Krankenhausplans wird. Manche Krankenhäuser können den Qualitätsindikatoren oder den Qualitätsvorgaben des jeweiligen Landesrechts nicht gerecht werden. Ist dies nicht nur temporär der Fall, dürfen diese teilweise oder gar nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden.

Weiterhin wird eröffnet, dass durch Landesrecht die Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren teilweise oder ganz ausgeschlossen werden können. Eine Einschränkung ist ebenso möglich. Um die Planungshoheit des Landes zu gewährleisten, gilt es, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Genau deshalb ist die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes so wichtig.

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium soll unter Einbeziehung des zuständigen Landtagsausschusses sowie des rheinland-pfälzischen Ausschusses Krankenhausplanung entscheiden, welche Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung relevant sind.

Dies erhöht zum einen die Beteiligung im Entscheidungsprozess – das wurde in der Anhörung lobend hervorgehoben –, wichtig ist hier aber auch anzumerken, dass Maßnahmen die Organisationen nicht über Gebühr belasten dürfen.

Im Großen und Ganzen darf ich mich für die sachliche Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Ich fand die Anhörung bereichernd und sah die Vorgehensweise, wie das Thema im Ausschuss bearbeitet wurde, als bestätigt an.

Die Änderung gerade des Wörtchens „wohnortnah“ – wir haben es vorhin in der ersten Debatte auch gehört – können wir selbstverständlich unterstützen.

Danke schön.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Frau Abgeordnete Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat bisher gezeigt, wir sind uns in den Zielen des Gesetzentwurfs alle sehr einig. Ich möchte noch etwas zur Einigkeit hinzufügen.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Ziel ist es, in Rheinland-Pfalz eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung in allen Regionen sicherzustellen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das klingt sehr gut!)

Diese Versorgung soll auch mit dem neuen Gesetz möglichst wohnortnah stattfinden, aber auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dabei ist klar, je spezieller die Behandlung ist, desto mehr kann und muss diese Versorgung in Zukunft auf spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden. Die Grund- und Regelversorgung muss dagegen in der Fläche auch in Zukunft möglich sein.