Protocol of the Session on June 30, 2018

Diese Versorgung soll auch mit dem neuen Gesetz möglichst wohnortnah stattfinden, aber auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dabei ist klar, je spezieller die Behandlung ist, desto mehr kann und muss diese Versorgung in Zukunft auf spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden. Die Grund- und Regelversorgung muss dagegen in der Fläche auch in Zukunft möglich sein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss – er ist bereits mehrfach genannt worden – wurde beauftragt, dafür planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu Struktur, Prozess und Ergebnisqualität zu beschließen. Diese sollen den Ländern dabei helfen, in der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz von 2016 wurde festgelegt, dass diese planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil der jeweiligen Landeskrankenhauspläne werden können. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass die Länder durch landesgesetzliche Regelungen Ausnahmen bestimmen können. Dies wollen auch wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wahrnehmen, um die Planungshoheit in der Hand zu behalten und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.

Dabei soll vor allem eine mögliche Gefährdung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in einer Region mit in den Abwägungsprozess aufgenommen werden. Die starre Übernahme von nackten Zahlen würde der Verantwortung für die schwierige medizinische Versorgung gerade auch im ländlichen Raum nicht gerecht werden.

Insofern begrüßen auch wir als Grüne die vorgeschlagene Regelung im Gesetz, dass vor einer Übernahme der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sowohl der Gesundheitsausschuss des Landtags als auch der Krankenhausplanungsausschuss angehört werden müssen und – wie wir jetzt gemeinsam in der Änderung beschlossen haben – über Konsequenzen und alternative Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität berichtet wird.

Außerdem ist beim neuen Landeskrankenhausgesetz auch sehr wichtig, das zusätzlich zu den Qualitätsindikatoren des G-BA weitere landeseigene Kriterien aufgenommen werden können.

All das sind Instrumente, mit denen wir als Land RheinlandPfalz die Steuerung der Krankenhausversorgung im Land weiter beeinflussen und verstärken können. In diesem Sinne unterstützen auch wir das vorliegende Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich erteile für die Landesregierung Frau Ministerin BätzingLichtenthäler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22. März 2018 habe ich den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes, seine Ziele und seine Begründung hier im Plenum vorgestellt. Ich freue mich sehr über den breiten fraktionsübergreifenden Konsens im Plenum, aber auch in den Ausschussberatungen und dem Anhörverfahren; denn er zeigt die zentrale Bedeutung einer qualitativ hochwertigen, patientengerechten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Im Mittelpunkt der Novellierung stehen die Patientinnen und Patienten und deren Zugang zu einer medizinischen Versorgung, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in RheinlandPfalz bereits ein hohes Qualitätsniveau der Krankenhausversorgung. Davon ausgehend entwickeln wir mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen so weiter, dass auch in Zukunft eine regional gut erreichbare Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann.

Eine besondere Bedeutung hat dabei das Kriterium der Wohnortnähe; denn dies gilt gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sollen wissen, dass ihnen, auch wenn medizinische Eile geboten ist, in ihrer Nähe ein sicheres Netz medizinischer Einrichtungen zur Seite steht.

Eine qualitativ hochwertige Versorgung, die gleichzeitig patienten- und bedarfsgerecht sowie wohnortnah ist und von leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen und eigenverantwortlichen Krankenhäusern vorgehalten wird, benötigt eine umfassende Planung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Landesregierung erfüllt diese zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge mit der Aufstellung des Landeskrankenhausplanes und eines Investitionsprogramms.

Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wurden sehr weitreichende Regelungsbefugnisse für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren übertragen. Diese planungsrelevanten Qualitätsindikatoren greifen unmittelbar auf die Krankenhausplanung der Länder durch, wenn die Länder keine anderen landesrechtlichen Regelungen erlassen. Das bedeutet, dass Krankenhäuser, die diese Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht erfüllen, als Krankenhaus oder Abteilung automatisch nicht mehr im Landeskrankenhausplan ausgewiesen werden. Das heißt, diese Leistungen können dann nicht mehr erbracht werden.

Dieser Automatismus ist von uns nicht gewollt. Ziel der Landesregierung ist es, in Rheinland-Pfalz weiterhin die Planungshoheit in der Hand zu behalten. Die Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz sieht deshalb vor, dass das Gesundheitsministerium entscheiden wird, ob und welche planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsa

men Bundesausschusses Bestandteil der Krankenhausplanung werden. Das erfolgt aber erst nach einem vorherigen Bericht im zuständigen Landtagsausschuss sowie unter Einbeziehung des rheinland-pfälzischen Ausschusses für Krankenhausplanung.

Zudem wird im Landeskrankenhausgesetz verankert, dass das fachlich zuständige Ministerium weitere landeseigene Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Planung machen und im Landeskrankenhausplan festlegen kann.

Das ist notwendig, um speziellen Anforderungen im Land gerecht zu werden, wie beispielsweise in der Herzinfarktversorgung, der Schlaganfallversorgung oder der Altersmedizin.

Diesen sukzessiven Prozess der weiteren Einführung landeseigener Qualitätskriterien in die Krankenhausplanung wollen wir ebenso transparent unter sorgfältiger fachlicher Abwägung und mit Augenmaß verfolgen wie die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend betonen, die Krankenhäuser in RheinlandPfalz stellen bereits jetzt eine hohe Qualität zur Verfügung, und sie entwickeln diese kontinuierlich weiter. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die zentrale Bedeutung der hohen Qualitätsorientierung der Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz, und gleichzeitig stärkt er die Planungshoheit des Landes und ihre Transparenz und Legitimation.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Gesetzentwurf liegen mir nicht mehr vor. Damit können wir zur Abstimmung schreiten.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/7027 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist erkennbar einstimmig. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5490 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben angenommenen Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Gesetzentwurf unter diesen Voraussetzungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön, auch das war einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön, auch das war einstimmig. Ich stelle fest, dass das Landeskrankenhausgesetz mit den beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen wurde.

Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6380 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Drucksache 17/7024–

Der Ältestenrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu verabschieden. Ich darf Sie deshalb kurz über das Ausschussverfahren informieren.

Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs hat in der 60. Plenarsitzung am 21. Juni 2018 mit Aussprache stattgefunden. Es erfolgte eine Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse haben empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Wir können damit unmittelbar zur Abstimmung kommen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/6380 – in zweiter Beratung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön, das war einstimmig. Der Gesetzentwurf ist also in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön, auch das war einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes einstimmig angenommen wurde.

Ich rufe nun Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6490 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/7025 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Das bisherige Ausschussverfahren stellt sich wie folgt dar:

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 60. Plenarsitzung am 21. Juni 2018 ohne Aussprache statt. Es erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse empfehlen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Noss das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Anfang 2016 haben die beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen unter Beteiligung des Innenministeriums Gespräche wegen einer freiwilligen Fusion geführt. Einer der Knackpunkte war dabei, dass fünf Gemeinden einen Wechsel zum Rhein-Hunsrück-Kreis vollziehen wollten.

Der Kreistag, die beiden Verbandsgemeinderäte sowie die überwiegende Zahl der Ortsgemeinden haben letztlich dafür gestimmt, eine vollständige Fusion der beiden Kreise zu empfehlen. Der Fusionsvertrag wurde im Dezember 2017 unterschrieben, das heißt also, eine freiwillige Fusion der beiden Verbandsgemeinden ist zustande gekommen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Licht für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich dachte zuerst, ich würde den Kollegen Noss in der Kürze unterbieten; aber ich glaube, ein paar Sätze muss man schon dazu sagen, Herr Kollege, ohne auf alles einzugehen. Acht Seiten Gesetz sind immerhin 417 Seiten Begründung und Dokumentation angefügt. Das bedeutet, dass der Prozess so reibungslos natürlich nicht vonstatten ging. Ich nehme aber schon vorweg, wir werden zustimmen, damit es auch darüber keine Debatten gibt.

Wir werden zustimmen; denn wir haben immer gesagt, dort, wo schlussendlich die Freiwilligkeit steht und wo große Mehrheiten demokratisch zustande kommen, werden wir nicht grundsätzlich Kritik an dieser Gebietsreform üben und darüber debattieren und diskutieren, sondern wir werden dem, was vor Ort debattiert wird und was auch ausgehandelt ist, zustimmen, Herr Minister.

Dass einige Gemeinden den Kreis wechseln wollten, ist demokratisch legitim. Das Gesetz sieht vor, dass die Mehrheit der Bevölkerung, die Mehrheit der Ortsgemeinden beschließen muss. Das ist dort erfolgt, auch quer durch die Fraktionen. Ich habe die Unterlagen einmal durchgesehen. Es ist nicht nur aus einer Fraktion kritisch betrachtet worden, sondern aus mehreren Fraktionen sind Punkte kritisch betrachtet worden. Das ist nun einmal ein demokratischer Prozess, dem wir heute so zustimmen.

Herr Kollege Noss, ich sagte bereits, dass ich in Ihrer Rede einige Punkte vermisse. Ich möchte einen Punkt herausgreifen. Ich finde auf den 417 Seiten Begründung und Dokumentation keine klare Forderung, so wie sie eigentlich in dieser Region immer wieder artikuliert wird, zum Bau