gemeinsam mit uns eine Lösung erarbeiten. Was ist maßgeschneidert für Rheinland-Pfalz, um dieses Engagement vor Ort zu unterstützen und nicht zu behindern? Die Lösung liegt nicht darin, mir immer wieder vorzutragen, wie wichtig das Ziel sei, sondern wir brauchen eine Beantwortung der Frage, wie wir mit dem privaten Wohneigentum
Wenn das so einfach wäre, dann hätten die kommunalen Vertreter und alle engagierten Bürgerinnen und Bürger, die BIDs wollen, einen Vorschlag in der Tasche.
Jetzt fahre ich weiter fort mit dem Vorschlag, alle kümmern sich um dieses Problem, alle sagen ganz ehrlich, was sie wollen, ob sie Wohneigentum belasten wollen, ja oder nein, und dann versuchen wir gemeinsam – das ist eine Aufgabe, bei der wir Expertise aus dem Finanz- und dem Innenministerium brauchen; das Wirtschaftsministerium wird seine Erfahrung im Handel mit beisteuern –, eine gesetzestechnische Lösung zu erarbeiten, die für Rheinland-Pfalz passt.
Aber ich betone es noch einmal: Das Problem ist nicht, dass wir nicht ausreichend beschrieben hätten, wie schön das Ziel ist. Das Problem ist: Wie finden wir eine Lösung, ohne die Falschen zur Kasse zu bitten? – Ich lade alle dazu ein, sich konstruktiv zu beteiligen, ich tue es auch.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Eigentlich war die Beer g’schält! – Abg. Martin Haller, SPD: Es war eigentlich alles gesagt!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dr. Wissing, Herr Dr. Alt! Ja, Sie haben recht: In der Tat ist das Thema Wohneigentum eine komplexe Aufgabe, das wollen wir auch gar nicht bestreiten.
Sie sagen, das Thema ist für die Landesregierung wichtig. Wir fragen uns: Ist das Thema für die Landesregierung wirklich wichtig?
Der Kritikpunkt, den wir äußern, ist ja nicht, dass wir das Gesetz entweder so oder so ändern können und es verschiedene Versionen gibt. Unsere Kritik bezieht sich auf die Frage, weshalb die Landesregierung den Dialog in der Angelegenheit verweigert.
Das zieht sich durch, wir hatten das schon mehrfach auch bei anderen Themen: Wirtschaftsvertreter oder Kammern kommen auf Sie zu und werden nicht berücksichtigt, sie werden nicht ernst genommen,
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gestern hat die IHK die Gespräche noch bestätigt! Das darf man jetzt nicht behaupten, wenn es nicht stimmt!)
und sie beschweren sich mittlerweile auch medial hierüber. Die Hindernisse sollten laut Landesregierung beseitigt werden. Warum dann also keine Kommunikation?
Herr Ebling, SPD-Oberbürgermeister in Mainz, hat massive Kritik vorgebracht. O-Ton: Das Gesetz läuft ins Leere. Es heißt immer nur, die Landesregierung arbeitet an einer Lösung. – Aber dann arbeiten Sie auch an einer Lösung, und zwar in einem Dialog und mit den anderen zusammen.
Warum geschieht das nicht? Liegt es am Desinteresse? Liegt es an Überforderung, oder gibt es andere Prioritäten? – Wir sagen nur, die entsprechenden Fachleute stehen bereit, und diese Fachleute wollen sich auch einbringen.
Herr Wink, Ihr Einwurf, die Kommunalfinanzen hätten mit dem Thema überhaupt nichts zu tun, ist falsch. Wenn Sie es ganz streng sehen, könnte man freilich so argumentieren. Aber ich sage es einmal so: Hätten die Kommunen genügend Geld, hätten die Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung, dann hätten sie auch die Möglichkeit, selbst etwas zu tun, und wir hätten dann eine Ergänzung zum privaten Sektor.
(Unruhe im Hause – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Bei dem Gesetz geht es doch gar nicht um die Kommunen! Sie haben es nicht verstanden!)
Ich möchte noch ein Wort zum Thema „Trittbrettfahrer“ sagen, das Sie kritisiert haben. Der Begriff „Trittbrettfahrer“ wurde sogar von der IHK vorgebracht
und ist aus unserer Sicht durchaus ausreichend. Das heißt, im Endeffekt kann ich nur sagen, sprechen Sie mit Ihren Partnern, entwickeln Sie Lösungen, entwickeln Sie Ansätze, und dann kommen wir zu einer vernünftigen Diskussion und auch zu einer Lösung, die der Wirtschaft nützt. Sich aber zu verweigern und im Gegenzug im Plenum nur zu sagen, wir arbeiten daran, während uns die Fachleute, die mit Ihnen arbeiten wollen, das Gegenteil berichten, es tut mir leid, aber das ist nicht wirklich glaubwürdig.
Mir liegt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Joa, Sie haben soeben deutlich gemacht, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht.
Ihre Ausführungen zu den Kommunalfinanzen im Zusammenhang mit den LEAPs zeigen, dass Sie gar nicht wissen, worum es geht.
Es geht um gemeinsames Engagement, wenn Menschen sich auf den Weg machen, ihr Quartier zu beleben. Das kann von der klassischen Weihnachtsbeleuchtung bis hin zu einem gemeinsamen Marketing alles Mögliche sein. Diese Leute, die das tun, wollen das, was Sie sagen, gerade nicht. Sie wollen gerade nicht, dass ihnen die Kommune vorschreibt, wie sie ihren Einzelhandel zu organisieren haben oder ihr Marketing zu machen haben.
Das Problem ist auch, dass Sie es deswegen nicht verstehen, weil Sie überhaupt nicht zuhören. Herr Minister Dr. Wissing hat doch eben ganz konkret gesagt, dass es sein Ziel ist, im Dialog mit allen Beteiligten diese Frage rechtssicher und auch entsprechend der Ziele zu lösen. Dann können Sie sich doch nicht hier hinstellen und sagen, die Landesregierung würde nichts machen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sagen aber doch die Betroffenen!)
Ich möchte in aller Kürze noch einmal eine Zusammenfassung versuchen. Wir sind uns einig, es ist ein sehr komplexes Thema. Wir sind uns einig, wir müssen verschiedene Interessen zusammenbringen. Wir sind uns einig, es muss Gespräche geben. Wir sind uns einig, das ist ein juristischer Sachverhalt, der geprüft werden muss und für den Lösungen erarbeitet werden müssen. In diese Erarbeitung muss das Ministerium eingebunden werden, und dort muss das Ministerium aktiv werden.
Aber wir wundern uns schon, dass wir nun den Eindruck haben, durch die Diskussion heute wurde erst erkannt, dass wir ein Problem haben und dass das Ministerium aktiv werden muss. Die Diskussion ist seit über eineinhalb Jahren im Ausschuss, in Anfragen, durch Briefe von verschiedenen Verbänden und Betroffenen und von verschiedenen Ratsfraktionen im Gange. Die Diskussion ist seit eineinhalb Jahren akut. Seit eineinhalb Jahren gibt es
In diesen eineinhalb Jahren haben wir bisher immer nur gehört, ja, wir arbeiten an anderen Lösungen, wir machen Dialogplattformen, wir machen Veranstaltungen. Es gibt andere Lösungen, die wir prüfen. – Sehr schön, dass wir heute hören, es wird daran gearbeitet. Wir hoffen, dass nicht wieder eineinhalb Jahre vergehen, bis wir hören, was aus diesem Arbeiten geworden ist.
Vielen Dank, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende dieses Teils der Aktuellen Debatte angelangt, und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 insgesamt.
Meine Damen und Herren, da die Parlamentarischen Geschäftsführer besprochen haben, dass wir ohne Mittagspause durchtagen, rufe ich nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6380 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung des Gesetzentwurfs darf ich Frau Staatsministerin Höfken das Wort erteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes ist erforderlich, um die Richtlinie 2012/18/EU, die sogenannte Seveso-III-Richtlinie, europarechtskonform und vollständig umzusetzen. Der Bund hat die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ende 2016 und durch Änderung der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz – 12. BImSchV – zum Anfang des Jahres 2017 umgesetzt, aber es fehlt ihm für einen Teilbereich die Gesetzgebungskompetenz.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Immissionsschutzrecht fußt auf Artikel 74 Ziffer 11 des Grundgesetzes, dem Recht der Wirtschaft. Daraus folgt, dass der Bund für die Betriebsbereiche in immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit dem Betriebsbereich nach der Seveso-III-Richtlinie im nichtgewerblichen Bereich keine Regelungen treffen kann. Denkbar wären solche Anlagen in Universitäten oder in Forschungseinrichtungen. Erst wenn diese Lücke durch die Landesgesetzgebung geschlossen ist, kann von einer vollständigen und europarechtskonformen Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie ausgegangen werden. Es gibt also einen landesrechtlichen Handlungsbedarf.
Es handelt sich dabei um einen rein formalen Aspekt, da es zumindest derzeit in Rheinland-Pfalz keine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit Betriebsbereichen nichtgewerblicher Art gibt. Die Rechtsänderung hat daher bei uns keine praktische Relevanz; dennoch ist sie, wie zuvor erwähnt, aus Gründen der Europarechtskonformität und zur Vermeidung EUvertragsstrafrechtlicher Konsequenzen geboten.
Die erforderlichen Änderungen werden, wie die vorangegangenen Anpassungen an das EU-Störfallrecht, in § 11 Landes-Immssionsschutzgesetz „Umgang mit gefährlichen Stoffen“ verortet. Sie bestehen in der Übernahme von Vorschriften der aufgrund der Seveso-III-Richtlinie geänderten 12. BImSchV. Diese Normen werden damit landesrechtlich für entsprechend anwendbar erklärt.