Bei der Juniorwahl zur Landtagswahl erhielten sie sogar dreimal so viele Stimmen wie bei den tatsächlich Wahlberechtigten, und an einzelnen Schulen wie dem Max-PlanckGymnasium in Trier trugen die vorherigen regelmäßigen Besuche hochrangiger SPD-Politiker Früchte. Fast 60 % der Schüler gaben ihre Erststimme an Malu Dreyer, der CDU-Kandidat erreichte mit 13 % gerade einmal die Hälfte der Stimmen, die beim amtlichen Endergebnis auf ihn entfielen.
Diese Zahlen entlarven sehr deutlich, worum es eigentlich geht, und ich bin mir sicher, dass die Forderungen nach einer Absenkung des Wahlalters spätestens dann verstummen würden,
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur noch einmal zur Klarstellung möchte ich sagen, wir reden hier nur vom Kommunalwahlrecht.
In der vergangenen Woche, so haben es Frau Schellhammer sowie ihre Vorredner auch schon gesagt, hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, welches natürlich heute zur Debatte führt.
Wie Sie wissen, bin ich eine große Verfechterin dafür, dass wir das kommunale Wahlrecht auch in Rheinland-Pfalz für Jugendliche einführen. Dies bekräftigt nämlich unsere Forderung, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Wir wollen, dass Menschen sich frühzeitig aktiv an der Gestaltung der Demokratie beteiligen können. Aus unserer Sicht verfügen auch 16-jährige Menschen über genügend Reife, um aktiv teilzunehmen. Die große Mehrheit der jungen Menschen im Lande möchte auf die Zukunft ihres unmittelbaren Lebensbereichs Einfluss nehmen.
Ich habe mich gerade vorhin mit einem Praktikanten unterhalten, der bei uns ist. Er hat mir vorhin noch gesagt, dass Jugendliche nicht wollen, dass nur die Erwachsenen über ihre Zukunft bestimmen, die sie selbst angeht.
Stellen Sie sich nur einmal vor: Ich rede seit Jahren und auch täglich mit Sicherheit mit sehr vielen jungen Menschen. Die CDU lehnt eine Absenkung des Wahlalters ab, weil sie die Menschen für unreif hält, um politische Entscheidungen zu treffen. – Aber wäre das nicht ein Schlag ins Gesicht der Jugendlichen in Rheinland-Pfalz?
Viele andere Bundesländer sind in dieser Frage wesentlich weiter. Nur Bayern, Sachsen, das Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz sind nicht dabei. Für Rheinland-Pfalz ist es an der Zeit, sich an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Wir wollen, dass der gesellschaftspolitische Fortschritt in dieser Frage auch bei uns möglich ist. Im Interesse der Jugendlichen in unserem Land fordern wir die CDU auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben.
Die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen ist ein wirksamer Schritt der demokratischen und politischen
Teilhabe. Dieser Schritt kann wesentlich dazu beitragen, Politikverdrossenheit frühzeitig durch aktive Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern. Wir trauen es jungen Menschen zu, und ich möchte Ihnen über mein persönliches Beispiel berichten.
Ich bin sehr spät in die Politik gekommen. Ich sage Ihnen auch, dass ich von Politikern nicht viel gehalten habe. Ich habe gesagt, Politiker versprechen vor den Wahlen eine ganze Menge, aber halten es dann doch nicht.
Ich komme nun darauf, wie ich in die Politik gekommen bin. Dies kam durch meinen geschätzten Freund Bauckhage. Er hat mir in den ersten Gesprächen gesagt: Warum glauben Sie Politikern nicht? Sie können uns glauben. Demokratie ist schwer, aber es wird sich lohnen. Machen Sie mit, gehen Sie in die Politik. –
Dann bin ich sehr spät in die Politik gegangen, und ich hätte mich gefreut, wenn ich sehr früh die Chance gehabt hätte, Demokratie in der Praxis zu lernen. Deswegen kämpfe ich darum, dass wir die jungen Menschen mit hineinnehmen und mit ihnen gemeinsam Politik machen.
Lassen Sie uns in den kommenden Wochen und Monaten im intensiven Austausch über das Thema reden. Wir laden Sie herzlich ein. Meine Türen stehen offen, liebe CDU. Atmen Sie einfach durch, und ich werde dicke Bretter bohren, solange es geht. Stimmen Sie uns zu!
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rednerinnen und Redner der Ampelkoalition haben schon die ganzen Argumente genannt, die ich auch aufzählen würde.
Ich darf feststellen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sagt ganz ausdrücklich, dass 16- bis 18-Jährige die intellektuellen Fähigkeiten besitzen, um mindestens an Kommunalwahlen teilzunehmen,
und das aktive Wahlalter ab 16 verfassungskonform ist. Es wird auch mit keinen Auflagen oder Gegengeschäften verbunden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das, was die drei Rednerinnen und Redner der Ampelkoalition gesagt haben, ist auch die übereinstimmende Meinung der Landesregierung. Wir hoffen, dass es in den
nächsten Monaten vielleicht doch noch Veränderungen bei der Haltung insbesondere der CDU-Landtagsfraktion gibt. Herr Ruland, in elf Ländern haben wir das Kommunalwahlrecht mit 16, in vier auch das Landtagswahlrecht mit 16. Da die SPD acht Ministerpräsidenten stellt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass an anderer Stelle die CDU im Rahmen einer Großen Koalition oder wie auch immer beteiligt ist. Also ist das kein Dogma. Sie sollten sich überlegen, ob es in der Frage der Generationengerechtigkeit wirklich richtig sein kann, was Sie wollen.
Ich freue mich darüber, dass wir 864.000 über 65-jährige Wählerinnen und Wähler im Land haben, die natürlich auch sehr darauf achten werden, dass die Interessen ihrer Generation in der Politik vor Ort abgebildet werden. Das ist vollkommen in Ordnung, und es gibt auch gar keinen Grund, daran Kritik zu äußern.
Aber würden wir das Wahlalter bei den Kommunalwahlen auf 16 absenken, hätten wir 72.500 16- und 17-jährige neue Wählerinnen und Wähler, die natürlich – das Bundesverwaltungsgericht hat es ausdrücklich unterstrichen und bestätigt – für ihre Interessen, für ihre Altersgruppe Verantwortung durch Stimmabgabe wahrnehmen könnten. Dort, wo es diese Möglichkeit gibt, wissen wir – das ist nachweisbar und nachlesbar –, dass die jungen Menschen sehr verantwortungsvoll damit umgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir könnten es bis zur Kommunalwahl noch gemeinsam hinbekommen. Die Zeit würde ausreichen. Deswegen bitte ich Sie, noch einmal darüber nachzudenken, um schlussendlich 72.500 jungen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren die Möglichkeit zu geben, Ende Mai des nächsten Jahres an den Kommunalwahlen in ihren Heimatgemeinden teilzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lewentz, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie als Kommunalminister noch einmal geschildert haben, dass wir noch die Zeit hätten, das bis zur Kommunalwahl 2019 hinzubekommen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ein paar Dinge klarzustellen, die Herr Kollege Herber möglicherweise falsch verstanden hat.
Ich möchte darauf abheben, dass selbstverständlich das Wahlalter mit 16 nicht unsere einzige jugendpolitische Forderung ist. Das müssten Sie wissen. Wir haben hier schon
über einen Antrag zur eigenständigen Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz diskutiert. Die Jugendarbeit vor Ort wird mit 1 Million Euro mehr pro Jahr unterstützt. Die Jugendverbandsarbeit wird unterstützt. Die kommunale Jugendvertretung wird unterstützt. Wir haben eine Jugendstrategie der Landesregierung, bei der in jedem Ressort die Belange von jungen Menschen zum Tragen kommen. Darüber haben wir hier schon diskutiert.
Ein Baustein in diesem jugendpolitischen Feld fehlt. Das ist das Wahlalter mit 16. Da werden wir nicht locker lassen. Ich kann es Ihnen nicht ersparen; denn wenn man sich das anschaut, sieht man, Hessen, Bayern, Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz sind die einzigen Bundesländer, in denen 16- und 17-jährige noch nicht bei der Kommunalwahl wählen können. Erklären Sie das einmal den jungen Leuten in Rheinland-Pfalz, warum ihre Stimme im Vergleich zu den elf anderen Bundesländern weniger wert sein soll.
Das Urteil hat ganz klar gesagt, dass es nicht mit der Volljährigkeit verknüpft ist. Sie haben es in der Debatte wieder mit der Volljährigkeit verknüpft. Es ist nur für das Wahlrecht zur Bundestagswahl im Grundgesetz verknüpft. Sie klammern sich immer an den Aspekt der Volljährigkeit. Das sollten Sie inzwischen lassen.