Protocol of the Session on April 26, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann nicht ganz übersehen, dass offenbar die kommunalen Spitzenverbände das Problem haben, die Forderung vom Februar nach noch mehr Geld aufrechtzuerhalten, nachdem im März die Daten zum kommunalen Finanzierungssaldo veröffentlicht worden sind.

Sodann berichtet der Landkreistag in seiner Pressemeldung von einer neuerlichen Befassung des Kommunalen Rates mit dem Gesetzentwurf, nach der sich keine Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen Land und Kommunen abgezeichnet hätten. Meine sehr geehrten Damen

und Herren, zum Kommunalen Rat darf ich Ihnen ausführen, es gab eine erste Beratung des Kommunalen Rates, es gab eine zweite Beratung des Kommunalen Rates, und die Kommunen waren jeweils nicht beschlussfähig.

Wenn es um diese existenzielle Frage der Kommunen geht – sie haben auch Vertretungsmöglichkeiten –, dann darf die Landesregierung, die dort immer anwesend ist, auch erwarten, dass auf der anderen Seite bei einer solchen Fragestellung eine Anwesenheit in dem Maße gegeben ist, dass man auch abstimmungsfähig ist und man sich verhalten kann. Das ist schon ärgerlich.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die CDUFraktion in Person von Herrn Kollegen Schnieder, der eine Pressemeldung herausgegeben hat, fragt, warum jetzt mit so vielen Millionen Euro nachgesteuert werden müsse. Hätte man diesen Prozess die ganze Zeit verfolgt, wäre es klar geworden, glaube ich, lieber Herr Schnieder. Die KFAReform aus dem Jahr 2014 – ich habe es ausgeführt – war erfolgreich. Diese wird bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen noch erfolgreicher werden.

Sie muss nachgesteuert werden. Das haben wir mehrfach im Ausschuss, in der Finanzausgleichskommission, im Kommunalen Rat und an vielen weiteren Stellen erläutert, weil sich die kommunalen Finanzierungssalden seit der Reform im Jahr 2014 bis heute in den kreisfreien Städten und in den Gesamtkreisen sehr, um nicht zu sagen, sehr, sehr unterschiedlich entwickelt haben. Waren die Finanzierungssalden 2014 der kreisfreien Städte und der Gesamtkreise mit minus 188 bzw. minus 186 Millionen Euro noch ungefähr gleich hoch, haben sich zum einen im letzten Jahr die Vorzeichen geändert, und zum anderen hat sich der Abstand zugunsten – das muss einen nicht ärgern – des kreisangehörigen Raums vergrößert. Die kreisfreien Städte kommen auf plus 68 Millionen Euro, die Gesamtkreise auf ein Plus von 364 Millionen Euro.

Gerade die neuen Schlüsselzuweisungen C3 werden dieser Entwicklung entgegenwirken und die Sozial- und Jugendhilfeträger mit hohen Belastungen stärken. Dies sind die kreisfreien Städte.

Ich will noch einmal betonen, wir haben Änderungen vorgenommen mit Blick auf die C3 und den Zuwachs verändert. Das ist doch eine schöne Situation, dass wir Zuwachsraten in diesem Bereich der Schlüsselzuweisungen von 133 Millionen Euro gesteuert verändern und gesteuert denen zulassen kommen können, bei denen die Herausforderungen am größten sind.

(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrter Herr Dr. Braun, trotz und alledem kann ich diese Bilanz ziehen, dass wir im Bereich der kreisangehörigen Bereiche ein so starkes Plus haben. Das ist eine schöne Entwicklung. Jetzt hoffen wir, dass sich die gesamtwirtschaftliche Lage in den nächsten Jahren so entwickelt, wie sie sich jetzt auf den Weg macht. Das wird uns allen guttun.

Hier steht eine Landesregierung, die Wort gehalten und das umgesetzt hat, was unsere Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung angekündigt hat. Noch einmal: Ich empfinde 431 Millionen Euro, ganz anders als die kommunalen Spitzenverbände, als eine sehr eindrucksvolle Zahl.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt zwei Wortmeldungen vor, einmal von der CDU-Fraktion von Herrn Abgeordneten Schnieder und von der FDP-Fraktion von Frau Abgeordneter Willius-Senzer. – Herr Abgeordneter Schnieder, dann rufe ich zunächst Sie auf.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines von Beginn an ganz deutlich klarstellen: Trotz aller Bekundungen seitens der Landesregierung bewirkt die vorgesehene Fortschreibung des Landesfinanzausgleichsgesetzes keine spürbare, deutliche und nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation.

Die kommunalen Gebietskörperschaften stehen auch weiterhin finanziell mit dem Rücken zur Wand. Weder die Reform des Landesfinanzausgleichs im Jahr 2014 noch die jetzige – lassen Sie es mich so sagen – Reform der Reform sind brauchbar, um die katastrophale Finanzlage zu verbessern. Aufgelaufene Altfehlbeträge von sage und schreibe über 7 Milliarden Euro sprechen hier eine eindeutige Sprache.

(Beifall bei der CDU)

Da ist es schon bemerkenswert, wenn Sie in der Begründung zum Gesetzentwurf ausführen, dass sich aufgrund der Ergebnisse im Bericht der Landesregierung an nur wenigen Stellen des Landesfinanzausgleichsgesetzes Fortentwicklungsbedarf gezeigt hat.

Sie legen dem Parlament diesen Gesetzentwurf vor, haben aber bis heute keine Gesetzesfolgenabschätzung präsentiert – ein aus meiner Sicht schon einmaliger Vorgang oder besser gesagt, eine einmalige Verweigerungshaltung. Ich kann Ihnen aber gern sagen, warum die Landesregierung diese zurückhält. Es ist nämlich der Grundstein sehr flexiblen Umgangs mit den Tatsachen, meine Damen und Herren.

Wenn hier seitens der Landesregierung behauptet wird, der Aufwuchs der Verstetigungssumme wird hälftig auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum verteilt, so ist dies schlichtweg falsch. Die Gesetzesfolgenabschätzung würde genau das zutage treten lassen. Also besser erst gar keine vorlegen, als auch noch zu zeigen, dass man seit Wochen das Parlament, die kommunale Familie und die Öffentlichkeit hinter die Fichte führen möchte.

Seitens des Landes wird immer der Vergleich der Schlüsselzuweisungen 2017 zu den höheren Schlüsselzuweisun

gen 2018 herangezogen. Damit berücksichtigen Sie neben den geplanten Rechtsänderungen sämtliche Veränderungen, auch die in der Steuerkraft. Diese Auswirkungen sind selbstverständlich zu neutralisieren, das heißt, wir müssen sie herausrechnen, weil sie nicht durch Ihre geplante Rechtsänderung begründet sind.

Allein die Tatsache, dass die kreisfreien Städte einen überproportionalen Anstieg der Steuerkraft zu verzeichnen haben, verändert auch ohne Ihr Zutun die Höhe der Schlüsselzuweisungen im kreisangehörigen Raum. Gleichzeitig erhält der kreisangehörige Raum auch höhere Schlüsselzuweisungen C2 wegen eines erheblich überdurchschnittlichen Anstiegs der maßgeblichen Sozial- und Jugendhilfelasten. Das verschweigen Sie aber.

Wenn man dies alles aus der Betrachtung herausnimmt, stellt man fest, dass die Landkreise sogar einen Rückgang bei der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen durch Ihre Rechtsänderung zu schultern haben. Machen Sie sich endlich ehrlich in diesem Bereich.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Damit verkommen auch die Äußerungen der Ministerpräsidentin, die doch immer wieder Wert darauf legt, dass ihr die gleichwertigen Lebensverhältnisse im Land und ein Hand-in-Hand mit den Kommunen besonders am Herzen liegen, zu reinen Lippenbekenntnissen. Wenn dem wirklich so wäre, dann würde in einem nicht unerheblichen Umfang neues Geld für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt. Aber genau das tun Sie nicht.

Es geht Ihnen offensichtlich nicht um die notwendige Stärkung unserer kommunalen Gebietskörperschaften, es geht Ihnen nicht um die deutliche und nachhaltige Möglichkeit der Rückführung der weit über 6 Milliarden Euro Liquiditätskredite, die die verschiedenen SPD-geführten Landesregierungen den Kommunen in der Vergangenheit aufgebürdet haben. Es geht Ihnen auch nicht um den Abbau des Investionsstaus, der unzweifelhaft in immenser Höhe bei unseren Kommunen vorhanden ist.

All diese Punkte können nur nachhaltig angegangen werden, wenn das Land, das sich in einer finanziellen Schicksalsgemeinschaft mit den Kommunen befindet, seinen Verpflichtungen endlich einmal nachkommt. Hören Sie auf, an einzelnen Symptomen herumzudoktern, haben Sie doch den Mut, die Fehler der Vergangenheit abzuräumen und den kommunalen Gebietskörperschaften die Unterstützung zu geben, die ihnen aufgrund der Finanzverfassung zusteht.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD)

Wenn das alles für einen Sinneswandel nicht ausreicht, verweise ich gerne auf das Gutachten von Herrn Professor Dr. Martin Junkernheinrich aus dem Dezember 2017: Ohne die Steuermehreinnahmen und die weiteren Bundeshilfen wäre die Wirkung der fiskalischen Aufstockung der Finanzausgleichsmasse verpufft, weil die Folgekosten sozialer Problemlagen noch immer weiter zunehmen. Die mit der Reform des Landesfinanzausgleichs verbundene finanzielle Aufstockung hat alleine keine spürbare Verbes

serung der kommunalen Finanzsituation herbeigeführt. – Insofern stellt Herr Professor Junkernheinrich fest, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs nicht erfüllt wurden.

Abschließend möchte ich noch auf den Stabilisierungsfonds und den Umgang der Landesregierung mit diesem Fonds eingehen. Sie haben den Fonds als Selbstbedienungsladen genutzt, und Sie wollen ihn auch ganz offensichtlich weiterhin dafür nutzen.

Es ist auch falsch, wenn Sie behaupten, die Aufwüchse bei den Schlüsselzuweisungen kämen aus dem Landesetat. Es ist wohl unstreitig, dass Sie sich dafür an der Finanzreserve des Stabilisierungsfonds unschädlich halten. Das ist aber kommunales Geld, meine Damen und Herren. Das ist Geld unserer Gemeinden, Landkreise und Städte und eben nicht Landesgeld. Machen Sie sich auch hier endlich ehrlich.

(Beifall der CDU)

Wir werden als CDU-Landtagsfraktion dieses Vorgehen und Ihren Umgang mit dem Stabilisierungsfonds gutachterlich prüfen lassen, das kann ich Ihnen hier und heute zusichern.

Wir lehnen die vorgeschlagenen Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes ab. Wirklich substanzielle Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation sind nicht erkennbar. Sie bemühen in guter sozialdemokratischer Manier ausschließlich das System der Umverteilung und Umschichtung bereits bestehender Finanzströme. Neues und frisches Landesgeld ist zur Finanzierung nicht vorgesehen. Damit wird es auch weiterhin keine nachhaltige Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen in Rheinland-Pfalz geben.

Eines möchte ich noch zum Abschluss sagen: Wenn Sie sich schon an der Finanzreserve bedienen,

(Glocke des Präsidenten)

dann spricht doch nichts dagegen, das dort liegende Geld denen zu geben, denen es kraft Gesetzes gehört. Halten Sie die 800 Millionen Euro nicht länger zurück! Geben Sie es den Kommunen, dort ist es besser aufgehoben und gleichzeitig Ihrem Zugriff entzogen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nun hat Herr Abgeordneter Noss von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir das erlebt, was wir immer wieder erleben und auch aus den verschiedenen Verlautbarungen der CDU-Fraktion

und der kommunalen Spitzenverbände hören. Seit Jahren erleben wir dort ein immer wiederkehrendes Lamento. Es wird gesagt, wie schlimm die Welt ist, speziell in RheinlandPfalz, und es wird immer wieder dargestellt, wie schlecht die finanzielle Versorgung ist.

Nun, ich möchte daher eines vorwegschicken: Ja, es ist richtig, dass 745 Kommunen ihren Haushalt im Jahr 2017 nicht ausgleichen konnten und einen Fehlbetrag von 273 Millionen Euro aufweisen. Richtig ist aber auch, dass 1.731 Kommunen ihren Haushalt ausgleichen konnten und dabei einen Überschuss von rund 704 Millionen Euro erzielt haben, darunter 17 von 24 Landkreisen und 8 von 12 kreisfreien Städten.

Richtig ist weiterhin, dass es in den letzten Jahren immer mehr Kommunen geschafft haben, ihre Finanzlage erheblich zu verbessern. Richtig ist darüber hinaus, dass wir bezüglich der Finanzkraft unserer Kommunen ein äußerst unterschiedliches Bild vorfinden, das aber keinesfalls auch nur annähernd eine – wie Sie es in Ihrer Aktuellen Debatte vom Dezember 2017 beschrieben haben – desaströse Finanzlage der Kommunen aufweist.

Aber begeben wir uns doch einfach einmal auf die Zeitschiene. Der kommunale Finanzierungssaldo stellt sich seit der Änderung des Finanzausgleichs im Jahr 2014 wie folgt dar: 2014 ein Defizit von 375 Millionen Euro, 2015 ein Plus von 82 Millionen Euro, 2016 ein Plus von 15 Millionen Euro und 2017 ein Plus von 432 Millionen Euro. – Wenn das keine positive Entwicklung der Kommunalfinanzen ist, dann verstehe ich es nicht. Dies ergibt für diese drei Jahre ein Plus von durchschnittlich 31 Millionen Euro.

In den Jahren von 2010 bis 2013 hatten wir dagegen einen Jahresdurchschnitt von 452 Millionen Euro im Minus, wobei sich der Minusbetrag seit 2010 ständig reduzierte, dies nicht zuletzt auch als Erfolg der Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen im Jahr 2010.

Herr Schnieder, wenn ich immer wieder Stichworte höre wie originäres Landesgeld, frisches Geld, Steuern etc., dann empfehle ich Ihnen, einmal den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz N 29/14 vom 30. Oktober 2015 zu lesen. Darin steht nämlich, die Finanzausstattung einer Gemeinde ist ein Saldo aus Einnahmen und Abschöpfungen, wobei die Zuweisungen aus Landesmitteln nur eines von mehreren Instrumenten zur Verbesserung der Finanzausstattung einer Gemeinde auf der Einnahmenseite darstellt.

Das heißt also, bei der Betrachtung der Entwicklung der Kommunalfinanzen macht es wenig Sinn, nur aufzuzählen, was das Land dazugibt, sondern wir müssen die Gesamtentwicklung sehen. Die Gesamtentwicklung stellt sich so dar, wie sie nun einmal ist, nämlich positiv.