Protocol of the Session on February 23, 2018

Die Überstunden der Mitarbeiter und die hohen Planungskapazitäten haben dazu geführt, dass Rheinland-Pfalz 2017 – ich betone es noch einmal – eine halbe Milliarde Euro in einem Jahr in seine Infrastruktur investieren konnte.

(Beifall der FDP und der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Oster.

Herr Minister, wie Sie richtig gesagt haben, wird gerade versucht, uns bewusst in ein falsches Bild zu rücken, und behauptet, wir hätten all die Jahre nicht genug Gelder abgerufen. Können Sie auch noch einmal einen Vergleich ziehen zu den letzten 10 Jahren?

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das wird aber peinlich für euch, ihr habt ja nichts gemacht!)

Haben Sie vielleicht diese Zahlen griffbereit, um einmal aufzuzeigen, wie viel „on top“ abgerufen wurde?

Ja, Herr Kollege, im Jahr 2008 wurden 300 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz verbaut, 2009 376 Millionen Euro, 2010 352 Millionen Euro, 2011 380 Millionen Euro, 2012 316 Millionen Euro, 2013 343 Millionen Euro, und dies stieg dann an – ich habe die Zahlen vorhin schon einmal genannt – auf den Rekordwert von aktuell 404 Millionen Euro allein an Bundesmitteln.

Ich sage es noch einmal: Wir werden diesen Kurs fortsetzen, wir ruhen uns auf diesem hohen Investitionsniveau nicht aus. Allerdings wurde in diesem Zusammenhang auch schon mehrfach darüber debattiert, ob man nicht noch mehr Landesstraßenbaumittel investieren müsse. Dazu kann ich nur sagen, Sie sehen, man braucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verfügbaren Landesmitteln und den abrufbaren Bundesmitteln. Dass wir es geschafft haben, alle Landesmittel zu verbauen und den Rekordwert auf Bundesebene zu erreichen, zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Prognosen erstellen, einen großen Sachverstand und eine hohe Kompetenz haben, weil sie es ziemlich gut hinbekommen, so viel wie möglich in die Infrastruktur zu investieren. Ich bin mit dem Ergebnis des Jahres 2017 höchst zufrieden.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegt noch eine Zusatzfrage von Herrn Baldauf vor, danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet.

Herr Minister, bei allem, was Sie sagen, und auch bei Planfeststellungsbeschlüssen, die noch nicht ausreichend kopiert sind, aber zumindest einmal verkündet werden, kann man feststellen – das möchte ich schon an dieser Stelle sagen –, Herr Kollege Oster, den Willen kann man Ihnen nicht absprechen. Aber in den letzten 10 Jahren ist unter Rot-Grün sehr wenig passiert.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt doch nicht! Das ist eine falsche Behauptung!)

Herr Baldauf, Sie sollen eine Frage stellen.

Deswegen frage ich Sie, Herr Minister, Sie haben angekündigt, eine Vielzahl – ich meine, 15 – Umgehungsstraßen verwirklichen zu wollen. Sie haben auch gesagt, das geht nicht auf einmal, das ist klar.

(Zuruf von der SPD: 17!)

17, noch besser!

Herr Minister, ich würde von Ihnen gern wissen, ob Sie auch in diesem Bereich bereit sind, die Haushaltsansätze für diese Umgehungsstraßen entweder schon darzustellen, wo noch nichts drinsteht oder nur für die Zukunft etwas drinsteht, oder sie nach vorn zu ziehen.

Herr Kollege, zunächst einmal haben wir mit dem Programm für die 17 Ortsumgehungsstraßen aus den vielen Wünschen, die von kommunaler Seite an uns herangetragen worden sind, etwas gemacht, was sehr wichtig ist, um den Betroffenen konkret zu helfen. Wir haben uns die Projekte angeschaut, die ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis haben und von denen wir heute sagen können, dass sie auch nach den Vorgaben, die wir seitens des Rechnungshofs zu erfüllen haben – – –

Wir können nicht jede Straße als Landesstraße bauen, einmal ganz unabhängig vom Nutzen-Kosten-Verhältnis. Aber bei diesen 17 Projekten sehen wir das Nutzen-KostenVerhältnis als ausreichend gut an, sodass wir zur Vermeidung von Wartezeiten so früh wie möglich mit der Planung dieser Straßen anfangen wollen. Das Ganze ist für den LBM und auch für das Ministerium ein ziemliches Kunstwerk; denn Sie können nicht hergehen und ganz viel auf Halde planen. Wenn Sie am Ende Baurecht haben, müssen Sie das auch in einer bestimmten Zeit umsetzen.

Dabei spielt auch das Thema eine Rolle, das Herr Kollege Junge angesprochen hat. Wir müssen viele Dinge beachten. Wir müssen die Planungskapazitäten, die Baubetreuungskapazitäten beachten, wir müssen aber auch die Kapazitäten in der privaten Bauwirtschaft beachten; denn wir bauen nicht selbst, sondern wir bedienen uns der

Privatwirtschaft zur Umsetzung unserer Infrastrukturvorhaben. All das muss aufeinander abgestimmt sein, und dabei muss man auch die rechtliche Situation im Blick haben. Wenn Planungsrecht geschaffen worden ist – möglicherweise erfolgt dies ganz schnell –, steht man auch unter Zeitdruck, zügig bauen zu müssen; ansonsten verfällt das Planungsrecht.

Diese Dinge werden selbstverständlich eng aufeinander abgestimmt. Selbstverständlich werden dann, wenn die Dinge zur Realisierung anstehen und auch ins Landesstraßenbauprogramm aufgenommen werden, diese Projekte natürlich auch entsprechend mit Haushaltsmitteln unterlegt; denn es macht keinen Sinn, zu planen und Baurecht zu schaffen, um am Ende nicht realisieren zu können.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Aktuelle Maßnahmen für saubere Mobilität – Nummer 10 der Drucksache 17/5450 – betreffend, auf.

Frau Blatzheim-Roegler trägt die Fragen vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für zielführend, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern?

2. Wer soll aus Sicht der Landesregierung für eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw, welche die vorgegebenen gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten, zahlen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag für einen ticketlosen ÖPNV in ausgewählten Städten in dem Schreiben der Bundesregierung an den EUUmweltkommissar Karmenu Vella als Maßnahme zur Luftverbesserung in allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten?

4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Radverkehr zu fördern und insbesondere den Umstieg auf das Fahrrad für Berufspendlerinnen und -pendler attraktiver zu machen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Verkehrsminister Dr. Wissing.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin BlatzheimRoegler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass Sie das hochaktuelle Thema Saubere Mobilität aufgegriffen haben. Wie alle wissen, fand gestern die dazu richtungsweisende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, die für die rheinland-pfälzischen Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz von größter Bedeutung ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über mögliche Dieselfahrverbote für bessere Luft in Städten vertagt. Die Entscheidung soll am 27. Februar verkündet werden.

Ich stimme mit Ihnen überein, ja, die Vereinbarkeit von Mobilität und dem der Menschen vor Luftschadstoffen wird uns insbesondere in den Ballungsräumen große Kraftanstrengungen abverlangen. Wie bereits gestern Nachmittag berichtet, unterstützt die Landesregierung mit dem Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“ die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen drei rheinland-pfälzischen Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen nach besten Kräften, damit die Stickoxidbelastungen zeitnah sinken und die Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage seitens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen drei rheinland-pfälzischen Städte haben mit der Unterstützung des Landes Maßnahmen definiert, die kurzfristig eine Stickoxidminderung bewirken können. Diese gilt es nun, im Rahmen des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes rasch umzusetzen. Hierdurch kann die Zeit effektiv genutzt werden, bis die Maßnahmen des Bundes greifen.

Die Städte entscheiden dabei selbst, auf welche Strategien und Instrumente sie setzen, da die örtlichen Verhältnisse unterschiedlich sind. Was in einer Stadt effektiv sein kann, muss nicht auch in der anderen im gleichen Maße zur Stickoxidreduzierung beitragen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundes erfolgte die Übergabe der Zuwendungsbescheide für die Erstellung der Masterpläne „Green-City“ Ende Dezember 2017. Die Erstellung der Masterpläne ist zwischenzeitlich vonseiten der Städte beauftragt bzw. steht in Kürze an. Ziel der Masterpläne ist die Identifizierung und Bewertung geeigneter Maßnahmen als Basis für eine Prioritätenreihung.

Die Ergebnisse der Masterpläne bleiben somit als Beurteilungsgrundlage abzuwarten. Im Kern ist die Bewertung der Eignung immer in Verbindung mit der Realisierbarkeit bzw. dem Zeithorizont zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zu betrachten. Hier sind die Städte die kompetenten Ansprechpartner, weshalb über diese Fragestellung auch dort entschieden werden muss.

Zu Frage 2: Bürger und Wirtschaft dürfen nicht für das Versagen von Fahrzeugherstellern und Kontrollbehörden bestraft werden. Die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Fahrzeughersteller bis hin zu rechts

widrigen Manipulationen von Motoren ist nicht hinnehmbar und vollkommen inakzeptabel.

Hardwarenachrüstungen von Fahrzeugen, die aus diesem Grunde nicht den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes genügen, dürfen nicht den Eigentümern der Fahrzeuge angelastet werden, die Fahrzeughersteller sind hier als Verursacher heranzuziehen. Was verkauft wurde, muss auch geliefert werden, und zwar nicht nach der äußeren Gestalt, sondern auch nach den Schadstoffgrenzwerten.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu Frage 3: Zur Thematik Kostenloser ÖPNV ist ebenfalls auf die zuvor schon angesprochenen Maßnahmen der Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz hinzuweisen, die kurzfristig eine Stickoxidminderung bewirken können. Diese gilt es nun, rasch umzusetzen. Das von der Bundesregierung angesprochene Projekt zum kostenlosen ÖPNV ist eher langfristig einzuordnen. Erkennbar ist dies bereits daran, dass der Bund zunächst Erfahrungen in Testgebieten sammeln möchte und gar nicht über eine flächendeckende Einführung nachdenkt. In diesem Zusammenhang sind auch noch viele offene Fragen zu klären.

Aus Sicht der Landesregierung ist ein kostenloser ÖPNV in den betroffenen rheinland-pfälzischen Städten schon alleine aufgrund der ungeklärten Kostenfrage nicht in der gebotenen Kurzfristigkeit realisierbar. Ein solches Vorhaben sollte zunächst auch auf seine Wirkungen, insbesondere auf die erforderlichen Kapazitätserweiterungen hin untersucht werden. Die beabsichtigte Änderung der Verkehrszusammensetzung wird wohl kaum ohne zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal sowie bauliche Maßnahmen einhergehen können. Die damit verbundene Kostenfrage ist völlig offen.

Allein schon diese Fakten lassen erkennen, dass damit kein rasch umsetzbares Vorhaben skizziert werden kann. Ich will auch daran erinnern, eine Erweiterung des ÖPNVAngebots, an dem wir seitens der Landesregierung sehr stark interessiert sind, ist kein einfaches Unterfangen. Man muss, wenn man beispielsweise im Schienenpersonennahverkehr zusätzliche Kapazitäten haben möchte, nicht nur die Fahrzeuge beschaffen, sondern unter Umständen auch die Schienenwege ausbauen. Welcher Zeitraum dafür erforderlich ist, ist, glaube ich, allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses bekannt.

Wenn man Busverkehre mit schadstofffreien Antrieben ausweiten möchte, ist es gar nicht so einfach, mehr Busfahrer zu finden, die man zusätzlich bräuchte; denn der Fachkräftemangel spielt uns an dieser Stelle nicht gerade in die Hände.

Daher sieht die Landesregierung in einem kostenlosen ÖPNV keine Lösung für die erforderliche rasche Minderung der Stickoxidbelastung. Hinsichtlich einer mittel- bis langfristigen Betrachtung steht die Landesregierung dem Projekt mit einer gewissen Skepsis gegenüber, weil die Frage noch nicht beantwortet wurde, wie man mit den ländlichen Räumen umgeht.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

Wir haben heute schon Urbanisierungstendenzen in der Gesellschaft, die insbesondere eine Landesregierung wie die rheinland-pfälzische vor große Herausforderungen stellen. Wir müssen in der Fläche Lebensqualität sicherstellen. Es kann nicht sein, dass wir am Ende kostenlosen ÖPNV in den großen Metropolen Deutschlands haben, diese Gelder, die dorthin fließen, dann aber am Ende fehlen, um den ländlichen Raum mit entsprechenden ÖPNV-Angeboten zu versorgen.