Meine Ausführungen zu dem Thema Steuerzuschüsse haben sich darauf bezogen, dass ich sage, ich sehe eine große Notwendigkeit, die Bezahlung in der Pflege zu verbessern und zu verändern.
Ich glaube, es kann nicht angehen, dass jemand, der in der Altenpflege arbeitet, im Durchschnitt rund 600 Euro weniger verdient als in der Krankenpflege. Wir sprachen gerade von der Generalistik. Vor diesem Hintergrund wird das in Zukunft noch brisanter, wenn die Generalistik eingetreten ist, wenn zwischen diesen verschiedenen Bereiche so große Unterschiede klaffen.
sich natürlich auch die Frage stellen, wer das auffängt. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass eine stärkere Eigenbelastung der Gepflegten, der Angehörigen nicht noch zu steigern ist, dass sie absolut stabil gehalten werden muss. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Eigenbelastung laut GEK Pflegereport aus dem Jahr 2017 von rund 670 Euro monatlich. Das ist schon ein sehr hoher Eigenanteil, das heißt, den können wir keinesfalls weiter steigern.
Ich glaube, bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung können wir auch nicht immer weiter an den Stellschrauben drehen, sodass für mich ganz klar ist, hier müssen wir gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen und über einen Steuerzuschuss in diesem Bereich ganz klar sprechen.
Frau Bätzing-Lichtenthäler, wir haben im Prinzip ein dichotomes Problem, einmal die Bezahlung, wenngleich das nicht das Hauptargument für den Mangel ist. Ich habe mit vielen Pflegeeinrichtungen gesprochen. Es sind die Bedingungen, und die Bedingungen kann ich nur ändern, indem ich das Pflegepersonal aufstocke.
Ja. Das war jetzt eher eine Feststellung, Frau Dr. Groß. Aber ich denke mir jetzt einmal die Frage hinein.
Erst einmal ist es richtig, dass die Bezahlung alleine nicht ausschlaggebend ist. Das ist vollkommen richtig. Aber Sie werden mir auch Recht geben, dass die Differenz zwischen Langzeitpflege und Akutpflege nicht haltbar ist, gerade wenn wir künftig über eine Generalistik sprechen, sodass wir hier auf jeden Fall zu einer Vereinheitlichung oder zu einer Angleichung kommen werden.
Wir haben in unserer Fachkraftinitiative immer schon einen ganz großen Schwerpunkt auf das Thema Arbeitsbedingungen, Rahmenbedingungen gelegt. Da ist ein Thema und ein ganz wichtiger Punkt genügend Personal. Deswegen warten wir gespannt auf das wissenschaftliche Verfahren, das Mitte 2020 in Berlin zur Personalbemessung im Bereich der Pflege erarbeitet werden soll. Da wird dann dargelegt, wie viel Personal wirklich erforderlich ist. Das ist ganz wichtig, aber auch – darauf haben wir in RheinlandPfalz mit unserer Fachkraftinitiative ein starkes Augenmerk gelegt – die weiteren Rahmenbedingungen: Führung in den Einrichtungen, Organisationsabläufe, Verlässlichkeit bei Dienstplänen. – Das sind alles Rahmenbedingungen, die mit eine Rolle spielen, Arbeitsbedingungen, die den Menschen, die in der Pflege arbeiten, die Arbeit erleichtern sollen und wo sicherlich noch Handlungsbedarf besteht.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass der Koalitionsvertrag die Chance für einen Paradigmenwechsel und einen Kulturwandel in der Pflege bringen kann und endlich der Pflege die Bedeutung beimisst, die sie gesellschaftspolitisch braucht?
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Also sind Sie der Meinung, das Frau Ministerpräsidentin Dreyer gut verhandelt hat?)
Herr Wäschenbach, wir begrüßen diesen Koalitionsvertrag sehr, gerade weil Frau Dreyer für uns diesen Bereich Gesundheit und Pflege verhandelt hat und wir auch sehr froh sind, viele rheinland-pfälzische Aspekte dort wiederzufinden wie den schon genannten präventiven Hausbesuch.
Ja, wir begrüßen es sehr, wie ich es vorhin sagte, dass in Berlin jetzt endlich angekommen ist, dass das Thema Pflege einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bedarf, es in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und neben den Ländern, die alle schon sehr viel in diesem Bereich tun, auch der Bund Verantwortung übernehmen muss und es nach den vergangenen Jahren, in denen der Bund im Bereich des Pflegeversicherungsrechts und der Pflegestärkungsgesetze tätig geworden ist, erforderlich ist, die weiteren Hausaufgaben im Bereich der Personalbemessung, der Bezahlung, der Rahmen- und der Arbeitsbedingungen zu erledigen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Cornelia Willius-Senzer (FDP), Straßenbaumittel – Nummer 9 der Drucksache 17/5450 – betreffend, auf.
1. Wie haben sich die abgerufenen Bundesmittel für den Straßenbau in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
3. Wie gestaltet sich das Verhältnis der abgerufenen Bundesmittel pro Einwohner nach Kenntnis der Landesregierung im Bundesvergleich?
4. Wie hoch waren die Investitionen des Landes- und Bundesstraßenbau in Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 insgesamt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne antworte ich auf die Mündliche Anfrage. Sie gibt mir die Möglichkeit, Ihnen im Plenum die hervorragende Leistung des Landesbetriebs Mobilität im vergangenen Jahr 2017 darzustellen.
Im vergangenen Jahr wurde nicht nur beim Bau der Bundesfernstraßen erstmals in der Geschichte des Landes der Wert von 400 Millionen Euro Bauumsatz in RheinlandPfalz überschritten, sondern auch im Landesstraßenbau konnten alle Mittel verausgabt werden.
Ein so hoher Wert, meine Damen und Herren, wurde bisher in Rheinland-Pfalz noch nie erreicht. Es ist nicht nur den vielen Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität geschuldet, sondern auch den Neueinstellungen zu verdanken. Mittlerweile stellen wir beim Landesbetrieb Mobilität nahezu jede Woche eine zusätzliche Ingenieurin oder einen zusätzlichen Ingenieur ein. Natürlich benötigen die neuen Kräfte noch eine gewisse Einarbeitungszeit, trotzdem ist es uns gelungen, innerhalb kurzer Zeit die Planungskapazitäten massiv hochzufahren.
Vor dem Hintergrund der vielen geleisteten Überstunden sowie des großen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität finde ich Äußerungen seitens der CDU, die dieses Ergebnis schlechtreden wollen, unangemessen, und ich möchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs vor solchen Behauptungen und vor solchen unangemessenen Äußerungen in Schutz nehmen.
Zu Frage 1: Die für den Bundesfernstraßenbau abgerufenen Bundesmittel beliefen sich in den vergangenen Jahren auf folgende Summen: 343 Millionen Euro im Jahr 2013, 353 Millionen Euro im Jahr 2014, 337 Millionen Euro im Jahr 2015, 356 Millionen Euro im Jahr 2016 und der Rekordwert von 404,6 Millionen Euro im Jahr 2017.
Im Vergleich zum Jahr 2013 haben wir die Mittel damit um 18 % nach oben gefahren. Betrachtet man alleine die Jahre 2016 und 2017, so konnten wir Bundesmittel von
48,2 Millionen Euro zusätzlich verbauen. Das entspricht einer Steigerungsrate von über 10 % innerhalb eines Jahres.
Zu Frage 2: Der Landesbetrieb Mobilität ermittelt auf der Grundlage der laufenden Bauverträge und der zur Umsetzung geplanten Maßnahmen das erforderliche Budget. Dabei wird von einer günstigen Prognose hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Personals, des vorbereitenden Planungsverlaufs und natürlich auch der Witterung ausgegangen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Bund, bis zu welchem Betrag das Land Investitionsmittel aus dem Bundeshaushalt verausgaben kann. Damit wir unsere Planungs- und Baukapazitäten voll auslasten, sind wir bestrebt, diese Mittel möglichst hoch anzusetzen.
Aus Sicht der Landesregierung ist es sinnvoller zu riskieren, nicht alle angesetzten Mittel verbauen zu können, als das Risiko in Kauf zu nehmen, dass Vorhaben daran scheitern, weil nicht genügend Mittel beantragt wurden.
Zu Frage 3: Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur steht Rheinland-Pfalz bezogen auf die Investitionen pro Kopf auf Platz 5 im Vergleich der 16 Bundesländer und ist damit weitaus besser positioniert, als dies nach seinem Ranking in der Einwohnerzahl zu erwarten wäre.
Ich kann Ihnen auch sagen, uns stünden nach dem Königsteiner Schlüssel 4,8 % der gesamten Bundesmittel zu. Verbaut wurden in Rheinland-Pfalz 6,3 %.
Es ist mir völlig unerklärlich, weshalb in der Öffentlichkeit der Wahrheit zuwider behauptet wird, wir in RheinlandPfalz würden Gelder, die uns zustünden, nicht abrufen, und diese würden in anderen Ländern verbaut. Die Realität ist eine andere. Wir haben mehr als die uns zustehenden 4,8 %, nämlich 6,3 % des Gesamtvolumens in RheinlandPfalz verbaut und damit zulasten anderer Länder. Aufgrund unserer hohen Planungskapazitäten haben wir mehr Geld nach Rheinland-Pfalz geholt.
Zu Frage 4: Über die bereits genannten 404,6 Millionen Euro für die Bundesstraßen hinaus wurden bei uns 93,5 Millionen Euro in die Landesstraßen investiert. Dabei sind die Ausgaben auf den Aufwandspositionen des im Haushalt ausgewiesenen Bauprogramms, nämlich nicht investiver Aufwand wie Markierungen, Kleinstmaßnahmen zur Verkehrssicherheit, noch gar nicht eingerechnet, sodass 2017 insgesamt knapp eine halbe Milliarde Euro in die Straßen des Landes Rheinland-Pfalz investiert worden sind.
Herr Minister, für den LBM besteht die Möglichkeit, auch Planungsleistungen an externe freie Ingenieurbüros zu vergeben. Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz der Anteil der Leistungsvergabe an freie Ingenieurbüros, was die Planungsleistungen angeht?
Herr Kollege, selbstverständlich vergeben wir sehr viel auch an freie Ingenieurbüros. Diese Summe ist in den letzten Jahren auch massiv angestiegen. Ich kann Ihnen die genauen Zahlen im Augenblick nicht nennen, werde sie Ihnen aber gern nachreichen. Aber die Kapazitäten, die wir am freien Ingenieurmarkt bekommen, nutzen wir selbstverständlich.