Protocol of the Session on February 23, 2018

öffentlich gemacht. Das war ganz wichtig.

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe auch Sie nicht. Es gibt genug Politiker der Freien Demokraten, zum Beispiel in Baden-Württemberg, die sagen, DITIB ist verfassungsfeindlich und die VSBeobachtung fordern. Da frage ich Sie, was ist denn Ihre Meinung in der Regierung, Stichwort Verfassungsfeindlichkeit? Das müssen Sie uns einmal beantworten.

(Beifall der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:

Situation der Transplantationsbeauftragten in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/4856/5239/5370 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Wer spricht? – Herr Dr. Gensch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute die Große Anfrage der CDU-Fraktion „Situation der Transplantationsbeauftragten in Rheinland-Pfalz“, in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern. Wir tun dies, weil im Themenbereich der Organtransplantation der Transplantationsbeauftragte einen sehr wichtigen Baustein darstellt, um die Organspendezahlen in Deutschland wieder anzuheben.

Aktuelle Zahlen aus Bayern legen zumindest nahe, dass optimale Arbeits- und Betätigungsbedingungen dieser Beauftragten hierzu einen signifikanten Beitrag leisten können.

Wie wir alle wissen, sind die Organspendezahlen mittlerweile auf einem historischen Tiefstand, insbesondere infolge der Organspendevorfälle im Jahr 2011/2012, zu denen ich auch aus medizinischer Sicht sagen muss, ja, es gab Verfehlungen und Richtlinienverstöße an einzelnen Transplantationszentren, die allerdings zu einem solch riesigen Skandal aufgebauscht wurden, dass sie und die Folgen uns bis zum heutigen Tag begleiten. Das hat einen ganzen medizinischen Zweig in Misskredit gebracht, der wie kaum ein anderer dringend auf eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz und Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen ist.

Bei vielen Menschen ist von den damaligen Vorfällen leider nur im Kopf hängen geblieben, dass in deutschen Krankenhäusern mit Organspenden unredlich umgegangen wird.

Ich muss Ihnen ganz klar sagen, das ist absolut nicht der Fall.

(Beifall bei der CDU)

In deutschen Krankenhäusern wird sehr sorgfältig, umsichtig, mit einer hohen medizinischen Kompetenz und Exzellenz im Bereich der Transplantationsmedizin gearbeitet und vorgegangen.

Die Folgen, die ich initial beschrieben habe, wie sehen die Zahlen aus: Deutschlandweit hatten wir 2011 noch 1.200 Organspender. Das ist auch schon wenig. Aber das ist bis zum heutigen Tage im Jahr 2017 auf knapp unter 800 Organspender zurückgegangen. Das ist schon eine erschreckend niedrige Zahl. Das sind 400 Organe pro Jahr weniger. Das sind auch 400 Tote pro Jahr mehr.

Stellen Sie sich solch einen Vorgang einmal in einem anderen Setting vor: Kriminalität, islamischer Terrorismus, was das bei der Organtransplantation oder bei der Organspende für Folgen hätte. Davon spricht keiner.

Wir haben allerdings ein großes Problem. Aktuell warten in Deutschland ca. 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben Patienten, die auf dieser Liste stehen. Man hat überhaupt nur eine Chance, ein Organ zu bekommen, wenn man auf einer sogenannten Dringlichkeitsliste steht, eine HU-Liste, eine High-Urgency-Liste. Das Prinzip dieser Listenführung ist recht einfach. Je kränker der Mensch, je schlechter der Gesamtzustand, desto höher die Chance auf ein Organ. Das dauert in Deutschland mittlerweile so lange, dass Patienten über Monate nur noch auf der Intensivstation lebensfähig sind bzw. beim Warten auf ein Organ versterben.

Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe ist es nun, alle zusammen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Organtransplantation, für die Organspende wiederherzustellen.

(Beifall der CDU)

Ein Bestandteil dieser Bemühungen sollte es sein, die Rolle der Transplantationsbeauftragten zu stärken. Das ist natürlich nicht der einzige Ansatz. Wir müssen uns über verschiedene Dinge in dem Themenbereich unterhalten, auch über grundsätzliche Vorgehensweisen, wie es mit der erweiterten Widerspruchslösung aussieht als ein Lösungsmodell versus der proaktiven Zustimmungslösung, die wir im Moment noch haben.

Aber Transplantationsbeauftragte sind eine zentrale Schnittstelle im System der Organspende und der Organtransplantation. Hier hat das bundesweite Transplantationsgesetz den Ländern bereits vor Jahren ermöglicht bzw. ins Stammbuch geschrieben, das Betätigungsfeld dieser Transplantationsbeauftragten zu spezifizieren. Stichworte: erforderliche Qualifikationen, organisationsrechtliche Stellung, arbeitsrechtliche Freistellung, um nur einige zu nennen. – Hier reichen unsere landesrechtlichen Bestimmungen im Ausführungsgesetz nicht aus.

(Beifall bei der CDU)

Sie sind ihrem Unterstützungsauftrag an die Krankenhäuser zu allgemein, und die Qualifikationsvoraussetzungen sind nicht hinreichend spezifiziert.

Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, das war Ihnen als Koalition bzw. in den Koalitionsverhandlungen klar. Das haben Sie schon im Frühjahr 2016 erkannt und dort eine Novellierung des Ausführungsgesetzes vorgesehen. Allerdings ist es bisher bei dieser Ankündigung auch zwei Jahre später geblieben.

(Beifall der CDU)

Aus Sicht der CDU-Fraktion nimmt sich die Landesregierung zu viel Zeit, die für dieses wichtige Anliegen verloren geht.

Lassen Sie mich noch einmal klar sagen, aus unserer Sicht besteht ein Regelungsbedürfnis bezüglich einer Spezifizierung der fachlichen Qualifikation der Transplantationsbeauftragten. Wir glauben, dass wir eine Regelung brauchen, dass die Entnahmekrankenhäuser für die anfallenden Fortbildungskosten aufkommen müssen, und wir brauchen Standards für Freistellungen der entsprechenden Transplantationsbeauftragten.

Mit diesen Regelungen – auch das gehört zur Wahrheit dazu – sind andere Länder schon weiter. Ich ganz persönlich und auch meine Fraktion vertreten die Ansicht, dass wir im Interesse der Organspende und der Organtransplantation in Rheinland-Pfalz diesen Rückstand aufholen und schleunigst tätig werden sollten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Menschen, die feiern zwei Geburtstage. Ein neues Herz, eine gespendete Leber oder Lunge ermöglichen nach einer unheilbaren schweren Erkrankung ein neues Leben. Unser gemeinsamer ehemaliger Kollege von der CDU-Fraktion im Landtag, Thomas Günther, feiert einen solchen zweiten Geburtstag und kann mit der neuen Kraft eines neuen Organs als Stadtbürgermeister seiner Heimatgemeinde gute Dienste tun.

Genauso dankbar sind Menschen, die nach oft jahrelanger zermürbender Dialysebehandlung befreit werden von dieser Maschine und dank eines Organs wieder zum Leben zurückfinden. Genauso wichtig ist es bei der Transplantation von Gewebe – es sind ja nicht nur Organe –, wenn man wieder sehen kann, weil man das Glück hat, eine Hornhautverpflanzung erfolgreich geschenkt zu bekommen.

Herr Dr. Gensch, in der Tat, wir haben zu wenige Organe. Es gibt zu wenige Menschen, die sich bereit erklären, ihre

Organe zu spenden. Dennoch liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich mit – wenn auch noch zu wenigen – 10 % leicht über dem Bundesdurchschnitt, wie Ihre Große Anfrage ergab. Am Beispiel der Leber betrachtet konnten im Jahr 2016 30 Organe in unseren Transplantationszentren verpflanzt werden und im letzten Jahr 35 Organe. Damit konnten 35 Leben im Jahr 2017 gerettet werden. Bei den Nieren ist es etwas mehr. 2017 waren es immerhin 68 Organe.

Ich möchte an dieser Stelle an die Hinterbliebenen erinnern, die vor einer sehr schwierigen Entscheidung stehen und in dieser schicksalhaften schweren Zeit dennoch Kraft über den Tag hinaus schöpfen, wenn eine Transplantation möglich war. Ich war als ehemalige Transplantationsschwester 16 Jahre lang in der Uniklinik genau dafür zuständig.

Ich möchte mich bei den Transplantationsteams bedanken, die großartige Arbeit leisten, und ich möchte mich im Namen der SPD-Fraktion bei den Menschen bedanken, die wissentlich eine positive Willensentscheidung treffen. Wir alle werden von den Krankenkassen gefragt, ob wir bereit sind, Organspender zu werden. Ich halte es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich immer wieder diesen Fragen zu widmen. Auch wir als Landtagsabgeordnete dürfen dafür werben und dürfen an Schulen gehen. Ich selbst besuche in den nächsten Tagen eine IGS. Ich bin dort eingeladen, nach Möglichkeit immer gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), um zu informieren und die Menschen mitzunehmen.

Es muss perfekt organisiert sein. Es darf kein so wertvolles Organ verlorengehen. Zum Empfänger muss der passende Spender gefunden werden, und wir haben gemeinsam mit der DSO, den Krankenkassen, der Ärztekammer und vielen weiteren Partnern daran zu arbeiten.

Meine Damen und Herren, die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser sind gut organisiert. An jedem Krankenhaus, in dem eine Intensivstation ist, ist ein Transplantationsbeauftragter. Insgesamt sind es in Rheinland-Pfalz 109. Ein Schwerpunktzentrum wie die Uniklinik in Mainz hat allein zehn dieser Transplantationsbeauftragten. Diese sind freigestellt. Herr Dr. Gensch, nach dem OrganspendeVergabeskandal war es wirklich wichtig zu klären, dass kein Krankenhaus daran verdient und dass diese seltene, besondere Situation bei Angehörigengesprächen und bei der Transplantübergabe durch die Stärkung der Transplantationsbeauftragten eine eigenständige Disziplin im Krankenhaus erfordert.

Wir haben im Koalitionsvertrag verankert, dass der Transplantationsbeauftragte gestärkt wird mit der Facharztausbildung und künftig auch mit dem Curriculum. Ich stehe als Fachkrankenschwester voll dahinter; denn kaum eine Fachdisziplin im Krankenhaus erhält mehr Respekt wie die Intensivschwestern und -pfleger, die sehr viel leisten. Wenn sie auch Angehörige beraten, da sich ohnehin ein Vertrauensverhältnis gebildet hat, halte ich das mit der Novellierung des Landesgesetzes und dem gemeinsamen Koalitionsvertrag, wie er zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbart wurde, für den richtigen Weg. Das Gesetz ist in Vorbereitung, und das ist auch

Lassen Sie mich noch in Beantwortung der finanziellen Frage sagen, die Entnahmekrankenhäuser haben im Jahr 2017 von der DSO 967.000 Euro für ihre Leistungen erhalten. Ich sagte bereits, die Krankenhäuser dürfen keinen Gewinn machen, aber sie dürfen auch nicht drauflegen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Freistellung für diese besondere Tätigkeit in der Position des Transplantationsbeauftragten werden wir stärken. Wir werden weiterhin Öffentlichkeitsarbeit machen, auch mit einer wertschätzenden Auszeichnung für Krankenhäuser, die sehr erfolgreich transplantieren.

Lassen Sie uns dieses wichtige Thema auch immer wieder den Menschen erklären, getreu dem Motto der Initiative Organspende in Rheinland-Pfalz: „Herz zu verschenken“.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Dr. Groß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Die Deutsche Stiftung Organtransplantation, kurz DSO genannt, beklagt in einer Pressemitteilung vom 15. Januar 2018 den niedrigsten Stand der Organspenden seit 20 Jahren. Herr Dr. Gensch, das, was Sie gesagt haben, ist richtig. Ich möchte es nicht wiederholen.

Auch wegen dieses niedrigen Standes fordert die DSO einen gemeinschaftlichen Intensivplan zur Förderung der Organspende.