Protocol of the Session on February 23, 2018

Auch wegen dieses niedrigen Standes fordert die DSO einen gemeinschaftlichen Intensivplan zur Förderung der Organspende.

(Unruhe im Hause)

Im Rahmen dessen weist die DSO auch in Bezug auf umfangreiche Analysen aus der Zusammenarbeit mit den Kliniken auf organisatorische Schwachstellen hin, die gegebenenfalls dazu führen können, mögliche Organspender als solche nicht zu erkennen. Die DSO fordert hier, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Organspende zu einem selbstverständlichen Bestandteil der medizinischen Versorgung am Lebensende wird, und führt an, dass eine regelhafte Einbeziehung der Transplantationsbeauftragten in die maßgeblichen Entscheidungsprozesse zu positiven Effekten für die Organspende führen würde. Insgesamt fordert die DSO also, die Rolle der Transplantationsbeauftragten zu stärken.

Dabei lohnt sich natürlich auch ein Blick auf das umfangreiche Aufgabenfeld der Transplantationsbeauftragten. Sie sind sowohl Ansprechpartner für alle beteiligten Mitarbeiter der Kliniken in allen Fragen auf dem Gebiet der Organtransplantation als auch Ansprechpartner für die regionalen Untergliederungen der DSO. Ihnen obliegt die Erarbeitung

klinikinterner Standard Operating Procedures (SOP), Leitlinien zu Einleitung und Ablauf einer Organspende sowie die Anpassung des Unterstützungsumfangs der Organisationszentrale DSO.

Die Transplantationsbeauftragten organisieren einschlägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Sie führen regelmäßig Besprechungen mit beteiligten Personen durch mit dem Ziel, das Verständnis und die Motivation für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende zu vertiefen.

Zudem obliegt den Transplantationsbeauftragten die Etablierung der betreffenden klinikinternen Dokumentationsverfahren als Bestandteil der internen Qualitätssicherung und der Dokumentation des Versorgungsauftrags. Entsprechende Erhebungsbögen sind dabei monatlich der DSO zur Analyse des Organspenderaufkommens vorzulegen.

Ein derartig umfangreiches Aufgabengebiet erfordert adäquate fachliche Qualifikationen und regelmäßige Fortund Weiterbildungen. Insoweit ist es natürlich zu begrüßen, wenn die Landesregierung ankündigt, im Rahmen der in diesem Jahr anstehenden Novellierung des Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes sowohl die fachlichen Qualifikationen spezifizieren als auch eine verbindliche Freistellung für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen festschreiben zu wollen.

Die Ausführungen der Landesregierung hierzu sind aus unserer Sicht allerdings zu wenig konkret; denn die Freistellungsregelung sollte dem Transplantationsbeauftragten zum einen eine tatsächliche Freistellung ermöglichen, zum anderen aber auch der unterschiedlichen Struktur der Krankenhäuser Rechnung tragen. Wie die Landesregierung hier letztlich gedenkt, das umzusetzen, ist aus der Antwort auf die gegenständliche Große Anfrage wenig nachvollziehbar, und das ist unbefriedigend.

Zudem sollen die Kliniken künftig verpflichtet werden, ihre entsprechenden Freistellungsregelungen konkret beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie anzuzeigen. Hier entsteht der Eindruck, dass die konkrete Ausgestaltung der Freistellungsregelung auch künftig bei den jeweiligen Kliniken verbleiben soll.

Außerdem ist nicht klar, zu welchem Zweck die Kliniken hier ihre Freistellungsregelungen anzeigen bzw. welche Handlungsoptionen sich hieraus für das Ministerium ergeben sollen.

Aber gleichwohl stellt sich hier aus unserer Sicht bereits die Frage, ob es bei 109 Transplantationsbeauftragten in über 70 Kliniken nicht sinnvoller wäre, eine einheitliche gesetzliche Freistellungsregelung zu schaffen, anstatt eine Vielzahl von Freistellungsregelungen zu ermöglichen und diese gegebenenfalls zu prüfen. Eine solche Lösung hat der Freistaat Bayern etabliert, der für Transplantationszentren eine völlige Freistellung der Transplantationsbeauftragten vorsieht und in den Entnahmekliniken eine anteilige Freistellung stufenweise entsprechend der Zahl der Intensivbehandlungsbetten. Eine derartige Freistellungsregelung schafft einheitliche Bedingungen und berücksichtigt gleichzeitig auch durchaus die unterschiedlichen Strukturen in den Kliniken.

Zudem trägt sie dem Umstand Rechnung, dass in das Aufgabengebiet der Transplantationsbeauftragten auch regelmäßige Tätigkeiten fallen. Insoweit sollte eine entsprechende Regelung unserer Meinung nach bei der Novellierung des Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes berücksichtigt werden.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wink.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einiges haben wir schon gehört, auch, dass zur Erfüllung des Versorgungsbereichs und zur vertrauensvollen Kooperation mit der DSO, die als Koordinierungsstelle fungiert, für jedes Krankenhaus ein Transplantationsbeauftragter eingesetzt werden muss. Das Anforderungsprofil für die Transplantationsbeauftragten beinhaltet nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die Bereitschaft, mit Engagement und auch innerer Überzeugung diese höchst wichtige Aufgabe zu erfüllen.

Die DSO forderte im November letzten Jahres hinsichtlich des Organmangels in Deutschland die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Initiativplans. Die Transplantationsbeauftragten sollen hierbei durch kontinuierliche Weiterbildung, Unterstützung, Wertschätzung – auch das haben wir gehört – und durch die Entlastung von anderen Aufgaben gestärkt werden.

Zum Thema der Organspende in Rheinland-Pfalz möchte ich hervorheben, dass entgegen des Bundestrends im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 mehr Organe gespendet wurden, die Zahl der Transplantationen aber gleich blieb.

Derzeit sind in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern 109 Transplantationsbeauftragte bestellt. Somit entsprechen die Krankenhäuser den gesetzlichen Bestimmungen, dass mindestens ein Beauftragter oder eine Beauftragte bestellt werden muss.

An der Universitätsklinik Mainz sind mit zehn die meisten Beauftragten eingesetzt, gefolgt vom Städtischen Krankenhaus Pirmasens mit fünf Beauftragten. Um die fachliche Qualifikation der Beauftragten zu gewährleisten, wird in Rheinland-Pfalz das alljährliche Curriculum „Organspende“ nach den Vorgaben der Bundesärztekammer angeboten. Ziel hierbei ist die Vermittlung sämtlicher Aspekte in Bezug auf postmortale Organspende sowie Transplantation.

Inhalte sind die gesetzlichen Grundlagen, die Spendererkennung, Hirntod und Hirndiagnostik, Allokation, Angehörigenbetreuung und die erfolgreiche Transplantation selbst. Die Fortbildung umfasst 32 Stunden Theorie, ein achtstündiges Kriseninterventionsseminar und die Teilnahme an einer Organspende.

Im Rahmen der Novellierung des Landesgesetzes zur Aus

führung des Transplantationsgesetzes Rheinland-Pfalz soll durch eine regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsangeboten die Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Außerdem soll im Rahmen dessen die Qualifikation für die Beauftragten spezifiziert werden.

Bei der Novellierung des Landesgesetzes soll weiterhin eine entsprechende Freistellungsregelung, die von jedem Kollegen und jeder Kollegin angesprochen wurde, im Hinblick auf die Tätigkeit und die Fortbildung der Beauftragten festgeschrieben werden. Es ist von unermesslicher Bedeutung, dass die verantwortungsvolle Aufgabe der Transplantationsbeauftragten auch unter entsprechenden Rahmenbedingungen ausgeübt werden kann.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle allen Frauen und Männern danken, die in unserem Land die verantwortungsvolle Aufgabe der Transplantationsbeauftragten übernehmen und hervorragende Arbeit leisten. Ohne den unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement wäre vieles nicht umsetzbar.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Daher muss und wird es unser Ziel sein, die Rolle der Transplantationsbeauftragten zu stärken sowie ihre Wertschätzung, die Organspende selbst und die Beratung für die Menschen über die Organspende weiter voranzutreiben.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Binz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen aus dem Januar, die die DSO veröffentlicht hat und die bereits angesprochen worden sind, haben uns erneut vor Augen geführt, dass die Zahl der Organspenden bzw. auch der Transplantationen weiterhin ernüchternd niedrig sind. Es braucht also von uns allen weitere Kampagnen, Aufklärung, Bewusstseinsbildung und den Abbau von Ängsten und Vorurteilen.

Leider beobachten wir, dass durch die schon angesprochenen Skandale, die in den letzten Jahren öffentlich wurden – Sie kennen die Fälle –, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das etablierte System der Organtransplantation erschüttert wurde. Hier sind wir alle gefragt, Vertrauen wieder aufzubauen – Frau Kollegin Anklam-Trapp ist schon darauf eingegangen – und weiter für die Lebenswichtigkeit der Organspende zu werben.

Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang kommt den

Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern zu. Die Landesregierung bereitet gerade eine Novellierung des Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes in Rheinland-Pfalz vor, um insbesondere die Stellung dieser Transplantationsbeauftragten zu stärken. So sollen die fachlichen Anforderungen im Gesetz spezifiziert werden. Transplantationsbeauftragte sollen unter anderem Ärztinnen und Ärzte sein, die über eine für diese Tätigkeit geeignete Facharztausbildung verfügen und das Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer absolviert haben.

Auch soll die Stellung der Transplantationsbeauftragten verbessert werden, indem die Krankenhäuser dann gesetzlich verpflichtet sind, zum einen die Kosten der Fortbildung zu tragen, aber sie sollen eben auch dazu verpflichtet werden, die Transplantationsbeauftragten für die Teilnahme an den regelmäßigen Fortbildungen freizustellen.

Wir können dieses Vorgehen nur begrüßen; denn es stärkt nicht nur die Transplantationsbeauftragten, sondern das System der Transplantation und der Organspende insgesamt. Auch solche Maßnahmen können aus unserer Sicht dazu beitragen, das verloren gegangene Vertrauen in das System insgesamt wieder zu gewinnen, und in Zukunft dazu führen, dass wir wieder mehr Organspenden und dadurch auch mehr Transplantationen, lebensrettende Operationen, durchführen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin BätzingLichtenthäler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr wurden die Zahlen für die Organspenden veröffentlicht. Sie sind alarmierend. Wir haben es gehört, sie haben bundesweit einen historischen Tiefstand erreicht. Lediglich in fünf Bundesländern konnten wir einen Anstieg der gespendeten Organe verzeichnen. Eines davon ist Rheinland-Pfalz.

Entgegen dieses besorgniserregenden Bundestrends haben wir in Rheinland-Pfalz erstmals den Negativtrend seit 2012 durchbrochen, die Zahl der gespendeten Organe stieg um 10,5 % auf 137 im Jahr 2017.

Aber uns allen ist klar, dass diese Zahlen nicht zufriedenstellend sind und wir unsere Bemühungen um die Stärkung der Organspende weiterführen müssen. Neben der Entscheidungslösung stützt sich die Stärkung der Organspende vor allem auf drei Säulen:

Die erste Säule ist die kontinuierliche Information und Aufklärung der Bevölkerung unter anderem durch unsere im Jahr 2002 gegründete Initiative Organspende Rheinland

Pfalz, die die Landesregierung finanziell und ideell unterstützt.

Meine Damen und Herren, die zweite Säule ist die Kooperationsvereinbarung Rheinland-Pfalz zur Förderung der postmortalen Organ- und Gewebespende, die wir im Jahr 2006 als gemeinsame Initiative der Landesärztekammer, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Landeszentrale für Gesundheitsförderung und der DSO mit dem Ministerium unterzeichnet haben.

Auch diese Kooperationsvereinbarung unterstreicht noch einmal ganz deutlich, dass die Organspende eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die auf vielen Schultern liegt.

Die dritte Säule, die es bei der Stärkung der Organspendebereitschaft zu nennen gilt, ist das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes. Die Beantwortung der Großen Anfrage hat gezeigt, wir haben in RheinlandPfalz 73 Krankenhäuser mit 109 Transplantationsbeauftragten, die aktiv in den Transplantationsprozess, in den Organspendeprozess, eingebunden sind. Meine Damen und Herren, dabei – das möchte ich ausdrücklich betonen – leisten die Transplantationszentren eine vorbildliche und hervorragende Arbeit.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auf die vergangene Woche verweisen, in der das Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern für sein vorbildliches Engagement durch das Ministerium und die DSO ausgezeichnet wurde. Im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern hat es im Jahr 2016 neun Organspenden gegeben. Das sind die meisten, die es in Rheinland-Pfalz gegeben hat.