Protocol of the Session on January 25, 2018

Im Nachgang war vom MDK mit Stellungnahme vom 29. Dezember 2014 zugesichert worden, dass der MDK Rheinland-Pfalz bei der künftigen Gewährung von Leistungszulagen an Beamte die gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen beachten werde.

Anfang des Jahres 2017 habe ich bekanntlich eine Sektorenprüfung Personal beim MDK durch den Landesprüfdienst veranlasst. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit Prüfbericht vom 4. Mai 2017 vorgelegt. Daraus ergab sich unter anderem, dass der MDK die Zulagengewährung an beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließlich ab 1. Januar 2015 gänzlich eingestellt hat.

Zu Frage 4: Die Landesregierung war hierbei nicht beteiligt. Sie ist nicht Verfahrensbeteiligte.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Es stellt sich für mich dennoch eine grundsätzliche Frage: Wie bewertet die Landesregierung aus rechtlicher Sicht die angesprochene Praxis der Prämienzahlung auch an Mitarbeiter mit Beamtenstatus? – Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind seit 2015 keine Prämien mehr gezahlt worden. Ist das richtig?

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales,

Arbeit, Gesundheit und Demografie:

Sehr geehrter Herr Junge, nach § 6 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes steht es dem MDK als Körperschaft des öffentlichen Rechts frei, den bei ihm angestellten Beamtinnen und Beamten sogenannte Leistungsprämien als Einmalzahlung zur Anerkennung besonderer Einzelleistungen zu gewähren. Die Höhe dieser Leistungsprämien darf jedoch die Höhe des Anfangsgrundgehalts der Besoldungsgruppe der jeweiligen Beamtin bzw. des jeweiligen Beamten nicht überschreiten. So weit die rechtliche Möglichkeit, Leistungsprämien zu zahlen.

Es ist richtig – wie ich das auch ausgeführt habe –, ab 1. Januar 2015 hat der MDK an seine Beamtinnen und Beamten keine Leistungsprämien mehr gezahlt.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte es noch einmal andersherum erfragen: Ist der MDK verpflichtet, dem Ministerium Prämienzahlungen für seine Mitarbeiter anzuzeigen oder sie sogar genehmigen zu lassen?

Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp, für – – –

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Wenn man eine Rechtsaufsicht hat, muss man so etwas prüfen!)

Herr Baldauf, die Ministerin hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp, für die Frage, auf die ich gerne eingehe. Wie ich es eingangs schon gesagt habe, ist der MDK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Organisations- und Personalhoheit. Von daher ist der MDK nicht verpflichtet, gegenüber der Aufsichtsbehörde Prämienzahlungen an seine Mitarbeiter anzuzeigen, geschweige denn diese von ihr genehmigen zu lassen.

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Danke für die Klarstellung!)

Eine Zusatzfrage der Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass nach der ersten Beanstandung dieses Verfahrens

diese ist in der Prüfung 2007 aufgetreten – der MDK in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen habe, dass dies nur einen einzigen Fall betreffe. Inwieweit ist dann der Landesprüfdienst oder auch das Ministerium weiter auf diesen Fall eingegangen, um dafür zu sorgen, dass die Zahlungen aufhören oder rechtlich richtig gemacht werden?

Vielen Dank, Frau Thelen. In der Tat, aus der Stellungnahme des MDK ergab sich, dass es sich in den vergangenen zehn Jahren um einen einzigen Beamten gehandelt hat. Wir haben seitens des Sozialministeriums diesbezüglich keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Das liegt darin begründet, dass wir, sobald ein Rechtsverstoß vorliegt, als Aufsichtsbehörde die Gelegenheit haben, im Rahmen einer Ermessensabwägung zu entscheiden, ob wir aufsichtsrechtlich einschreiten oder nicht. Das heißt, es gilt hier das sogenannte Opportunitätsprinzip, wonach keine Pflicht der Aufsichtsbehörde besteht, tätig zu werden. Die Rechtsaufsicht muss die Vor- und Nachteile eines aufsichtsrechtlichen Einschreitens abwägen. Man kann das auch mit dem Stichwort der maßvollen Rechtsaufsicht zusammenfassen.

Wir haben uns in dieser Abwägung dafür entschieden, nicht einzugreifen. Als die Thematik dann erneut im Prüfbericht 2012 aufgegriffen wurde, war die Rüge des Landesprüfdienstes gegenüber dem MDK deutlicher, und dieser hat ja dann auch zugesagt, sich bei den Prämienzahlungen an die Höchstgrenzen zu halten. Darüber hinaus hat er, wie ich gerade sagte, zum 1. Januar 2015 diese Prämienzahlungen sogar in Gänze eingestellt.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wäschenbach.

Dem Ministerium obliegt die Rechtsaufsicht, und zur Rechtsaufsicht gehört die Haushaltsführung. Ist dem Ministerium bekannt, wie hoch die Summe war, die an Beamte möglicherweise ungerechtfertigt aus den Versichertengeldern gezahlt wurde?

Vielen Dank, Herr Wäschenbach, für die Frage. Diese Summe ist dem Ministerium nicht bekannt.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. – Doch, Herr Wäschenbach und Frau Thelen. Wir beginnen mit Herrn Wäschenbach.

(Abg. Martin Haller, SPD: Kriegt Herr Wäschenbach eigentlich eine Prämie für Zusatzfragen? Könnte ja sein, dass ihr so etwas habt, ein Prämiensystem!)

Die CDU-Fraktion hat am 27. November um Übersendung der Prüfberichte des Landesprüfdienstes gebeten. Mit Antwortschreiben vom 19. Dezember verweist Staatssekretär Langner auf ein ausstehendes Beteiligungsverfahren im MDK. Ist bekannt, wann dieses Beteiligungsverfahren beendet sein wird und der CDU-Fraktion die Berichte vorgelegt werden können?

Vielen Dank, Herr Wäschenbach. Sie berichten das völlig richtig. Wir haben mit Schreiben vom 19. Dezember auf die Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion, Herrn Brandl, mitgeteilt, dass die Bereitstellung der von Ihnen begehrten Passagen aus den Berichten über die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungsund Betriebsführung nach § 274 SGB V des MDK aus den Geschäftsjahren 2007 und 2012 eine Beteiligung des MDK erforderlich macht.

Am 19. Dezember wurde dieses Schreiben abgesandt, wenige Tage vor Weihnachten. Dieses Verfahren läuft derzeit, und wir gehen davon aus, dass es in den nächsten Tagen abgeschlossen wird und wir Sie dann auch über den Sachstand informieren, so wie das mit Schreiben vom 19. Dezember zugesagt wurde.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte gerne noch einmal die Ausübung der maßvollen Rechtsaufsicht hinterfragen. Es war also ein Fall, der offensichtlich festgestellt worden ist, in dem unrechtmäßig eine zu hohe Leistungsprämie an einen Beamten des MDK gezahlt worden ist. Aber Sie haben es dann, nachdem der MDK mitgeteilt hat, ja, es ist ein Fall, nicht für erforderlich gehalten, noch in irgendeiner Weise darauf hinzuwirken, dass dieser unrechtmäßige Fall eingestellt wird. Und das beschreiben Sie dann als „maßvolle Rechtsaufsicht“.

Frau Thelen, bitte kommen Sie zur Frage.

Ist das richtig so? Ich will nur sichergehen, dass ich das richtig verstanden habe. Danke schön.

Wir haben im Rahmen des Opportunitätsprinzips unser Ermessen ausgeübt und eine Ermessensentscheidung getroffen.

(Zuruf von der CDU: Na!)

Jetzt liegen mir wirklich keine weiteren Zusatzfragen mehr vor. Die Frage ist damit beantwortet, vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD), Gefährder in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 17/5094 – betreffend, auf.

Herr Junge, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Wiedereinreise der derzeit im Ausland befindlichen Gefährder nach Rheinland-Pfalz zu verhindern?

2. Sofern sich die Wiedereinreise nicht verhindern lässt: Welche Maßnahmen können und sollen ergriffen werden, um diese Gefährder in Gewahrsam zu nehmen respektive die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen?

3. Wie viele der in Rheinland-Pfalz befindlichen Gefährder sind ausreisepflichtig?

4. Warum hat Rheinland-Pfalz bisher noch nicht von § 58 a AufenthG Gebrauch gemacht, um islamistische Gefährder abzuschieben?

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wo genau im Ausland hält sich Münzenmaier auf?)

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Lewentz.

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, verehrter Herr Präsident! Zunächst bitte ich um Verständnis, dass ich angesichts laufender Ermittlungsverfahren nicht ausführlicher zu Einzelfällen berichten kann. Das erhebliche Schadenspotenzial, das den zu befürchtenden terroristischen Taten innewohnt, gebietet es, alles zu unterlassen, was den Erfolg der Ermittlungen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden gefährden könnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff „Gefährder“ wird in der Öffentlichkeit zwischenzeitlich in unterschiedlichsten Zusammenhängen gebraucht. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist deshalb zunächst festzuhalten, dass die Polizeien des Bundes und der Länder Personen nur dann als Gefährder einstufen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass diese Menschen in Zukunft schwere Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität verüben werden.

Dieser eigentlich nur im polizeilichen Sprachgebrauch verwendete Begriff dient insbesondere dem Ziel, die polizeilichen Maßnahmen gegebenenfalls zu priorisieren und über Ländergrenzen hinweg zu einem einheitlichen Umgang mit Gefährden zu führen und dies zu gewährleisten.

Bundesweit haben die Polizeibehörden im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus mit Stand 5. Januar 2018 insgesamt 732 Personen als Gefährder eingestuft. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat derzeit zehn Personen als Gefährder eingestuft. Aufgrund der sich kontinuierlich ändernden Erkenntnislage sowie der hieraus resultierenden Ein- und Ausstufungen schwankt diese Zahl fortwährend.