Das war für uns der Grund, diese Westpfalzinitiative als einen flächendeckenden Ansatz für ganz Rheinland-Pfalz auszuweiten, weil wir hier einen Schwerpunkt sehen und auch eine Verantwortung, den Menschen eine Perspektive zu geben, die schon seit langen Jahren in der Arbeitslosigkeit sind.
Frau Ministerin, Sie führten in Ihrem Eingangsstatement vorhin aus, dass sowohl in Kaiserslautern als auch in Pirmasens, wenn ich es richtig verstanden habe, je zwei zusätzliche Stellen in den Jobcentern zur Betreuung der Bedarfsgemeinschaften geschaffen wurden.
Können Sie bitte berichten, wie viele Bedarfsgemeinschaften in Kaiserslautern und Pirmasens insgesamt betreut werden, wie lange sie schon betreut werden und wie lange man sie noch betreuen möchte?
Vielen Dank, Herr Kessel. Die ganz konkreten Zahlen würde ich Ihnen gern nachliefern, wie viel Bedarfsgemeinschaften von 2014 bis jetzt betreut wurden. Das ist ein freiwilliges Angebot, bei dem die Mitarbeiter der Jobcenter das Angebot an die Bedarfsgemeinschaften gemacht haben. Für mich ist es immer sehr bemerkenswert, dass, obwohl es ein freiwilliges Angebot ist, wirklich eine ganz große Anzahl dies wahrnimmt, also über 90 %, und dass auch, obwohl dort keine Sanktionen hinterlegt sind, eine unglaublich große Akzeptanz vorhanden ist, sodass wir sehen, das es ganz wichtig ist, diesen sehr engen betreuten Ansatz zu fahren, dass sich die Langzeitleistungsbezieher an der Stelle sehr gut aufgehoben fühlen und die Hoffnung haben, dass ihnen da wirklich geholfen wird.
Sicherlich ist ein ganz wichtiger Punkt auch, dass diese Beratung, Begleitung und Betreuung nicht nur in einem gemischten Team von Jobcentermitarbeitern stattfindet, die wir an dieser Stelle finanzieren, sondern auch von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen und dies in der Regel auch zu Hause geschieht. Das erklärt sicherlich, dass dort wirklich eine so große Akzeptanz zu verzeichnen ist.
Frau Ministerin, vielen Dank. Sie haben darauf verwiesen, dass im Rahmen der Westpfalzinitiative die Jobcenter und auch Fachleute der Jobcenter hier tätig geworden sind. Jetzt haben wir aber neue Träger, die das Projekt umsetzen. Wie stellen Sie denn sicher, dass die Erfahrungen dann auch auf die Träger übergehen, dass die Qualität der Betreuung gesichert wird, dass einfach das Projekt auch so erfolgreich sein wird, wie es bisher war?
Danke schön, Herr Abgeordneter. Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal zu erklären, wie wir wirklich die Erfahrung aus der Westpfalzinitiative gesichert haben. Ich habe ja gesagt, dieses Projekt ist schon seit einigen Jahren, seit 2014, am Start. Da sind wirklich Erfahrungen gesammelt worden. Wir haben im Vorfeld bei der Ausschreibung des Bedarfgemeinschaftscoachings ganz klare Kriterien festgelegt, die erforderlich sind, um überhaupt das Bedarfsgemeinschaftscoaching durchführen zu können. Die sind transparent nachsehbar auf der Seite esf.rlp.de. Ganz klar war, das sind die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um überhaupt Träger sein zu können.
Darüber hinaus – das erwähnte ich gerade schon – hat es schon zwei Workshops gegeben, auch noch einmal eine sehr intensive Vorbereitung der Träger, aber auch in Kooperation mit den Jobcentern, wie diese Erfahrungen
in der Praxis umgesetzt werden und wo man vielleicht in den vergangenen Jahren in Pirmasens und Kaiserslautern Probleme und Hürden festgestellt hat, damit man solchen Problemen jetzt nicht wieder begegnet, sondern direkt Lösungen finden kann.
Diese Workshops wurden sehr intensiv wahrgenommen und wirklich sehr, sehr gut angenommen, sodass man sagen muss, da kann man sicherlich sicherstellen, dass die Erfahrungen übermittelt wurden und dass dieses Niveau, das wir mit der Westpfalzinitiative in Kaiserslautern und in Pirmasens wie auch in Zweibrücken und Worms haben – das läuft ja seit Juli letzten Jahres –, und diese Qualität gesichert werden.
Mir liegen noch vier Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Zunächst hat der Kollege Teuber das Wort.
Frau Ministerin, ist es nicht auch so, dass tatsächlich die Messbarkeit an vielen Punkten auch sozusagen in der Akzeptanz des Menschen durch die Gesellschaft und auch das Wiederankommen in der Mitte der Gesellschaft liegt, und nicht unbedingt in nackten Zahlen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das ist genau der Punkt, den ich da noch einmal unterstreichen muss. Es muss wirklich erst einmal diese Basis geschaffen werden, Vertrauen wieder gebildet werden, der Kopf frei gemacht werden, um überhaupt weitere Maßnahmen anzunehmen, um dann nachher wieder veränderte Zahlen zu haben. Das ist das eine.
Aber es geht auch darum, den Menschen wieder Perspektive zu geben, Selbstbewusstsein zu geben, wieder das Gefühl zu haben, in meiner Lebenswirklichkeit verändert sich etwas, ich bin nicht irgendwo am Rande, ich bin nicht in die Ecke gestellt, sondern hier sind Menschen, die helfen nicht nur mir persönlich, sondern die helfen meiner ganzen Familie. Ich glaube, das sind auch Erfahrungen und Erlebnisse im Selbstwertgefühl der Betroffenen, die unglaublich wertvoll sind, wenn man sie auch nicht in Zahlen messen kann. Ich denke aber, mittel- und langfristig wird man sogar das in Zahlen ablesen können.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben die relativ gute Beschäftigungssituation angesprochen, die aber durchaus sehr unterschiedlich im Land ist. Im Norden – darauf würde ich jetzt gern den Blick richten – haben wir im Prinzip eine Vollbeschäftigung, also eigentlich auch
eine große Nachfrage nach Kräften. Deshalb auch die Frage: Gibt es auch aus Ihrer Sicht unterschiedliche Ziele, die Sie sich für die einzelnen regionalen Projekte setzen, und das auch einmal abgesehen von diesen durchaus weichen erfolgreichen Begleitumständen? Wann wären Sie mit dem Ergebnis des Projektes tatsächlich zufrieden? Sollte zumindest einer aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus, oder welche Vorstellungen haben Sie?
Vielen Dank, Frau Thelen. Es wäre schlimm, wenn ich diese Erwartungen nicht hätte. Ich will aber nicht sagen, dass es jetzt mindestens soundsoviel Prozent oder soundsoviel Prozent sein müssen, sondern mir ist wichtig, dass wir diesen Ansatz fahren: auf Augenhöhe, enge Betreuung in der Familie. Natürlich – das haben wir bei der Westpfalzinitiative erlebt – finden auch Menschen, die im Langzeitleistungsbezug waren, in den Arbeitsmarkt. Natürlich spielt da auch die entsprechende Region eine Rolle. Wie ist das Angebot dort vorhanden? Wie sieht es aus mit Mobilität? Da kommen wir wieder zu dem Thema der multiplen Vermittlungshemmnisse. Wenn kein Führerschein da ist, ist es teilweise schwer, in der ländlichen Region zum Arbeitsplatz zu kommen.
Deswegen hängt es sicherlich immer von Region zu Region ab. Deswegen sind wir so froh, Träger gefunden zu haben, die aus den Regionen kommen, die gemeinsam mit den Jobcentern arbeiten, die um die Bedürfnisse in der Region wissen, die um den Arbeitsmarkt wissen. Von daher wird man sicherlich immer noch einmal schauen müssen, wie es speziell vor Ort aussieht. Aber unser generelles Ziel ist es, als Erstes Beschäftigungsfähigkeit, aber natürlich auch Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Wie Sie völlig zu Recht sagen, kann das sich von Region zu Region unterschiedlich gestalten. Es gelingt uns, und auch das haben schon die Ergebnisse in Kaiserslautern und Pirmasens gezeigt.
Frau Ministerin, seit 1. Juli 2017 laufen die Projekte in Worms und Zweibrücken. Gibt es bereits erste Rückmeldungen zu den Projekten?
Vielen Dank, Herr Kessel. Da sind die Rückmeldungen ähnlich wie das, was wir auch in Kaiserslautern und in Pirmasens erleben. Wir haben keine abweichenden Erfahrungen, dass dort irgendetwas total anders laufen sollte. Man ist jetzt seit Juli dabei. Auch da gab es eine entsprechende Vorbereitung. Auch da hat man aus den Erfahrungen gelernt. Wir starten jetzt zum 1. Februar noch ein ähnliches
Projekt im Landkreis Mainz-Bingen. Man sieht, wir sind auf einem wirklich guten Weg. Es gibt momentan keine Punkte, bei denen wir sagen müssen, da ist nachzusteuern oder da sind wir irgendwie falsch abgebogen, sondern das ist genau der richtige Weg.
Ich denke, das wird sich noch einmal bestätigen, wenn wir nach einer gewissen Laufzeit noch einmal in die Bedarfsgemeinschaftscoachings vor Ort schauen. Wir haben jetzt einen Workshop – ich sagte das gerade eben – am 19. Januar gemacht. Da war die Vielzahl der Projekte schon voll belegt. Es gab sehr gute Kooperationen und Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und den Trägern, sodass uns auch das in dem Ansatz bestärkt, genauso weiterzumachen.
Frau Ministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, inwiefern dieser besondere Ansatz auch in anderen Bundesländern Anwendung findet, also die Erkenntnisse, die man aus der Westpfalzinitiative dann auf Rheinland-Pfalz bezogen hat, oder gibt es möglicherweise Bundesländer, die jetzt sagen, das ist so erfolgreich, wir gehen auch den gleichen Weg?
Vielen Dank, Frau Machalet. Wir haben noch keine Erfahrung oder Kenntnis darüber, dass andere Bundesländer genau diesen Weg gegangen sind. Aber wir wissen – das wissen wir auch von unserem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen Arbeits- und Sozialminister, das ist auch immer wieder ein Thema auf den Arbeits- und Sozialministerkonferenzen –, dass alle das Bedürfnis haben, niedrigschwelligere Angebote gerade für die Langzeitleistungsbezieher anzubieten, weil wir feststellen müssen, dass das Regelinstrumentarium der BA, das doch sehr präsenzgeprägt ist, teilweise sogar Vollzeitmaßnahmen sind, zu hochschwellig für diese Zielgruppe ist. Sie schaffen es einfach noch nicht, einen gewissen Zeitraum, den ganzen Tag, in einer solchen Maßnahme vor Ort zu sein, pünktlich da zu sein, dabeizubleiben und auch die Motivation zu haben, eine solche Maßnahme bis zum Ende durchzustehen.
Deswegen war bei uns der Punkt, dass wir gesagt haben, wir bieten jetzt etwas Niedrigschwelligeres an, so wie die Westpfalzinitiative das Bedarfsgemeinschaftscoaching, das auch einen gesamten Blick auf die Familie und das familiäre Umfeld hat. Wir berichten auch bei den Konferenzen den Kolleginnen und Kollegen davon. Es ist unser Ziel, so etwas als Beispiel in Deutschland zu implementieren. Es wird sicherlich auch ein Punkt sein, den wir jetzt in den nächsten Wochen in Berlin immer wieder thematisieren werden, weil ich denke, dass Rheinland-Pfalz wirklich eine Vorreiterrolle innehat, um neue Wege zu gehen, wo wir einfach andere Instrumentarien brauchen, als wir sie bisher in der Vergangenheit verwendet haben.
Wir dürfen als Gäste Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Mittelrhein-Gymnasiums MühlheimKärlich begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU), Kündigung des MDKGeschäftsführers Zieres durch den MDK und Rolle der Landesregierung – Nummer 2 der Drucksache 17/5094 – betreffend, auf.
1. In welchem Zeitraum wurde die Praxis der Prämienzahlung auch an Mitarbeiter mit Beamtenstatus durch den MDK nach Kenntnis der Landesregierung durchgeführt?
3. Welche Stellungnahmen hat der Landesprüfdienst seit 2012 zu dieser Pramienpraxis des MDK abgegeben?
4. Inwieweit war die Landesregierung beim Nachschieben dieser Praxis als Kündigungsgrund durch den MDK im Prozess vor dem OLG Koblenz beteiligt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Eingangs weise ich darauf hin, der MDK Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Organisations- und Personalhoheit. Der MDK ist nicht verpflichtet, gegenüber der Aufsichtsbehörde Prämienzahlungen an seine Mitarbeiter anzuzeigen, geschweige denn, diese von ihr genehmigen zu lassen. Insofern erübrigt sich grundsätzlich die Frage, ob das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie an Prämienzahlungen an Mitarbeiter des MDK beteiligt war.
Mit Schreiben vom 6. August 2007 wurde dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom Landesprüfdienst der Bericht über die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung des MDK RheinlandPfalz nach § 274 SGB V vorgelegt. Eine der Prüfbemerkungen bezog sich darauf, dass der MDK teilweise bei der Gewährung von Leistungsprämien die Höchstbeträge überschritten hatte.
Nach aktuellen Angaben des Landesprüfdienstes wurden diese Zulagen an Beamte bereits seit dem Jahr 2002 gewährt und sind letztmals im Rechnungsergebnis des Jahres 2014 ausgewiesen. Der Landesprüfdienst hatte dem MDK im Prüfbericht empfohlen, die maßgebenden beamtenrechtlichen Bestimmungen künftig zu beachten.
Ausweislich einer Stellungnahme des MDK gegenüber dem Landesprüfdienst vom 2. November 2007 handelt es sich in den letzten Jahren um genau einen Fall. Der Folgeprüfbericht des Landesprüfdienstes aus dem Jahr 2012 wurde am 7. Mai 2014 fertiggestellt und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 4. Juli 2014 übermittelt. Darin wurde angemerkt, dass beim MDK und den dort angestellten Beamtinnen bzw. Beamten nach wie vor Leistungsprämien gewährt wurden, die das Anfangsgrundgehalt überschritten.
Im Nachgang war vom MDK mit Stellungnahme vom 29. Dezember 2014 zugesichert worden, dass der MDK Rheinland-Pfalz bei der künftigen Gewährung von Leistungszulagen an Beamte die gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen beachten werde.