Protocol of the Session on January 24, 2018

Im Zuge der Affäre Eumann lässt sich die Medienpolitik der Union pointiert so zusammenfassen: Wer bin ich, und, wenn ja, wie viele?

(Heiterkeit und Beifall der AfD – Abg. Josef Dötsch, CDU: Welche Initiativen haben Sie denn ergriffen?)

Zweitens fordert die CDU allein das eigentlich Selbstverständliche ein, eine öffentliche Ausschreibung. Ihr Antrag fällt noch hinter die Forderung der eigenen Fraktionsvorsitzenden zurück. Frau Klöckner, sehr richtig, es muss verhindert werden, dass man nahtlos aus der Regierung auf den Direktorenposten der LMK wechseln kann, weil nur so der Einfluss der Politik eingedämmt und etwaige Abhängigkeiten minimiert werden können. Deshalb fordern wir das eine wie das andere, eine öffentliche Ausschreibung und eine Karenzzeit. Nur das ist konsequent.

(Beifall der AfD)

Ich muss Herrn Eumann auch einmal loben. Er hat sehr richtig gesagt, der LMK-Direktor in Nordrhein-Westfalen soll Volljurist sein.

(Abg. Josef Dötsch, CDU: Warum das denn?)

Was in Nordrhein-Westfalen recht ist, muss hier billig sein. Natürlich, es ist ein Aufgabengebiet der Rechtsaufsicht. Das erfordert juristische Kenntnisse. Deswegen fordern wir auch das, was in Nordrhein-Westfalen eingefordert wurde und Gesetz geworden ist. Der LMK-Direktor sollte Volljurist

(Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben leider keine Ahnung!)

Aber vielleicht möchte sich die Union unkomplizierte Versorgungsoptionen offenhalten. Vielleicht war Frau Klöckner nur an der schnellen Schlagzeile gelegen. Vielleicht stört die CDU nicht der Filz, sondern nur die Farbe.

(Heiterkeit und Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Infolgedessen ist nur der Antrag meiner Fraktion ein Beitrag zu einem zukünftigen Antifilzgesetz,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Lächerlich! – Zuruf von der FDP: Glauben Sie das, was Sie da erzählen?)

das die Interessen der Bürger ohne Parteibuch schützt und jene Politikferne garantiert, die nicht nur bei der LMK absolut geboten ist.

Lassen Sie mich noch ein letztes Wort zu dem Fall sagen. Es ist besonders traurig, dass die Vertreter des Verbraucherschutzes, die die Interessen der Bürger ohne Parteibuch schützen und wahren sollten, sich zur Causa Eumann mit keinem einzigen Satz geäußert haben. Das ist traurig und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation und den Filz hinter der LMK.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Schäffner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die noch da sind!

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Ihr wart unter „liebe Kolleginnen und Kollegen“ erfasst, Herr Kollege Weiland.

Um es noch einmal herauszustellen: Wir befassen uns heute mit zwei unterschiedlichen Gesetzesinitiativen zur Änderung des § 44 Abs. 1 Landesmediengesetz, der die Wahl der Direktorin oder des Direktors zur Landeszentrale für Medien und Kommunikation regelt. Herr Kollege Paul hat die Chance, hier vorne zu sprechen, genutzt, um im weitläufigsten Fall auch darauf kurz einzugehen, aber noch vieles andere anzumerken, zu dem er im letzten Plenum schon die Chance hatte.

Zum eigenen Antrag hat er auch ein paar wenige Worte ausgeführt, aber er hat immerhin gut begründete Klagen der Unterlegenen angeführt. Ich weiß nicht, woher Sie wissen, ob sie gut begründet sind. Wir werden es sehen, wenn es das Gericht entschieden hat.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Sie pokern hoch!)

Einen etwas weitergehenden, wohl stark vom Gesetz in Nordrhein-Westfalen abgeschriebenen Antrag hat die AfD eingebracht, einen rein auf das Wahlverfahren bezogenen haben wir von der CDU vorgelegt bekommen, den ich auch als angemessener ansehe.

Bereits im Schreiben vom 1. Dezember 2017 hat die Staatskanzlei alle Fraktionen darüber informiert, dass aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Anpassung des Landesmediengesetzes 2018 notwendig sei. Sinnvoll wäre es, in diesem Zusammenhang eine größere Novelle des Landesmediengesetzes anzustreben und zum Beispiel auch die Entfristung von Zulassungen zu ermöglichen, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für regionale Plattformen zu regeln und einiges mehr in diesem Zusammenhang zu erneuern. Das wäre dann auch die passende Stelle, um über die zukünftige Form der Wahl der Direktorin oder des Direktors der LMK zu beraten.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das fällt Ihnen jetzt ein!)

Das ist mir schon vorher eingefallen.

(Heiterkeit bei der AfD)

Allein an den beiden vorliegenden Entwürfen sieht man doch, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Schaut man auf die Regelungsvielfalt der 14 Landesmedienanstalten deutschlandweit, erkennt man, dass nur fünf bzw. sechs eine Ausschreibungspflicht im Gesetz verankert haben. Es gibt also sicher nicht den einen richtigen Weg, sondern einige, die man sich durchaus anschauen sollte.

Mir erschließt sich auch nicht, warum der Direktor einer Landesmedienanstalt unbedingt Volljurist sein muss. Hier gibt es bessere Regelungen in manchen Ländern. Auch lohnt sich der Blick nach Niedersachsen. Dort ist geregelt, dass, sollte beabsichtigt sein, den bisherigen Direktor oder die bisherige Direktorin erneut zu wählen, von einer Ausschreibung abgesehen werden kann. Im Sinne eines wirtschaftlichen und eines ehrlichen Verfahrens ist dies eine Möglichkeit, über die man auf jeden Fall nachdenken sollte.

Das waren jetzt nur zwei Beispiele, die verdeutlichen, dass es durchaus differenzierte Möglichkeiten gibt, ein Landesmediengesetz in diesem Punkt zu gestalten.

Aktuell steht eine Klärung vor Gericht an. Ein möglicher Erkenntnisgewinn daraus sollte auch in eine Gesetzesänderung einfließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne schon einen gesetzesreifen Vorschlag im Kopf zu haben, kann ich mir als Alternative durchaus vorstellen, dass wir die Versammlung der LMK stärken und dort erörtern, inwieweit Regelungen zur Besetzung und Wahl des Direktors oder der Direktorin in der Hauptsatzung verankert werden können.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das Vertrauen in die LMK-Versammlung ist geschwunden!)

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Verantwortung nicht hier im Landtag wahrnehmen zu wollen, sondern um die Stärkung des Gremiums, das letztendlich auch die Wahl zu treffen hat.

Ich bin seit ca. drei Jahren Mitglied der Versammlung der LMK. Ich kann mir kaum ein Gremium vorstellen, das pluraler besetzt ist.

(Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD)

Wer hier behauptet, politische Mehrheiten könnten umgesetzt werden, der diskreditiert eindeutig die Damen und Herren Mitglieder der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation.

(Beifall der SPD und der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Der Vorsitzende der Versammlung hat bereits mehrfach öffentlich gesagt, er sehe im Nachhinein ein, dass das Verfahren nicht transparent genug verlaufen sei und er über das Wahlverfahren nachdenke. Dem sollten wir uns doch anschließen.

Für mich sind die Gedanken durchaus lohnenswert zu vertiefen, um letztendlich die beste Möglichkeit umzusetzen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass es ein wichtiges Thema ist, das durchaus angegangen werden muss. Es ist aber auch so, dass es durchaus unterschiedliche Lösungsansätze gibt. Das sieht man nicht zuletzt daran, wie es in anderen Bundesländern gelöst ist. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam im Ausschuss beraten und nach der besten Möglichkeit suchen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wink.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt die Debatte im letzten Plenum des vergangenen Jahres über dieses Thema hat gezeigt und zur Einigkeit geführt, dass Änderungen im Besetzungsverfahren notwendig sind. Auch wenn wir kontrovers diskutiert haben, so herrschte überwiegend Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf besteht.

Wie genau dieser Handlungsbedarf aussehen soll, darüber wurde viel gestritten, und darin liegen die Unterschiede. Es wurde vorhin von Herrn Kollegen Dötsch angesprochen: Wichtig ist dabei der weitere Weg, wie wir weitergehen, und nicht nur stetige Vergangenheitsbewältigung.

Nun liegen uns heute zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesmediengesetzes vor. Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass wir als FDP-Fraktion den AfD-Antrag

nicht mittragen können, weil in diesem der Posten des Direktors lediglich durch eine Person, welche die Befähigung zum Richteramt innehat, ausgeführt werden dürfte. Eine solche Einschränkung halten wir für falsch, da es besonders im Medienrecht viele Menschen mit großer Fach- und Verwaltungserfahrung gibt, die keine Juristen sind.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Genau, die aber trotzdem ein Parteibuch haben, oder?)