Protocol of the Session on October 26, 2017

26,1 Millionen Euro Defizit, es wäre schön, wenn es anders wäre, es sind 26,1 Millionen Euro Defizit –, sondern auch wegen der Vorfinanzierung im Haushalt nicht veranschlagter Investitionen.

In dem Schreiben heißt es: „Das Land hat die Finanzierung der Investitionsvorhaben in Aussicht gestellt.“ Das haben Sie eben auch noch einmal wiederholt. Der Herr Kollege hat daraufhin Beifall gespendet.

Sind Sie der Auffassung, dass diese Investitionen von 70 Millionen Euro unabweisbar sind? Warum wählen Sie dann den Weg einer Vorfinanzierung der Investitionen über einen Überziehungskredit der Universitätsmedizin, statt

den durchaus auch möglichen Weg zu gehen und zu sagen, wir machen an der Stelle einen Nachtrag? Es ist unsere Verantwortung als Land, diese Investitionen, die wir für unabweisbar halten – auch zeitlich –, durchzuführen. Wir liegen weit über der Grenze von 5 Millionen Euro, und deshalb wählen wir einen anderen Weg und entlasten die Universitätsmedizin von den Zinszahlungen für diese Vorfinanzierung.

Vielen Dank, Herr Schreiner. Sie haben eine Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss aufgerufen, der, glaube ich, noch gar nicht terminiert ist. Dies wollen Sie jetzt schon diskutieren. Ich mache das gern auch schon jetzt an dieser Stelle.

Zum Sachverhalt: Sie haben im Koalitionsvertrag gelesen, dass SPD, Grüne und FDP beschlossen haben, dass die Universitätsmedizin, was diese infrastrukturellen Maßnahmen betrifft, nach Vorlage entsprechender Pläne finanziert werden soll, damit auch klar ist, dass die Gelder sachgerecht und zielgerichtet eingesetzt werden können. Deswegen gibt es den Baumasterplan, die verabschiedete Strategieentwicklung und das Paket der Maßnahmen, die sich im Bereich der Investitionen, insbesondere Geräte, konzentrieren, die auch vorgelegt und geprüft worden sind und sozusagen jetzt vorliegen. Es war klar, dass die Landesregierung dies umsetzt, wenn die entsprechenden Maßnahmen vorliegen.

Jetzt liegt dieses Investitionspaket seit dem 19. Juli vor. Es konnte nicht früher vorliegen, weil erst der Baumasterplan und die Strategieentwicklung abgewartet werden mussten. Jetzt stellt sich die Frage: Warten wir, was regulär wäre, bis zum Haushaltsjahr 2019, veranschlagen dann und fangen dann auch erst an, die Investitionsmaßnahmen zu tätigen, oder finden wir einen Weg, früher zu beginnen?

Der Weg, früher zu beginnen, ist tatsächlich der, dass die Universitätsmedizin dies vorfinanziert. Ich glaube, es ist bei der jetzigen Zinslage – wir reden über 0,5 % – überschaubar. Es gibt somit die Möglichkeit, jetzt sofort anzufangen. Nach Dafürhalten der Universitätsmedizin und auch von uns sind die Erträge aus diesen Investitionen deutlich höher als die Zinsbelastung.

Dann war Ihre Frage, ob wir es für unabweisbar halten. Nein. Wenn wir es für unabweisbar halten würden, dann könnten wir es über überplanmäßige Ausgaben machen. Dann bräuchten wir keinen Nachtragshaushalt. Insofern hat sich die Frage damit auch schon erledigt. Weil es nicht unabweisbar ist, gehen wir diesen Weg, der, glaube ich, erstens normal ist. Es ist genau das, was im Gesetz vorgesehen ist, nämlich eine Kreditaufnahme der Universitätsmedizin nach Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses nach entsprechender Vorlage. Man geht diesen Weg so, wie es, glaube ich, auch normal ist. Das schließt nicht aus, dass es auch andere Wege hätte geben können. Aber es gibt einen Weg, den der Gesetzgeber so vorsieht, und den schlagen wir auch ein.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneid.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, meine Frage geht in eine andere Richtung. Sie hatten gesagt, dass die Notaufnahmen besonders stark von den Bürgern in Anspruch genommen werden. Wie sieht die Kapazität von Notaufnahmen, insbesondere auch von internistischen Notaufnahmen, im Umkreis aus? Ist daran gedacht, dass man die Menschen noch einmal aufklärt und damit ein anderes Verhalten befördern könnte?

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich kann Ihnen über die Kapazitäten der anderen internistischen Notaufnahmen in der Region nicht präzise Auskunft geben, da ich sie nicht parat habe.

Wir beobachten aber in der Universitätsmedizin eine zunehmende Inanspruchnahme, übrigens insbesondere nicht in den Zeiten, in denen die Hausärzte nicht da sind. Man würde erwarten, dass eine Notaufnahme beispielsweise insbesondere zu Nachtzeiten aufgesucht wird, wenn also irgendetwas passiert. Die Hauptinanspruchnahme ist tatsächlich zwischen 07:00 und 18:00 Uhr, also genau in der Zeit, in der das eigentlich klassisch vorgesehene Angebot vorhanden ist.

Versuche, aufzuklären und darauf hinzuwirken, hat es immer gegeben. Man muss sagen, sie fruchten nicht allzu stark. Das mag verschiedene Gründe haben, der Zeitpunkt unter der Woche, dass man also sagt, ich kann während der Arbeit nicht zum Arzt gehen, will es vielleicht nicht, ich halte mir dafür den Freitagabend vor oder gehe noch einmal schnell dorthin, oder das zunehmende Bedürfnis der Menschen, vollumfänglich untersucht zu werden, wenn man das Gefühl hat, man muss einen Arzt aufsuchen. Zu erwähnen sind sicherlich an vielen Stellen aber auch andere Themen.

Wir kommen mit einer reinen Aufklärungskampagne nicht gut voran. Einen Effekt sollten wir nicht übersehen. Wir reden über eine deutlich wachsende Region. Das heißt, die Zahl der Menschen, die in der Region leben, hat deutlich zugenommen. Auch das hat natürlich auch einen Effekt auf die Nachfrage in der internistischen Notaufnahme.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Schreiner.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, ich möchte jetzt nicht kommentieren, dass eine Überziehungskrediterhöhung auf 205 Millionen Euro nicht normal ist, sondern ich möchte lieber eine Frage stellen.

Sie haben angesprochen, dass die Defizite in der Vergangenheit durchaus gesunken waren und wir in diesem Jahr Sondereffekte hatten, trotzdem aber auch aus dem laufenden Betrieb – das Stichwort, was die Frau Kollegin genannt hat – weitere Defizite entstehen.

Vor dem Hintergrund, dass die Universitätsmedizin sich schon sehr stark bemüht, ist das Ziel, wirklich einmal bei der Universitätsmedizin auf eine schwarze Null zu kommen und einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, sehr ambitioniert. Das Ziel, die dann bis dahin aufgelaufenen Altfehlbeträge zurückzuzahlen, ist noch ambitionierter. Dazu haben Sie ausgeführt, Sie hätten das Thema in der Runde Ihrer Kollegen adressiert.

Das Thema zu benennen, dass es in dem Bereich ein Problem gibt, ist das eine. Was ist denn der konkrete Lösungsvorschlag? Wir müssen zu einem Zeitpunkt x die aufgelaufenen Altfehlbeträge von jetzt in einer Größenordnung von 150 Millionen Euro ohne Investitionskredite zurückzahlen.

Herr Schreiner, Sie sollen bitte eine Frage formulieren.

Was ist Ihr Lösungsvorschlag, wie das geschehen soll?

Herr Schreiner, Sie haben zwei verschiedene Themen miteinander vermischt. Das eine ist die Frage, wie man mit dem Thema umgeht, ob eine Übernahme der Verschuldung aus dem Bereich der Krankenversorgung beihilferechtlich möglich ist. Das ist der Effekt, den die Universitätsmedizin derzeit mit etwa 450.000 Euro pro Jahr belastet. Das ist viel Geld, aber das ist ein Teil des Problems.

Den anderen Teil des Problems können Sie nicht an den Länderkreis adressieren. Das ist vielmehr eine klare Adressierung an die Bundesgesundheitspolitik. Deswegen habe ich schon darauf hingewiesen. Es ist die Frage, wie eigentlich die Vergütungssystematik ist.

Wenn wir 83.000 Patienten im Jahr behandeln dürfen – dies war im letzten Jahr so –, für die wir eine nicht auskömmliche Finanzierung bekommen, dann heißt das, dass das Ziel der schwarzen Null implizieren würde, ab dem 15. Oktober eines Jahres damit aufzuhören, Menschen in der Klinik aufzunehmen. Sie werden nicht mehr finanziert.

Wir haben im letzten Jahr allein in den Hochschulambulanzen 11.000 Menschen behandelt und damit auch erhebliche Kosten verursacht und einen Ertrag in der Größenordnung von null bekommen. Es gibt kein Unternehmen in der Welt, das in der Lage ist, ein Produkt herzustellen, in dem Fall eine gute Gesundheitsversorgung, und dabei einen Gewinn zu erzielen, wenn der Erlös daraus genau null ist.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist wie beim Hahn!)

Herr Schreiner, ich würde sagen, diese „Wasch mich, aber mach mich nicht nass-Politik“ hilft uns da nicht weiter. Behandelt die Leute ohne Entgelt, aber schreibt bitte eine schwarze Null. Ich glaube, das ist etwas, was ein Akt von Unehrlichkeit ist, wenn man dies so vorträgt.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wohl wahr!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Klomann.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Universitätsmedizin Mainz ist nicht die einzige Universitätsklinik in Deutschland. Sind diese Dinge mit der Notfallambulanz und Ähnlichem ein Problem, das auch andere Universitätskliniken betrifft, oder betrifft das nur uns?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es betrifft natürlich alle, aber in unterschiedlichen Größenordnungen. Zunächst gibt es, was die Hochschulambulanzen angeht, immer individuelle Verträge, also keine bundesweiten Verträge. Aber es gibt eine Rahmengesetzgebung, die sich übrigens zugunsten der Universitätsklinika im letzten Jahr auch geändert hat, und zwar durch das GKVSelbstverwaltungsstärkungsgesetz und den Gesetzen mit großen Komposita, die vorher erlassen worden sind.

Es gibt auch Unterschiede im Vergleich der Universitätsklinika hinsichtlich der Frage, wie stark die Stadtkrankenhausfunktion einer Universitätsklinik gegeben ist.

Es gibt Kliniken, die tatsächlich in einem gut versorgten Gebiet auf die Hochleistungsmedizin spezialisiert sind und unterdurchschnittlich Leistungen der allgemeinen Versorgung übernehmen, insbesondere eben einer Stadtkrankenhausfunktion. Sie haben dann natürlich auch andere Zahlen, was die Notaufnahme angeht als etwa die Universitätsmedizin in Mainz, die historisch gesehen auch immer ein städtisches Krankenhaus war und so heute auch noch in der Bevölkerung wahrgenommen wird.

Es liegen noch zwei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Köbler.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben es gerade ausgeführt, die Unimedizin ist historisch als Stadtkrankenhaus erwachsen. Meines Wissens ist diese Funktion sogar noch im Gründungsvertrag oder Gesellschaftervertrag bis heute gegeben. Deswegen ist die Vergleichbarkeit nicht immer gegeben.

Ich glaube, das Problem ist auch ein Stück weit die Kooperation mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten. Wie sind

dort die Erfahrungen, dass die Menschen zunächst die ärztlichen Bereitschaftsdienste aufsuchen und nicht direkt in die internistische Notaufnahme der Unimedizin gehen?

Das knüpft an das an, was die Abgeordnete Schneid schon gefragt hat. Wir haben die Beobachtung gemacht, nicht nur in Mainz, dass die Menschen zunehmend direkt in die Notfallaufnahme kommen. Das hängt allerdings auch ein bisschen damit zusammen, dass wir die Zentren für die Bereitschaftsversorgung aufgelöst haben oder sie sich aufgelöst haben. Denken Sie in dieser Region einmal an die große Zentrale, die wir in Nieder-Olm hatten. Sie ist jetzt weg. Wo gehen die Menschen hin? Dann eben an die Unimedizin.

Stellen Sie sich in diesem Zusammenhang vor, wir hätten die Notaufnahme in Ingelheim nicht weitergeführt und wo dann die ganzen Menschen hingegangen wären, die jetzt dort sind, wenn wir das nicht übernommen hätten.

Das heißt, es ist momentan noch gar nicht absehbar, dass sich das Problem reduziert. Man muss andere Wege suchen, eine bessere Steuerung hinzubekommen. Wir hoffen immer noch, dass wir in laufenden Gesprächen mit den Kassen zu einem guten Abschluss kommen können.

Eine abschließende Frage des Kollegen Schreiner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben eben noch einmal ausgeführt, was die Defizite der Zukunft angeht, dass man Verhandlungen über Entgelte mit den Kassen führen muss, um die Defizite in der Zukunft auf null zu bringen.

Meine Frage zielte auf die aufgelaufenen Altbeträge der Vergangenheit ab, wozu Sie mit Recht ausführen, dass es dort um beihilferechtliche Fragen geht. Dazu bräuchten wir aber jetzt auch einen Lösungsansatz. Sie kosten im Moment 400.000 Euro. Auf Sicht, haben Sie gesagt, kann das schnell einmal 1 Millionen Euro oder 2 Millionen Euro kosten. Was ist der Lösungsansatz von Ihnen als Aufsichtsrat, wie man mit diesen aufgelaufenen Altfehlbeträgen umgehen soll?

Herr Schreiner, ich habe ausdrücklich nicht gesagt, dass sich die strukturellen Probleme allein durch Verhandlungen lösen lassen. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass andere Rahmenbedingungen auch der Bundesgesundheitspolitik zwingend notwendig sind. Sie kennen die entsprechenden Papiere des Verbandes der Universitätsklinika, des VUD.

Wenn das DRG-System die hochkomplexen Fälle und die Bereitstellung von infrastrukturellen spitzenmedizinischen Leistungen nicht entsprechend abbildet, wird es auch nicht möglich sein, tatsächlich nennenswerte Schritte nach vorn

zu machen. Das will ich ausdrücklich festhalten, weil es nicht nur eine Frage von Verhandlungen ist. Die Rahmenbedingungen müssen auch stimmen.

Was jene Schulden der Uniklinika angeht, die kumulierte Verluste der vergangenen Jahre sind – nur um diese geht es –, habe ich im Grunde schon eine Antwort gegeben. Der Aufsichtsrat kann doch beim besten Willen nicht sagen: Ich finde das irgendwie nicht gut, und jetzt tue ich einmal so, als gäbe es das Beihilferecht nicht. –

Wenn wir etwas im Land gelernt haben, ist es doch, dass das Beihilferecht etwas ist, das man zu beachten hat. Ich würde uns sehr raten, dass wir das auch tun und nicht sagen, jetzt machen wir einen Schnellschuss, um die 450.000 Euro irgendwie anzugehen. Wir gehen das stattdessen strukturiert mit anderen an.

Meine große Bitte ist, dass wir uns darauf fokussieren, dass wir die wesentlichen Rahmenbedingungen der Uniklinika verbessern. Dort geht es nicht um 450.000 Euro. Dort geht es um zweistellige Millionenbeträge.