Protocol of the Session on October 26, 2017

Ich bin sicher, die Regierung kann belegen, wie sie vorgegangen ist.

Die Frage des Datenschutzes ist der eine Aspekt des Problems. Der andere sind das Beschäftigungsverhältnis und die Löhne der Mitarbeiter von Fremdfirmen. Dieser Aspekt wirft ein bezeichnendes Licht auf die Landesregierung.

Finanzbeamte sind gut ausgebildete Personen, die ihr Handwerk verstehen und dafür auch entsprechendes Geld erhalten müssen. Mit der Auslagerung der Telefonzentralen hat das Land hingegen Geld sparen wollen. Presseberichten zufolge haben die Mitarbeiter nicht einmal einen Stundensatz von 10 Euro erhalten.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Unglaublich!)

Wie aber können sich die Politiker der Regierungskoalition hinstellen und sagen, dass sich die Arbeit wieder lohnen muss,

(Beifall der AfD)

wenn sie selbst Dienstleistungen outsourcen und dafür Dumpinglöhne zahlen lassen?

(Abg. Uwe Junge, AfD: Unsozial!)

Wie wollen Sie Unternehmen davon überzeugen, ihre Mitarbeiter auch finanziell ausreichend wertzuschätzen, wenn sie es selbst nicht konsequent tun?

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Sollte hier etwa der Landeshaushalt auf Kosten derjenigen, die ohnehin am mageren Ende der Stundenlohnsätze stehen, saniert werden?

Fragen nach anständiger Bezahlung haben die Sozialdemokraten womöglich längst durch ihnen wichtigere Themen wie Gender Mainstreaming oder Veggieday ersetzt.

(Beifall der AfD)

Wir als Opposition denken aber, dass Arbeit wertzuschätzen ist und wir als Land, als Arbeitgeber, mit einem guten Beispiel vorangehen sollten.

Wenn Sie nun aber antworten sollten, dass die Arbeit der Finanzämter nicht mehr mit Beamten zu erledigen sei, weil Beamte nicht mehr bezahlbar seien und nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen, dann erinnere ich daran, dass gerade die FDP immer dafür eintritt, das komplizierte Steuerrecht zu vereinfachen. Vielleicht sollte die FDP mit ihren Koalitionspartnern einmal ein Wort reden und auf eine bundesweite Reform des Steuerrechts drängen;

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ein unerträglicher Mischmasch, den Sie hier abliefern! Das ist grauenvoll!)

denn eine Lösung des Problems sollte in diese Richtung gehen. Einfaches Steuerrecht gleich weniger Nachfragen von Bürgern, weniger Personalbedarf, weniger Ausgaben, keine Notwendigkeit, Mitarbeiter von Fremdfirmen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen, weniger Risiko für den Datenschutz.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Willius-Senzer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Steuerrecht hat das zunächst einmal nichts zu tun.

Die Landespresse hat in der vergangenen Woche über die Telefondienste der rheinland-pfälzischen Finanzämter berichtet und die Vergabe an Fremdfirmen bemängelt. Auch die CDU bezeichnet den Einsatz von Fremdfirmen im Titel

der Aktuellen Debatte als fragwürdig. Dem können wir uns nicht anschließen.

An der Tatsache an sich ist grundsätzlich nur schwerlich etwas auszusetzen, und das Vorgehen kann schon gar nicht als fraglich bezeichnet werden. Die Auslagerung von Dienstleistungen an professionelle Drittanbieter ist per se nicht kritisch zu bewerten. Im Gegenteil, es ist sogar zu begrüßen, wenn die Landesregierung vorhandene Sparpotenziale identifiziert und nutzt.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Frau Dr. Köbberling hat aus dem Bericht des Rechnungshofs schon vorgetragen. Also kann man dagegen zunächst einmal nichts sagen.

Gerade durch die Auslagerung von Dienstleistungen entstehen Synergieeffekte, womit Verwaltungsaufwand reduziert werden kann.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Wenn das jeder so sieht!)

Die frei gewordenen Mittel können sicher an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Das alles lässt sich wohl kaum kritisieren.

Allerdings – das möchte ich betonen – müssen solche Vergaben immer gemäß der arbeitsrechtlichen Richtlinien für die betroffenen Arbeitnehmer vertraglich ausgestaltet sein, und die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Tariftreuegesetz müssen Anwendung finden.

Ähnliches gilt für den Datenschutz. Gerade im Umgang mit persönlichen Daten, der Einkommenssituation und dem Steuergeheimnis handelt es sich um solch sensible Daten. Die müssen besonders hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen, die gelten müssen; denn der Schutz des Steuergeheimnisses ist unbedingt zu gewährleisten und ist nicht diskutierbar.

Daher ist bei der Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den externen Dienstleistern im Rahmen behördlicher Vorgänge sicherzustellen, dass diese Prozesse einer besonderen Schutzbedürftigkeit unterliegen und dementsprechend auch kontrolliert werden.

Das Finanzministerium hat nach Bekanntwerden der Vorfälle umgehend reagiert und in dieser Angelegenheit eine umfassende Prüfung zugesagt. Dieses Vorgehen sorgt für Transparenz. Frau Ministerin, wir begrüßen den Schritt ausdrücklich.

Es steht für uns außer Frage, dass die Landesregierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Angelegenheit mit äußerster Sorgfalt nachgeht, um sicherzustellen, dass dieser hochsensible Bereich weiterhin vor Missbrauch geschützt wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Köbler.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um vorneweg klarzustellen: Wir stehen – das gilt für meine Fraktion, aber das gilt auch für diese Landesregierung – seit vielen Jahren für gute Arbeitsbedingungen, für faire Arbeitsbedingungen.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Wir haben uns in den vergangenen Jahren auch ganz konkret und real politisch für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in diesem Land eingesetzt, wenn es darum ging, den Mindestlohn einzuführen, und wenn es um die Tariftreue ging. Ich nenne das Tariftreuegesetz des Landes als Beispiel.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass das Prinzip gelten muss, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Ja – auch das ist unser Anspruch –, hier hat das Land eine ganz besondere Vorbildfunktion. Das findet sich auch im Koalitionsvertrag wieder. Es ist und bleibt unser Anspruch, dass wir uns als Land dafür einsetzen, dass es gute Arbeitsbedingungen im ganzen Land gibt und das Land ein guter Arbeitgeber ist und es auch bleiben wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

In der Regel ist das auch der Fall. Im Landeshaushalt haben wir aber 95.000 Vollzeitäquivalentstellen, das heißt, weit über 100.000 Beschäftigte, denen das Land als Arbeitgeber vorsteht. Es ist nun einmal so – das ist bedauerlich, aber das ist nun einmal so –, dass wir bei einer solchen Fülle von Arbeitsplätzen, die das Land anbietet, immer wieder Einzelfälle haben, bei denen wir schauen müssen, ob wir dem Anspruch auch wirklich gerecht werden. Die Mitglieder des Petitionsausschusses können sich an andere Fälle ganz aktuell erinnern, zu denen wir auch solche Diskussionen geführt haben. Wir reden jetzt über elf Fälle innerhalb der über 100.000 Beschäftigten.

Ich halte es für richtig, und es ist genau der richtige Weg, dass in dem Moment, in dem das Ganze öffentlich geworden ist, in dem das Ganze in die Diskussion gekommen ist, das Finanzministerium unmittelbar angekündigt hat, dieser Sache nachzugehen und zu schauen, was sozusagen an den Vorwürfen dran ist. Kann man da an der einen oder anderen Stelle seinem Anspruch noch besser gerecht werden? Was ist aber von den Vorwürfen nicht gerechtfertigt?

Ich finde, es ist genau die Verantwortung, die man als Arbeitgeber gegenüber dem Land hat, zu sagen, wir haben unsere Ansprüche. Wenn es Hinweise gibt, dass man möglicherweise an der einen oder anderen Stelle im Einzelfall diesen Ansprüchen nicht gerecht wird, muss gehandelt und nicht gesagt werden, das kann alles nicht sein, weil

wir etwas anderes im Regierungsprogramm stehen haben. Nein, es gehört zu einer verantwortlichen Arbeit, dem genau nachzugehen und genau hinzuschauen, wie die Situation ist. Deswegen danke ich dem Finanzministerium, dass es das angekündigt hat und den Fragen nachgeht.

Ich will Ihnen aber auch als Finanzpolitiker ganz deutlich sagen: Wir sind auch der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verpflichtet. Das mag einem nicht immer gefallen, aber wir wissen alle, wenn wir die Schuldenbremse umsetzen wollen, dann kommen wir am Personalbereich nicht vorbei. Jeder, der anderes behauptet, schenkt den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinen reinen Wein ein.

Frau Dr. Köbberling hat es ausgeführt, es wird eine Praxis verfolgt, die in einem Rechnungshofbericht vorgezeichnet und empfohlen worden ist.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)