Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgangspunkt der Debatte, die wir gerade führen, findet sich im Rechnungshofbericht 2006. Ich möchte gern Seite 45, Nummer 4 kurz zitieren. Es geht da um die Organisation und den Personalbedarf der zentralen Aufgabenbereiche der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz. „1. Allgemeines: Die Oberfinanzdirektion Koblenz ist Mittelbehörde sowohl der Bundes- als auch der Landesverwaltung.(...) Der Besitzund Verkehrsteuerabteilung sind 26“ – heute sind es noch 23 – „Finanzämter sowie die Fachhochschule für Finanzen und die Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz unterstellt.“
„Der Rechnungshof hat die Organisation und den Personalbedarf der zentralen Aufgabenbereiche (...) der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung geprüft. Hierbei wurde vor allem untersucht, ob der Aufbau und die Gliederung sachgerecht sind sowie die Arbeitsprozesse zweckmäßig gestaltet waren und die Aufgaben wirtschaftlich und sparsam wahrgenommen wurden.“
Dann kommt unter Punkt 2 das wesentliche Ergebnis der Prüfung: „Bei den Zentralen Diensten sind Stellenanteile von insgesamt 6,9 Vollzeitkräften einsparbar. Beispiele:
Im Bereich der Hausverwaltung, der Haustechnik und des Reinigungsdienste können weitere Arbeiten an private
Unter Punkt 3, bei den Folgerungen, findet sich: „3.1 Zu der nachstehenden Forderung wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet.“ Das ist dann immer die Lobseite des Rechnungshofberichts. Da steht: „Der Rechnungshof hatte gefordert, bei den Zentralen Diensten zu prüfen, ob Aufgaben wirtschaftlicher von privaten Unternehmen wahrgenommen werden können.“
Im Rechnungshofbericht des Jahres 2007 finden sich dann sehr detaillierte Ausführungen zur Fremdvergabe zentraler Dienste, und dort, auf Seite 49, können Sie nachlesen, dass der Rechnungshof angeregt, den Pfortendienst und die Telefonzentrale möglichst zusammenzufassen.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Ist der Rechnungshof der Arbeitgeber oder die Landesregierung? – Weitere Zurufe von der CDU)
Bei 11 von 23 Finanzämtern, also knapp der Hälfte der Finanzämter in Rheinland-Pfalz, wurde in den letzten Jahren Pfortenpersonal outgesourct. Dies ist eine autonome Entscheidung der Finanzämter, und das Finanzministerium, also die Landesregierung, greift hier nicht ein.
Die Vergabe an die Fremdfirmen geschah selbstverständlich auf der Basis des Landestariftreuegesetzes. Hier greift der Tarifvertrag des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes, der von der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wird.
Was macht üblicherweise eine Telefonvermittlung? Üblicherweise nimmt eine Telefonvermittlung die Anrufe von externen Personen entgegen und stellt sie zum zuständigen Sachbearbeiter oder zur zuständigen Sachbearbeiterin durch. Dafür ist normalerweise nicht viel mehr notwendig als möglicherweise die Nennung der Steuernummer.
So ist es gedacht. Wenn nun doch einmal mehr Informationen fließen als erwartet, dann gibt es in der Tat den Datenschutz und das Steuergeheimnis. So müsste das mit der Fremdfirma auch vereinbart werden.
Möglicherweise hat, wie im SWR dankenswerterweise berichtet wurde, im Einzelfall aber Pfortenpersonal zu mehr Daten Zugang gehabt, als es bei einer Telefonvermittlung üblicherweise der Fall ist.
Möglicherweise – das hat die Person in dem entscheidenden SWR-Beitrag auch gesagt – wurde sie zwar auf die Grundsätze des Datenschutzes und auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen, aber es gab keine Verpflichtung auf das Steuergeheimnis. Wenn das so war, ist das auf jeden Fall nicht richtig.
Das Finanzministerium hat eine Untersuchung dieser Fälle durch das Landesamt für Steuern veranlasst. Das Ergebnis müssen wir jetzt in Ruhe abwarten.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden genauso wie Landesbeamte auf das Steuergeheimnis verpflichtet werden. Das ist vollkommen klar.
Zusammenfassend kann man festhalten: Es ist nicht die Praxis an sich problematisch, die so auch vom Rechnungshof gefordert worden ist, sondern das Problem liegt in Einzelfällen bei der Umsetzung. Da muss selbstverständlich gegebenenfalls nachjustiert werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In der vergangenen Woche hat eine Nachricht des SWR hohe Wellen geschlagen, hohe Wellen bis in die heutige Debatte hinein: Die Finanzämter seien dazu übergegangen, telefonische Dienstleistungen auszulagern. So würden Telefonzentralen vieler Finanzämter nicht durch Finanzbeamte, sondern durch externe Mitarbeiter von Fremdfirmen besetzt. –
sich in Zeiten des gläsernen Bürgers das Finanzministerium dieses Landes etwa gar gesagt, dass der Einsatz für den Datenschutz ohnehin auf verlorenem Posten steht? Dachten womöglich die Verantwortlichen im Finanzministerium, wenn schon WhatsApp, Facebook und Google täglich Daten sammeln, spielt es vermutlich keine so große Rolle mehr, wenn nun auch sensible Steuerdaten unser Bürger in die Hände Dritter geraten?
(Abg. Martin Haller, SPD: Ach, das ist doch so was komplett vorbei wieder! Furchtbar! Ganz schlimm!)
Wenn wir uns als Bürger an das Finanzamt wenden, lassen wir nicht selten mit der Fülle an finanziellen Daten tiefe Einblicke in unser Leben zu. Wenn dies Bürger zulassen wollen, müssen wir von einem besonderen Maß an Vertrauenswürdigkeit und Schutz der Privatsphäre ausgehen können.
Nun stehen auf der Basis von SWR-Berichten Vermutungen im Raum, es sei mit persönlichen Daten nicht ganz sachgerecht im Sinne des Datenschutzes umgegangen worden. Deshalb ist von der Regierung Transparenz über ihr Vorgehen gefordert. So erwarte ich von der Regierung Auskunft – einen vollständigen Überblick – über alle Ministerien und Landesbetriebe hinweg hinsichtlich ihrer Fremdfirmenrichtlinien. Also: Welche Dienstleistungen werden ausgelagert an wen? Welche Bedingungen werden für eine Auftragsvergabe gestellt, zum Beispiel Mindestlöhne?
Welche Sanktionsmaßnahmen greifen, um die Durchsetzung von Sicherheit zu gewährleisten im Umgang mit persönlichen Daten aus einem besonders sensiblen Bereich? –
(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Das lässt sich alles nachlesen! Dafür gibt es Gesetzesgrundlagen!)