Protocol of the Session on September 21, 2017

(Abg. Alexander Licht, CDU: In welchem Jahrhundert war das?)

Herr Abgeordneter, ich meine, das war in den 90er-Jahren, also noch nicht so lange her.

(Abg. Alexander Licht, CDU: In der Tat! – Abg. Martin Haller, SPD: Da erinnert sich wirklich keiner mehr dran! Das wisst ihr auch nicht mehr! Eine sagenumwobene Zeit!)

Es waren um die 800, 860 Grundschulen, die in RheinlandPfalz geschlossen worden sind.

Herr Abgeordneter Licht hat eine Zusatzfrage.

(Unruhe im Hause)

Der Kollege Licht hat das Wort für eine Zusatzfrage. Das sollten wir ihm auch gestatten, auch Sie, Frau Huth-Haage. Herr Licht, bitte.

Herr Präsident, ich kann nichts dafür, dass es im Moment Unruhe aufgrund der Antwort der Ministerin gibt.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin geantwortet, dass der Entscheidungsprozess abschließend in der ADD und nicht im Ministerium fällt. Wird es in dieser abschließenden Entscheidung eine Anhörung des jeweiligen Schulträgers geben?

Herr Abgeordneter Licht, ich habe nicht gesagt, dass die ADD die abschließende Entscheidung selbst trifft, sondern ich habe gesagt, dass die ADD die Konzepte prüft. Die ADD wird die Entscheidung vorbereiten, und wir werden als Bildungsministerium die ADD insoweit nicht alleinlassen, sondern in diese Entscheidung eingebunden sein, zumal wir dann in einem weiteren Schritt, wenn eine Schulschließung gegen den Willen eines Schulträgers erfolgen sollte, das dringende öffentliche Interesse daran als Bildungsministerium bejahen müssen.

Natürlich werden die Schulträger angehört. Wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt – das kann ich hier noch einmal betonen –, den Einzelfall zu betrachten und von Anfang an im Diskurs zu sein. Uns ist es wichtig, dass wir die Verhältnisse vor Ort kennen. Deshalb haben wir darum gebeten, dass die Schulträger zusammen mit den Eltern – auch darum haben wir gebeten, dass die Eltern vor Ort einbezogen werden – und der Schulleitung einbezogen werden, also die gesamte Schulgemeinschaft an diesem Konzept arbeitet und vorträgt, warum es aus ihrer Sicht besondere Gründe gibt, dass die Schule erhalten bleibt.

Uns ist wichtig, Schulen nicht nach der Rasenmähermethode zu schließen, sondern zu schauen, wo eine Schule wirklich wichtig ist im ländlichen Raum, wo sie bleiben muss, weil es keine Alternativen dazu gibt. In Klotten ging es aber um sechs Schülerinnen und Schüler, die mit eineinhalb Lehrkräften versorgt worden sind, und in viereinhalb Kilometer Entfernung in Cochem gab es eine aufnahmebereite Schule. Das heißt, es wird danach geschaut, wo die Situation so ist, dass es keine Ausnahme von der Mindestgröße gibt und auch keine Gründe von der Ausnahme der Mindestgröße.

Im Übrigen schreibt auch das Schulgesetz vor, wie im Einzelnen Schulträger und die Schulgemeinschaft, insbesondere auch der Schulelternbeirat, im Verfahren durch die ADD zu beteiligen sind.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, die Frage, wie groß eine Schule sein soll, scheint die Diskussion im besonderen Maße zu bestimmen. Gibt es Erkenntnisse aus der Anhörung, was die Mindestgröße einer Schule anbelangt?

Soweit ich über die Anhörung informiert bin, gab es keine Festlegung, dass Schulen eine bestimmte Mindestgröße haben müssen, sondern es gab vielmehr von den Sachverständigen mehrheitlich die Aussage, dass jeder Einzelfall zu betrachten ist und es wichtig ist zu schauen, in welchem Gebiet die Schule liegt, wie das schulische Umfeld aussieht, ob es Alternativen zu dieser Schule gibt und wie lang mögliche Beförderungswege sind. Das ist genau das, was wir mit den Leitlinien aufgreifen. Wir wollen schauen, wie die Situation vor Ort ist, und wir wollen vor allen Dingen vor Ort ein dauerhaftes schulisches Angebot haben.

Wir haben Grundschulen, wie zum Beispiel die in Klotten, wo über Jahre und Jahrzehnte hinweg immer weniger Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde hingegangen sind. In Klotten sind zum Schluss zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler in die Nachbargemeinde nach Cochem gegangen. Zu diesem Schuljahr wären es nur noch sechs Schülerinnen und Schüler gewesen. Das ist kein stabiles schulisches Angebot, bei dem auch schulorganisatorisch nicht das hätte geleistet werden können, was aus unserer Sicht für eine gute Bildung wichtig ist.

Wir sind der Meinung, dass wir in der Fläche gut aufgestellte Schulen haben müssen, kleine wie große, und auch in den Städten im gesamten Land gute Schulen haben müssen. Dann müssen wir uns aber auch dieser Verantwortung stellen, dass wir im Einzelnen schauen müssen, ob Schulen, die die Mindestgröße nicht erreichen, tatsächlich weiter bestehen können oder es nicht vernünftige Alternativen zu ihnen gibt.

Eine abschließende Zusatzfrage der Frau Kollegin Kazungu-Haß.

Frau Ministerin, wir hatten eben schon mehrfach das Beispiel Bayern. Da kann man auch Kombi-Klassen bilden. Könnten Sie vielleicht kurz beschreiben, auf welche Art und Weise dort Kombi-Klasse gebildet werden, ob das einen Vorteil für die Schülerinnen und Schüler und für die Kollegen hier vor Ort wäre?

In Bayern ist es so, dass Kombi-Klassen nur aus der 1. und der 2. Klasse, der 2. und der 3. und der 3. und der 4. gebildet werden können, das heißt, immer zwei aufeinander folgende Klassen können kombiniert werden.

In Rheinland-Pfalz ist es nach dem Schulgesetz so, dass wir in der Bildung von Kombi-Klassen sehr viel freier sind, das heißt, man kann eine 1., 2., 3. zum Beispiel zusammenfassen. In Klotten gab es die Situation, dass es eine Klasse aus allen Jahrgängen gab. Ich meine, da gab es sogar nicht einmal eine 3. Klasse, sondern nur Schülerinnen der 1., 2. und 4. Jahrgangsstufe, das heißt, in RheinlandPfalz ist die Möglichkeit, Kombi-Klassen zu bilden, deutlich flexibler als in Bayern.

Eine abschließende Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ernst, der sich vor der Ankündigung noch einmal gemeldet hatte.

Herr Ernst, bitte.

Frau Ministerin, will die Landesregierung dem ländlichen Raum nicht die Chance wie in Bayern bieten, eine Grundschule zu erhalten, wenn Gemeinde und Eltern das wünschen?

Herr Abgeordneter, wir haben, glaube ich, ein sehr gutes und sehr demokratisches Verfahren gewählt, bei dem wir die Beteiligten vor Ort einbeziehen. Aber wir sind als Landesregierung für eine gute Unterrichtsversorgung, eine gute Bildung und ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot in der Fläche wie in der Stadt zuständig. Ich glaube, dass wir diese Verantwortung wahrnehmen und manchmal Entscheidungen treffen müssen, die zunächst vor Ort vielleicht nicht alle überzeugen, mit denen aber – auch das war Gegenstand der Anhörung, nach allem was ich gehört habe – die Dörfer oder die kleinen Gemeinden und die Eltern leben können. Auch in Klotten ist es so, dass die Kinder jetzt nach Cochem fahren, dort zur Schule gehen, sich in die Schule eingelebt haben und diese Entscheidung auch akzeptiert worden ist.

Vielen Dank. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar, den Internationalen Frauentreff und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte Edith Stein aus Ludwigshafen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD), Tagung zu Rechtspopulismus in der Kita – Nummer 3 der Drucksache 17/4170 – betreffend, auf.

Herr Paul, bitte.

1. Mit welcher Summe hat das Land Rheinland-Pfalz die Koblenzer Fachtagung zum Thema „Rechtspopulismus in der Kita“ unterstützt?

2. Wie viele Fälle, in denen Kinder Hakenkreuze zeichneten, sind in Rheinland-Pfalz bislang dokumentiert worden (bitte auflisten nach Jahr und Kita)?

3. In wie vielen Fällen wurden die Eltern über diese Vorfälle unterrichtet?

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Prof. Bundschuh, das Werk der Jugendliteratur „Pippi Langstrumpf“ von Astrid Lindgren sei „rassistisch“?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Dr. Hubig.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt die gute Gelegenheit, dass ich zweimal hintereinander reden darf.

Ich möchte für das Protokoll gerne eine Korrektur anmelden. Es waren nicht die 90er-, sondern die 70er-Jahre.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So lange ist das schon her!)

Nur damit es klargestellt ist. Ich neige zur Wahrheit und auch dazu, wenn ich etwas falsch gesagt habe, es dann auch zu korrigieren und nicht weiterhin zu sagen, es sei richtig.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit und Unruhe im Hause)

Kein Grund zur Aufregung. Im Saal hat jeder gewusst, was die richtige Zahl ist.

Bitte, Frau Dr. Hubig.

Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Joachim Paul beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkung: Im Rahmen der Fortbildung für Kitas des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums und des Instituts für Lehrerfort- und -weiterbildung fand am 31. August 2017 die Fachtagung „Rechtspopulismus in der Kita? Umgang mit Rassismus und Diskriminierung“ statt. Zielgruppe der Fachtagung waren Fach- und Leitungskräfte in Kindertagesstätten, Fachberatungen und Trägervertretungen.

Kindertagesstätten sind Spiegel unserer Gesellschaft. Aufgrund ihres Auftrags sollen sie Diskriminierung ausschließen und Vielfalt fördern. Sie sind in besonderer Weise Orte, in denen sich Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft, Fähigkeiten, Ressourcen, Nationalität, Kultur und Religion unbefangen begegnen können. Probleme unserer Gesellschaft machen vor ihrer Tür nicht halt.

Aus diesem Grund behandelte die Fachtagung Fragen wie zum Beispiel: Welche Funktion hat Rassismus? Wie erkenne ich ihn? Wie finde ich meine eigene Haltung in Abwehr

von Diskriminierung? Dazu gab es Impulse aus Wissenschaft und Praxis.

Der Vortrag von Herrn Professor Dr. Stephan Bundschuh von der Hochschule Koblenz widmete sich der Frage, warum denken und handeln Menschen rassistisch. Ergänzt wurde dies durch den Impulsvortrag zu den Strategien der Stadt Ingelheim, Ingelheim zeigt Gesicht.

Darüber hinaus haben verschiedene Arbeitsgruppen stattgefunden.