Protocol of the Session on August 9, 2017

Zunächst wurden alle Optionen, die infrage kamen, sorgfältig abgewogen, um dann einen transparenten Gesetzentwurf vorzulegen, den wir heute erstmals beraten.

Auch die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass hier eine klare Haltung am zielführendsten ist. Wir benötigen den Pensionsfonds in der derzeitigen Lage nicht mehr. Eine verfassungskonforme Fortführung würde mehr Probleme als Nutzen bei der Rückabwicklung der beanstandeten Zuführungen bringen.

Folgendes beinhaltet der Gesetzentwurf: Der Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wird aufgelöst. Die Rücklage fällt an das Land. Die Versorgungsrücklage des Landes nach § 3 des Landesfinanzierungsfondsgesetzes, die sogenannte Kanther-Rücklage, wird fortgeführt. Die Verwaltung dieser geschieht durch das Landesamt für Finanzen. Die PLP Management GmbH & Co. KG wird ebenfalls aufgelöst. Die bestehenden Rechte und Pflichten dieser GmbH gehen auf das Land über.

Zur Umsetzung dieser Entscheidung werden mit dem Gesetz auch das Landesbeamtenversorgungsgesetz, das Kommunal-Versorgungsrücklagegesetz und das Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung von RheinlandPfalz geändert.

Der SPD-Fraktion ist es ähnlich wichtig wie der Ministerin, noch einmal hervorzuheben, dass die Pensionen der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter zu keiner Zeit in Gefahr waren und nicht sein werden, auch wenn dies in der öffentlichen Debatte zum Teil behauptet wurde. Die Versorgungsansprüche sind durch das lebenslange Alimentationsprinzip verfassungsrechtlich garantiert.

Zentrales Element der künftigen Finanzierung der Pensionen ist ein ausgeglichener Haushalt, ergänzt um die Versorgungsrücklage des Landes nach § 3 des Landesfinanzierungsfondsgesetzes.

Durch die Auflösung des Pensionsfonds sinkt der Schuldenstand des Landes um rund 4,8 Milliarden Euro, was alle Behauptungen, die Einlagen des Pensionsfonds seien nichts wert, entkräftet.

Die Versorgungsrücklage wird als nicht rechtsfähiges Sondervermögen fortgeführt. Weitere Zahlungen aus dem Landeshaushalt sind möglich, wenn dafür keine Nettokreditaufnahme erforderlich ist. Das Vermögen wird vom Landesamt für Finanzen verwaltet.

Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen angelegt. Dafür wird noch eine Anlagerichtlinie zu erlassen sein. Bei allen wichtigen Fragen wirkt ein Beirat mit.

Die Versorgungsrücklagen der fünf anderen Landeseinrichtungen, nämlich der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz, des Landeskrankenhauses, des Römisch-Germanischen Zentralmuseums und des In

stituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, werden mit Ablauf des 31. Dezember 2017 an diese ausgezahlt.

Die SPD-Fraktion unterstützt die Haltung der Landesregierung, beim Thema „Pensionsfonds“ diesen klaren Weg zu gehen, problematische und unverständliche Finanzierungsstrukturen aufzulösen

(Unruhe bei der CDU)

und bei der Sicherung der Versorgungslasten auf Haushaltskonsolidierung ergänzt um die Kanther-Rücklage zu setzen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Wie lange haben Sie für diese Einsicht gebraucht?)

Als Nächster erteile ich Frau Abgeordneter Nieland von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute soll ein Landesgesetz aufgehoben werden, das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz, und eine Fortführung der Versorgungsrücklage beschlossen werden. In der Sache geht es letztlich um die Frage, wie mit der Verpflichtung, die künftigen Pensionszahlungen zu sichern, umgegangen wird.

Wenn ich Neues gestalte, informiere ich mich so umfassend wie möglich, um die Folgen meines Handelns abzuschätzen. Das ist im Übrigen eine notwendige Bedingung für Verantwortung.

Es hilft ein Blick auf das, was bisher geschah. Zunächst geht es für den soliden Haushälter um die Einschätzung der Höhe der zu erwartenden Verpflichtung. Das sollte ein Finanzminister beantworten können. Dann geht es um die Frage, wie im Hinblick auf diese Verpflichtung gegenüber den Beamten das Land vorgesorgt hat und künftig verfahren will.

Der Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung eine Nichtvereinbarkeit mit der Landesverfassung attestiert. Das heißt, er hat die rechtliche Qualifikation der Zahlungen an den Fonds, aber nicht den Fonds selbst infrage gestellt. Dass die Zahlungen eher Luftbuchungen glichen, zeigt sich in der Formulierung in Ihrer eigenen Gesetzesfolgenabschätzung, Frau Ministerin. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: Der Übergang der Forderungen führt zum Erlöschen der Forderungen, da Schuldner und Gläubiger zusammentreffen, gleich sind. – Das angebliche Vermögen in Höhe von knapp 5,5 Milliarden Euro war in Gänze kein echtes Vermögen, sondern es waren nur gegenseitige Schuldscheine nach dem Motto „Ich schulde dir,

du schuldest mir“. Bizarr! Der Fonds war ein Finanzierungsinstrument. So nennen Sie es selbst in Ihrer Gesetzesbegründung. Nur für einen sehr kleinen Teil hatte man eine Anleihe des Landes Nordrhein-Westfalen gekauft. 99 % sind Gegenrechnungen, Luftbuchungen.

Dann zur Fortführung der Kanther-Rücklage als Sondervermögen. Das ist insofern eine Selbstverständlichkeit, als das ein treuhänderisches Vermögen ist und nicht dem Land gehört. Es gehört nämlich den Einzahlern.

(Beifall der AfD)

Nun, wie soll es weitergehen? Immerhin ist das nicht grundlos erfolgt, als man sich einst über die Frage der Finanzierung künftiger Pensionsverpflichtungen Gedanken machte und sich damals auf das Modell eines Fonds verständigte, zumal, wie oben gesagt, der Verfassungsgerichtshof das Modell nicht verworfen hat und es auch die Stimmen des Beamtenbundes und von der Gewerkschaftsseite gibt, die für eine Fortführung, allerdings in verfassungskonformer Ausgestaltung, plädierten. Hat man diese Stimmen nicht gehört?

Die Zuführung zu einer Rücklage oder eine Rückstellung, wie sie ein ordentlicher Kaufmann vornimmt, der zunächst berechnet, was er zurückstellen muss, ist schlichte Versicherungsmathematik. Jedes Versicherungsunternehmen kann zeigen, wie das geht.

Nun hat sich die Landesregierung entschlossen, die Pensionen aus den laufenden Haushalten zu zahlen. Die Unwägbarkeiten sind an dieser Stelle meiner Meinung nach enorm. Die Landesregierung weiß das. Die Zahlungen an das Sondervermögen sind als Kann-Bestimmungen und eben nicht in Abhängigkeit vom Notwendigen, sondern nach dem Motto „Mal sehen“ formuliert. Ebenso steht das in Abhängigkeit von einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Wissen wir, ob der kommt? Ferner soll das ohne Nettokreditaufnahme erfolgen. Wissen wir, ob das geht?

Bevor ich eine solide Vorsorge für meine Beamten treffe, würde ich an manch anderer Stelle Verzicht leisten wollen. Das ist alles eine Frage des politischen Willens.

Das alles soll sowieso erst ab 2020 gelten. Wie gesagt, die Unwägbarkeiten sind groß. Wo ist der gute Ausblick in die Zukunft, das tragfähige Konzept für die Zukunft?

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Roth von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Plenum vor der Sommerpause haben wir hier im Rahmen einer Aktuellen Debatte bereits über die Zukunft des Pensionsfonds diskutiert. Was hat sich seit dieser Zeit

getan? Genau das, was Frau Finanzministerin Ahnen bereits im Frühjahr angekündigt hatte.

Vor uns liegt nun der versprochene Gesetzentwurf zur Aufhebung des Pensionsfonds. Eine Aufhebung deshalb, weil eine Neugestaltung mit einem enormen Verwaltungsaufwand in Form von Rückabwicklungen verbunden gewesen wäre. Mit der Aufhebung und gleichzeitig konsequenten Neuordnung des Pensionsfonds hat sich die Landesregierung gleichermaßen für Transparenz und Rechtssicherheit entschieden. Ein klarer Schritt, den die FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt.

Konkret geht das Vermögen des Fonds auf das Land Rheinland-Pfalz über. Dementsprechend geht durch den Übergang der Schuldscheine die Verschuldung des Landes – wir haben das vorhin von Frau Ministerin Ahnen gehört – um 4,8 Milliarden Euro zurück. Gleichzeitig fallen auch die jährlichen Zinszahlungen an den Fonds weg. Aus den Forderungen aus Schuldscheinen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen stehen dem Land dagegen jährlich Zinseinnahmen von 1,2 Millionen Euro zu.

Meine Damen und Herren, ich begrüße natürlich, dass sich die Opposition so um die Versorgung der rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten sorgt.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Wenn ihr das schon nicht macht!)

Ich kann Sie aber beruhigen: Die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sind selbstverständlich unabhängig von der Gesetzesänderung, und sie sind sicher, wenn ich Norbert Blüm zumindest zum Teil zitieren darf. Das Landesbeamtenversorgungsgesetz wird zwar geändert, aber nur in Form einer Ergänzung des § 10 a. Die sogenannte KantherRücklage wird als Sondervermögen weitergeführt und vom Landesamt für Finanzen verwaltet. Geplant ist, je nach Haushaltslage weitere Zuführungen zum Sondervermögen zu leisten. Das heißt, eine Aufstockung wäre möglich, wenn dafür im Sinne der Schuldenbremse keine Nettokreditaufnahme notwendig ist. Wir haben das vorhin gehört. Konkret wissen wir das Ende nächsten Jahres, wenn uns der Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt vorliegt.

Wie Sie sehen, halten wir auch bei dieser Regelung an unserer stringenten Finanzpolitik fest. Wir verfolgen konsequent die Einhaltung der Schuldenbremse und sind dank der fortschreitenden Konsolidierung auf einem guten Weg zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt. Solide Staatsfinanzen, ausgedrückt durch einen soliden und strukturell ausgeglichenen Haushalt, sind und bleiben das Fundament für eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben.

Meine Damen und Herren, nach dem Urteil vom Februar, in dem der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass die Zuführungen zum Pensionsfonds nicht mehr als Investitionsausgaben deklariert werden dürfen, hat die Landesregierung umgehend gehandelt und dafür gesorgt, dass bereits im März ein verfassungsgemäßer Doppelhaushalt beschlossen werden konnte.

Nun legt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf er

neut ein Maßnahmenpaket vor, das konsequent für Klarheit, Rechtssicherheit und Haushaltstransparenz sorgt. Daher unterstützen wir, die FDP-Fraktion, Ministerin Ahnen uneingeschränkt bei der Neuordnung des Pensionsfonds und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Braun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass ich mich meinem Vorredner anschließen kann. Wir haben mit der Auflösung des Pensionsfonds eine gute Entscheidung vor uns. Wir haben eine Grundlage, auf der wir die Pensionen so zahlen können. Ich glaube, die wichtigste Botschaft, die man an den Anfang stellen muss, ist: Natürlich sind die Pensionen für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz sicher. Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, dass es da irgendeine Art von Unsicherheit geben würde, sondern wir stellen nur das System der Finanzierung um, aber das wirkt sich natürlich nicht auf die Höhe der Pensionen aus.

Das heißt, wir können – das ist die Aufgabe, die das Parlament hat – in Zukunft gewährleisten, dass wir mit einem ausgeglichenen Haushalt, wenn wir das demnächst schaffen, zusätzliche Rückstellungen bilden. Wir können jetzt gewährleisten, dass wir die Pensionen sicher zahlen können, weil wir in den letzten zehn Jahren jedes Jahr mehr und neu gespart haben. Der Haushalt des Landes ist davor, ein positives Ergebnis zu erzielen. Dieses positive Ergebnis würde es erlauben, Rückstellungen zu bilden.

Bisher ist die Kanther-Rücklage noch da. Sie wird weiterhin bleiben. Es ist nicht so, dass sie aufgelöst wird. Es ist nur so, dass wir gesetzlich in den Jahren 2018 und 2019 nicht mehr verpflichtet sind, dort einzuzahlen. Das Gesetz läuft sozusagen aus. Wir haben als Parlament und Regierung die Möglichkeit, Vorschläge zu machen, weiterhin Rücklagen zu bilden. Dazu muss es einen ausgeglichenen Haushalt geben. Dazu muss es für die zukünftigen Generationen die Sicherheit geben, dass wir unseren Haushalt im Griff haben.

Das machen wir im Moment. Wir sind auf gutem Weg. Ich glaube, bei den Pensionen, die in Zukunft anstehen – das werden immer mehr sein –, können wir trotzdem garantieren, dass wir liquide sein können und werden.

Meine Damen und Herren, es wäre natürlich schön, wenn wir ein weiteres Steuerungselement hätten, um diese Pensionen als Rücklage zu bilden. Der Gesetzgeber ist gehalten, sich in Zukunft am Urteil des Verfassungsgerichts zu orientieren. Das werden wir tun. Deswegen werden wir – ich glaube, das ist richtig – konsequent sparen, sodass wir bei den Generationen danach die Möglichkeit haben,