Insbesondere Änderungsvorschläge wie die Thematik der Selbstregulierung oder die Flexibilisierung der starren Fristen würden wir seitens der Länder sehr begrüßen.
Wir brauchen wie beim Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten im Vorfeld einer strafrechtlichen Bewertung durch die Gerichte eine objektive Überprüfung anhand von klaren Bewertungskriterien. Und dies leistet zum Beispiel jugendschutz.net ganz hervorragend. jugendschutz.net hat seit 30 Jahren den Sitz in Mainz. Gemeinsam mit Ministerin Spiegel konnte ich es erst kürzlich besuchen und mich auch von den Erfolgen überzeugen lassen. Wir brauchen Verfahrensordnungen der Selbstkontrolleinrichtungen, und diese könnten über Beiträge der Plattformanbieter finanziert werden.
Aber auch wenn die Selbstkontrolleinrichtungen ein wichtiger Bestandteil im System sein sollen, um die Vielzahl der Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen abzuarbeiten, möchte ich abschließend betonen, welch wichtige Rolle auch die Polizei – wie bei der gestrigen Razzia – und die Gerichte bei „Hate Speech“ spielen.
Einige Urteile aus jüngster Zeit belegen das. Ich möchte das Amtsgericht Traunstein nennen. Dabei ging es um Volksverletzung und Beleidigung der Moderatorin Dunja Hayali, wobei ein Mann zu 2.200 Euro Strafe verurteilt wurde. Am Amtsgericht Cochem hier in Rheinland-Pfalz wurde im Mai ein Mann wegen Volksverhetzung auch zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Urteile zeigen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Recht muss gegen Hassredner gerichtlich durchgesetzt werden. Wir brauchen aber auch Bürgerinnen und Bürger mit „Digitalcourage“, wie unsere Ministerpräsidentin es treffend formuliert, dass Hassrede im Internet zur Anzeige gebracht und Recht gesprochen werden kann.
Ja, lieber Kollege Höfer, mit Ihnen möchte ich beginnen. Sie haben selbst gesagt, dass der Diskurs nicht abgeschlossen ist. Frau Staatssekretärin Raab hat auch darauf hingewiesen. Dann bliebe doch eigentlich nur noch eine Sache. Setzen Sie sich dafür ein, dass das NetzDG in dieser Form nicht verabschiedet wird. Geben Sie dem Prozess noch etwas Zeit. – Sie sitzen im selben Zwiespalt im Grunde wie bei TTIP. Sie wissen, Sie haben eine unruhige Basis. Das ist nämlich das Problem, dass Sie Angst davor haben, Wählerstimmen zu verlieren; denn ich weiß ganz genau, in Ihrer Partei wird das sehr kontrovers diskutiert, und da ist Maas vielleicht gar nicht mehrheitsfähig. Aber in dem Zwiespalt müssen Sie sitzen, nicht wir.
Und Sie haben pauschal von den asozialen Medien gesprochen. Es war Wahlkampf, und dann schlagen Sie immer in jede Richtung, wenn es Ihnen um Stimmen geht. Sie haben hier im Grunde genommen fast zur Primetime eine Fake-News-Sendung gerade eben uns angeboten, in der Sie moderiert haben. Bringen Sie uns doch die Belege, wo wir wegen Verleumdung verurteilt worden sind. Das sind Fake News. Das sind Fake News, nichts anderes.
Und „Fake News“ sind auch, wenn Sie behaupten, wir würden uns nicht konstruktiv an der Lösung beteiligen. Wir haben einen Antrag gestellt. Wir haben das Thema hier in die Aktuelle Debatte eingebracht, und dieser Antrag sagt ganz klar, die Länder müssen das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen. Medienaufsicht ist nämlich Länderhoheit.
Diese Haltung hat die Landesregierung auch im Medienausschuss zum Ausdruck gebracht. Sie hat nur im Bundesrat nichts gesagt. Sie hat sich weggeduckt im Bundesrat.
Und Herr Kollege Roth, Sie haben sehr gut darauf hingewiesen, dass es eben sehr viele Graubereiche gibt, Graubereiche von Äußerungen, die umstritten und kontrovers sind, aber eben nicht strafrechtlich relevant sind.
sie löschen, und vielleicht ist das intendiert. Das Internet war kein rechtsfreier Raum und soll auch kein rechtsfreier Raum sein. Frau Raab, Sie haben sehr richtig auf die ganzen Prozesse hingewiesen, die wir begrüßen. Das muss verfolgt werden. Aber dazu brauchen wir eben eine starke
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass das Gesetz und seine Diskussion zwei sehr positive Ergebnisse hat. Zum einen haben wir eben gehört, dass die Praxis schon beginnt, sich zu verändern. Das heißt, es ist bei Facebook und anderen angekommen, dass wir aufmerksam geworden sind und nicht wehrlos bleiben wollen. Und zum Zweiten ist auch in der Öffentlichkeit und bei den Nutzern, denke ich einmal, das eine oder andere an Problembewusstsein entstanden. Von daher ist dieses Gesetz als Denkanstoß auf alle Fälle gut.
Eine Diskussion kann ein Gesetz nur besser machen. Wir beklagen oft, dass wichtige Gesetze zu später Stunde und unter Ausschluss der Öffentlichkeit schnell einmal durchgewunken werden. Hier haben wir das genaue Gegenteil, eine unglaublich breite Beteiligung aller relevanten Gruppen, eine große kontroverse Diskussion über einzelne Punkte. Ich habe vorhin schon gesagt, wir sind erst am Anfang, uns in diese Rechtsmaterie einzuarbeiten. Da kann das noch gar nicht alles auf Knopfdruck gehen.
Zum Schluss, ich habe so viel Vertrauen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages, dass ich das Ergebnis gern abwarten kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte verfolgt und möchte
noch einmal festhalten, die Debatte im Bundestag war eine gute Debatte, und alle dort vertretenen Parteien aus dem demokratischen Spektrum waren der Meinung, dass es ein gutes und wichtiges Signal an unsere Gesellschaft, an die Medien ist, dass wir überlegen, wie wir Hass und Gewalt in den sozialen Netzwerken und den digitalen Medien einschränken können.
Sicherlich kann man – da haben die Grünen im Bundestag in der Tat kontroverse andere Vorschläge zum Gesetz gemacht – trefflich darüber streiten, was der richtige Weg ist. Aber dass wir uns auf den Weg begeben und ein solches Gesetz entwickeln, ist ein gutes Signal. Deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen, Herr Paul, Sie haben uns hier eben unterstellt, wir würden Zensur vornehmen und wollten genau das Gegenteil mit diesem Gesetz erreichen. Da möchte ich noch einmal im Namen meiner Partei, ich denke, aber auch der anderen Partei hier im Haus sagen, wir wollen so viel Meinungsfreiheit und Offenheit im Netz wie irgendwie möglich ermöglichen. Aber wir wollen auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich im Netz bewegen und die im Moment dort mit Hass, Verleumdung und Angriffen konfrontiert werden, die auch nicht richtig sind, und sich das Netz dort als großer rechtsfreier Raum erwiesen hat, schützen. Deshalb wollen wir dieses Gesetz auf den Weg bringen und überlegen, wie wir das am besten tun können.
Abschließend denke ich, dieses Gesetz, ob es nun verabschiedet wird oder nicht, ist das richtige Signal; denn wir begeben uns auf diesen Weg, und wenn wir es auch noch vor der Sommerpause verabschieden – das kann in dieser oder in der nächsten Woche durchaus noch der Fall sein –, dann ist es ein Anfang. Man wird sehen, wie das Gesetz in den sozialen Medien wirkt und wie es sich bewährt. Es geht dort nicht nur um Löschen, sondern auch um viele andere Dinge, wie eine Berichtsmöglichkeit, wie Auskunft über Daten anonymer Nutzer zu bekommen, usw., die den Verbraucher befähigen, sich besser zu wehren.
In diesem Gesetz ist es ein gutes Gesetz, das, denke ich, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit haben wir das Ende der Aktuellen Debatte zu diesem Punkt erreicht.
Erfolgreiche CDU-Verfassungsklage zwingt Landesregierung zu Kehrtwende beim Pensionsfonds auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3321 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vier Monate nach der von der CDU initiierten und für den Pensionsfonds vernichtenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs in Koblenz, nach 15 Jahren, in denen die CDU-Opposition in diesem Hause konsequent, kontinuierlich und hartnäckig ihre Kritik am Pensionsfonds immer wieder vorgetragen hat, bleibt der Finanzministerin nichts anderes übrig, als anzukündigen, dass der Pensionsfonds und die mit ihm auf undurchsichtige Weise verbundene PLP Management GmbH & Co. KG beendet werden.
Damit scheitert der Pensionsfonds ebenso krachend wie der Nürburgring, wie das Schlosshotel, wie der Flugplatz Zweibrücken, wie der Flughafen Hahn, der uns noch heute Sorge bereitet. Beim Pensionsfonds allerdings hat das Tarnen, Täuschen und Tricksen am längsten gedauert.