Heijo Höfer
Appearances
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich zwei Ortsgemeinden freiwillig auf den Weg gemacht haben, sich zusammenzuschließen.
Dieser Zusammenschluss wurde möglich, nachdem die beiden Verbandsgemeinden zum Jahresbeginn fusioniert hatten. Die trennende Grenze ist verschwunden, und man konnte die jahrhundertealten Beziehungen, die direkte Nachbarschaft jetzt im Grunde genommen dadurch umsetzen, dass man eine Fusion eingehen möchte.
Die Initiative kam aus den Räten, kam von den Ortsbürgermeistern. Die Bevölkerung hat das gerne aufgegriffen. Ich danke auch dem Innenministerium ganz herzlich für die Unterstützung, die geleistet wurde; denn diese Fusion ist in meinen Augen ein Beispiel, der noch sehr viele weitere folgen könnten in diesem Land.
Wenn es so wunderbar klappt wie hier, mit guter Unterstützung von allen Beteiligten auf allen Ebenen, dann ist das eine prima Sache. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung zur Arbeit des Europäischen Ausschusses der Regionen umfasst die beiden Jahre von Sommer 2017 bis Sommer 2019. Er beschreibt also die zweite Hälfte der Wahlzeit dieses Ausschusses, dessen fünfjährige Amtszeit im Januar, also in wenigen Wochen endet.
Vor wenigen Tagen – Frau Staatssekretärin hat es gesagt – haben wir in Brüssel den 25. Geburtstag dieser Institution gefeiert. Sie ist auf deutsche Initiative hin in das Verfassungssystem der EU eingeführt worden. Sie soll den lokalen und regionalen Ebenen der einzelnen Mitgliedstaaten eine Stimme verleihen. Ich denke, mittlerweile kann man sagen, sie ist eine starke, kräftige Stimme geworden.
Die nächste Periode von fünf Jahren, die siebte dann, steht bevor. Die Benennungsverfahren in den verschiedenen Ländern laufen. Rheinland-Pfalz hat sich schon entschieden, nämlich bei dem bewährten Team der Staatssekretärin Heike Raab und unserer Kollegin Heike Scharfenberger zu bleiben. Vom Landtag wurde gesagt, ich komme von der kommunalen Seite noch dazu, sodass wir eine relativ hohe Präsenz haben; denn es sind nur 24 Deutsche in diesem Gremium. Mit drei Mitgliedern aus Rheinland-Pfalz sind wir ganz gut vertreten.
Der Brexit war natürlich das ständig anwesende Thema in allen Diskussionen, und es machte schon traurig zu hören, wie die englischen Kolleginnen und Kollegen mit großer Wehmut ihre Abschiedsreden gehalten haben; denn so recht glaubt im Vereinigten Königreich niemand mehr an den Verbleib in der EU. Ich denke, die Wahl am heutigen Tag wird wenig daran ändern.
Eng verbunden mit dem Thema „Brexit“ ist natürlich auch das Thema des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Wenn ein wichtiger Beitragszahler voraussichtlich wegbricht, wenn neue Aufgaben hinzukommen oder neue Schwerpunkte gesetzt werden sollen, ist das natürlich ein Verteilungskampf.
Das Stichwort Kohäsion ist vorhin schon genannt worden. Kohäsion ist der Zusammenhalt zwischen einzelnen Staaten und Regionen. Sie ist also im Grunde genommen der Kitt der EU. Deswegen müssen wir weiterhin dafür kämpfen, dass wir bei diesen Fragen – daraus speisen sich ja auch Förderprogramme – keine großen Einsparungen hinnehmen müssen; denn ob im Sozialbereich, im Umweltschutz, in der Landwirtschaft, überall sind diese Programme genau das, wo sich Europa vor Ort an der unteren Ebene in den Gemeinden widerspiegelt.
Wir haben – das wurde vorhin gesagt – mit anderen zusammen eine Kohäsionsallianz gebildet, auf vielen, vielen Ebenen Gespräche geführt und dafür gesorgt, dass die Mittelkürzungen einigermaßen, glaube ich jedenfalls, überschaubar ausfallen dürften.
Auf der europäischen Seite muss man betonen, dass Kommissar Oettinger, der Finanzkommissar, der deutsche Kommissar, sehr stark auf der lokalen Seite stand und die Belange immer mit verfolgt und vertreten hat. Da merkt man doch, dass er aus einem Bundesland kommt und von daher auch die lokale Ebene kennt.
Ja, also ich mag den Oettinger.
Ich weiß, dass das nicht alle so sehen, aber ich kann nicht meckern.
Wir haben natürlich neben dem Geld auch über Umweltschutz und Klimaschutz gesprochen. Da ist, meine ich, eine interessante Entdeckung gemacht worden. Es geht nämlich ohne die lokale, die regionale Ebene gar nicht, diese ganzen Gedanken des Umweltschutzes, des Klimaschutzes in die Tat umzusetzen. Wenn wir das vor Ort, unten in den Gemeinden, in den Landkreisen, in den Verbandsgemeinden oder auch in den Bundesländern nicht umsetzen, kann man auf Gipfeln eine Menge beschließen, es wird nicht funktionieren.
Und dann haben wir auch gemerkt, dass der Austausch zwischen den verschiedenen Ebenen nicht unbedingt schon optimal ist. Deswegen müssen wir die Multi-Level Governance verstärken. Wir müssen ein abgestimmtes Handeln der verschiedenen Regierungsebenen von oben bis nach ganz unten vor Ort deutlich verbessern.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: – – –
Das war es schon fast? Gut. Dann sage ich noch etwas zur SEDEC und der Veranstaltung in Mainz. Diejenigen, die teilgenommen haben, haben mir anschließend berichtet, Rheinland-Pfalz hat mit dem Jugendmedienschutz, dem Medienschutz ein tolles Thema gebracht und war ein ganz hervorragender Gastgeber.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sitzung des europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel ist die Begegnung von Himmel und Erde oder, weil Brüssel angeblich ein Raumschiff ist, die Reise ins Weltall. Die Astronauten sind Kommunalpolitiker und Regionalvertreter unterschiedlichster Prägung. Sie sind in diesem Moment auf ihrer Reise fast alle ehrenamtlich unterwegs. Wenn also unsere Staatssekretärin Heike Raab oder die Landtagsabgeordnete Heike Scharfenberger oder der Altenkirchener Stadtbürgermeister Heijo Höfer in Brüssel oder an auswärtigen Tagungsorten wie Palermo tätig sind, tun sie dies meist ehrenamtlich.
Dennoch geschieht etwas Wunderbares. Die Astronauten vermitteln den Menschen oben in der Raumstation etwas vom wirklichen Leben unten auf der Erde. Sie reden
mit, und sie reden herein, wenn Weltraumkost auf der Erde gegessen werden soll. Sie würzen nach, sie machen bekömmlicher, und manchmal verweigern sie sogar die Nahrung.
Was sind das für Menschen? Neben den drei Genannten zum Beispiel die schwedische Gemeinderätin aus einem 200-Einwohner-Dorf oder der leicht verrückte Psychiater aus Lappland oder – das hat mich am meisten beeindruckt – der unscheinbare Mann aus dem Stadtrat von Catania, der ein Jahr, bevor er abgewählt wurde, noch der Bürgermeister dieser Stadt und vor 20 Jahren der Innenminister Italiens war und uns bedrückend und immer wieder das Elend der auf Sizilien angelandeten Flüchtlinge erzählt hat. Kaum tut er das, melden sich die Kollegen aus Griechenland und Zypern und verstärken die Klage.
Manchmal wird es skurril, wenn der Rumäne mit ungarischer Abstammung über die Bärenplage in den Karpaten erzählt und ähnlich Edmund Stoiber verlangt, dass die EU doch endlich etwas gegen diese Problembären unternimmt. Aber natürlich sind auch die Regionalpräsidenten aus Frankreich, Italien, Polen und Spanien, die Ministerinnen und Minister, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Landtagsabgeordnete, Oberbürgermeister, Landräte oder sogar einfache Bürgermeister aus Deutschland und viele andere dabei.
Frau Staatssekretärin hat es gesagt, 350 Mitglieder sind in diesem Ausschuss. Jedes Land ist entsprechend seiner Einwohnerzahl vertreten, allerdings mit der Besonderheit, dass Malta fünf Mitglieder und Nordrhein-Westfalen ein Mitglied hat.
Der vorliegende Bericht des rheinland-pfälzischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union – so heißt er übrigens seit Neuestem richtig – fasst die Arbeit und Arbeitsergebnisse des AdR in den zwölf Monaten von Juli 2016 bis Juli 2017 hervorragend zusammen. Er vermittelt uns die wichtigsten Beratungsgegenstände und Beschlüsse. Wir sind aber jetzt zwei Jahre später, und dann mutet mancher Diskussionsgegenstand seltsam an. Denken Sie an den Brexit. Er hat sich seitdem doch schon gewaltig verändert.
Aus meiner Sicht ist das Weißbuch zur Zukunft der EU wichtig. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat es angestoßen. Er hat aber meines Erachtens außer Handlungsempfehlungen und Handlungsalternativen keine Handlungsziele herausarbeiten können. Hier fehlt es an der europäischen Einigkeit, vielleicht liegt es aber auch an der Schwäche der europäischen Gremien, sich gern auf Minimalkompromisse zu verständigen.
Es ging dem Präsidenten bei der europäischen Säule sozialer Rechte ähnlich: große Diskussionen europaweit, eine enorme Beteiligung und anschließend ein Sozialgipfel in Göteborg mit wenigen konkreten Vereinbarungen. Diese Stellungnahme ist in der Liste im Bericht auf Seite 6 der Drucksache die vierte von oben. In der 119. Plenartagung wurde diese Stellungnahme mehrheitlich angenommen. Genauer gesagt, es waren sieben Gegenstimmen. Sie kamen alle aus dem euroskeptischen Lager und waren also überschaubar. Ich hatte im Vorfeld als Berichterstatter mehr Mühe mit den eigenen Parteifreunden aus Dänemark
und Schweden als mit den Konservativen und Wirtschaftsliberalen. Es war sehr interessant, das alles zu erleben.
Ich bin froh, dass unsere Staatssekretärin und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung und in der Staatskanzlei eine solch hervorragende Arbeit leisten.
Ich bedanke mich für diese Arbeit und wünsche dem Ausschuss der Regionen auch für die Zukunft alles Gute.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige, seit 2012 geltende Rechtslage hat die Situation der Organspende nicht verbessert, im Gegenteil, aber nicht, weil wir von der erweiterten Zustimmungslösung zur Entscheidungslösung gewechselt sind, sondern weil wir das unverbindliche Element der Freiwilligkeit noch stärker betont haben, insbesondere schon bei der Frage, ob ich mich überhaupt entscheiden will oder nicht. Damit schaffe ich mehr Probleme als ich löse.
Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene haben darauf reagiert und versuchen, durch Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahren bei der Erkennung von Spendern, zur Verbesserung der Verfahren bei der Beratung und durch die Stärkung der Transplantationsbeauftragten mehr Informationen, mehr Spendenbereitschaft zu erzeugen. Das ist richtig so und muss auch unbedingt verstärkt werden.
Die ins Gespräch gebrachte doppelte Widerspruchslösung lehne ich persönlich ab, wobei ich den Schwerpunkt auf das „doppelte“ lege; denn ich beziehe mich in meiner Rede etwas mehr auf den Bereich der Angehörigen. In einem Moment, der emotional kaum belastender sein kann, verlangen wir von den Angehörigen, dass sie etwas entscheiden, was der potenzielle Organspender in seinem Leben bisher nicht getan hat. Der also, der sich noch nicht geäußert hat, soll nun auf einmal seine Entscheidung in die Hände der Angehörigen verlagern, und genau das zum Zeitpunkt des Todes. Ich glaube, das ist eine Überforderung. Vielleicht liegt darin der Grund, warum in diesen Fällen so viele Angehörige sagen, nein, wir wollen doch lieber nicht, dass ein Organ entnommen wird.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solch wesentliche Entscheidung nur vom Spender selbst getroffen werden kann. Ich mute ihm allerdings auch zu, dass er diese Entscheidung trifft. Ich bin da ganz nah bei der Kollegin Dr. Köbberling, die sagt, in der Abwägung der Rechtsgüter
muss ich erwarten können, dass jemand eine solche wichtige Entscheidung auch tatsächlich trifft. Er kann Ja sagen, er kann Nein sagen. Wenn es der Sache dient und immer wieder nachgefragt wird, kann man auch die Antwort „Ich bin noch unentschlossen“ akzeptieren.
Ich bin erst vor Kurzem auf diese Materie gestoßen, als ich mit einem Blanko-Spenderausweis angeschrieben wurde. Dann habe ich meinen schon vor etwa fünf Jahren ausgefüllten Ausweis hervorgeholt und festgestellt, ich hatte damals ein unbedingtes „JA“ angekreuzt, und ich bin auch heute noch dieser Meinung. So weit, so gut. Dann aber las ich diese Passage auf dem Ausweis: „Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:“. Der also, der sich noch nicht entschieden hat oder nicht entscheiden will, verlagert das in diesem Fall.
Dann habe ich mich in diese Person hineinversetzt, in diese unentschlossene Person, die selbst nicht weiß, was sie will. Wen würde ich dort jetzt hinschreiben? – Meine Frau? Meine Eltern? Meine Geschwister? Meine Kinder? Ich soll nur einen Namen aufschreiben, wahrscheinlich aus gutem Grund.
Ist diese Person aber erreichbar, wenn es um die Frage geht? Will sie überhaupt hier hingeschrieben werden? Muss ich jetzt also Diskussionen anfangen? Muss ich jemanden überreden, dass er für mich später eine Entscheidung treffen wird, die ich nicht treffen will? Das sind Dinge, die mich immer wieder zu dem Ergebnis bringen, bei aller Freiwilligkeit, ob ich spenden will, ich muss diesen Willen erklären, ob ich Ja sage, ob ich Nein sage. Falls ich sage, ich bin noch unentschlossen, muss ich damit leben, dass man in absehbarer Zeit noch einmal nachfragt, ob sich vielleicht etwas geändert hat.
Wir hätten bei dieser Lösung dann sogar Teile des niederländischen Systems übernommen; denn wir bekämen auf diese Art und Weise einen relativ guten Überblick, ob die Zahl der Spender überhaupt ausreichend ist, weil ich bei einem solchen System eine vernünftige Dokumentation und Registrierung machen muss. Das würde gegenüber dem heutigen Zustand sicherlich schon sehr helfen.
Vielen Dank.
.......... 4160 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 4161 Abg. Dr. Peter Enders, CDU:....... 4161 Abg. Monika Becker, FDP:........ 4162 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 4162 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 4163
Nach Aussprache jeweils einstimmige Annahme in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung.................. 4163
Landesgesetz über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen der Binnenund Seeschifffahrt sowie zur Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7245 – Erste Beratung................ 4163
Nach Aussprache Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss.................. 4166
Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/7246 – Erste Beratung................ 4166
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz zur Fusion der Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld ist notwendig, es kommt zum richtigen Zeitpunkt, und vor allem bildet es eine sehr gute Grundlage für eine weitere gute Zukunft, für ein gutes Zusammenwachsen dieser beiden Verbandsgemeinden. Deswegen wird die SPD-Fraktion dem Gesetz zustimmen.
Es ist einerseits kein Geheimnis, dass die Flammersfelder Fusionsgedanken für die Verbandsgemeinde Altenkirchen ursprünglich überraschend kamen; denn in Altenkirchen gab es keinen Veränderungsbedarf. Andererseits – das ist ein ganz wichtiger Punkt – bedeutet diese Fusion, dass der Landkreis Altenkirchen in seiner Gebietsstruktur unverändert bleibt. Dieser sehr wichtige Aspekt wurde von allen Beteiligten frühzeitig gesehen und ernst genommen.
Weiterhin ist von Anfang an eine freiwillige Fusion angestrebt worden. Auf beiden Seiten bildeten sich Lenkungsgruppen, die auch gemeinsam tagten. So wurde der Fusionsprozess vorab politisch begleitet und mitgetragen. Neben den Verbandsgemeinderäten haben fast alle der 68 beteiligten Ortsgemeinden der Fusion zugestimmt. Die Gespräche fanden auf Augenhöhe statt. Die Verhandlungen liefen zügig ab, und man zollte sich gegenseitig Respekt.
Auch die Problematik, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Flammersfeld und vieler ihrer Ortsgemeinden eine wesentlich höhere Verschuldung als im Bereich Altenkirchen besteht, wurde gut abgearbeitet. Niemand muss das Gefühl haben, im Nachhinein für die Schulden anderer als Gemeinde aufkommen zu müssen.
Gleichzeitig ist klar, dass auf der Ebene der neuen Verbandsgemeinde nun die bisherigen Aktiva und Passiva zusammengeführt werden. Die neue Einheit wird stark genug sein, diese Herausforderung zu bewältigen.
Allen, die an diesen schwierigen Gesprächen beteiligt und bereit waren, Verantwortung zu übernehmen, gilt unser ausdrücklicher Dank. Auch ich werde Personen auf der Tribüne nicht begrüßen, weil ich das nicht darf, aber ich gehe einmal davon aus, dass Bürgermeister und Beigeordnete anwesend sind und meinen Dank gehört haben.
Für die Bevölkerung ist es in erster Linie eine Fusion von Verwaltungseinheiten; denn die örtlichen Beziehungen bleiben allesamt bestehen. Allerdings ist die neue Verbandsgemeinde mit rund 35.000 Einwohnern, 68 Ortsgemeinden und einer Fläche von 230 km² eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.
Der Fusionszeitpunkt zum 1. Januar 2020 ist ebenfalls gut gewählt; denn es sind erhebliche Vorarbeiten zu leisten. Gleichzeitig können aber mit der nächsten Kommunalwahl im Mai 2019 die Neuwahlen zum Verbandsgemeinderat und zum Bürgermeister durchgeführt werden. Wir brauchen also keine eigenständigen Wahltermine.
Ich denke, wichtig ist aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger, dass die beiden Rathausstandorte verbleiben und ein wohnortnahes Dienstleistungsangebot weiterhin existieren wird.
Die Personengruppe, die am ehesten die Veränderung spüren wird, wird die der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sein. Deren Laufwege dürften sich verlängern.
Die vom Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen orientierten sich einerseits an den schon hinter uns liegenden Fusionsgesetzen. Andererseits wird auf die Besonderheiten des Einzelfalls eingegangen. Daneben gibt es, wie üblich, Aussagen des Innenministeriums zur Förderung beabsichtigter Baumaßnahmen in den nächsten Jahren. Auch hierfür herzlichen Dank. Das war ein schöner Brief, der geschrieben wurde.
Die neue Verbandsgemeinde, die sich den Namen Altenkirchen-Flammersfeld gegeben hat, liegt an einer wichtigen Verkehrsader, der A 3. Die ICE-Strecke Köln –
Frankfurt führt ebenfalls vorbei. Das sind gute Verbindungen in die Wirtschaftsräume im Norden und Süden. Der autobahnnahe Teil um die starke Ortsgemeinde Horhausen ist ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor für die neue Verbandsgemeinde und wird ihr gut tun.
Daneben – ich denke, auch das ist sehr wichtig – soll der große Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen im Namen erwähnt werden; denn im Logo wird der Zusatz „im Raiffeisenland“ aufgeführt. Dies dokumentiert gerade im Jahr der Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag Raiffeisens, dass sich der solidarische Genossenschaftsgedanke, der auf Hilfe zur Selbsthilfe einerseits, aber auch auf dem Gemeinsam-etwas-erreichen-wollen andererseits beruht, in der heutigen Fusion widerspiegelt, und das ist gut so.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht immer um viel Geld, wenn der Begriff GAP, die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, fällt, vor allem, wenn wie jetzt, über die
Verteilung der Mittel im Haushalt der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 diskutiert wird – ausgerechnet vor dem Hintergrund des Brexit und der damit fehlenden britischen Milliarden. Um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen, die Landwirtschaft hat einen Budgetanteil am gesamten EU-Haushalt von 38 %. Das sind jährlich 57 Milliarden Euro. Für den Zeitraum des Finanzrahmens kumuliert sind es 410 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen die enorme Bedeutung der Landwirtschaft und die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik.
Hierbei sind die unterschiedlichsten Aspekte zu beachten und zu koordinieren. Aus rheinland-pfälzischer Sicht stellen wir bereits mit Blick auf die anderen deutschen Bundesländer Interessenunterschiede fest. Manchmal steht uns die kleinteilige Landwirtschaft mancher französischen Mittelgebirgsregion näher als die Agrarfabriken Nord- und Mitteldeutschlands. Logisch, dass ein Interessenausgleich unendlich schwierig werden wird.
Nicht ohne Grund haben sich die deutschen Agrarminister am 18. Januar auf einer Sonderkonferenz getroffen, um eine gemeinsame Position des Bundesrats zu formulieren.
Wollt ihr mir beide Beifall geben?
Super, alles klar. Wir haben jetzt die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz, und ich möchte die wesentlichen Punkte einmal darstellen und vergleichen, wie die SPD in Rheinland-Pfalz zu diesen Dingen steht.
1. Weiterführung einer starken GAP: Ich glaube, hier sind wir uns alle einig, es geht um positive ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen, die entfaltet werden können. In diesen Dreiklang stimmt die SPD gern mit ein.
2. Unverzichtbarkeit der bewährten Zwei-SäulenArchitektur: Das ist auch schon von anderen gesagt worden. Es geht zum einen um die Direktzahlungen an die landwirtschaftliche Betriebe, zum anderen um die Förderung spezieller Programme.
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zur Notwendigkeit der Direktzahlungen und weiß, dass viele bäuerlich wirtschaftende Betriebe und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft eine solide, verlässliche und nachhaltige Basisabsicherung brauchen, die auch gegen Risiken hilft.
Allerdings – da sind wir vielleicht beim nächsten Punkt ein bisschen anderer Meinung als andere – sollte öffentliches Geld für die Erreichung öffentlicher Ziele eingesetzt werden und nicht der indirekten Subventionierung von
Grundstücks- und Bodenspekulanten dienen. Ich weiß, dass das in Rheinland-Pfalz weniger ein Problem ist, aber wenn ich mir die großen Flächen in anderen Regionen und Bundesländern anschaue, ist da schon eine gewisse Gefahr.
Dem können wir durch die stärkere Anbindung an Produktionsprozesse statt nur an die Fläche entgegenwirken. Wir könnten uns eine Kopplung an die Weidehaltung von Tieren, an Grünlandbewirtschaftung oder an die Imkerei vorstellen.
3. Mehr Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten sowie Bürokratieabbau und Zurückdrängung des Gießkannenprinzips. Diese Forderung wird von der SPD gern unterstützt und dort, wo sie Verantwortung trägt, auch umgesetzt werden.
4. Verstärkte Ausrichtung der GAP auf den Erhalt der Kulturlandschaften, den Schutz der Natur, das Klima, die Umwelt und die Biodiversität sowie Anforderungen an das Tierwohl: Auch hier gehen wir gern mit. Wir halten diese Punkte später durchaus für Argumente im Wettbewerb um den Kunden, den Verbraucher. Das kann durchaus für unsere Betriebe dann ein Standort- und Wettbewerbsvorteil sein, wenn wir uns um diese Punkte stark kümmern.
Da ich seit 2009 für den Deutschen Städte- und Gemeindebund im Ausschuss der Regionen in Brüssel mitarbeiten darf, habe ich eine solche Verteilungsdiskussion schon einmal hautnah miterlebt. Am Ende stand ein Kompromiss. Das wird auch für die zukünftige Förderperiode so sein. Und wie immer in der EU, wird es einen Transfer und Ausgleichsgedanken geben, der berücksichtigt wird. Da die Finanzmittel unter den heutigen Bedingungen nicht für alles reichen werden, muss frisches Geld ins System kommen. Günther Oettinger hat seine Erwartungen schon deutlich formuliert.
Wir haben die Chance, wenn Deutschland jetzt mehr geben wird, der Bund mehr geben wird – das ist meine feste Erwartung –, den Bürokratie- und Verschlankungsprozess mit in die Verhandlungen hineinzunehmen und haben unter Umständen zum Schluss dann einen doppelten Erfolg erreicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich hatte den Punkt, den ich jetzt anspreche, nicht in meinem Konzept, aber, Herr Dr. Böhme, als Sie vorhin die Marktliberalisierung pur gebracht haben, habe ich mich an die anderen heutigen und gestrigen Tagesordnungspunkte erinnert, als Ihre Fraktion immer den Fürsprecher für den kleinen Mann versucht hat darzustellen. Mit diesem gegen die Subventionen in der Landwirtschaft argumentierenden Ansatz hauen Sie den kleinen Betrieben die Beine weg. Das halte ich für definitiv nicht sozial.
Die anderen Argumente hat der Kollege Weber vorhin ja schon gebracht.
Aber ich möchte in dieser Runde auch noch die zweite Säule ansprechen, in der die weichen Faktoren abgebildet sind. Der Gedanke, dass Förderprogramme auch für
Ortsgemeinden wichtig sein können, wir dadurch den ländlichen Raum stärken können, wir im Bereich von gepflegter Kulturlandschaft auch etwas für einen guten Tourismus haben und dadurch einen guten Umweltschutz erreichen, sind Dinge, die auch für die Lebensqualität des ländlichen Raums ganz entscheidend sind. Aus diesem Grund müssen wir natürlich ebenfalls in der zweiten Säule einiges tun. Ich habe vorhin gesagt, wenn wir die noch effizienter und bürokratieentlasteter gestalten, kann uns das nur recht sein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen haben wir in diesem Landtag eine beeindruckende Orientierungsdebatte geführt. Wir waren uns einig, dass Gewalt, Hate Speech oder gar strafbare Handlungen weder in der politischen Auseinandersetzung vorkommen dürfen noch unseren Alltag erobern sollen.
Wir haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass im scheinbar unpersönlichen Internet die Verrohung der Sprache und die Bereitschaft, andere zu beleidigen oder bloßzustellen, gegenüber dem normalen Leben einen immer breiteren Raum einnimmt. Wir waren uns einig, dass der Staat nicht tatenlos zusehen darf, wenn im Internet strafbare Handlungen geschehen. Auf Hasskommentare, Beleidigungen oder Bedrohungen sollte reagiert werden. Es müsste mindestens ihre unverzügliche Lösung erfolgen, darüber hinaus auch die Ahndung durch staatliche Organe der Strafverfolgung aufgrund der heute schon bestehenden einschlägigen Gesetze.
Der Bundesjustizminister ist dem Ruf, der an vielen Stellen in dieser Republik unüberhörbar laut geworden war, gefolgt und hat den Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf und die im Augenblick stattfindende heftige und kritische Diskussion zeigen, dass wir es mit einer Rechtsmaterie zu tun haben, bei der wir alle noch ganz am Anfang unserer Erkenntnisse stehen.
Es gibt nur wenige Dinge, die nicht umstritten sind. Eines davon ist sicherlich, dass es nicht möglich sein soll, dass international tätige Großunternehmen wie Facebook sogenannte virtuelle Marktplätze oder Plattformen eröffnen und sich anschließend unter Hinweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen jeglicher Verantwortung für die auf dem Markt gehandelten Inhalte entziehen.
Die Löschung strafbarer Inhalte ist eine der Mindestforderungen. Aber wie soll sie in der Praxis umgesetzt werden? Reicht eine freiwillige Selbstkontrolle durch die sozialen Medien? Soll sich der Staat zurückhalten und es den Marktteilnehmern überlassen? Wo verläuft die Grenze zur erlaubten Meinungsfreiheit?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass die sozialdemokratische Position verlangt, dass als Ultima Ratio der Staat eingreifen muss und Regelungen trifft. Bei der vorgeschalteten Kontrolle auf Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte können gute Beispiele der Freiwilligen Selbstkontrolle durchaus herangezogen werden.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist noch in der parlamentarischen Diskussion. Wie wir von der Landesregierung aus dem Bundesrat und Bundestag wissen, sind viele Änderungsanträge noch zu beraten und zu entscheiden. Deshalb können wir heute im Landtag von Rheinland-Pfalz keine abschließende Bewertung abgeben.
Aufgrund der vielfältigen Diskussionsbeiträge ist die Sozialdemokratische Fraktion davon überzeugt, dass praktikable und rechtssichere Lösungen für die Erreichung des gemeinsamen Ziels möglich sind. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte müssen dauerhaft aus dem Netz entfernt werden. Dafür müssen auch die großen sozialen Netzwerke einen gewichtigen Eigenbeitrag leisten. Zum Abschluss: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist für die SPD nicht verhandelbar.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass das Gesetz und seine Diskussion zwei sehr positive Ergebnisse hat. Zum einen haben wir eben gehört, dass die Praxis schon beginnt, sich zu verändern. Das heißt, es ist bei Facebook und anderen angekommen, dass wir aufmerksam geworden sind und nicht wehrlos bleiben wollen. Und zum Zweiten ist auch in der Öffentlichkeit und bei den Nutzern, denke ich einmal, das eine oder andere an Problembewusstsein entstanden. Von daher ist dieses Gesetz als Denkanstoß auf alle Fälle gut.
Eine Diskussion kann ein Gesetz nur besser machen. Wir beklagen oft, dass wichtige Gesetze zu später Stunde und unter Ausschluss der Öffentlichkeit schnell einmal durchgewunken werden. Hier haben wir das genaue Gegenteil, eine unglaublich breite Beteiligung aller relevanten Gruppen, eine große kontroverse Diskussion über einzelne Punkte. Ich habe vorhin schon gesagt, wir sind erst am Anfang, uns in diese Rechtsmaterie einzuarbeiten. Da kann das noch gar nicht alles auf Knopfdruck gehen.
Ich finde also auch diese Diskussion gut und dass sie sehr öffentlich geführt wird.
Zum Schluss, ich habe so viel Vertrauen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages, dass ich das Ergebnis gern abwarten kann.
Danke.