Wäre die CDU nicht vor das Verfassungsgericht gegangen, wäre mit der verfassungswidrigen Finanzpolitik heute noch nicht Schluss.
Was mussten wir uns anhören, als wir nach Koblenz gegangen sind? Die Finanzministerin fand das Vorgehen der CDU merkwürdig. Ich bevorzuge die politische Debatte, sagte sie laut „Rhein-Zeitung“ vom 27. November 2014. Wahrscheinlich bevorzugte sie die politische Debatte, in der wir dann wieder mit Halb- und Unwahrheiten abgespeist worden wären wie all die Jahre zuvor.
Ein Staatssekretär, der dann später im Finanzministerium nicht mehr weitermachen durfte, bezeichnete die Kritik der CDU am Pensionsfonds als absurd und unsinnig und war sich nicht einmal zu schade, die Seele seiner Großmutter zu bemühen, um die Opposition zu beschimpfen.
Dabei hätte die Finanzministerin zu Beginn ihrer Amtszeit die einmalige Chance gehabt, reinen Tisch zu machen und mit den Altlasten ihrer Vorgänger Schluss zu machen. Leider aber hat sich die Finanzministerin dann kurz vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs mit einem eigenen Pensionsfondsgesetz noch schnell neben Deubel ihren eigenen Platz in der Geschichte der Pensionsfondstricksereien gesichert, meine Damen und Herren.
Nun schätze ich die Finanzministerin so ein, dass sie selbst, sie persönlich, durchaus den Mut gehabt hätte, mit dem Pensionsfonds früher Schluss zu machen. Offensichtlich hat ihr aber die politische Rückendeckung durch die Ministerpräsident gefehlt, der das Ganze offensichtlich nur lästig gewesen ist.
Dadurch ist Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in den Dienstherrn und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Glaubwürdigkeit der Regierung nachhaltig beschädigt worden.
Spätestens seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Februar dieses Jahres ist die Finanzministerin nun die Getriebene. Umso mehr Vorsicht ist geboten.
Wir haben schließlich gelernt, dass bei dieser Landesregierung der Abstand zwischen Ankündigung und Umsetzung, zwischen Reden und Handeln allzu oft riesig ist.
Und wir werden nicht zulassen, dass jetzt unter der Überschrift „Abwicklung des Pensionsfonds“ das Tarnen, Täuschen und Tricksen einfach weitergeht.
Deshalb muss genau untersucht werden, wie der Pensionsfonds sauber und vollständig aus der Verstrickung in die dubiosen Finanztransaktionen der Landesregierung herausgelöst werden soll. Dazu reicht es nicht, einige Leerbuchungen mit wertlosen Schuldscheinen vorzunehmen, meine Damen und Herren.
Dazu reicht es auch nicht, in Koblenz einfach den Briefkasten der PLP abzuschrauben und ansonsten alles beim Alten zu lassen. Wir wollen wissen: Wie kann zum Beispiel verhindert werden, dass mit der Kanther-Rücklage die neue Schuldenbremse genauso umgangen werden kann wie seinerzeit die alte mit dem Pensionsfonds?
Wir wollen zum Beispiel wissen: Hat es im Zusammenhang mit den intransparenten Finanztransaktionen der Landesregierung Rechtsbrüche gegeben?
Wie ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Finanzierung der Zerobonds bei der PLP zu bewerten? – Und viele andere Fragen.
Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vorredner Dr. Weiland! Vielen Dank für die Möglichkeit, uns heute erneut über das Thema „Pensionsfonds“ auszutauschen. Das ist nicht das erste Mal, wahrscheinlich auch nicht das letzte Mal. Wir hatten vor einigen Wochen auch eine Sondersitzung zum Thema.
Anlass dieser Sondersitzung, Anlass des Gegenstands der Debatte, ist natürlich das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar, in dem tatsächlich auf Antrag der CDU über das Normenkontrollverfahren entschieden wurde mit dem Ergebnis, dass der Pensionsfonds in seiner bisherigen Zusammensetzung teilweise mit der Landesverfassung nicht konform ist: Ein klarer Sieg vor den Schranken des Gerichts aufseiten der CDU.
Ich habe das bereits anerkannt, ich will das heute noch einmal anerkennen. Lieber Herr Dr. Weiland, dieser Punkt ging damals an Sie. Das Problem ist, das Spiel ist schon lange abgepfiffen, Sie sind immer noch im Autokorso unterwegs und feiern sich,
während wir schon ein ganzes Stück weiter sind und ganz konkret mit dem Urteil des VGH umgehen. Ich bin sehr froh, dass unsere Finanzministerin damals unter dem Eindruck des Urteils zweierlei gesagt hat. Erstens: Wir werden nicht unmittelbar noch in Koblenz sagen, es wird so oder so gehen, sondern dieses Urteil hat Hinweise gegeben und hat Optionen offen gelassen. Diese Optionen sind zu prüfen.
Und, so weiter: Unsere Finanzministerin wird der Öffentlichkeit, aber vor allem dem Parlament, noch vor der Sommerpause zur Kenntnis geben, wie die Regierung sich vornimmt, mit dem Thema in Zukunft umzugehen. Genau das ist passiert. Genau darüber haben wir heute schon eine erste Gelegenheit zu sprechen. Die Hinweise des Gerichts gingen damals in die Richtung, dass eine Auflösung des Pensionsfonds auf der einen Seite und eine Teilabwicklung des Pensionsfonds auf der anderen Seite steht.
Die Regierung hat sich offensichtlich dazu entschieden, die komplette Auflösung all der Bestandteile des Pensionsfonds in die weitere Erwägung und auch in die Gesetzgebung durch die Regierung einzubeziehen. Die Argumente, wie wir sie aufnehmen konnten, sind vor allem bei den noch möglichen Abgrenzungsschwierigkeiten zu suchen, die geblieben wären, wenn man sich nur zu einer Teilabwicklung des Pensionsfonds entschieden hätte. Insbesondere die Fragen der Transparenz und der Übersichtlichkeit halte ich für ganz ausschlaggebende Argumente, wenn man sich dieses doch sehr komplexe Finanzkonstrukt anschaut. Darum bin ich sehr froh, dass die Komplettabwicklung jetzt Bestandteil der weiteren Planungen der Regierung ist.
Wie geht es weiter mit den Beamtenpensionen? Wie ist es mit der Kanther-Rücklage? Auch diese Fragen haben Sie aufgeworfen. Mit den Beamtenpensionen ist es so, wie es bisher schon war: Sie sind auf Grundlage des einschlägigen Besoldungsrechts zu errechnen und auszuzahlen, und sie werden selbstverständlich aus dem laufenden Landeshaushalt bedient. Das war vorher so, das bleibt so, und das wird wahrscheinlich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in ganz Deutschland auch in Zukunft so sein.
Die Kanther-Rücklage ist – im VGH-Urteil nachzulesen, an der Stelle sehr spannend – total unbenommen von den Aussagen über die Frage der Verfassungswidrigkeit. Die Kanther-Rücklage hat Zuführungen erfahren. Diese sind bis Ende des Jahres 2019 befristet. Wie ich finde, hat sie einen doch erklecklichen Bestand von inzwischen 467 Millionen Euro aufgebaut, und Teil der Planung der Landesregierung an dieser Stelle ist es, eine Anlagerichtlinie zu entwickeln, wie dieses Geld bei Dritten so angelegt werden kann, dass es dazu dienen kann, die Rücklagen und die Beamtenpensionen zu unterstützen.
Die Frage, wie das mit der Interaktion zwischen Pensionsfonds und Landeshaushalt ist, ist auch eine ganz wichtige. Durch die Auflösung des Pensionsfonds sinkt die Verschuldung des Landes. Mit der Auflösung fallen die Schuldscheine des Landes Rheinland-Pfalz an das Land zurück, und faktisch und auch ausweislich des Landeshaushalts wird die Verschuldung sinken. Der Schuldenstand im Bereich der öffentlichen und der nicht öffentlichen Bestandteile des Landeshaushalts wird sich nach unten entwickeln.
Die Beamten wissen und können wissen, dass ihre Pensionen heute und in Zukunft sicher sind, und mit Blick auf die Entwicklung des Landeshaushalts – Frau Finanzministerin Doris Ahnen hat heute Morgen bei der Beantwortung der ersten Mündlichen Anfrage zum Zusammenspiel zwischen Länder- und Bundesfinanzen schon darauf hingewiesen –
ist die beste Vorsorge für die Beamtenpension ein Haushalt, der ausgeglichen ist oder auf dem besten Wege dazu ist, ausgeglichen zu sein. Genau darum können wir sagen: Nicht nur durch das VGH-Urteil, sondern auch durch die Fortschritte in der Finanzpolitik des Landes RheinlandPfalz gibt es gute Nachrichten für die Beamtenpensionen. Sie sind sicher heute und morgen, und sie können durch einen soliden Landeshaushalt jederzeit gedeckt werden.