Jörg Denninghoff

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Last Statements

.......... 7321 Abg. Bernhard Henter, CDU:.......... 7321 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 7322 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7322 Herbert Mertin, Minister der Justiz:...... 7323 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7323
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12927 – an den Rechtsausschuss... 7323
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, fraktionslos, Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung; Philipp Fernis, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
108. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16. September 2020
Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der rheinland-pfälzischen Vollzugsgesetzgebung. Hinter dem recht sperrigen Titel „Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes und der Schiedsamtsordnung“ verbirgt sich jedoch ein recht schlankes Regelungswerk zur Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten der Strafgefangenen sowie des finanziellen Ausgleichs.
So wird nach der Verabschiedung des Gesetzes die Kommunikation der Strafgefangenen über kontaktlose Verfahren, also per Videoschaltung oder per E-Mail, endlich gesetzlich verankert und schafft somit Rechtssicherheit, vor allem für diejenigen, deren Abhängigkeit vom Rechtsstaat am größten ist.
Dass die Krise um COVID-19 nicht nur die Außenwelt traf, sondern auch intensiv die Rechte und Möglichkeiten der Gefangenen beschnitt, steht außer Frage. Das Besuchsverbot für Angehörige innerhalb der rheinland-pfälzischen Vollzugsanstalten war und ist immer noch eine immense Belastung für alle Betroffenen. Während das gesellschaftliche Leben außerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalten wieder an Aufschwung gewinnt und persönliche Zusammenkünfte wieder möglich sind, bleibt den Inhaftierten und ihren Angehörigen lediglich die Möglichkeit des zähen Briefverkehrs.
Jene, die am gesellschaftlichen Leben ohnehin keine Teilhabe, keine zahlreichen und abwechslungsreichen Sozialkontakte oder keinen freien Zugang zu jeglichen Kommunikationsmitteln haben, betrifft ein Kontaktverbot umso schwerer. Umso bedeutsamer ist dieses Gesetz, das den Insassen trotz des strikten Besuchsverbots eine Möglichkeit der Kommunikation per Videobesuch oder E-Mail-Verkehr, wie sie im digitalen Zeitalter üblich sind, bietet.
Die Möglichkeit des Video- statt eines Präsenzbesuchs ist auch bezüglich Sicherheitskriterien als sehr vorteilhaft zu bewerten. Zudem minimiert sich der Kontrollaufwand des Schriftverkehrs gegenüber einem Brief. Etwaige Beigaben verbotener Substanzen fallen beim E-Mail-Verkehr schlicht weg.
Bezüglich des Kostenaufwands erweist sich dieser Gesetzentwurf als schlank. E-Mail-Zugang und Videotelefonie sind nahezu überall bereits probeweise vorhanden. Andernfalls kann dies aus den bereits vorhandenen IT- und Telefonmitteln abgedeckt werden. Wichtig zu benennen ist, die Gesetzesänderung ist für eine Krisensituation, wie es die COVID-19-Pandemie ist, gedacht. Demnach entstehen keine unmittelbaren Kosten bei Inkrafttreten des Gesetzes.
Insgesamt kann von einem fortschrittlichen Gesetzentwurf gesprochen werden, der die Lebensverhältnisse und Möglichkeiten der Inhaftierten denen der Bevölkerung an
gleicht. Den Belangen der Gefangenen wird in einem Sozialstaat auch in einer Krisensituation Rechnung getragen, und ihre Sozialbedürfnisse werden nicht vergessen. Ein Haftvollzug bedeutet zwar Einschränkungen bei sozialer Teilhabe, nicht jedoch vollkommene Isolation. Nur so kann eine erfolgreiche Rückführung in das gesellschaftliche Leben gelingen.
Allen diesen Aspekten tragen wir mit diesem Gesetzentwurf Rechnung.
Vielen Dank.
.......... 7177 Abg. Elfriede Meurer, CDU:........... 7179 Abg. Dr. Katrin Rehak-Nitsche, SPD:..... 7180 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7181 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7182 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7183
Tagesordnungspunkte mit Besprechung erledigt......................... 7184
Flughafen Hahn: Optionen erhalten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12753 –........... 7184
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich heute hier dem Landtag den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses vorlegen darf, stellt das für mich eine Premiere dar. Als Nachfolger des Kollegen Fredi Winter komme ich dieser Aufgabe sehr gerne nach.
Der Petitionsausschuss befasst sich mit den Anliegen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an ihr Parlament bzw. an die von uns gewählte Bürgerbeauftragte gewandt haben. Das in Art. 11 der Landesverfassung verankerte Recht, sich mit Eingaben an das Parlament zu wenden,
stellt für die Bürgerinnen und Bürger einen unmittelbaren Zugang zu ihrer Volksvertretung sicher und bedeutet gleichzeitig eine unmittelbare politische Teilhabe.
Dieses Verfassungsrecht kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger ohne hohe Hürden ausgeübt werden. Man kann sich schriftlich per Brief und E-Mail, telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache an die Bürgerbeauftragte oder den Petitionsausschuss wenden. Jede Eingabe ist gleich wichtig, nicht abhängig von Unterstützungsunterschriften oder Quoren. Die Landesverfassung gewährleistet, dass jedes Anliegen geprüft, darüber beraten und beschlossen wird.
Ich mache dies deshalb hier noch einmal deutlich, weil Kampagneplattformen wie zum Beispiel openPetition oder Change.org im Internet den Menschen suggerieren, dass sie ihr Anliegen dort mit der gleichen Chance einstellen können. Dies ist nicht der Fall. All diesen Kampagneplattformen ist gemein, dass sie die Weiterleitung eines Bürgeranliegens von einer willkürlich festgelegten Anzahl von Unterstützungsunterschriften abhängig machen. Sie machen damit die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Überwindung einer bestimmten Hürde abhängig, obwohl der Ausübung dieses Rechts nach der Verfassung keine Hürden auferlegt wurden.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund dankbar, dass sie im September letzten Jahres eine hochrangig besetzte Veranstaltung mit dem Thema „Petitionsrecht – ein Grundrecht in Zeiten der Digitalisierung“ durchgeführt hat, auf der die Unterschiede zwischen dem Petitionsrecht als unmittelbarem Zugangsrecht zum Parlament und den Möglichkeiten der Kampagneplattformen im Internet von namhaften Fachleuten herausgearbeitet und deutlich gemacht wurden. Das Ergebnis ist klar. Petitionen sind Kerngeschäft des Parlaments.
Wir als einzelne Abgeordnete und das Parlament in Gänze dürfen uns nicht von den Kampagneplattformen vereinnahmen lassen, indem wir eine offizielle Zusammenarbeit mit diesen Plattformen institutionalisieren. Das Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger und befasst sich mit deren Anliegen, Sorgen und Nöten und nicht unpersönliche Internetplattformen, die eine Weiterleitung an die Parlamente von intransparenten Kriterien abhängig machen.
Wie umfangreich und mit welchen Anliegen die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2019 von ihrem Eingaberecht Gebrauch gemacht haben, zeigt uns der Jahresbericht der Bürgerbeauftragten und belegen uns die Zahlen zu den Legislativeingaben. Im Jahr 2019 sind insgesamt 2.292 Eingaben bei der Bürgerbeauftragten eingegangen.
Schwerpunktthemen waren hierbei schon traditionell die
Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs mit 720 Eingaben, gefolgt von den Eingaben aus dem Bereich der Ordnungsverwaltung und Verkehrsangelegenheiten mit 220 Eingaben. Auf Rang drei lagen Eingaben aus dem Bereich Gesundheit und Soziales. Die Gesamtzahl der Eingaben ist damit im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.
Der Petitionsausschuss hat sich im vergangenen Jahr in insgesamt sieben Sitzungen mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger befasst. Dabei wurden insgesamt 2.284 Eingaben abschließend beraten und erledigt. Es wurden 258 Eingaben einvernehmlich erledigt und in 1.001 Fällen wurde eine Auskunft erteilt. 63 Eingaben wurden mit einem teilweise einvernehmlichen Ergebnis abgeschlossen. 109 Eingaben wurden in sonstiger Weise erledigt und 120 Eingaben von den Petenten zurückgezogen. Lediglich in 345 Fällen mussten die Eingaben nicht einvernehmlich abgeschlossen werden, weil die Rechtslage keine andere Lösung erlaubt hat.
Nimmt man die einvernehmlich erledigten Eingaben, die teilweise einvernehmlich erledigten Eingaben und die erteilten Auskünfte zusammen, dann konnte bei 1.322 der zulässigen Eingaben ein Ergebnis erzielt werden, mit dem den vorgetragenen Anliegen teilweise oder vollumfänglich entsprochen werden konnte. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 70 %.
Die Themen, die an die Bürgerbeauftragte und damit auch an den Petitionsausschuss herangetragen wurden, waren dabei so vielfältig wie das Leben selbst. Diese reichten von einer zu Recht erfolgten Beschwerde über Mitarbeiter eines Ordnungsamtes, die beanstandete Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens, den Lärmbelästigungen durch den Anliegerverkehr für einen Supermarkt, über Probleme mit dem ÖPNV, Beschwerden über den Zustand einer Straße, die begehrte Übernahme von Kosten für eine Wohnung im Bereich der Sozialleistungen für eine alleinstehende Mutter mit sechs Kindern bis zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen.
Hierfür möchte ich an dieser Stelle der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund ganz herzlich danken.
In diesen Dank schließe ich ihren Stellvertreter Hermann Linn und ihr gesamtes Team ein. Sie alle haben hier hervorragende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger geleistet.
Liebe Frau Schleicher-Rothmund, ich möchte Ihnen auch im Namen des gesamten Petitionsausschusses für die hervorragende und kollegiale Zusammenarbeit danken. Sie stehen uns mit Tat und Rat zur Seite. Sie sind persönlicher Ansprechpartner. Sie verschaffen dem Petitionsrecht mit Ihrem Einsatz Geltung.
Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss fünf öffentli
che Petitionen beraten und hierüber einen Beschluss gefasst. Diese wurden von insgesamt 3.521 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet. Dies macht einmal mehr deutlich, dass es der Kampagneplattformen nicht bedarf, um sich mit Anliegen an das Parlament zu wenden. Der Landtag Rheinland-Pfalz verfügt über niedrigschwellige Möglichkeiten, die die Bürgerinnen und Bürger nutzen können, damit sie ihre Anliegen in die parlamentarischen Beratungen einbringen können.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Bürgerbeauftragte jährlich über 30 Sprechtage im ganzen Land und an ihrem Dienstort in Mainz durchführt. Indem sie als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, verleiht sie dem Petitionsrecht ein Gesicht.
Der Petitionsausschuss ist ein Arbeitsausschuss. Das wurde bereits anhand der Anzahl der beratenen Einzelpetitionen deutlich. Hinzu kommen noch 46 Legislativeingaben, die vom Ausschuss beraten und beschlossen wurden. Diese beinhalten drei Sammellegislativeingaben, die von 2.988 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet wurden.
Legislativeingaben sind Eingaben, mit denen Bürgerinnen und Bürger die Änderung, Aufhebung oder den Erlass von Gesetzen oder Rechtsverordnungen erreichen möchten. Nach der Geschäftsordnung des Landtags werden diese nicht von der Bürgerbeauftragten, sondern vom Landtag selbst bearbeitet. Hierfür und für die rechtliche Beratung und Betreuung des Petitionsausschusses sage ich dem zuständigen Referenten Dr. Matthias Mayer sowie seiner Mitarbeiterin, Frau Nugdalla, meinen herzlichen Dank. Bei ihnen wissen wir unsere anspruchsvolle Aufgabe in guten Händen.
Nicht unerwähnt möchte ich die Arbeit der Strafvollzugskommission lassen, bei der es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses handelt. Dieser hatte im vergangenen Jahr an fünf Sitzungsterminen getagt. Davon fanden zwei Sitzungen als auswärtige Sitzungen in der Jugendarrestanstalt in Worms sowie der Justizvollzugsanstalt Wittlich statt. Hierbei handelt es sich um eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Kommission befasst sich mit der Situation im rheinland-pfälzischen Strafvollzug.
Wie wichtig diese Aufgabe ist, zeigen auch die insgesamt 720 Eingaben, die die Bürgerbeauftragte im vergangenen Jahr bearbeitet hat. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass es gelungen ist, in der JVA Zweibrücken eine MutterKind-Einrichtung sowie eine Sozialtherapie zu schaffen. Ich möchte hier Herrn Justizminister Mertin, seinem Staatssekretär Herrn Fernis und dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Dr. Hund, für die gute Zusammenarbeit danken.
Ich komme zum Schluss und möchte meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und der Strafvollzugskommission für die gute und kollegiale Zusammenarbeit danken. Sie haben mir den Einstieg in die Arbeit als Vorsitzender dieses Ausschusses leicht gemacht. Wir haben stets sachorientiert zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes diskutiert und entschieden. Lassen Sie
uns dies genauso fortsetzen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich versuche es einmal mit einer offenen Frage, die die Antwort nicht schon enthält. Ist Ihnen bekannt, ob es ähnliche Newsrooms und Medienkonzepte vielleicht in anderen Bundesländern oder in anderen Organisationen außerhalb von Medienunternehmen gibt? Ist es etwas ganz neues Spektakuläres, was wir hier tun, oder etwas eigentlich Selbstverständliches? Entschuldigung, jetzt habe ich doch schon eine Antwort hereingesteckt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund! Ich hatte auch in den letzten beiden Jahren schon die Gelegenheit, im Plenum anlässlich des Jahresberichts d e s Bürgerbeauftragten zu sprechen, und das ist mir auch in diesem Jahr wieder eine große Freude. Es ist mir sogar eine besondere Freude, dass nun, nach über vier Jahrzehnten, zum ersten Mal eine Frau die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz ist.
Ganz besonders freue ich mich, dass unsere geschätzte Kollegin Barbara Schleicher-Rothmund dieses Amt bekleidet, die als erfahrene Parlamentarierin und langjähriges Mitglied im Petitionsausschuss für diese Aufgabe gut gerüstet ist und sie mit ihrem Team unter tatkräftiger Unterstützung ihres Stellvertreters Hermann Linn erfolgreich ausführt.
Der nun erschienene erste Jahresbericht d e r Bürgerbeauftragten liegt vor, und ich möchte heute auf einen besonderen Fall eingehen. Es handelt sich um eine schwierige Thematik: Kindeswohl und Strafvollzug.
Unbestritten ist, dass Kinder immer auch unter der Haftstrafe eines Elternteils leiden, sei es, dass Papa oder Mama aus ihrem Familienalltag verschwinden, sie bei nahen Verwandten aufwachsen oder in einer Pflegefamilie untergebracht werden, oder, wenn sie noch Kleinkinder sind, sie mit ihren verurteilten Müttern im Mutter-Kind-Vollzug leben.
Im vorliegenden Fall war eine Frau mit ihrem Kleinkind im offenen Mutter-Kind-Vollzug in der JVA Frankfurt. Dort arbeitete sie tagsüber, das Kind konnte den Kindergarten besuchen. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes beantragte die Mutter den sogenannten Hausfrauenvollzug. Bei diesem leben die Kinder nicht mit der Mutter in der Haftanstalt, sondern die Mutter kann die Kinder tagsüber zu Hause betreuen, und abends kehrt sie in die JVA zurück. Hierfür sollte die Frau in eine heimatnahe Einrichtung verlegt werden. Dieses Anliegen wurde seitens der Behörden durchaus wohlwollend gesehen, die Gefangene wurde als hierfür geeignet beurteilt.
Nun ereigneten sich jedoch mehrere Dinge vor dem Antritt des genehmigten offenen Vollzugs. Die Eheleute trennten sich, die Familie erhielt eine Räumungsklage für die Wohnung, und es kamen mehrere gesundheitliche Problemstellungen hinzu. Dies führte dazu, dass die Mutter einer vereinbarten Ratenzahlung zu spät nachkam. Dadurch wurde eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe widerrufen, und der Haftantritt drohte.
Da somit die Verlegung in den offenen Vollzug gefährdet war, wendete sich die Frau an das Büro der Bürgerbeauftragten. Die Mutter hatte sich inzwischen um eine neue Wohnung und eine Teilzeitarbeit gekümmert; außerdem trug eine Familienhilfe zur Besserung der Situation bei. Durch den Einsatz der Bürgerbeauftragten konnte tatsächlich erreicht werden, dass die Mutter eine Woche nach Strafantritt in die heimatnahe JVA verlegt wurde und ihre beiden Kinder im sogenannten Hausfrauenvollzug betreuen konnte.
Warum trage ich Ihnen diesen Fall heute vor? – Weil er für mich zeigt, wie Resozialisierung funktionieren kann und das Kindeswohl seinen hohen Stellenwert auch im Strafvollzug behält.
Schließlich noch eine Anmerkung zu Frau Kollegin Meurer: Die Ausbildung und die Besetzung der Stellen dauert ihre Zeit. Wir sind auf einem guten Weg. Ihren Pessimismus teile ich nicht.
Dies war nur ein einzelner Fall, der an das Büro der Bürgerbeauftragten herangetragen wurde. Ich möchte mich nicht nur für den Einsatz bei diesem Fall, sondern für den Einsatz bei allen anderen der über 1.800 Anliegen bei Dir, liebe Barbara, und Deinem Team bedanken. Das erste Amtsjahr als Bürgerbeauftragte liegt hinter Dir; aber ich bin mir sicher, dass sich in diesem und auch in den nächsten Jahren viele Menschen vertrauensvoll an sie wenden werden.
Nicht nur bei der Bürgerbeauftragten und ihrem Team möchte ich mich bedanken, sondern auch bei allen anderen, die am Gelingen dieser Aufgaben beteiligt sind: bei der Landtagsverwaltung sowie den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss.
Meine Damen und Herren, auch in diesem Jahr steht wieder ein Wechsel an. Wie der Abgeordnete Fredi Winter schon in seinem Bericht angekündigt hat, war dies sein
letzter Bericht als Vorsitzender des Petitionsausschusses in diesem Hause. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und Dir danken. Lieber Fredi, vielen Dank für Deine kollegiale Führung des Petitionsausschusses.
Du hast für ein harmonisches Miteinander gesorgt. Immer stand für Dich der Mensch im Mittelpunkt. Jeden Fall und jedes Anliegen nahmst Du ernst, und doch konntest Du mit Deiner auflockernden Art Spannungen beseitigen und Lösungen finden. Auch wir als SPD-Fraktion blicken auf viele gute gemeinsame Jahre. Ich gönne Dir Deinen wohlverdienten Ruhestand, aber im Parlament und im Petitionsausschuss wirst Du uns fehlen.
Vielen Dank.
....... 4013 Abg. Bernhard Henter, CDU:....... 4014 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 4015 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 4016
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der rheinland-pfälzischen Vollzugsgesetzgebung. Hinter dem sperrigen Titel „Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesgesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit“ verbirgt sich ein eher schlankes Regelungswerk mit punktuellen Verbesserungen und anwenderorientierten Anpassungen unserer modernen rheinland-pfälzischen Vollzugsgesetze.
Der vorgelegte Entwurf greift Bedürfnisse der Vollzugspraxis auf und beseitigt erkannte Hürden, gibt zugleich aber den Fokus des Vollzugs auf sinnvolle Resozialisierung nicht auf. Einige der zentralen Punkte des Entwurfs
greifen Verbesserungsvorschläge auf, wie sie seitens der Bediensteten im Strafvollzug bzw. durch ihre Verbände und Gewerkschaften wiederholt vorgetragen wurden und die natürlich auch den Rechtsausschuss dieses Hauses ebenso wie die Strafvollzugskommission schon beschäftigt haben.
Ein Beispiel ist die Streichung der bisherigen Pflicht, ein aufwendiges Diagnoseverfahren samt Vollzugsplanung auch bei oftmals nur sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen durchzuführen. Der Wegfall dieses Aufwands dürfte sich positiv auf die Entlastung der zuständigen Kolleginnen und Kollegen auswirken.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir zudem das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung Gefangener umgehend in das Landesrecht um. Damit wird im Sinne aller Beteiligten verhindert, dass eine unsichere Übergangsphase zwischen Gerichtsentscheidung und Gesetzesnovelle entsteht. Sollte im rheinlandpfälzischen Strafvollzug eine Fixierung – zumeist aus Eigen- oder Fremdschutz – notwendig werden, liegt dem nun eine ausdifferenzierte Regelung zugrunde, in der Abläufe und Verantwortlichkeiten klar und verfassungskonform geregelt sind. Rechts- und damit Handlungssicherheit sind in solchen Situation ein richtiges Gut. Wir sind daher froh, dass uns das laufende Gesetzgebungsverfahren eine zeitnahe Anpassung ermöglicht hat.
Darüber hinaus begrüße ich es für meine Fraktion ausdrücklich, dass der Regierungsentwurf mit der Änderung des § 22 einen Weg im Sinne unserer Beamtinnen und Beamten aufzeigt und auch für die Zukunft des wichtigen Instruments des offenen Vollzugs mehr Rechtssicherheit schafft, wenn es um Prognoseentscheidungen im Zusammenhang mit der Verlegung eines Häftlings in den offenen Vollzug geht. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass maßgebliches Kriterium für eine Verlegung in den offenen Vollzug das Verhalten und die Entwicklung des Gefangenen im bisherigen Vollzug sind. Schon der Fürsorgegedanke gebietet es, dass wir uns als Gesetzgeber darum bemühen, dass diejenigen, die für uns solche schwierigen Entscheidungen zu treffen haben, möglichst nicht das sprichwörtliche Damoklesschwert der persönlichen Strafbarkeit fürchten müssen.
Neben den angesprochenen Änderungen enthält der Entwurf, wie ich meine, weitere sinnvolle Vorschläge. So halten wir die Ermöglichung eines pfändungssicheren Eingliederungsgeldes für eine gute Maßnahme, die einem geordneten und würdigen Übergang aus dem Vollzug in die Freiheit dienen kann. Dies kann dabei helfen, die sensible Zeit der Rückkehr in die Freiheit auch finanziell mit eigenem Geld abzufedern.
Auch dass der Entwurf vorsieht, dass in Rheinland-Pfalz religiöse Betreuer in den Gefängnissen künftig einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden können, begrüße ich für die SPD-Fraktion ausdrücklich. Wie Minister Mertin in diesem Hause bereits ausgeführt hat, haben wir es bei der religiösen Betreuung Gefangener mit einem rechtlich sehr schwierigen Thema zu tun. Ich denke jedoch, heute sagen zu können, dass den Expertinnen und Experten
des Ministeriums hier eine vernünftige Regelung gelungen ist. Sie wahrt die Rechte der Betroffenen und schlägt eine rechtsstaatliche und vor allen Dingen gleichbehandelnde Lösung vor, die es ermöglichen wird, dass künftig die Sicherheitsempfindlichkeit des Zugangs zu den Gefangenen auch im Rahmen religiöser Betreuung besser berücksichtigt wird.
Zum Abschluss meines Debattenbeitrags richte ich das Wort an die Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten des rheinland-pfälzischen Strafvollzugs. Ihnen ist für ihre tägliche Pflichterfüllung zu danken. Sie leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit unserer Mitbürger und das Funktionieren unserer Gesellschaft, egal ob es um die Sicherung oder den Resozialisierungsaspekt des Vollzugs geht. Diese Aufgabe gilt es wertzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung angekündigt hat, die geplanten Stellenstreichungen im kommenden Doppelhaushalt nicht vorzunehmen und zusätzliche Stellen für den Justizvollzug auszubringen. Dies ist ein Schritt, den die SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgerbeauftragter, liebe Gäste! Ich hatte auch letztes Jahr schon die Gelegenheit, im Plenum anlässlich des Jahresberichts des Bürgerbeauftragten zu sprechen. Es ist mir auch dieses Jahr wieder eine große Freude; denn, wie Kollege Winter bereits dargelegt hat, erfüllt der Bürgerbeauftragte zum einen nicht nur eine wichtige Aufgabe, sondern er erfüllt sie auch überaus erfolgreich. Es ist mir aber auch ganz persönlich eine Freude; denn auch im Jahr 2017 habe ich die Zusammenarbeit mit Dieter Burgard und seinem Team als überaus positiv und erfolgreich erlebt.
Der erschienene Jahresbericht des Bürgerbeauftragten und die Aussprache im Plenum sind für mich immer wieder ein kleines Highlight; denn das gibt mir nun die Gelegenheit, einige Perlen des Jahres 2017 mit Ihnen zu teilen. Bemerkenswert fand ich einen Fall aus der Landeshauptstadt. Ein Mainzer Bürger wandte sich gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf einer Landesstraße zwischen zwei Stadtteilen. Dem Mainzer Bürger missfiel, dass, obwohl es nur werktags während der Öffnungszeiten eines Obstverkaufsstands für einen Zeitraum von vier Stunden einen Anlass für die Geschwindigkeitsbeschränkung gebe, die Regelung durchgängig gelte. Seiner Meinung nach sollten private Vorteile nicht zulasten der generellen Straßennutzung berücksichtigt werden.
Im Zuge der Ermittlungen des Bürgerbeauftragten wurde deutlich, dass der Betreiber des Obststands die Beschilderung selbst in die Hand genommen hatte. Er wurde aufgefordert, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h,
die nicht behördlich angeordnet war, zu entfernen und die angeordneten Zeichen für Gefahrenstelle und Überholverbot nur während der Öffnungszeiten aufzustellen.
Eine weitere Perle ist der Fall eines sogenannten Reichsbürgers,
der staatliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Finanzbehörden nicht anerkennt. Bei den Finanzbehörden handle es sich seiner Meinung nach nur um Firmen ohne Legitimation für staatliches Handeln. Seine Schlussfolgerung war, dass die geltend gemachten Steuerforderungen rechtswidrig seien und er ihnen deshalb nicht nachkommen müsse – eine Argumentation, die ihm nicht half, den berechtigten Steuerforderungen zu entgehen.
Meine Damen und Herren, so besorgniserregend die Auffassungen der sogenannten Reichsbürger sind, so groß scheint die Akzeptanz unseres Bürgerbeauftragten zu sein; denn man sieht, die staatliche Institution des Bürgerbeauftragten wird auch von jenen in Anspruch genommen, die die staatlichen Institutionen eigentlich nicht anerkennen.
Meine Damen und Herren, auch die kommenden Jahre wird es vermutlich wieder solche Perlen im Jahresbericht des Bürgerbeauftragten geben. Allerdings wird dann nicht mehr Dieter Burgard mit diesen Fällen betraut sein, sondern Barbara Schleicher-Rothmund wird das Amt übernommen haben. Vor dieser Amtsübergabe möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, unserem jetzigen Bürgerbeauftragten Dieter Burgard zu danken.
Lieber Dieter, vielen Dank für Deine kollegiale Zusammenarbeit, Dein offenes Ohr und Deinen wirklich großen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres schönen Landes.
Auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer schätzt Dich und Dein Engagement sehr. Sie hat Dich zum ehrenamtlichen Antisemitismusbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz berufen. Mich freut es sehr, dass Du Dich damit um eine Sache kümmerst, die Dir schon immer wichtig war, und Dein Ruhestand nun doch kein richtiger Ruhestand ist.
Ich hoffe, Du siehst das ähnlich.
Da die Institution des Bürgerbeauftragten aber nicht nur durch Dieter Burgard eine Erfolgsgeschichte geworden ist, sondern durch das Engagement von vielen, möchte ich mich beim Team des Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter Hermann Josef Linn, der Landtagsverwaltung sowie den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss ganz herzlich bedanken.
Last, aber wirklich nicht least bleibt mir zu sagen, lieber Dieter, dass ich hoffe, dass auch Deine Nachfolgerin so praktische und passende Werbegeschenke auswählt wie diese,
eine original saarländische Grillzange: „Wir packen HEISSES an!“ Der Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
....... 3319 Abg. Matthias Lammert, CDU:...... 3320 Abg. Monika Becker, FDP:........ 3321 Abg. Jürgen Klein, AfD:.......... 3321 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 3322 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 3323
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/5688 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 3324
Leistung und Geschichte von Aussiedlern wertschätzen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5731 –
dazu: Leistung und Geschichte von Aussiedlern und Heimatvertriebenen wertschätzen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5736 –........... 3324
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau.
Ich kann berichten, beide Verbandsgemeinden haben viel
zu bieten. Bad Ems war schon im 17. Jahrhundert eine der berühmtesten Badeorte Deutschlands. Im 19. Jahrhundert galt Bad Ems als Weltbad. Deutsche Kaiser und russische Zaren sowie Mitglieder fast aller europäischen Königshäuser haben sich von der Wirksamkeit der Heilquellen überzeugt, aber auch Ferdinand Lassalle wusste Bad Ems als Kurort zu schätzen.
Richard Wagner und Dostojewski regenerierten hier ihre Schaffenskraft. Wenn Sie also einmal die gleiche Sommerresidenz wie europäische Monarchen oder Künstler besuchen wollen, dann kommen Sie doch nach Bad Ems. Es lohnt sich.
Auch Nassau hat historisch einiges zu bieten. Die Burg Nassau ist zum Beispiel die gemeinschaftliche Stammburg des großherzoglichen Hauses von Luxemburg und des niederländischen Königshauses von Nassau-Oranien.
Im Zusammenhang mit der Fusion der beiden Verbandsgemeinden muss ich aber vor allem daran denken, dass Nassau die Geburtsstadt des preußischen Reformers Freiherr vom und zum Stein ist. Wenn man sich über ihn informiert, stößt man auf folgende Beschreibung: Freiherr vom und zum Stein stand den zentralistischen Bürokratien skeptisch gegenüber und trat für Kollegialität in der Verwaltung und für Dezentralisierung ein. –
Skepsis im Hinblick auf zentralistische Bürokratien gibt es in der Region zum Teil heute noch, aber es gibt auch große Kollegialität. Oder anders ausgedrückt, Entscheidungen werden gemeinsam durch Herstellung von Konsens getroffen. Die dezentrale Organisation, für die sich vom Stein eingesetzt hat, wird ebenso beibehalten, wenn auch in Zukunft in etwas größeren Einheiten.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen kleinen Hinweis: Dass es sich bei der Grenze zwischen den beiden alten Verbandsgemeinden um eine künstliche Trennung handelt, die es noch gar nicht so lange gibt, sieht man auch am Beispiel des Freiherrn vom Stein. Der ist zwar in Nassau geboren worden, aber die Familiengruft liegt in Frücht. Frücht liegt in der Noch-Verbandsgemeinde Bad Ems. Man sieht, das Gebiet dieser beiden Verbandsgemeinden war schon einmal eines.
Beide Verbandsgemeinden gehören zum Kerngebiet der romantischen Lahn. Die Region hat wichtige Persönlichkeiten hervorgebracht, als Gäste empfangen und vielfach inspiriert. Ein berühmter Gast, der von der Region inspiriert wurde, war übrigens Goethe. Der flüchtete vor dem Liebeskummer über Charlotte Buff aus Wetzlar an die Lahn und wanderte 85 km in drei Tagen. Im Lahntal hat er dann bei der schönen Aussicht seinen Liebeskummer überwunden und „Die Leiden des jungen Werther“ geschrieben. Wer den „Werther“ gelesen hat, bezweifelt vielleicht zu Recht, dass der Liebeskummer überwunden wurde, aber zumindest wurde ein bedeutendes literarisches Werk daraus.
Sie sehen, beide Regionen an der Lahn haben über Jahrhunderte hinweg gezeigt, dass sie kulturatmende Regionen sind. Ich bin mir sicher, dass diese Regionen aus der Fusion das Beste machen und noch viele weitere Jahrhunderte Beachtliches zustande bringen werden.
Doch auch dieses Mal ist es keine Liebesheirat zweier Verbandsgemeinden. Auch nicht alle beteiligten Ortsgemeinden sind glücklich über den Zuschnitt der neuen Verbandsgemeinde. Dennoch gilt es, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und die Gestaltungsmöglichkeit, die jede Veränderung mit sich bringt – ob nun gewünscht oder nicht –, zu nutzen. Das ist die richtige Herangehensweise.
Ich möchte daher allen danken, die sich immer wieder bemühen, die vielleicht vorhandenen Widerstände abzubauen, die beständig Kompromisse vereinbaren und nicht aufgeben. In diesen Dank möchte ich ausdrücklich die Vertreter des Ministeriums, seien es die Spitzen – Herr Minister Lewentz und Herr Staatssekretär Kern –, und natürlich auch die Fachleute der Abteilung einbeziehen.
Ich bin mir sicher, am Ende der Fusion wird an der Lahn ein positives Ergebnis stehen.
Ich werde weiterhin auf den Pfaden Goethes an der Lahn wandeln, wenn auch aus anderen Gründen als der liebeskranke Dichter.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle
gen, verehrte Gäste! Ganz besonders erlaube ich mir, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, Harald Gemmer, zu grüßen, der oben auf der Besuchertribüne sitzt.
Als Einwohner und Abgeordneter der betroffenen Verbandsgemeinden sowie als 20 Jahre kommunalpolitisch dort Tätiger kann ich berichten – – –
Ich kann berichten, weder Katzenelnbogen noch Hahnstätten haben sich diese Fusion gewünscht. Es gibt viele, mich eingeschlossen, die bedauern, dass das Alte endet.
Umso beachtenswerter finde ich, was passiert ist. Die Beteiligten in den zwei Verbandsgemeinden haben die Tatsache, dass die Fusion kommen wird,
genommen und gesagt, bevor wir am Ende übrig bleiben, machen wir es lieber jetzt, nutzen wir die Gelegenheit, schauen wir nach vorn und machen etwas Gutes daraus.
Genau diese pragmatisch-positive Haltung sehe ich seit dem Beschluss dieser Fusion immer wieder. Neujahrsempfänge finden gemeinsam statt, die Feuerwehren treffen sich und tauschen sich bereits aus. Es gibt viele kreative Ideen zur Gestaltung der Fusion.
Damit ist die heute zu besprechende Fusion ein gutes Beispiel dafür, dass der Grundsatz des Landes, Freiwilligkeit vor Zwang, auch abseits von rechtlichen Erwägungen gerade politisch genau der richtige ist.
Wir brauchen uns hier nichts vorzumachen. In den allerseltensten Fällen werden Kommunen ganz von allein auf die Idee kommen zu fusionieren. Ich bin mir aber sicher, auch eine späte Bereitschaft wird immer nachhaltiger wirken, als der Zwang es jemals könnte. Wir reden schließlich vom Zusammenleben von Menschen.
Dass es so zielstrebig und gut vorangeht, ist nicht selbstverständlich. Für die positive Einstellung und pragmatische Herangehensweise möchte ich daher allen danken. Ich gehe nach vorn, um zu schauen, das ist die richtige Vorgehensweise. Ich danke allen, die sich immer wieder bemühen, die vielleicht vorhandenen Widerstände abzubauen, die beständig Kompromisse vereinbaren und nicht aufgeben.
Wenn alle anderen Verbandsgemeinden, die noch fusionieren, so engagierte Mitstreiter haben, dann mache ich mir keine Sorgen. Ich bin sicher, am Ende der Fusion wird ein positives Ergebnis, ein Beispiel für alle stehen. In diesen Dank möchte ich ausdrücklich die Vertreter des Ministeriums, seien es die Spitzen – Minister Lewentz, Staatssekretär Kern – und natürlich die Fachleute der Abteilung mit einbeziehen.
Ich möchte aber nicht nur allen in den Verbandsgemeinden und dem Ministerium danken, sondern auch die Gelegenheit nutzen, um an Letzteres eine Warnung auszusprechen: Nehmt euch in Acht!
Hier schließen sich keine gewöhnlichen Verbandsgemeinden zusammen, sondern Verbandsgemeinden, die außergewöhnliche und erfolgreiche Projekte auf die Beine gestellt haben.
Hier zwei Beispiele: In der Verbandsgemeinde Hahnstätten zum Beispiel gibt es das Kreml-Kulturhaus, das seit 20 Jahren besteht und weit über die Grenzen des Landes hinaus Menschen bis ins Rhein-Main-Gebiet hinein zu uns lockt und unter anderem auch mehrere Kinopreise des Bundes und Landes gewonnen hat. Und in der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen gibt es auch etwas Außergewöhnliches, nämlich das „Gesundheitszentrum im Einrich“.
Dieses medizinische Versorgungszentrum ist aus lokaler Initiative entstanden und ist das erste und bundesweit einzige medizinische Versorgungszentrum in kommunaler Trägerschaft.
In Katzenelnbogen und Umgebung ist die medizinische Versorgung also gewährleistet. Beide Projekte kommen aus kleinen ländlichen Verbandsgemeinden, denen so etwas meistens nicht zugetraut wird. Also, lieber Mainzer Ministerien, nehmt euch in Acht,
wir kommen aus einer großen und hoch kreativen Region, wir sind bald doppelt so groß, und wir werden sicher mit doppelt so vielen, doppelt so innovativen und doppelt so guten Ideen auf der Matte stehen!
Heute kann ich voller Überzeugung sagen: Ich freue mich darauf!
Vielen Dank.
Herr Minister, da jetzt mehrfach nach größeren Sicherheitsvorkehrungen gerufen wurde, sehen Sie nicht die Privatheit der Familienbesuche und den Zweck des Familienbesuchs komplett ad absurdum geführt, und das aufgrund eines Einzelfalls?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag der AfD-Fraktion debattieren wir heute im Rahmen der Aktuellen Debatte die – ich zitiere – „Situation in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten“. Lassen Sie mich dazu gleich eingangs betonen, die SPD-Fraktion – Sie werden sicher gleich erleben, die gesamte Ampelkoalition – hat ebenfalls ein großes Interesse daran, sich mit der aktuellen Situation in unseren Justizvollzugsanstalten auseinanderzusetzen. Wir verschließen uns keiner – ich betone dies –, auch keiner kritischen Debatte.
Die AfD hat die Überschrift für die heutige Debatte so gewählt, dass man beim Blick auf die Tagesordnung meinten könnte, wir würden heute die Aussprache zur Großen Anfrage der Kolleginnen und Kollegen der CDU mit fast demselben Titel durchführen. Gemeint ist die 81 Fragen und mit den Antworten etwa 75 Seiten umfassende Große Anfrage, zu der der Rechtsausschuss in seiner zurückliegenden Sitzung eine umfassende Expertenanhörung im Januar beschlossen hat.
Vor dem Hintergrund, dass der zuständige Fachausschuss eine ernsthafte und vertiefte Beschäftigung mit der Situation im rheinland-pfälzischen Justizvollzug gerade auf die Schiene gesetzt hat, muss die Frage erlaubt sein: Auf welcher Basis soll heute im Rahmen einer Aktuellen Debatte eigentlich debattiert werden? – Oder vielleicht noch ein Stück ehrlicher: Welchen Zweck verfolgt die antragstellende Fraktion eigentlich mit der Anmeldung dieses Themas? –
Die Aktuelle Debatte nach § 101 unserer Geschäftsordnung soll dazu dienen, Themen von aktuellem und allgemeinem Interesse in diesem Hause politisch miteinander zu besprechen.
Ich denke, ich tue diesem bewährten Instrument unserer Landtagsdebatten nicht unrecht, wenn ich sage: Für die parallele Beratung schwieriger Themen bei einer gleichzeitig laufenden Fachdebatte in den Ausschüssen ist das Format der Aktuellen Debatte insbesondere dann, wenn man an der Lösung von Sachfragen orientiert ist, gänzlich ungeeignet.
Das lässt sich in einer einfachen Frage zusammenfassen: Wofür noch eine Anhörung und stundenlange Ausschussberatungen, wenn wir hier so tun, als wären alle Fragen beantwortet, wäre jede Herausforderung besprochen, wären
die Schuldigen gefunden und stünden sämtliche Lösungen parat?
Es steht zu vermuten, dass die tragischen Ereignisse im Besuchsraum der JVA Diez die wirkliche Motivation für die Setzung des Themas durch die AfD heute ist, auch wenn Sie es im Titel für die Debatte verschleiern.
Dieses schlimme Verbrechen – um es deutlich zu benennen, die Vergewaltigung einer Frau durch einen Insassen der JVA Diez – dürfte es sein, was Sie bewogen hat, das Thema Justizvollzug medienwirksam in der Aktuellen Debatte zu platzieren.
Das wünsche ich mir von Ihnen auch oft.
Wie dieses Verbrechen quasi unter Aufsicht des Staates passieren konnte, frage ich mich heute auch, aber wissen Sie, es ist klar, dass ich mich und sicherlich die meisten von Ihnen das heute fragen; denn die Sachaufklärung läuft. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und klärt nun die Sachlage fachlich korrekt, absolut überparteilich und ohne Beeinflussung durch das Ministerium auf.
Wie der Minister im Ausschuss erläutert hat, stehen seine Beamten und Beamtinnen bereit, im Anschluss an diese Klärung ihrerseits alle gebotenen Prüfungen durchzuführen. Das ist die einzig richtige und sachgerechte Vorgehensweise. Fachleute klären den Sachverhalt. Politik zieht daraus politische Schlüsse.
Ich greife gern die Äußerung wiederum meiner Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung des Rechtsausschusses auf, der sich – zur Erinnerung – letzte Woche unter marginaler Beteiligung der AfD über mehrere Stunden mit dieser Thematik beschäftigt hat. Ich stelle fest, im Mittelpunkt steht zum jetzigen Zeitpunkt vor allem die Sachaufklärung. Wenn die AfD-Fraktion meint, mit diesem traurigen und schockierenden Geschehen vor allem Stimmungen und vielleicht Überschriften abzugreifen, oder sich verspricht, die Landesregierung in die Enge zu treiben, dann kann ich sie daran nicht hindern.
Ich komme zum Ende. Was ich aber tun kann und deshalb auch tun werde, ist, diesem durchschaubaren Manöver nicht noch einen Rahmen zu bieten, der dieses Vorgehen adelt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Junge, ja, ich habe schnell gelernt. Ich hab vieles gelernt in der Zeit, in der ich hier bin. Ich habe auch gelernt, dass Redezeit irgendeine Bedeutung hat.
Ich rufe Sie alle auf, lassen Sie uns das Thema Strafvollzug und erst recht die Ereignisse in Diez in der Strafvollzugskommission und im Rechtsausschuss – der übrigens öffentlich tagt, Herr Junge, und in dem eine große Besuchergruppe anwesend war – mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Tiefe erörtern.
Lassen Sie uns dort Probleme identifizieren, Gründe suchen und um Lösungen ringen. Die Bereitschaft dazu haben die SPD-Fraktion und das Ministerium in der letzten Woche mehrfach betont. Ich unterstreiche sie hier nochmals.
Ich bitte Sie zu erkennen, dieses Thema ist zu komplex, der Anlass zu ernst, um uns hier gegenseitig mit Vorwürfen oder platten politischen Aussagen zu bewerfen.
Lassen Sie uns alle gemeinsam sachorientiert und damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Häftlinge und nicht zuletzt der Bediensteten im rheinland-pfälzischen Strafvollzug an diesem Thema arbeiten.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen IT-Sicherheitsstand des rheinland-pfälzischen Landesnetzes (rlp-Netz) im Hinblick auf eine mögliche Cyber-Sabotage der Bundestagswahl?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Beeinflussung der Bundestagswahl durch gezielte Desinformationskampagnen, Propaganda usw. über soziale Medien vorzubeugen?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um aktuelle Angriffe wie beispielsweise durch Ransomware auf die Wahlrechner abzuwehren?
Herr Staatssekretär, meiner Information nach ist es beim LDI sogar gelungen, die BSI-Zertifizierung auch für die Cloud-Infrastruktur zu erreichen, und das wohl als Erster deutschland-, wenn nicht weltweit. Für BSI kann man deutschlandweit sagen, aber es ist in dem Fall weltweit. Können Sie etwas zur Einordnung unseres LDI zu den ähnlichen Betrieben anderer Bundesländer sagen?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht 2016 macht deutlich, dass der Bürgerbeauftragte eine gefragte Anlaufstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger ist. Nach wie vor stellen die Eingaben zum Bereich Soziales und Gesundheit einen Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Dabei betrifft der überwiegende Teil dieser Eingaben die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, vor allen Dingen das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung im Alter.
Der Bürgerbeauftragte beschäftigt sich aber auch mit anderen Themenfeldern, zum Beispiel mit Angelegenheiten von Unfallflucht. In einem besonders kuriosen Fall konnte ermittelt werden, dass der geflüchtete Unfallverursacher ein Tarnkennzeichen verwendet hatte. Tarnkennzeichen können von allen Landes- und Bundesbehörden genutzt werden, beispielsweise vom Landeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst oder der Zollfahndung. Alle Ermittlungen, wer das Tarnkennzeichen bei diesem Unfall verwendet hatte, liefen allerdings ins Leere.
Trotz dieser verzwickten Lage konnte der Bürgerbeauftragte Folgendes für die geschädigte Fahrzeughalterin erreichen: Da das Tarnkennzeichen ursprünglich an eine Landesbehörde ausgegeben worden war, übernahm das Finanzministerium den Schaden.
Es sei keineswegs tragbar, dass die geschädigte Fahrzeughalterin für den ihr entstandenen Schaden selbst aufkommen müsste. Ich habe mir übrigens sagen lassen, dass der Schadensverursacher mittlerweile intern ermittelt wurde.
Der Bürgerbeauftragte reagiert nicht nur auf Bürgeranfragen, er kann im Rahmen seines Selbstaufgriffsrechts auch aktiv werden, wenn aus seiner Sicht in einer Angelegenheit dringender Handlungsbedarf besteht. So im Fall des Hofgeländes der JVA Trier. Der Bürgerbeauftragte wandte sich hier direkt an das Justizministerium und bat um Prüfung der Angelegenheit. Vor allem sollte geklärt werden, wann die bereits geplanten Verbesserungen umgesetzt werden könnten.
Der Bürgerbeauftragte konnte in Erfahrung bringen, dass mit einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen nicht zu rechnen sei. Mit Schreiben vom Juli 2016 habe das Finanzministerium die Mittel, die auch für dieses Projekt vorgesehen sind, bis auf Weiteres gesperrt. Im Übrigen gibt es Ausführungsplanungen, die ruhen, bis ein Er
gebnis der Prüfung der Strukturen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug vorliege.
Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten weist auch auf die Bedeutung der öffentlichen Petitionen hin. Hierbei wird die eingereichte Petition auf der Homepage des Bürgerbeauftragten veröffentlicht und kann von jedem eingesehen werden. Andere Personen können innerhalb von sechs Wochen die Petition unterzeichnen und über sie diskutieren. Soweit unterscheidet sich dieses Verfahren kaum von Verfahren auf Internetseiten, wie beispielsweise openPetition.de. Was ist also das Außergewöhnliche an öffentlichen Petitionen, wie Rheinland-Pfalz sie bereits 2011 eingeführt hat?
Zum einen ist ganz klar zu erkennen, wer hinter dem Angebot steht. Bei vielen anderen Petitionsplattformen offenbart erst ein Blick ins Kleingedruckte, dass es sich bei den Betreibern um Verbände, Vereine oder sogar Unternehmen handelt. Diese haben natürlich auch ein eigenes Interesse.
Zum anderen ist klar zu erkennen, wer die Adressaten sind, nämlich das Parlament und der Petitionsausschuss. Das heißt, ob sich das Parlament mit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, hängt hier nicht davon ab, ob ein Initiator die Petition dann auch tatsächlich einreicht. Die öffentliche Petition befindet sich im Anschluss direkt in der parlamentarischen Beratung.
2016 erreichten den Bürgerbeauftragten neun Petitionen, die veröffentlicht wurden. Darüber hinaus gingen 13 Sammelpetitionen mit insgesamt über 2.000 Unterzeichnern ein. Dass der Bürgerbeauftragte und die öffentlichen Petitionen eine Erfolgsgeschichte sind, wird aber nicht nur an den erwähnten Zahlen deutlich. Man erkennt es auch daran, dass das aufmerksame Auge zuweilen Besucher von der anderen Rheinseite auf Mainzer Fluren erspäht. Wie kommen die nun zu uns? Der Hessische Landtag überlegt, einen Bürgerbeauftragten einzuführen, und man hat erkannt, dass man von uns lernen kann. Daher wurde eine Mitarbeiterin über den Rhein geschickt, um unsere Vorgehensweise genauer zu erkunden.
Abschließend bleibt zu bemerken, die Institution des Bürgerbeauftragten kann nur durch das Engagement von vielen eine solche Erfolgsgeschichte werden. Ich möchte mich daher persönlich und im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei unserem Bürgerbeauftragten Dieter Burgard, seinem Team, der Landtagsverwaltung sowie den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die geleistete Arbeit und das gute Miteinander bedanken.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete! Als Einwohner des Rhein-Lahn-Kreises muss ich mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen, dass es immer dann, wenn über die Mittelrheinbrücke gesprochen wird, anscheinend um zwei völlig verschiedene Bauwerke geht.
Einmal ist es eine kommunale Talbrücke, die überwiegend lokalen Autoverkehr weltkulturerbeverträglich ermöglichen soll und die von der Bevölkerung auf beiden Seiten des Rheins seit Jahrzehnten, wenn nicht sogar seit Jahrhunderten sehnsüchtig erwartet wird.
Des Weiteren ist es eine überregionale Brücke, die die A 3 mit der A 61 verbindet und am besten vierspurig durch das Tal der Loreley betoniert wird.
Zumindest scheint das die Annahme einiger Handelnder auf der Hunsrückseite des Mittelrheins zu sein oder, wie mein Schwiegervater, ein Einwohner einer kleinen Gemeinde in der Nähe der Loreley sagen würde, der „ebsch
Seit“. Das ist eine Einschätzung, die ich nicht teile, für die ich aber aktuell mehr und mehr Verständnis zeige. Warum sonst sollte die Anbindung an die Autobahn zum Thema gemacht werden, wenn man nicht vorhat, unter völliger Missachtung der bestehenden Untersuchungen der Brücke den kommunalen Charakter abzusprechen, wenn man formuliert, die Brücke sei mindestens eine Landesstraße, wenn nicht sogar eine Bundesstraße?
Meine Damen und Herren, beim Thema Mittelrheinbrücke lässt sich ein Hin und Her beobachten, das viel besser zu einer Fähre passt als zu einer die beiden Landkreise verbindenden Brücke.
Auch die Wirtschaft ist mehr als erstaunt über die Entwicklung der letzten Monate. Sowohl die IHK Koblenz als auch die Handwerkskammer Koblenz und ausdrücklich auch die Kreishandwerksmeister der Landkreise links und rechts des Rheins betonen die existenzielle Bedeutung der Brücke für das Tal.
Genau dort liegt vielleicht das Problem für das Tal.
Die auf den Höhen der Mittelgebirge liegenden Gemeinden bewerten die Wichtigkeit der Brücke reziprok zur Entfernung zum Tal. Im Rhein-Lahn-Kreis ist die Mittelrheinbrücke nur bis zur Verbandsgemeinde Katzenelnbogen eine immer wieder an mich herangetragene Forderung. In den weiter östlich liegenden Verbandsgemeinden spielt sie eine deutlich geringere Rolle, eine Tatsache, die man durchaus als Indiz für die nur regionale Bedeutung der Mittelrheinbrücke werten kann.
Gleiches wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Rhein-Hunsrück-Kreis beobachten lassen. Dies kann ich allerdings nur vermuten, da ich nicht zuletzt wegen der aktuell immer noch unzureichenden Rheinquerungsmöglichkeiten dort sehr selten anzutreffen bin.
„Die Mittelrheinbrücke gibt es nur mit der CDU RheinlandPfalz.“ Das war der Titel eines CDU-Infoflyers vor der Landtagswahl. Leider wird mit keinem Wort erwähnt, dass die CDU die Brücke nur dann will, wenn sie die Regierung stellt.
Schlimmer noch: Die damaligen Koalitionsparteien werden als Hindernisse für die Brücke identifiziert.
Dabei ist es doch offensichtlich so, dass es die CDU ist,
die – hier drücke ich mich mit den Worten des Flyers aus – „gar kein Interesse an einer Brücke im Mittelrheintal“ hat.
Die Bürger und Bürgerinnen der beiden Landkreise haben kein Verständnis für das, was sie in den letzten Monaten erleben mussten. Schlechte Politik erklärt, aus welchen Gründen etwas nicht möglich ist. Gute Politik sucht nach Wegen, das scheinbar Unmögliche zu erreichen.
Das Mittelrheintal hat gute Politik verdient, und zwar auf beiden Seiten des Rheins.
Lassen Sie uns zum Wohle der Bürger beider Landkreise zusammen an einer Lösung arbeiten
und das Kirchturmdenken hinter uns lassen.
Die Bürger sind schon lange dazu bereit. Ihre gewählten Vertreter – und das meint auch Mitglieder des Landtages – sollten sich daran ein Beispiel nehmen.
Frau Ministerin, Sie haben eben schön die Angebote in den Ferien dargestellt. Dafür danke ich recht herzlich. Meine Frage lautet: Wie sieht es mit Angeboten für die immer größer werdenden smartphone- und internetaffinen Teile der Bevölkerung aus? Gibt es eine smartphonegestützte Führung, Geocaching-Angebote oder Angebote im Bereich Multimedia, die junge Leute ansprechen, die nicht durch die Straßen von Mainz laufen und Pokémon Go spielen? Danke.