Protocol of the Session on March 8, 2017

Präsident Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Junge das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion ist seit knapp einem Jahr in diesem Parlament. Seit einem Jahr versuchen wir als Bürger im Parlament, in die Gedankenwelt von Menschen einzutauchen, die schon immer Politiker waren

(Zurufe von der SPD: Oh! – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das stimmt doch gar nicht!)

und sich offensichtlich an Dinge gewöhnt haben, die sie als Normalbürger so nie mitgetragen hätten.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Sie waren doch auch früher in der Partei!)

So ist der Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz – oder kurz, Pensionsfonds – ein derartiges Konstrukt, das seit Jahren jede betriebswirtschaftliche und verfassungsrechtliche Norm auf den Kopf stellt.

Da der Großteil von Ihnen uns meist mit einer sehr aufgesetzten Arroganz begegnet, weil Sie ein Leben lang nur Politik gemacht haben

(Heiterkeit und Zurufe bei der SPD)

und deshalb zwar sämtliche Winkelzüge des Politikbetriebs in- und auswendig kennen,

(Zurufe von der SPD: Das ist eine Anmaßung! Wie Sie bei der Bundeswehr!)

möchte ich an dieser Stelle doch noch einmal erklären, wie die Dinge außerhalb dieses Hauses normalerweise laufen.

Meine Damen und Herren, Unternehmen sind jene Organisationen, in denen Leistungen generiert und damit auch Steuergelder erwirtschaftet werden, von denen unter anderem dieses Haus und unsere Bezüge bezahlt werden. Sie bilden Rückstellungen, um Altersversorgungen gewähren zu können.

Diese Positionsrückstellungen können dabei entweder als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden, oder sie werden in der Bilanz ins Eigenkapital gebucht. Diese beiden Möglichkeiten haben letztendlich den gleichen Effekt, nämlich dass Sie als Unternehmen einen Verzehr hinnehmen, um den betrieblichen Anteil der Altersversorgung und Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer auch leisten zu können.

Nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit ist es also völlig unabhängig von der Regelung der Unternehmen grundsätzlich zwingend erforderlich, einen Verzicht zu üben, damit ein Vermögen aufgebaut werden kann, um es später als Altersversorgung auszahlen zu können. Wie jedoch interpretiert man diesen doch durchaus nachvollziehbaren Vorgang und Prozess, wenn man beispielsweise auf der rheinlandpfälzischen Regierungsbank sitzt?

Nun, man gründet beispielsweise einen Fonds, um die notwendigen Einzahlungen zu verwalten, legt diese bestmöglich verzinst an und bezahlt daraus die anfallenden Pensionen. So die Theorie.

Nicht so in Rheinland-Pfalz. Die Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz sind natürlich schlauer als der Rest der Bürger und der Unternehmen, wobei doch gerade diese Herrschaften ihr unternehmerisches Talent mehrfach in geradezu peinlicher Art und Weise unter Beweis gestellt haben.

(Beifall der AfD)

Nein, meine Damen und Herren, das Geld wird dem Fonds eben nicht in Form einer Einlage zugeführt, sondern die sogenannten Zuführungen werden gemäß § 3c des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz der Anstalt als Darlehen gewährt. Das will verstanden werden.

In dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs kommt man in Bezug auf diesen Paragrafen zu der nicht ganz überraschenden Auffassung, „dass mit der Vergabe eines Darlehens an einen Darlehensnehmer üblicherweise ein Rückzahlungsanspruch erworben wird und die Mittel dem künftigen Haushaltsgesetzgeber wieder zur freien Verfügung stehen.“

Das heißt im Klartext, man bildet eben kein tatsächliches Vermögen im Pensionsfonds, sondern finanziert sich selbst auf Pump.

Weiter führt der Verfassungsgerichtshof aus – ich zitiere –: „Im vorliegenden Fall hätten die Zuführungen des Landes an den Finanzierungsfonds als rechtlich selbständiges, aber vom Land eingerichtetes Vermögen, das die Funktion einer Rücklage zur Deckung künftiger konsumtiver Ausgaben einnimmt, jedoch nicht als Darlehen qualifiziert und damit auch nicht als Investitionsausgabe veranschlagt werden dürfen.“

Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig von der Frage, ob der Pensionsfonds verfassungsgemäß ist oder nicht, wie kann man auf eine solch absurde Idee kommen, einen Fonds mit Darlehen zu finanzieren und damit letztlich kein wirkliches Vermögen aufzubauen und dann ernsthaft zu glauben, dass damit seriöse Grundlagen für die Beamtenversorgung gebildet werden können?

(Beifall der AfD)

In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde noch im öffentlichen Teil ausgeführt, dass das vermeintliche Vermögen des Pensionsfonds 5,5 Milliarden Euro betrage und der Pensionsfonds die Darlehen des Landes zu 4,43 Milliarden Euro in Schuldscheine des Landes investiert habe. Der Bund der Steuerzahler hält bereits zu diesem Sachverhalt vollkommen zutreffend fest, dass – ich zitiere – „ein In-sich-Geschäft auf Pump keine zukunftsfeste Vorsorge für Beamte darstellt.“

(Beifall der AfD)

Der Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz verdient also bereits hier seinen Namen gar nicht, weil er faktisch nicht dazu dient, die Beamtenversorgung sicherzustellen, sondern in weiten Teilen schlichtweg ein Nullsummenspiel darstellt. Es kommt noch schlimmer. Wie bereits erwähnt, hat die Landesregierung die Darlehen als Investitionsausgaben ausgewiesen und konnte so mehr Schulden aufnehmen, da die Regelkreditobergrenze auf diese Weise verfassungswidrig erhöht worden ist.

Sie leisten also nicht nur keine echte Vorsorge für ihre Beamten in diesem Land, Sie missbrauchen dieses Instru

ment auch noch zur Durchsetzung Ihrer ohnehin verantwortungslosen Schuldenpolitik.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, damit pervertieren Sie den Grundgedanken, eben einen Verzicht zu leisten, um vorzusorgen. Stattdessen bauen Sie weitere Belastungen für die Zukunft unseres Landes auf. Immerhin sind Sie mit Ihrer Politik konsequent auf einer Linie; denn wer glaubt, dass Flüchtlinge das Fachkräfteproblem lösen, wer glaubt, dass unser Sozialstaat unbegrenzt Leistungsempfänger aufnehmen kann, wer glaubt, dass Windräder wirtschaftlich Strom produzieren können,

(Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

wer glaubt, dass Rheinland-Pfalz ein sicheres Bundesland ist, wer glaubt, dass Maghreb-Staaten unsichere Herkunftsländer sind, wer glaubt, dass der Islam zu Deutschland gehört und wer glaubt, dass künftigen Generationen immer mehr Schulden zugemutet werden können, der glaubt auch, dass man mit Darlehen eine sichere Altersvorsorge aufbauen kann, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat es mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs redlich verdient, sich für die Schaffung eines solchen Pensionsfonds ein weiteres Mal mit Ansage bis auf die Knochen zu blamieren. In Anbetracht einer solchen Blamage wirkt es nur auf den ersten Blick verwunderlich, dass Sie in den Medien vergleichsweise gut wegkommen. Mittlerweile wirkt aber auch diese selektive Wahrnehmung der „Lügenpresse“ eher peinlich als verwunderlich.

(Beifall der AfD – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mein Gott!)

Denn egal, ob Nürburgring, Hahn, Mittelrheinbrücke oder Pensionsfonds, Rot-Grün und nun auch Gelb ist so geübt darin, sich zu blamieren, dass Sie wahrscheinlich nur noch dann ein großes Medienecho erreichen würden, wenn Sie es schaffen würden, einmal ein halbes Jahr lang ohne Skandal auszukommen, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mein jee!)

Ein sich vor Freude überschlagener offener Brief von Herrn Lindner von der „Rhein-Zeitung“ wäre Ihnen dann aber ganz sicher.

Wir als einzige Oppositionspartei – das sage ich hier noch einmal ganz deutlich –, die ganz sicher mit der CDU keine Koalition in der Opposition bilden wird, könnten uns über Ihr unfähiges Handeln freuen, wenn die Leidtragenden Ihres Handelns Sie selbst und nicht die Bürger und unsere Beamten wären.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat nun nicht nur zur Konsequenz, dass eine rechtliche Anpassung zur Regelung der Beamtenversorgung vorgenommen werden muss, es hat auch einen Einfluss auf den Haushalt, der

nach Ihrem Willen in zwei Wochen verabschiedet werden soll.

Die 70 Millionen Euro, die Sie in der Ursprungsfassung als Darlehen an den Pensionsfonds im Haushaltsplan eingebracht haben, müssen nun angepasst werden. Den berechtigten Anliegen der Oppositionsparteien, die abschließende Haushaltsberatung und die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zu verschieben, damit über die haushalterischen Auswirkungen und Änderungen zum Pensionsgesetz noch beraten werden kann, wurde von den Regierungsparteien mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt.

Geradezu grotesk mutet es an, wenn Frau Köbberling in der letzten Ausschusssitzung allen Ernstes behauptet, dass man einen verfassungswidrigen Haushalt zwar nicht im Parlament beschließen, sehr wohl aber im Ausschuss abschließend beraten könne. Eine Frechheit ist es obendrein, wenn Sie noch gestern die zwangsläufigen Änderungsanträge einbringen, die so nicht mehr beraten werden können, und dennoch auf Ihrem Terminplan beharren.

Es zeigt sich also auch hier, mit welcher bodenlosen Arroganz und Ignoranz Sie Ihre Mehrheitsmacht wider besseres Wissen aus rein parteitaktischen Gründen gegen die Opposition, vor allem aber zum Schaden des eigenen Bürgers ohne Skrupel einsetzen.

(Beifall der AfD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als AfDFraktion werden den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein seriöses und verantwortungsvolles Instrumentarium geschaffen wird, das dazu dient, den Beamten ihre Altersversorgung zu sichern, und nicht mehr dazu dient, sich als Landesregierung durch neue Schulden zu bereichern und immer mehr Geld für linksgrüne Ideologieprojekte aufbringen zu können.

(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mein Gott, das ist ja unglaublich!)

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den Bund der Steuerzahler bemühen. Der in Rheinland-Pfalz von einem der letzten redlichen Freidemokraten geführte Bund der Steuerzahler sieht eine wichtige Voraussetzung, um eine ordentliche Beamtenversorgung leisten zu können, wie folgt – ich zitiere –: „Eine nachhaltige Vorsorge kann nur aus klug angelegten Haushaltsüberschüssen erzielt werden.“ Punkt oder mit Gerd Schröder gesagt: Basta!

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für einen ausgeglichenen Haushalt sind besser als jemals zuvor. Bei dem extrem niedrigen Zinsniveau und sprudelnden Steuereinnahmen wäre es für einen seriösen Haushälter ein Leichtes gewesen, spätestens 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.