Meine Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für einen ausgeglichenen Haushalt sind besser als jemals zuvor. Bei dem extrem niedrigen Zinsniveau und sprudelnden Steuereinnahmen wäre es für einen seriösen Haushälter ein Leichtes gewesen, spätestens 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Sie werden in zwei Wochen höchstwahrscheinlich einen Haushalt durchdrücken, der dies nicht kann, und damit werden Sie einmal mehr das tun, was Sie bisher am bes
Herr Abgeordneter Junge, ich möchte gern kurz klarstellen, dass Sie mir vorhin Dinge in den Mund gelegt haben, die ich so nicht gesagt habe.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Steht im Protokoll, Entschuldigung! – Abg. Michael Hüttner, SPD: „Fake News“!)
Nein, das steht so nicht im Protokoll. Ich habe das Protokoll noch einmal vor dieser Sitzung gelesen.
Was ich gesagt habe, ist, dass erstens dieser Haushalt überhaupt nicht beklagt wurde, insofern wissen wir nicht, ob er verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist.
Ich habe gesagt, dass wir den Haushalt in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht verabschieden, sondern beraten und wir als Parlament alles dafür tun werden, dass kein verfassungswidriger Haushalt verabschiedet werden wird.
Ich zitiere aus der 24. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 2. März 2017, aus der öffentlichen Sitzung: „Frau Abg. Dr. Köbberling: Ich komme nun zu Ihrem Wunsch, die Haushaltsberatungen zu verschieben. Unsere Fraktion und die Regierungskoalition insgesamt sind der Meinung, dass ein Haushalt, bei dem in Rede steht, dass er nicht verfassungsgemäß ist, nicht vom Parlament beschlossen werden kann. Er kann aber sehr wohl im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden. Das ist ein Unterschied.“
(Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat sie doch gesagt! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Sie haben es nicht verstanden!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit. Tagtäglich sorgen diese Menschen dafür, dass die Verwaltung unseres Landes in all ihren Bereichen funktioniert und stets nah am Bürger ist.
Die kurzen Wege, die Flexibilität und die Sachkunde unserer Beamtinnen und Beamten sind ein großer Mehrwert für Rheinland-Pfalz, von dem wir alle profitieren.
Diese Menschen haben aber auch Anspruch auf eine sichere Pension, die sich aus einem rechtssicheren Fonds speist. Nach Jahren des politischen Streits und der Unsicherheit hinsichtlich der Ausgestaltung des Pensionsfonds herrscht nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar nun endlich Klarheit.
Die FDP-Fraktion begrüßt es, dass mit dem Urteilsspruch zum Normenkontrollantrag der CDU die Rechtsunsicherheit endlich bereinigt wurde und der Pensionsfonds auf ein juristisch stabiles Fundament gestellt werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kann verstehen, dass Sie versuchen, aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs möglichst viel politisches Kapital zu schlagen.
Dennoch bitte ich Sie, bei den Fakten zu bleiben und zu differenzieren, was das Urteil des Gerichtshofs tatsächlich aussagt. Wenn die Landesregierung nun an einem Konzept zur künftigen Ausgestaltung des Pensionsfonds arbeitet, so ist seitens der CDU in den vergangenen Tagen jedenfalls hierzu kein konstruktiver Vorschlag zu vernehmen gewesen.
(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der CDU – Abg. Christine Schneider, CDU: Tätä! Tätä! Tätä!)
Das war letzte Woche, ich glaube, wir sind schon ein bisschen weiter, den Aschermittwoch haben wir auch mitbekommen.
Ich habe Verständnis dafür, wenn die Opposition das Urteil des Verfassungsgerichtshofs als politischen Sieg interpre
tiert. Dennoch gehört es auch zur seriösen Oppositionsarbeit dazu, dass Lösungskonzepte erarbeitet und diskutiert werden.
Es wäre deshalb nun wünschenswert, dass Sie die Sektflaschen langsam beiseite stellen würden und sich wieder der Sacharbeit widmen könnten; denn anders als von Ihnen des Öfteren behauptet, hat der Verfassungsgerichtshof nicht den Pensionsfonds in seiner Gänze für verfassungswidrig erklärt, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU. Das Gericht hat in erster Linie festgestellt, dass die Zuführungen an den Pensionsfonds nicht als Darlehen und damit nicht als Investitionsausgaben zu qualifizieren sind.
Aufgrund dieser Feststellungen hat der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber nun aufgegeben, den Finanzierungsfonds entweder aufzulösen oder verfassungskonform auszugestalten.
Die Finanzministerin hat am vergangenen Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags den weiteren Weg zur künftigen Ausgestaltung dieses Pensionsfonds beschrieben. Finanzministerin Ahnen hat dabei den Mitgliedern des Ausschusses für umfangreiche und detaillierte Fragen zur Verfügung gestanden.
Daher begrüßen wir die Ankündigung der Finanzministerin, dem Landtag bis zum Sommer eine Novellierung des Pensionsfondsgesetzes und seiner Finanzierung zuzuleiten. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Landesregierung unter Federführung der Finanzministerin dem Landtag dann eine verfassungskonforme Lösung der Frage hinsichtlich des Pensionsfonds zuleiten wird, die den Anforderungen an einen leistungsfähigen und modern ausgestalteten Pensionsfonds gerecht wird.
Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Pensionslasten künftig nicht zu weiteren Belastungen für kommende Generationen werden. Dies kann nur gelingen, wenn Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort für alle Branchen bleibt. Dafür arbeiten wir Freien Demokraten gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern. Ein starker und moderner Wirtschaftsstandort ist nicht nur notwendig, damit die Menschen in unserem Land auch in Zukunft auf sichere Arbeitsplätze zählen können, eine starke Wirtschaft ist unabdingbar, die leistungsfähige Altersvorsorge der Menschen in unserem Land zu gewährleisten.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, im Titel Ihres Antrags haben Sie die Schuldenbremse genannt. Nicht nur uns Freie Demokraten, sondern alle drei Koalitionspartner eint das Ziel, die verfassungsmäßige Schuldenbremse im Jahr 2020 einzuhalten.
Im Jahr 2020 wollen wir einen Haushalt verabschieden, der ohne strukturelles Defizit auskommen wird.
Dafür schaffen wir jetzt mit dem zur Beratung anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 eine sehr solide Grundlage.
Mit dem Mix aus Haushaltskonsolidierung auf der einen Seite und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes auf der anderen Seite sind wir sehr gut aufgestellt. Dieser Doppelhaushalt wird trotz der Konsequenzen, die aus dem Urteil vom 22. Februar gezogen werden müssen, selbstverständlich verfassungsgemäß sein, und somit gibt es keinen Grund, die Haushaltsberatungen über den 23./24. März weiter in die Länge zu ziehen. Auch mit den vorzunehmenden Umschichtungen im Haushalt wird die kreditbezogene Obergrenze eingehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten diese teils emotional geführte Debatte nun endlich abkühlen lassen. Lassen Sie der Finanzministerin die notwendige Zeit, um die gebotenen Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu ziehen.
Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, die Chorgemeinschaft und den Gesangverein des schönen Stadtteils von Ludwigshafen Ruchheim. Herzlich willkommen bei uns!