Jeder, der einmal durch einen Tunnel gefahren ist, jeder der schon einmal in einer Tiefgarage geparkt hat oder sich im ländlichen Raum bewegt, weiß, wie unbeständig dieser
Bei einer Funkunterbrechung muss dann auch ein schneller Zugriff möglich sein. Wie viele der ohnehin überlasteten Polizisten werden in der unmittelbaren Umgebung eingesetzt sein, um das zu gewährleisten? Die Fußfessel bietet also keine Sicherheit. Aufwand und Kosten stehen nach unserem Dafürhalten in keinem Verhältnis zur Wirkung.
Wir werden dieser permanenten Gefahr nur wirkungsvoll begegnen und entgegentreten können mit einer effizienten und klaren Änderung der Strafprozessordnung, einer befristeten Abschiebeinhaftierung und anschließender Abschiebung sowie einem lebenslangen Wiedereinreiseverbot.
Ihren Antrag lehnen wir insbesondere wegen der unwirksamen Forderung nach elektronischen Fußfesseln ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anis Amri, der am 19. Dezember diesen schrecklichen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verübte, war den Behörden wohl bekannt. Er lebte unter zahlreichen falschen Identitäten und konnte sich ungehindert durch das ganze Land bewegen.
Ich bin mir sicher, uns alle hier eint das Ziel, es zukünftig Terroristen und allen anderen Feinden unserer freien und offenen Gesellschaft nicht mehr so einfach zu machen. Soweit ist das Ziel klar, und soweit unterstützen wir Freien Demokraten natürlich die Intention des vorliegenden Antrags der CDU.
Aber meine Damen und Herren, wie so oft steckt der Teufel im Detail, und wir müssen uns alle Vorschläge, die jetzt gemacht werden, genau anschauen, und zwar auf ihre Wirksamkeit und auf ihre Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz. So ist es natürlich auf den ersten Blick eine gute Idee, Gefährder durch Fußfesseln oder Abschiebehaft unter Kontrolle zu bekommen. Jedoch genau hier, meine Damen und Herren, lauern mehrere Probleme.
So ist ein Gefährder nun einmal kein Straftatbestand, sondern diese Bezeichnung drückt lediglich aus, dass es einen Verdacht gibt, diese Person könnte beabsichtigen, eine Straftat zu begehen, aber bisher weder begangen noch mit konkreten Planungen begonnen hat.
Bereits jetzt gibt es den Straftatbestand „Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, der genau darauf abzielt, schon lange bevor ein Anschlag stattfindet, eine
Straftat ahnen zu können. Jedoch Menschen in Haft zu nehmen oder durch Fußfesseln zu überwachen, bevor sie begonnen haben, eine Straftat vorzubereiten, dürfte in einem Rechtsstaat sehr schwer umsetzbar sein und bereitet uns als Vertreter einer Rechtsstaatspartei auch große Bauschmerzen.
Im Übrigen haben mir auch Gespräche in der letzten Zeit mit Kriminalbeamten deutlich gezeigt, dass die Begeisterung unserer Polizei für Fußfesseln weit geringer ist als bei Politikerinnen und Politiker, die jetzt Vorschläge für neue Gesetze und Regelungen verfassen; denn selbst, falls es rechtlich zulässig sein sollte, Gefährder mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen, so haben sie doch einen großen Nachteil. Ein Gefährder mit Fußfesseln weiß, dass er überwacht wird und wird sein Verhalten entsprechend ändern. Weitere Ermittlungen in seinem Umfeld würden dadurch deutlich erschwert.
Darüber hinaus – es ist schon angesprochen worden – mussten wir im letzten Sommer doch in Frankreich erleben, wie ein mit einer Fußfessel überwachter Mann in einer Kirche einen Priester ermordet hat.
Wer also, meine Damen und Herren, entschlossen ist, einen Terrorakt zu begehen, der wird sich so nicht aufhalten lassen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, bei Gefährdern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, ist die Situation natürlich eine völlig andere als bei Gefährdern mit deutschem Pass. Herr Kollege Schwarz hat es angesprochen.
Meine Damen und Herren, rechtliche Regeln zur Abschiebehaft sind kompliziert und für die Behörden schwer zu handhaben. Natürlich sind wir bereit, Verbesserungen zu prüfen und zu diskutieren, und dennoch bleibt dann das Problem, das letztlich die Abschiebung von Anis Amri verzögert hat.
Wenn eine Abschiebung wegen fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten auf Dauer nicht möglich ist, wird eine Abschiebehaft von unbegrenzter Dauer nur schwer haltbar sein. Deshalb muss natürlich die Bundesregierung erreichen, dass Staaten wie Tunesien ihre Blockade bei der Rücknahme von Landsleuten aufgeben und so Abschiebungen in diese Länder auch wieder praktisch möglich werden.
Dass diese Abkommen derzeit sehr schwach sind, ist übrigens auch ein Problem, welches der Bund zu regeln hat. Das vergessen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, gern, wenn Sie der FDP in Rheinland-Pfalz vorwerfen, wir würden etwaige Entscheidungen im Bundesrat blockieren. Ihr Kanzleramtsminister und Ihr Innenminister sind am Zug, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und deren Erfolge in dieser Sache sind bisher überschaubar.
und wir sind sehr offen, weiter zu diskutieren, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Novellierung des POG.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gerade erst 38 Tage her, dass wir alle die schrecklichen Bilder des furchtbaren Attentats in Berlin sehen mussten. Mitten in der Hauptstadt, mitten in der besinnlichen Weihnachtszeit wurde dieser Angriff auf unsere offene Gesellschaft aufs Schrecklichste verübt. So ein Anschlag, da sind wir uns alle einig, darf sich nie wieder wiederholen.
Aber damit sich so ein Anschlag nie wieder wiederholt, müssen wir uns genau ansehen, was schiefgelaufen ist. Diese sorgfältige Aufarbeitung seitens der Bundesregierung bleibt jedoch aus. Weiterhin sind Fragen offen. Hier ein Auszug: Warum wurde die Einstufung von Amri als Gefährder im Laufe der Zeit verändert? Wann und wie wurde Amri von deutschen Sicherheitsbehörden observiert? Wie kam es dazu, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes Amri nach Berlin gefahren hat? – All das und noch weitere Fragen sind offen, und eine Aufarbeitung dieses Behördenversagens findet seitens der Bundesregierung leider nicht statt.
Stattdessen findet ein lautstark ausgetragener Überbietungswettbewerb an innenpolitischen Forderungen statt. Immer, wenn etwas vorfällt, erleben wir das in der Innenpolitik, dass Forderungen aus der Mottenkiste gezogen werden, seien es der Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder die Vorratsdatenspeicherung, und nun wird die Fußfessel aus der innenpolitischen Mottenkiste gezogen, ohne tatsächlich zu belegen, dass eine Fußfessel im Fall Amri einen Anschlag hätte verhindern können. Bundesinnenminister de Maizière möchte mit seinem Plan nur ein Ablenkungsmanöver von seinem eigenen Versagen fahren.
Deswegen ist leider auch der hier vorliegende Antrag ein Ablenkungsmanöver. Die CDU suggeriert mit ihren Forderungen mehr Sicherheit, aber Sie liefern de facto nicht mehr Sicherheit, und sie sind auch vor dem Hintergrund der Herausforderung der Terrorismusbekämpfung zu kurz
Kommen wir zu dem Punkt Gefährderdefinition. Er wurde hier schon vorgetragen. Ausgang der gesamten Diskussion muss doch sein, dass wir uns genau darüber unterhalten, was ein Gefährder ist, wie dieser definiert wird, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Person als Gefährder eingestuft wird. Daher brauchen wir dringend eine klare und eindeutige Definition, die den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Ansonsten ist es eben nicht möglich, zu gesetzeskonformen, einheitlichen, transparenten und justiziablen Verfahren zu kommen. Hier ist erst einmal der Bund gefordert, eine verfassungskonforme Definition vorzulegen.
In Ihrem Antrag gehen Sie von der CDU mit der Forderung nach Gefährderhaft einen falschen zweiten Schritt, bevor Sie überhaupt einen ersten Schritt gehen, nämlich überhaupt eine gesetzeskonforme einheitliche Gefährderdefinition vorzulegen.
Die Forderung nach der Fußfessel für Gefährder leitet sich auch von dieser Diskussion ab. Die jetzige Gesetzeslage – das wurde schon vorgetragen – sieht eine elektronische Fußfessel als Maßregelmöglichkeit im Strafvollzug bei bestimmten Verbrechen und einer Mindestverurteilung von drei Jahren vor.
Besteht nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe die Gefahr einer weiteren derartigen Straftat, ist die elektronische Fußfessel als milderes Mittel im weiteren Vergleich zum weiteren Freiheitsentzug verfassungsrechtlich zulässig.
Aber um Fußfesseln für verurteilte Straftäter geht es der CDU nicht, sondern um eine Fußfessel für potentielle Straftäter. Hierin ist unser rechtsstaatliches Problem begründet. Fest steht, eine Fußfessel kann Terrorismus nicht verhindern. Wann soll eine Fußfessel Alarm schlagen? Wenn sich ein Gefährder einem Bahnhof nähert oder in einem Baumarkt einkauft, wenn er in die Innenstadt einer größeren Stadt geht oder zum Flughafen? Mithilfe einer Fußfessel lässt sich nur bestimmen, wo sich ein Gefährder aufhält. Dies kann aber auch mit anderen Möglichkeiten wie Meldeauflagen oder Observation kontrolliert werden.
Der Einsatz der Fußfessel erfolgt offen, das heißt, der Gefährder weiß, dass er überwacht wird. Andere Erkenntnisse durch eine Überwachung können so nicht den Sicherheitsbehörden geliefert werden.
Ich komme zum Schluss. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Für uns Grüne ist es wichtig sicherzustellen, dass Gefährder tatsächlich zielgerichtet überwacht und festgesetzt werden, damit entsprechend effektiv Taten verhindert werden können. Mit Ihrem Antrag zur präventiven Fußfessel leisten Sie keinen Beitrag zur Verhinderung von terroristischen Straftaten. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, Bürger aus dem Wahlkreis 27, Mainz I. Herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einige grundsätzliche Ausführungen zu dem Thema Gefährder und zu den weiteren Punkten machen, die immer wieder angesprochen wurden. Ich will noch einmal an das schreckliche Attentat auf den Weihnachtsmarkt erinnern und will uns allen in Erinnerung rufen, dass zwölf Menschen getötet und 65 zum Teil schwer verletzt wurden. Das ist ein Teil der Ausgangslage, über die wir heute diskutieren.