Das Sprichwort „Viele Köche verderben den Brei“, das hier vielleicht angeführt werden könnte, kann aus unserer Sicht in dieser speziellen Situation nicht appliziert werden. Gerade angesichts der Komplexität eines solchen Prozesses kann nur ein Miteinander aller Beteiligten auf Augenhöhe zum Erfolg führen. Schließlich soll eine Zusammenlegung von Gebietskörperschaften über mehrere Jahrzehnte hinweg Bestand haben.
Für uns gilt hier Nachhaltigkeit vor Schnelligkeit. Wir freuen uns auf eine gründliche Diskussion dieses wichtigen Themas im Ausschuss.
ren! Die Kollegin Schmitt hat sehr gut die Situation bzw. den Sachstand dieser Kommunalreform aus unserem Heimatlandkreis, der Vulkaneifel, beschrieben. Wir als FDP, seit dem 18. Mai hier mit im Landtag von Rheinland-Pfalz vertreten, haben diesen umfangreichen Gesetzentwurf in unserer Fraktion diskutiert. Wir haben dort die Dinge beraten, aber auch mit unserem Koalitionspartner haben wir die Dinge schon beraten. Es ist nicht so, wie die CDU vermuten lässt bzw. gerade Herr Billen eben mit seiner Wortäußerung, dass wir die Dinge nicht beraten, sondern wir haben die Dinge schon einmal intensiv beraten.
Herr Billen, wir sind froh, dass dieser Gesetzentwurf jetzt nach langer, langer Arbeit heute im Landtag eingebracht wird. Ich danke auch dem Innenministerium für die Arbeit, die dort die letzten Jahre gemacht worden ist, aber auch für die große Gesprächsbereitschaft, die vonseiten des Innenministeriums den Kommunen, aber auch dem Landkreis entgegengebracht worden ist. Was jetzt aktuell auch im Landkreis läuft – ich denke, das muss man an dieser Stelle auch noch einmal erwähnen –, ist die Bürgerbefragung, die landkreisweit im Vulkaneifelkreis läuft und bis zum 20. Februar angesetzt ist. Ich denke, wir werden dies auch im Ausschuss, wo wir jetzt federführend unsere Arbeit und unsere Diskussionen fortsetzen, mit einbringen.
Was für uns wichtig ist – das hat auch der Kollege Brandl richtig erkannt – bzw. was in den letzten Jahren hier im Landtag Konsens und Konsens vor Ort war, hat auch für uns als FDP höchste Priorität, wenn vor Ort Konsens besteht. Ich denke, da wird auch in diesem Verfahren die Zielsetzung nicht abweichen.
Wie gesagt, wir von der FDP wollen eine leistungsfähige, moderne, unter Bürgerbeteiligungen bzw. in Zusammenarbeit mit dem Parlament, mit dem Kreis und allen Beteiligten erstellte Strukturen schaffen. Wir sind gern bereit, uns in den Ausschüssen einzubringen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunal- und Verwaltungsreform läuft nun schon einige Jahre. Wir sind als Fraktion sozusagen in den Prozess hineingekommen und haben in der letzten Legislaturperiode auch einige Vorhaben der Kommunalund Verwaltungsreform mit umgesetzt. Es war durchaus so, dass nicht alle Vorschläge auf Gegenliebe gestoßen
sind. Auch in meinem Kreis gab es zwei Fusionen. Da kann man jetzt nicht sagen, dass alle direkt mit Begeisterung dabei waren, aber es hat sich gezeigt, nachdem die Entscheidung getroffen war – darüber freue ich mich sehr –, dass von allen Seiten, von den Verwaltungen wie auch von den Bürgerinnen und Bürgern, ein sehr konstruktiver Umgang vollzogen wurde. Heute kann man sagen, dass doch zusammengewachsen ist, was vielleicht nicht von Anfang an zusammengehörte.
Aber ich habe auch immer gesagt – das ist mir auch wichtig –, eine Identifikation an Nummernschildern oder Gemeindegrenzen festzumachen, ist leider nicht der Weg, über den man heutzutage einen modernen Staat definieren kann. Es geht natürlich auch um einen möglichst guten Einsatz von Ressourcen und finanziellen Mitteln. RheinlandPfalz ist nun einmal das Bundesland, das am kleinsten strukturiert ist. Andere Bundesländer haben diesen Weg schon vor uns gemacht. Deswegen ist es – egal, wie man zu der einzelnen Fusion steht – einfach wichtig, dass wir diese vollziehen.
Der Herr von der AfD hat die mangelnde Bürgerbeteiligung angemahnt. Da kann man aus dem Schreiben der vier Bürgermeister der Oberen Kyll, das uns allen zugegangen ist, zitieren. Diese schreiben: „Schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde den Reformprozess mit acht Bürgerentscheiden nach der Gemeindeordnung und zwei Bürgerbefragungen eindrucksvoll begleitet und ihren Willen zum Ausdruck gebracht, sich damit auch im Sinne ihrer Mitmachdemokratie engagiert.“ Man muss die Vorlagen auch lesen oder verstehen.
Uns als Regierungskoalition ist es wichtig, das Ziel zu verfolgen, eine Kommunalreform zu verabschieden, von der alle Seiten profitieren. In diesem Sinne haben wir jetzt den Gesetzentwurf in erster Lesung heute in den Landtag eingebracht. Die weitere Beratung folgt, wie üblich, wie bei anderen Gesetzen auch, im Innenausschuss. Wir werden uns in großer inhaltlicher Breite auch unter Anhörung von Experten und Kommunen mit dem Gesetzentwurf befassen und diesen im Detail diskutieren.
Für unsere Koalition ist es zentral, dass nach den Beratungen ein Gesetz verabschiedet werden kann, welches die Interessen der betroffenen Kommunen und des Landes optimal und rechtssicher abbildet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schmitt hat eben auf die Schönheit und die Besonderheit des Landkreises hingewiesen. Das kann jeder nur
Zu den Rahmenbedingungen der jetzt diskutierten Gesetzesberatung: Die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll haben einen eigenen Gebietsänderungsbedarf nach Maßgabe des Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform. Dagegen weisen die Verbandsgemeinde Gerolstein im Landkreis Vulkaneifel und die Verbandsgemeinde Prüm im Eifelkreis BitburgPrüm keinen eigenen Gebietsänderungsbedarf aus.
Was hat uns motiviert, diesen KVR-Weg zu unterstützen? Über Gebietsänderungsmaßnahmen für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll ist vor Ort lange und intensiv diskutiert worden. Für eine Gebietsänderungsmaßnahme innerhalb des Landkreises Vulkaneifel hat sich vor Ort keine zustimmende Mehrheit ergeben.
Dies gilt insbesondere auch für den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll, den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Gerolstein und den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll.
Für die Eingliederung von elf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll in die Verbandsgemeinde Prüm, die dann übergangsweise eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde sein wird, sowie die Bildung einer neuen Verbandsgemeinde aus den anderen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim gibt es allerdings eine mehrheitliche Zustimmung.
Ich will uns diese Zustimmung noch einmal in Erinnerung rufen. Zugestimmt haben die Räte der Verbandsgemeinde Obere Kyll und alle ihre Ortsgemeinden, die Räte der Verbandsgemeinde Prüm und 39 von 44 Ortsgemeinden, die Räte der Verbandsgemeinde Gerolstein und alle ihre Ortsgemeinden, die Räte der Verbandsgemeinde Hillesheim und neun ihrer elf Ortsgemeinden.
Die Voten der Räte in der Verbandsgemeinde Obere Kyll entsprechen auch den Bürgerentscheiden und Bürgerbefragungen in neun ihrer Ortsgemeinden.
Für die Eingliederung von elf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll in die Verbandsgemeinde Prüm soll das Eckpunktepapier zum freiwilligen Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden entsprechend gelten. Den Eckpunkten haben die Verbandsgemeinderäte Obere Kyll und Prüm bereits im Jahr 2013 zugestimmt.
Zwischen den Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim ist am 24. Mai 2016 eine Vereinbarung über ihre freiwillige Fusion abgeschlossen worden. Nach der Vereinbarung sind sich die Vereinbarungspartner auch einig, dass drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll in die neue Verbandsgemeinde, der die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Gerolstein und Hillesheim angehören, eingegliedert werden sollen.
Der Landkreis Vulkaneifel – das ist eben ausgeführt worden – lehnt die Eingliederung von elf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll in die Verbandsgemeinde
Prüm und die damit verbundene Struktur einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde ab. Er hält eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde für verfassungswidrig. Zudem sieht er erhebliche Probleme beim Verwaltungsvollzug in einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den im vorliegenden Gesetzentwurf geregelten Gebietsänderungsmaßnahmen können die Ziele des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform abschließend erreicht werden. Ziele sind eine Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft kommunaler Strukturen. Eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde wird einigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Ja, das wird so sein. Dies erscheint jedoch für einen Übergangszeitraum akzeptabel. Eine solche landkreisübergreifende Verbandsgemeinde wird nicht dazu führen, dass sich die Aufgaben auf der gemeindlichen Ebene oder auf der Kreisebene nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen erfüllen lassen.
Allerdings ermöglicht die sich landkreisübergreifend erstreckende Verbandsgemeinde Prüm eine finanzielle Konsolidierung, deren Notwendigkeit – das muss man auch sehen – auf die Verbandsgemeinde Obere Kyll zurückgeht, in einem überschaubaren Zeitraum. Eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde und die entsprechende Zuständigkeitsregelung – Frau Schmitt hat darauf hingewiesen – sind definiert. Das ist übrigens kein Novum und keine Neuerfindung dieser Landesregierung. Solche Maßnahmen hat es bei der letzten großen Kommunalreform in Rheinland-Pfalz vor mehreren Jahrzehnten, in den 70erJahren, in einigen Fällen bereits gegeben.
Der Landkreis hat ein Handeln angekündigt. Das gilt es jetzt auch im Sinne der Vorreden abzuwarten; denn es gibt einige weitere Begehrlichkeiten – darauf will ich hinweisen –, die jeweils vor Ort kreisübergreifende Lösungen einfordern. Die Beratungen und die zu erwartende Anhörung wird auch Hinweise für diese örtlichen und regionalen Forderungen ergeben. Von daher bringen wir uns sehr gern auch weiterhin in diese Diskussion mit ein.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung abgeschlossen, und wir überweisen das Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss. Herrscht darüber Einvernehmen? – Das ist der Fall.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Punkt 7 b der Tagesordnung „...tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, – Drucksache 17/2079 –, Erste Beratung“ wurde zurückgezogen. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst hat die einbringende Fraktion das Wort. Es spricht der Kollege Junge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Das Wort „und“ hebt die Gleichwertigkeit von Wahlen und Abstimmungen hervor. Im Artikel 107 der Landesverfassung RheinlandPfalz heißt es sogar, die Gesetzgebung wird ausgeübt erstens durch das Volk im Wege des Volksentscheids und zweitens durch den Landtag. Die Verfasser haben diese Reihenfolge bewusst gewählt, und damit ist es eine unzulässige Interpretation, wenn Kritiker immer wieder einen Gegensatz zwischen Volksabstimmung einerseits und repräsentativer Demokratie sehen.
Erstens, direkte Demokratie darf nicht die repräsentative Demokratie ersetzen, sondern soll sie ergänzen. Durch Volksabstimmungen wollen wir mehr Demokratie und nicht weniger, und direkte Demokratie soll in erster Linie von unten initiiert werden und nicht im Ausnahmefall von oben; denn die von oben, also von den Regierenden, ausgelösten Referenden können durchaus auch das Ziel verfolgen, das Parlament auszuhebeln. Denn das konsultative Referendum soll meist die herrschende Regierungsmeinung durch das Volk bestätigen lassen, ohne dass es vom Bürger selbst als Fragestellung erhoben wurde. Das ist genau das, was wir nicht wollen, auch wenn Sie uns das beim ersten Versuch so vehement unterstellt haben.