Protocol of the Session on January 25, 2017

(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit werden wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überweisen. – Wenn darüber Einvernehmen besteht, können wir so verfahren.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Ihnen mitteilen, die Fehlerquelle für die Lichtschwankung ist entdeckt worden. Frau Blatzheim-Roegler, es hat nichts mit Ihrer Person zu tun.

(Heiterkeit im Hause – Abg. Alexander Licht, CDU: Ich sage ja immer, mehr Licht!)

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2080 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Schmitt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen legen dem Landtag heute den Gesetzentwurf über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm vor. Da ich mir nicht sicher bin, ob wirklich jede Kollegin oder jeder Kollege aus der Pfalz oder dem Westerwald diese Verbandsgemeinden örtlich zuordnen kann, möchte ich sagen: Die Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim gehören zum Kreis Vulkaneifel. Dies ist mit 60.700 Einwohnern zugegebenermaßen der kleinste Kreis im Land, aber auch einer der schönsten als UNESCO-, Geo- und Naturpark.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, beide Verbandsgemeinden haben aufgrund des Landesgesetzes einen klaren eigenen Gebietsänderungsbedarf. Dies machen allein schon die Einwohnerzahlen mehr als deutlich: In der Verbandsgemeinde Hillesheim leben 8.800 Menschen und in der Verbandsgemeinde Obere Kyll rund 8.500 Menschen, auch mit in Zukunft weiter abnehmenden Einwohnerzahlen.

Die beteiligten Kommunen sind vor Ort seit rund acht Jahren – ich sage einmal – unterwegs. Sie bemühen sich vor Ort intensiv in zahlreichen Gremiensitzungen, Versammlungen und Gesprächen, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Sie können das im Gesetzentwurf ab Seite 140 wirklich minutiös nachverfolgen.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt im Ergebnis exakt das wieder, was beraten wurde. Demnach sollen die Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein sowie die drei Ortsgemeinden Birgel, Lissendorf und Steffeln aus der Oberen Kyll gemeinsam in eine neue Verbandsgemeinde fusioniert werden. Darüber hinaus sollen die anderen elf verbliebenen Ortsgemeinden der Oberen Kyll mit der Verbandsgemeinde Prüm vorübergehend über die Landkreisgrenze hinaus fusionieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Aufteilung entspricht exakt den Beschlusslagen aller vier Verbandsgemeinden und der klaren Mehrheit in den Ortsgemeinden. Dazu gab es in acht davon Bürgerentscheide und in zwei weiteren Bürgerbefragungen. Das heißt, das, was wir vorlegen, entspricht dem eindeutigen und freiwilligen Wunsch aller betroffenen Gemeinden, nachdem eine rein kreisinterne Lösung trotz vieler Bemühungen bis heute nicht möglich war und leider auch nicht in Sicht ist. Dabei ausschlaggebend – das wissen die Beteiligten vor Ort – war vor allen Dingen die finanzielle Situation der Oberen Kyll.

Die Landesregierung hat immer unterstrichen, dass sie für konstruktive und machbare Lösungen offen ist. Sie will ausdrücklich auch solche Modelle unterstützen, bei denen die betroffenen Orts- und Verbandsgemeinden eine sinnvolle Neuordnung über Kreisgrenzen hinweg anstreben, ohne damit eine vorgezogene Änderung der Kreisgrenzen zu verbinden. Das war exakt die Ausgangslage für die Überlegungen vor Ort.

Das Innenministerium hat jetzt im Vorfeld seiner Möglichkeiten den Gesetzentwurf auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft. Auch das Ministerium der Justiz hat im Rahmen der rechtsförmlichen Anhörung noch einmal bestätigt, dass es einen solchen Weg für verfassungskonform hält. Allerdings hat der Landkreis Rechtsbedenken geäußert. Er hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das seinerseits zu dem Ergebnis kommt, die grenzüberschreitende Fusion sei verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf stellt die Einzelheiten im Detail dar.

Inzwischen wurden auch die Fraktionen von den verschiedenen Beteiligten – dem Landkreis und den Verbandsgemeinden – angeschrieben. Da wurden die Positionen noch einmal dargestellt.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll und auch die ihr angehörenden Orts

gemeinden beim weiteren Abwarten auf eine Gebietsänderung nicht nur massive finanzielle Nachteile befürchten, sondern auch große Zukunftsprobleme sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den betroffenen Verbandsgemeinden wurde die Einbringung heute schon lange erwartet. Die Kommunen vor Ort brauchen Klarheit. Wir bringen heute das ein, was vor Ort mit intensiver Unterstützung des Ministeriums auf freiwilliger Basis erarbeitet wurde. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses.

Wir werden den vorgelegten Entwurf gerade wegen der nicht einfachen Gesamtproblematik im weiteren Verfahren, genau wie bei allen anderen Gesetzen auch, intensiv prüfen und beraten. Wir werden das mit einer ausführlichen Anhörung im Innenausschuss begleiten. Wir werden Experten aus den Kommunen und andere in großer inhaltlicher Breite anhören.

Ich wünsche mir, dass wir auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens und eine konstruktive Prüfung dessen, was möglich ist, hinbekommen. Wir als Regierungsfraktionen wollen eine Kommunalreform, von der alle Seiten profitieren, und deshalb ein Gesetz verabschieden, das die Interessen der betroffenen Kommunen und des Landes optimal und rechtssicher abbildet.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Brandl.

Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich tatsächlich der Pfälzer, der scheinbar von Frau Schmitt erklärt bekommen muss, über welche Region wir reden. Da das aber auch die Heimat meines hoch geschätzten PGF-Kollegen Marco Weber ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, um welche Region es sich handelt. Wir haben uns damit natürlich auch auseinandergesetzt.

Zu Beginn will ich allerdings darstellen, was die Grundlinie der CDU-Fraktion im Bereich der freiwilligen Fusionsgesetze in den vergangenen Jahren war. Uns war immer wichtig, dass wir grundsätzlich mit einer großen Offenheit diese Kommunalreformen, diese Fusionen begleitet haben, bei denen sehr eindeutig die Freiwilligkeit auf der Hand lag, bei denen klar war, dass es sich hier tatsächlich um freiwillige Zusammenschlüsse, von den Orts- und Verbandsgemeinden getragen, handelt. Da waren wir auch bereit, diese Dinge mit einzubringen und letztendlich mitzutragen.

Für uns ist neben dieser eindeutigen Freiwilligkeit ebenfalls von zentraler Bedeutung, dass die Fusionen von der Struktur her zu den wahrzunehmenden Aufgaben passen. Das heißt, die zentrale Aufgabenkritik, die von uns immer wieder eingefordert wurde, musste auch die konkreten Verbesserungen zum Ziel haben, musste zu konkreten

Verbesserungen der Situation führen. Vor diesem Hintergrund haben wir auch etliche freiwillige Fusionen bisher mitgetragen. Diese Linie werden wir ganz konkret weiterführen, so wie das bisher der Fall war.

(Beifall der CDU)

Nun zum konkreten Landesgesetz über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm. Da will ich dann doch kurz etwas problematisieren. Sie haben von einer durchgehenden Freiwilligkeit gesprochen. Ich denke, das ist durchaus interpretationsfähig. Auf der einen Seite werden Kreisgrenzen überschritten. Nach wie vor stellt sich die Frage der Zugehörigkeit der Verbandsgemeinden. Gehören die Verbandsgemeinden zu einem Teil zu dem einen Landkreis und zum anderen Teil zu dem anderen Landkreis, oder gibt es – Sie haben es übergangsweise genannt – übergangsweise Zeiten, in denen die Verbandsgemeinde tatsächlich zwei Landkreisen angehört? Das sind durchaus verfassungsrechtliche Problematiken, die es zu erörtern gilt. Das sind eben Themen, die wir in der ersten Lesung zunächst definitiv problematisieren wollen.

Auch gibt es in Bezug auf die kreisübergreifende Problematik keine Einigkeit. Die Kreise haben unterschiedliche Auffassungen. Sie haben das Gutachten angesprochen, das allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde. Auch hier gibt es den klar artikulierten Willen, dass es Veränderungen an diesem Gesetz und verfassungsrechtliche Bedenken gibt.

Sehr wohl gibt es aber auch Bürgerbefragungen – auch das haben Sie angesprochen – und Gemeinderatsbeschlüsse von Gemeinden, die sehr eindeutig ausgegangen sind und die ihren klaren Willen entsprechend artikuliert haben.

Alles in allem eine durchaus unübersichtliche Situation, die Sie durchaus durch Ihr Vorgehen in der Region mit zu verantworten haben, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Vor diesem Hintergrund sind wir sehr gespannt, wie die Beratungen zu diesem Gesetz, das Sie als Koalitionsfraktionen heute einbringen, im Ausschuss laufen werden, wie mögliche Anhörungen laufen werden und wie mögliche Änderungen an diesem Entwurf tatsächlich vorgenommen werden. Für uns wird das dafür entscheidend sein, wie wir uns dazu einlassen werden. Ob wir es mittragen oder nicht, wird dann davon abhängen, wie die Änderungen, die abzusehen sind, aussehen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für eine Kurzintervention erteile ich Frau Kollegin Schmitt von der SPD-Fraktion das Wort.

Lieber Herr Kollege Brandl, ich möchte Sie in einem Punkt – vielleicht habe ich Sie falsch verstanden oder auch nicht – korrigieren. Der Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Kreisen ist klar geregelt. Das heißt, die Gemeinden aus der ehemaligen Oberen Kyll werden weiterhin zum Kreis Vulkaneifel gehören. Das ist ganz klar geregelt. Auch die Aufgabenwahrnehmung ist klar geregelt. Das können Sie im Gesetzentwurf nachlesen. Vielleicht habe ich Sie aber auch falsch verstanden. Das kann durchaus sein.

Für eine Erwiderung erteile ich Herrn Kollegen Brandl das Wort.

Einfach noch einmal zur Klarstellung: Es ist mir schon klar, was Sie im Gesetzentwurf versucht haben, klar zu regeln. Ob das dann aber tatsächlich verfassungsrechtlich Bestand hat, das steht auf der anderen Seite der Karte. Das werden die entscheidenden Fragen sein, die es zu klären gilt. Vor diesem Hintergrund sind wir sehr gespannt, wie diese Klärung dann tatsächlich ausgeht.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Landesgesetz zur Zusammenlegung der Verbandsgemeinde Prüm und Gemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll und der Verbandsgemeinden Hillesheim, Gerolstein und Gemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll kann die AfD-Fraktion in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die Begründung für diese Ablehnung ist aus unserer Sicht sehr vielschichtig zu sehen.

Als Erstes kann man grundsätzlich positiv die Bürgerbefragung in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll berücksichtigen, durch die durch eine hohe Beteiligung der Bürger deutliche und zustimmende Ergebnisse herausgekommen sind. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll hat ihre Hausaufgaben zum Wohl der Ortsgemeinden erfüllt und klare Ergebnisse und Handlungsaufträge vom Bürger bekommen.

Aus Verwaltungssicht haben auch die Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Beschlüsse der einzelnen Städte und Gemeinden liegen vor. Leider wurde jedoch keine Bürgerbeteiligung durchgeführt, um ein vielleicht stärkeres Votum für die bevorstehenden Veränderungen vom Bürger zu bekommen. Wir von der AfD sehen aber die durch Bürgerbefragungen respektive Bürgerentscheide zu ermittelnde Zustimmung der Bürger als zwingende Voraussetzung für

die Umsetzung der Gebietsreform an, die sich auf vielerlei Weise direkt auf das Leben der Bürger auswirkt.

Leider hat es die Landesregierung versäumt, die beiden Stufen der kommunalen Gebietsreform von Anfang im Zusammenhang zu sehen. Durch die aufgesplittete Vorgehensweise ergibt sich nun eine Rechtsunsicherheit, die jetzt den Landkreis Vulkaneifel für uns nachvollziehbar dazu bewegt, dass er sich in seiner Existenz bedroht sieht. Damit könnte der ganze Prozess der Zusammenlegung zu Fall gebracht werden.

Wäre man hingegangen und hätte alle Kreise und Verbandsgemeinden von Anfang an in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebunden und danach gemeinsam entschieden, eine Bürgerbeteiligung zuzulassen, dann wäre dies auch sicher von Erfolg gekrönt worden. So gibt es verständlicherweise Unmut über die jahrelangen Diskussionen, was in den jeweiligen Gebietskörperschaften zu unnötigen Vorbehalten führt.

Letzten Endes ist man dann irgendwie froh, wenn es schnell abgeschlossen werden kann. Dadurch entsteht aber keine positive Haltung des Bürgers, die für das Gelingen eines solchen Projekts wesentliche Voraussetzung ist. Bevor man weitere Zusammenlegungen von Verbandsgemeinden in Angriff nimmt, sollte aus Sicht der AfD-Fraktion geprüft werden, ob die bisherigen Zusammenlegungen tatsächlich den finanziellen Vorteil generieren, der in dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich genannt wurde. Es muss evaluiert werden, ob Synergieeffekte, wie weniger Personal oder struktureller Zugewinn, auch wirklich stattgefunden haben.

Wir würden auch empfehlen, neben den betroffenen Bürgern und Kommunen auch die für das jeweilige Gebiet zuständigen Abgeordneten des Landtags in solche Abläufe einzubinden, um entsprechende Fehlinterpretationen von Anfang zu verhindern.

Das Sprichwort „Viele Köche verderben den Brei“, das hier vielleicht angeführt werden könnte, kann aus unserer Sicht in dieser speziellen Situation nicht appliziert werden. Gerade angesichts der Komplexität eines solchen Prozesses kann nur ein Miteinander aller Beteiligten auf Augenhöhe zum Erfolg führen. Schließlich soll eine Zusammenlegung von Gebietskörperschaften über mehrere Jahrzehnte hinweg Bestand haben.