Die Eltern sind also gefordert – ich sage, mit Fröhlichkeit und mit großer Freude –, als Vorbild bei der Erziehung der Kinder voranzugehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch auf das eine oder andere noch einmal kurz reagieren, was vorher gesagt worden ist. Herr Lohr, ich halte Ihnen bestenfalls Ihr noch sehr jugendliches Alter zugute. Das, was Sie soeben vorgetragen haben, hat mit der Realität der Familien in diesem Land nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sie sind zurückgefallen in ein idealisiertes, stilisiertes Familienbild der 50er-Jahre, das aber auch
schon in den 50er-Jahren nichts mit der Realität der Familien zu tun hatte. Schauen Sie sich einmal bei den Familien in diesem Land um.
Frau Huth-Haage, Sie haben am Anfang Ihrer Rede etwas gesagt, auf das ich kurz eingehen möchte. Sie haben es später in Ihrer Rede doch noch etwas anders ausgeführt, was mich dann wieder positiver gestimmt hat. Im SGB VIII ist klar verankert – das ist richtig –, dass das Kindeswohl zunächst der Erziehung in der Familie obliegt. Das ist vollkommen klar. Aber Sie haben dann einen Gegensatz aufgemacht nach dem Motto: Erst dann, wenn die Familie versagt hat, können sozusagen die öffentliche Hand und die Hilfen zur Erziehung greifen.
Sie haben es später nicht ausgeführt, aber ich finde es wichtig, es noch einmal klarzustellen. Es wäre ein völlig falsches Verständnis von der sozialen Jugendarbeit und auch von den Hilfen zur Erziehung; denn es geht doch gerade nicht darum, dass der Staat erst dann eingreift, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern es geht auch um eine präventive Arbeit. Es geht vor allem darum, die Hilfen zur Erziehung und damit das SGB VIII als Recht der Eltern zu verstehen, die, wenn gewisse Lebenssituationen schwierig verlaufen, sich Beratung, Unterstützung und Hilfe holen können. Ich gehe als Vater sogar so weit zu sagen, es ist eine Pflicht der Eltern, wenn es um das Kindeswohl geht, sich frühzeitig Unterstützung und Beratung zu holen, und ich glaube, dass die allermeisten Eltern das auch tun, weil es ihnen wirklich um das Wohl ihres Kindes geht.
Dabei gibt es überhaupt keinen Widerspruch zwischen der Arbeit, die von den Stellen vor Ort geleistet wird, und den Familien, die – in welcher Konstellation auch immer – sich in Rheinland-Pfalz doch in aller Regel sehr liebevoll um ihre Kinder kümmern.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Spiegel hat am 28. Oktober bei der Vorstellung des 5. Landesberichts über Hilfen zur Erziehung richtigerweise gesagt, Hilfen zur Erziehung sind Hilfen gegen Armut. Sie sind vor allem auch ein Angebot der Armutsprävention und der frühzeitigen Intervention.
Wenn wir sehen, dass – wie bereits genannt – 26.500 Kinder und Jugendliche und ihre Familien in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 diese Hilfen in Anspruch genommen haben, ist das schon eine beachtliche Zahl. Das Konzept, vor allem auf die frühen Hilfen und die ganz kleinen Kinder zu setzen, ist auch Ausfluss des Kinderschutzgesetzes, das offenbar gegriffen hat, weil wir in diesem Bereich auch die stärksten Anstiege zu verzeichnen haben. Ich weiß, es ist sozialpolitisch immer ein zweischneidiges Schwert zu sagen, wenn mehr Hilfen in Anspruch genommen wurden, ist das eigentlich ein positives Signal, aber wir wissen alle, dass insbesondere im Bereich der kleinsten Kinder in der Vergangenheit die Zahlen vor allem deswegen niedrig waren, weil es häufig im Verborgenen geblieben ist und weil man erst durch schreckliche Nachrichten wachgerüttelt worden ist und gezielt in die Fälle hineingegangen ist. Das, was nun vorliegend in den Zahlen gezeigt wird, ist, glaube ich, eine gute Nachricht, wenn es um das Wohl der Allerkleinsten, insbesondere der unter Dreijährigen, geht.
Meine Damen und Herren, keine gute Nachricht ist – das muss uns zu denken geben –, dass sich im Berichtszeitraum zwischen 2002 und 2004 die Zahl um 11.000 Fälle im Land erhöht hat, das sind 73 %. Das ist schon eine bedenkliche Zahl. Wir haben dabei – das ist wiederum gut – vor allem einen Anstieg der ambulanten Hilfen, der Hilfen, die noch näher an der Familie geleistet werden, zu verzeichnen. Es ist bereits gesagt worden, das ist kostengünstiger, und es ist auch sozialpolitisch vertretbarer.
Aber dann möchte ich doch noch einmal einen Blick darauf werfen, weshalb die Situation in unserem Land eigentlich regional so unterschiedlich ist. Warum haben wir in der Südwestpfalz Ambulantisierungsquoten von nur 27 % bis 40 % und im Rhein-Hunsrück-Kreis ganze 75 %, in Landau 71 % und in Mainz-Bingen 68 %? Ich glaube, dass wir uns regional noch einmal genau anschauen müssen, warum das so ist, weil die Bedarfslagen doch so unterschiedlich auch wieder nicht sind. Ich glaube, dies ist noch einmal eine vertiefende Betrachtung wert,
und deswegen wäre es auch gut, wenn wir diesen Bericht als Material mit in unsere Anhörung zum Thema Kinderarmut im Sozialpolitischen Ausschuss geben; denn dieses Thema wird ganz oben auf der Agenda bleiben.
Ich möchte noch einige Dinge klarstellen. Herr Lohr, die Betreuung in Einrichtungen ist nicht per se besser, aber wir wollen Wahlmöglichkeiten für Familien schaffen. Das war immer die Politik insbesondere der SPD.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus!)
Alleinerziehende haben auch deswegen einen höheren Hilfebedarf, weil oftmals Konflikte damit verbunden sind; es sind nämlich oft Trennungskinder, und manchmal spielt auch Gewalt in der Familie eine Rolle, weil sich die Eltern getrennt haben. Daher braucht man eine entsprechende Betreuung, um wieder herauszukommen.
Ein hoher Hilfebedarf heißt nicht automatisch eine gescheiterte Familienpolitik, sondern ein genaueres Hinsehen.
Kassenlage in den Kommunen ist auch falsch; denn man hat einen Anspruch auf die Hilfe zur Erziehung. Das ist gesetzlich so geregelt, und daher kann die Kommune nicht nach Kassenlage entscheiden, sondern nur nach gesetzlicher Lage.
Den Unterhaltsvorschuss vom Bund begrüßen wir, aber wenn wir beim Thema Kommunen sind, müssen die Kommunen das verstärkte Personal bezahlen.
Der zweite Punkt war – ich habe es wortwörtlich mitgeschrieben –: Den Unterhaltsvorschuss vom Bund begrüßen wir. Wenn wir aber schon bei dem Thema Kommunen sind, muss ich darauf hinweisen, dass die Kommunen das zusätzliche Personal bezahlen müssen.
Ich habe gesehen, wie Sie gezaudert und gezögert haben, und erst, als die Rednerin weggegangen ist, haben Sie die blaue Karte herausgezogen. Sie müssen das machen, während die Rednerin spricht. Das sieht die Geschäftsordnung so vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 5. Landesbericht „Hilfen zur Erziehung“ ist ein gemeinsamer Bericht von Land und Kommunen. Die 41 Jugendämter der rheinland-pfälzischen Kommunen geben jährlich 380 Millionen Euro für Hilfen aus. Das Land beteiligt sich mit 50 Millionen Euro an diesen Kosten.
Das sind gut investierte Gelder; denn es geht darum, dass es Kindern und Jugendlichen besser geht und sie gut auf
wachsen können. Die Hilfen zur Erziehung sind oft die letzte Chance, dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Somit wird gespart für andere Kosten von Transfer und Sozialsystem. Die Hilfen zur Erziehung sind so auch – das wurde vorhin bereits gesagt – ein aktiver Beitrag gegen Armut.
Über 26.000 Hilfen für Kinder und Jugendliche wurden durchgeführt. Dabei war die Inanspruchnahme der Hilfen in den beiden letzten Jahren relativ konstant. Eine Sache stellen wir jedoch fest: Die Jugendämter helfen immer jüngeren Kindern. So ist die Zahl der unter dreijährigen Kinder zwischen 2011 und 2014 um rund 12 % angestiegen. Dass Jugendämter immer mehr jüngeren Kindern helfen, zeigt einerseits, dass die Jugendämter die Familien jetzt schon früher erreichen. Je früher eine Hilfe ansetzt, umso besser. Andererseits zeigt es, dass das Landeskinderschutzgesetz und die Anstrengungen der Frühen Hilfen ihre Wirkung zeigen. Genau das wollten wir erreichen.
Eines sollten wir jedoch beachten und verstärkt unseren Fokus darauf lenken; der Hilfebedarf in unserer Gesellschaft ist nicht gleich verteilt. Es gibt erhöhte Hilfebedarfe bei Familien in sogenannten schwierigen Lebenslagen. Das hat mehrere Ursachen. Zum einen hängt es damit zusammen, dass die Anforderungen an Familien komplexer geworden sind. Schon früh entwickelt sich ein Druck, um erfolgreich und leistungsfähig zu sein. Diesem Druck können Eltern und Kinder zeitweilig manchmal nicht standhalten, sodass da Hilfen von außen notwendig werden.
Außerdem macht sich eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft deutlich bemerkbar. Das schlägt sich in den Zahlen nieder. So lebten rund 70 % der Alleinerziehenden, die 2014 eine Hilfe zur Erziehung begonnen haben, von Transferleistungen. Die Bundesrepublik gibt zwar viel Geld für monetäre Familienleistungen aus, aber dadurch fördert sie die Existenzsicherung von Kindern nicht.
In diesem Zusammenhang sei eine positive Entwicklung angemerkt. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes und die damit verbundene Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahren sowie die Abschaffung der Höchstdauer der Bezugszeit ist eine gute Entwicklung, wenn es darum geht, wie wir Familien und vor allen Dingen Alleinerziehende besser unterstützen können.