Protocol of the Session on October 6, 2016

Das werden wir auch. Versuchen Sie nicht, uns hier irgendwo wieder etwas reinzureden.

Herzlichen Dank.

(Starker Beifall der CDU und der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir im Rahmen dieser Aktuellen Debatte nicht mehr vor. Wir schließen damit Punkt 10 der Tagesordnung und treten in eine Mittagspause ein.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Ich hätte jetzt weiter gemacht, ich war gerade in Form!)

Wir setzen die Plenarsitzung um 14:00 Uhr fort.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 1 3 : 1 1 U h r

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 1 4 : 0 0 U h r

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich darf die Sitzung des Landtags nach der Mittagspause wieder eröffnen. Ich freue mich, als Gäste auf unserer Tribüne FWG-Kommunalpolitiker aus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Prüfung der Einführung eines neuen Einsatzmittels für den Streifendienst Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/139 –

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/1146 –

Prüfung der Einführung eines neuen Einsatzmittels für den Streifendienst Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1207 –

Distanzelektroimpulsgeräte für den Streifendienst – Nutzen und Risiken umfassend abwägen Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1176 –

Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes als neuem Einsatzmittel für den Streifendienst Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1202 –

Zur Berichterstattung erteile ich zunächst Frau Kollegin Nina Klinkel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU-Fraktion „Prüfung der Einführung eines neuen Einsatzmittels für den Streifendienst“ – Drucksache 17/139 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 23. Juni 2016 an den Innenausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 28. Juni, in seiner 5. Sitzung am 1. September und in seiner 7. Sitzung am 28. September beraten.

In seiner 5. Sitzung am 1. September 2016 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28. September 2016 lautet: Ablehnung des Antrags.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Klinkel, vielen Dank für die Berichterstattung aus den Ausschüssen.

Gibt es Wortmeldungen? – Ich erteile Herrn Abgeordneten Schwarz von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir haben eine sehr umfassende und aufschlussreiche Expertenanhörung zum Distanzelektroimpulsgerät im Innenausschuss durchgeführt. Viele Fragen wurden dort beantwortet, bestehende Bedenken wurden sicherlich auch ausgeräumt.

Als Ergebnis kann man zunächst einmal festhalten, dass ein Distanzelektroimpulsgerät grundsätzlich als Einsatzmittel zur Schließung der Lücke zwischen Pfefferspray, Schlagstock und der Schusswaffe geeignet ist. Fast al

le Experten haben sich für eine Verwendung des Distanzelektroimpulsgerätes im Streifendienst ausgesprochen. Deutlich wurde dies durch die Fallbeispiele von Herrn Oberleutnant Schürch von der Kantonspolizei Uri, die seit 13 Jahren ein solches Gerät im Einsatz hat.

Aufschlussreich waren auch die Angaben des Rechtsmediziners, Herr Professor Dr. Kunz, der über Jahre hinweg Einsätze von Distanzelektroimpulsgeräten auswertet und zu dem Schluss kommt, dass es keine wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse gibt, dass es durch den Stromfluss zu direkten Verletzungen oder gar Todesfällen kam.

Eindeutig waren die Aussagen, was den Einsatz eines Distanzelektroimpulsgerätes bei statischen Einsatzlagen angeht. Ich erinnere an das Beispiel des Suizidenten auf dem U-Bahngleis in Wien. Bei diesen Einsatzlagen ist es ein absolut taugliches Einsatzmittel.

Widerspruch gab es aber bei sogenannten dynamischen Einsatzlagen. Als Beispiel sei vorliegend der Messerangriff genannt, der aus der Bewegung erfolgt. Sowohl der Schweizer Kollege als auch Herr Polizeihauptkommissar Ortlieb vom Spezialeinsatzkommando Rheinland-Pfalz verneinten bei solchen Angriffen eine generelle Geeignetheit eines Distanzelektroimpulsgerätes.

Bei allen Schilderungen der aktiven Polizeibeamten unter den Experten wurde klar, dass die Anwendung eines Distanzelektroimpulsgerätes taktisch sehr anspruchsvoll und daher auch sehr ausbildungsintensiv ist. Hinzu kommt die rechtliche Problematik. Herr Oberleutnant Schürch hat erzählt, dass in der Schweiz immer ein realitätsnahes Üben mit Deeskalationsaspekten stattfindet.

Eine zweistündige Anhörung – wenn sie auch noch so aufschlussreich war – kann eine richtige Prüfung im Pilotprojekt sicherlich nicht ersetzen. Wenn die AfD in ihrem Antrag von einer Ausbildungszeit von jährlich acht Stunden spricht, kann ich nur erwidern, Sie haben sich mit einer kurzen Antwort zufrieden gegeben und nicht richtig nachgefragt.

Für meine Fraktion und mich – und ich denke, damit spreche ich auch für die Koalitionsparteien – stehen im Besonderen gerade die Polizistinnen und Polizisten im Fokus einer solchen weitreichenden Entscheidung. Wir wären nach meiner Kenntnis auch das erste Bundesland, das ein Distanzelektroimpulsgerät in den Streifendienst geben würde. Die Polizei soll ein weiteres Einsatzmittel erhalten, das sie in den unterschiedlichsten Einsatzsituationen beherrschen muss. Der Einsatz wird sicherlich immer geprüft, insbesondere dann, wenn doch ein Schusswaffengebrauch erfolgt. Deshalb ist eine intensive Schulung erforderlich, und uns ist Handlungs- und Rechtssicherheit wichtig, und dazu soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern.

Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, dass nicht alle von der Einführung eines solchen Einsatzmittels begeistert sind. Auch in der Polizei wird das Thema strittig diskutiert. Wir halten es deshalb für sehr wichtig, dass unsere Polizistinnen und Polizisten größtmögliche Handlungs- und Rechtssicherheit beim Umgang mit dem Distanzelektroimpulsgerät erhalten. Die Entscheidungssicherheit muss einfach durch intensive Schulungen in realitätsnahen Situatio

nen analog der Schweiz gefestigt werden. Der Aus- und Fortbildung muss bei einer eventuellen Einführung ein hoher Stellenwert zugesprochen werden.

Meine Fraktion unterstützt deshalb die Vorschaltung eines Pilotprojekts, weil wir der Meinung sind, dass die Erfahrungen unseres SEK nicht ausreichen, da die Aufgaben des SEK absolut nicht mit denen des Polizeieinzeldienstes auch nur annähernd vergleichbar sind. Auch wir sehen ein Distanzelektroimpulsgerät zunächst als das mildere Mittel gegenüber der Schusswaffe an, sehen es aber auch als Waffe im POG richtig verortet. Das Distanzelektroimpulsgerät als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt würden wir ablehnen.

Mit unserem Antrag unterstützen wir ein Pilotprojekt so, wie es vom Ministerium vorgesehen ist. Dieses Projekt soll wie vorgesehen und in unserem Antrag begründet bei der Polizeiinspektion Trier durchgeführt und extern wissenschaftlich ergebnisoffen begleitet werden. Sehr wichtig ist für uns auch, dass der Einsatz während des Pilotprojekts protokolliert wird, und das Protokoll soll beginnen ab einer Androhung dieses Einsatzmittels. Die Dauer des Pilotprojekts soll maximal ein Jahr dauern, bei validen Erkenntnissen soll bereits früher dem Parlament berichtet werden.

Wir halten unseren Weg zur Prüfung eines neuen Einsatzmittels für den absolut besseren und lehnen deshalb die Anträge der CDU, die damit durch die Hintertür mit ihrem Ergänzungsantrag das Distanzelektroimpulsgerät einführen will, und der AfD, die sich nicht ernsthaft mit der Problematik beschäftigt hat, ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der AfD)

Als Nächstes hat Herr Abgeordneter Lammert von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute erneut den Antrag unserer Fraktion, der sich mit der Einführung eines Distanzelektroimpulsgerätes, im Sprachgebrauch dem sogenannten Taser, im Streifendienst der rheinland-pfälzischen Polizei beschäftigt. Ursprünglich – das ist richtig, Herr Schwarz – hatten wir in unserem Antrag das Ziel verfolgt, die Landesregierung zur Prüfung zu veranlassen; aber nachdem nun eine Anhörung auf unseren Antrag im Innenausschuss stattgefunden hat, gibt es für uns keine Zweifel mehr, dass Distanzelektroimpulsgeräte im Streifendienst zum Einsatz kommen müssen. Deshalb haben wir auch bereits im Innenausschuss einen darüber hinausgehenden Antrag angekündigt, der dem Hohen Hause nun entsprechend vorliegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in der Debatte vor zwei Monaten bereits darauf hingewiesen, dass es durchaus Einsatzsituationen bei unserer Poli

zei gibt, die mit der Verwendung der Schusswaffe gegen Angreifer enden, mit oftmals tödlichem Ausgang für den Angreifer und natürlich auch den entsprechenden traumatischen Folgen bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Erst kürzlich gab es wieder einen solchen Vorfall bei der Berliner Polizei, die im Einsatz beim Gebrauch der Schusswaffe eine Person zunächst schwer verletzt hat, die später leider verstorben ist. Aus der Polizei heraus gab es im Nachgang bei der Analyse des Angriffs und des Vorfalles sehr wohl den Hinweis, dass dies vielleicht vermeidbar gewesen wäre, wenn die Polizei mit sogenannten Tasern ausgestattet gewesen wäre.

Alle Polizeigewerkschaften haben ganz klar darauf hingewiesen, dass gerade solche Einsatzlagen mit einem Einsatzmittel wie dem Distanzelektroimpulsgerät in vielen Fällen anders verlaufen können und für den Angreifer eben nicht unbedingt tödlich enden müssen, weil dann die Schusswaffe nicht eingesetzt werden muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fand es sehr gut, dass wir über die Fraktionsgrenzen hinweg im Innenausschuss eine sachliche Debatte geführt haben und uns über den Einsatz von sogenannten Distanzelektroimpulsgeräten entsprechend informiert haben und dazu eine ausgiebige Anhörung durchgeführt haben. Nahezu alle Anzuhörenden haben den Einsatz befürwortet. Allein der Vertreter von Amnesty International hat gesundheitliche Bedenken vorgebracht, wobei wir an dieser Stelle aber ganz klar sagen müssen, dass diese Bedenken durch den überzeugenden Vortrag des anerkannten Mediziners, Herrn Professor Dr. Kunz, entkräftet werden konnten, der bereits Studien an Menschen vorgelegt hat und diese über verschiedene Zeiträume dokumentiert hat. Es war sehr beeindruckend. Dazu gibt es wissenschaftliche Hintergründe und auch Vorlagen, sodass nicht etwa aus dem Bauch heraus argumentiert wurde. Insbesondere für Menschen mit Herzschrittmachern besteht aufgrund der geringen Stromstärke, die auf den menschlichen Körper einwirkt, nur ein verschwindend geringes Risiko, was uns natürlich auch wichtig ist.

Auch die Gefahr eines mit der Betäubung einhergehenden Sturzes kann nach Auffassung der Experten durch eine entsprechende Schulung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten minimiert werden, steht aber gleichwohl in keinem Verhältnis zum alternativen Einsatz einer Schusswaffe.

Wie auch von den Experten bestätigt wurde, ist eine sorgfältige Schulung eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz von sogenannten Distanzelektroimpulsgeräten. Das ist überhaupt keine Frage. Auch das haben sämtliche Experten bestätigt. Aber auch das ist aus unserer Sicht durchaus stemmbar und auch zeitlich realisierbar, wie die Erfahrungen insbesondere auch aus der Schweiz gezeigt haben. Der Vertreter aus der Schweiz, Herr Oberstleutnant Schürch aus dem Kanton Uri, der dort seit mehreren Jahren tätig ist und den Einsatz des Tasers im Wechselschichtdienst praktiziert, hat hervorragende positive Aspekte dazu vorgetragen und auch Informationen bezüglich der Trainingseinheiten gegeben. Er hat gesagt, dass dies selbstverständlich auch bei uns gestemmt werden kann.

(Beifall der CDU)

Er hat berichtet, dass dieses Einsatzmittel – allein schon durch die Androhung – eine abschreckende Wirkung hat. Auch das wurde von vielen Experten gesagt, und auch das fanden wir sehr positiv.

Deswegen sind wir aufgrund der Anhörung im Innenausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass man diese Geräte sehr wohl im Streifendienst einsetzen kann, und wir würden uns sehr freuen, wenn dies entsprechend umgesetzt würde.