Protocol of the Session on September 15, 2016

Das ist das gemeinsame Rückkehrförderprogramm des Bundes und der Länder.

Liebe Kollegin von der CDU, auch Bayern – die Schwesterpartei CSU – setzt auf die freiwillige Rückkehr.

Rheinland-Pfalz weist gegenüber vergleichbaren Bundesländern anhand der Aufnahmequote weiterhin die mit Abstand besten Rückkehrzahlen über genau dieses Programm auf. Ergänzend fördern wir als Land noch die Landesinitiative Rückkehr, sodass noch mehr freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer dazukommen.

Seit 2005 hat das Land 8,7 Millionen Euro für die Landesinitiative Rückkehr zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen insbesondere dazu, kommunale Rückkehrmaßnahmen zu finanzieren. Die Kommunen profitieren also stark davon. Das hat auch einen ökonomischen Aspekt; denn

es entlastet die kommunalen Haushalte an dieser Stelle.

Grundsätzlich entscheidet jede Kommune eigenständig über die Nutzung der zugeteilten Fördersumme. Dadurch erfolgt eine am Einzelfall orientierte und auf die jeweilige Kommune zugeschnittene Rückkehrförderung.

Seit Dezember 2015 gelten neue Fördergrundsätze für die Landesinitiative Rückkehr, um das breite Spektrum der Fördermöglichkeiten an die aktuelle Bedarfslage besser anpassen zu können.

So werden die Erfolge der Landesinitiative Rückkehr auch in der Zukunft gesichert. Beispielsweise fördert das Land 2016 auch den Ausbau der kommunalen Rückkehrberatung in den Kommunen, die auf Antrag Personalkostenzuschüsse erhalten können.

Die genauen Zahlen für die Landesinitiative Rückkehr für 2016 kommen im Frühjahr 2017 nach Vorliegen der Verwendungsnachweise der Kommunen. Wenn diese Zahlen vorliegen, berichte ich darüber gerne im zuständigen Ausschuss.

Zu Frage 4: Die Landesregierung setzt auf die freiwillige Rückkehr, um eine selbstbestimmte Rückkehr in Würde zu ermöglichen. Das ist ein tiefer Ausdruck unseres Verständnisses einer humanen Flüchtlingspolitik.

Die freiwillige Rückkehr – das darf man nicht außer Acht lassen – ist zugleich aber auch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, und sie kann außerdem erfolgen, noch bevor das Asylverfahren beendet und negativ beschieden wurde.

Das heißt, eine Abschiebung ist erst nach Ende des Asylverfahrens mit negativem Ausgang möglich. Wir alle wissen, wie lange solche Asylverfahren durch den Bund bisweilen dauern können. Die freiwillige Rückkehr ist auch kostengünstiger als die Abschiebung. Das heißt, das Fazit, das wir ziehen, ist: Das ist für alle Beteiligten die bessere Wahl.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des Sportanglervereins Lambsheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abgeordneter Frisch.

Frau Ministerin, um die Zahl von 5.029 Rückführungen, die Sie genannt haben, einordnen zu können, müssten wir natürlich auch wissen, wie hoch die Anzahl der zurzeit ausreisepflichtigen Personen in Rheinland-Pfalz ist. Können Sie dazu bitte etwas sagen?

Einen Moment, das ist heute meine erste Mündliche Anfrage. Ich merke, es ist sinnvoll, die Unterlagen so zu sortieren, dass man gleich auf den ersten Blick auch die richtigen Zahlen hat. Das berechnet sich auch an der Zahl der Menschen, die aktuell aus den verschiedenen Staaten kommen. Dazu gehören auch Duldungen und der subsidiäre Schutz. Ich werde Ihnen die Zahlen genau aufgeschlüsselt nachreichen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, gibt es Erkenntnisse dazu, wie viele der Personen, die freiwillig ausgereist sind, dann wieder nach Deutschland zurückkehren, um beispielsweise einen neuen Antrag zu stellen oder auf andere Weise einzureisen? Wenn ja, wie wird dagegen vorgegangen?

Dazu gibt es Erkenntnisse. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf eine Kleine Anfrage, die genau diese Frage beinhaltet. Die Menschen, die erneut beziehungsweise ein weiteres Mal einreisen, nehmen die überwiegende Prozentzahl der mehrfach wieder Eingereisten ein. Ab dann wird es verschwindend gering.

Die Personen, die ein zweites Mal nach Rheinland-Pfalz einreisen, gibt es. Es gibt eine Kleine Anfrage. In der Antwort ist das genau beziffert. Das ist eine Summe. Wenn wir dann nach denjenigen aufschlüsseln, die eine drittes Mal erneut einreisen, wird diese Zahl verschwindend gering. Die mehrfach Einreisenden sind verschwindend gering. Wir reden hier von absoluten Einzelfällen.

(Zurufe von der CDU – Unruhe im Hause)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Köbler.

(Unruhe im Hause)

Sie können Fragen stellen, aber bitte keine Kommentare im Chor. Ich darf um Ruhe bitten.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Köbler.

Frau Ministerin, der Erfolg der freiwilligen Ausreise liegt nicht nur in der Humanität begründet, sondern auch darin, dass Synergieeffekte im Verwaltungsvollzug entstehen.

Vielleicht können Sie das noch einmal darstellen. Vielleicht können Sie darüber hinaus auch darauf eingehen, wie die rheinland-pfälzischen Kommunen das Instrument der freiwilligen Ausreise bewerten und nutzen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Köbler.

Ich komme zur Frage nach den Synergieeffekten. Es ist so, dass wir Synergieeffekte verzeichnen; denn durch die Bereitschaft der freiwilligen Ausreise entstehen den örtlichen Kommunen im jeweiligen Einzelfall keine Abschiebekosten, die – das muss man auch dazu sagen – in der Regel ein Vielfaches höher liegen würden als die Förderung einer freiwilligen Ausreise, zumal wir hier auch den Effekt haben, dass wir eine Förderung des Bundes über die bereits erwähnten REAG/GARP-Programme haben, sodass sich die Kosten für das Land an dieser Stelle weiter reduzieren.

Die freiwillige Ausreise erfolgt in der Regel – das hatte ich bereits ausgeführt – schneller als eine zwanghafte Rückführung, weswegen wir in diesem Bereich deutliche Synergieeffekte bei den Kommunen beobachten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Rauschkolb.

Sehr geehrte Frau Ministerin, fördert das Land weitere Maßnahmen, die die erfolgreiche Rückkehrpolitik unterstützen? Gibt es weitere Beratungsmaßnahmen? In Gesprächen stellt man immer wieder fest, wie wichtig solche Dinge sind, wenn es um die freiwillige Ausreise geht.

Vielen Dank für die Frage. Es gibt auch weitere Maßnahmen, die das Land an dieser Stelle unterstützt. Ich würde hier beispielsweise das Kompetenzzentrum Rückkehr der Diakonischen Werke Trier und Simmern-Trarbach gGmbH erwähnen. Dieses Kompetenzzentrum fördert die Rückkehr insbesondere in den Kommunen in Rheinland-Pfalz in allen Bereichen rund um die Rückkehrfragen. Es gibt auch Rückkehrprojekte speziell für Einzelfälle, in denen noch einmal beraten und unterstützt wird. Es erfolgt ab diesem Jahr auch eine zusätzliche Personalkostenförderung für die Rückkehrberatung in den Kommunen. Das hatte ich bereits erwähnt. Das hat an dieser Stelle auch mit dem Kompetenzzentrum zu tun.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Frau Ministerin, es gibt in Rheinland-Pfalz wie in anderen Bundesländern auch Kräfte, die hauptsächlich auf eine

Zwangsabschiebung setzen. Wir haben von Ihnen gehört, dass es finanzielle Vorteile – – –

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Es gibt keine Zwangsabschiebung!)

Es gibt eine freiwillige Ausreise, und es gibt eine Abschiebung. Die Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme, um Frau Kohnle-Gros zu erwidern.

Wir haben gehört, dass es finanzielle Vorteile und zeitliche Vorteile gibt. Hat das Land Rheinland-Pfalz, weil es freiwillige Ausreisen fördert, bisher auf Abschiebungen verzichtet?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Braun, nein, das ist nicht der Fall. Wir setzen mit unserer Rückkehrberatung frühzeitig und umfassend an. Aber in all den Fällen, in denen sich die Personen, aus welchen Gründen auch immer, gegen eine freiwillige Rückkehr entscheiden und ein negativer Asylbescheid vorliegt, der sozusagen zu einer Ausreisepflichtigkeit führt, greift auch die gesetzliche Regelung, nach der eine Abschiebung zu erfolgen hat. In all diesen Fällen wird selbstverständlich vonseiten des Landes auch eine Abschiebung durchgeführt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Paul.

Frau Ministerin, Sie haben eben eine Summe genannt, die den freiwilligen Rückkehrern zur Seite gestellt wird, um sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik zu bewegen. Können Sie pro Kopf aufschlüsseln, was diese Menschen bekommen, die Rheinland-Pfalz freiwillig verlassen wollen?

Das ist eine immer auf den Einzelfall bezogene Summe, die zur Verfügung gestellt wird. Deswegen ist eine Pauschalisierung an dieser Stelle sehr schwer vorzunehmen. Generell gibt es drei Raster, nach denen wir fördern. Das ist zum einen die konkrete Reiserückkehrkostenförderung, indem man beispielsweise ein Zugticket oder ein entsprechend anderes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel bezahlt.

Dann gibt es die Rückkehrförderung, die mit Dingen zusammenhängt, die unmittelbar mit der Rückkehr zu tun haben, zum Beispiel wenn jemand einen Trolley oder einen Reisekoffer erwerben möchte. Es kommt aber auch durchaus häufiger vor, dass Kosten für eine dringend benötigte medizinische Versorgung und Medikamente erstattet werden, die im Herkunftsland nicht so leicht zu beschaffen sind. Das kann man ungefähr mit etwa 1.100 Euro pro Person veranschlagen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf die beachtlichen Synergieeffekte verweisen, die für die Kom

munen entstehen. Wir haben an nicht aufgewendeten Sozialleistungen in den Kommunen für das Jahr 2015 aufgrund der freiwilligen Rückreisen einen Betrag von 16 Millionen Euro, der an dieser Stelle in den Kommunen nicht aufgewendet wurde. Demgegenüber steht ein Betrag von unter 1 Million Euro, der für die freiwillige Rückkehr aufgewendet wurde. Ich glaube, diese Zahlen sprechen an dieser Stelle eine sehr eindeutige Sprache.

Es liegen noch sechs weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachten wir die Anfrage als beantwortet. – Herr Abgeordneter Henter.