Protocol of the Session on September 15, 2016

Es liegen noch sechs weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachten wir die Anfrage als beantwortet. – Herr Abgeordneter Henter.

Frau Ministerin, wie erfolgt in der Praxis die Kontrolle, ob jemand unser Land auch wirklich verlässt, wenn er sich bereit erklärt, freiwillig auszureisen? Wie gestaltet sich diese Überprüfung in der Praxis? Können Sie dazu etwas sagen?

Ja, dazu kann ich etwas sagen. Es ist so, dass im Rahmen der Rückkehrberatung der entsprechende Personenkreis den Kommunen bekannt ist, der beraten wird. Wenn sich dieser Personenkreis im Rahmen der Rückkehrberatung für eine freiwillige Ausreise entscheidet, wird das über die Inanspruchnahme des entsprechenden Tickets auch festgestellt werden können. Wir haben aber keine Grenzkontrollen, an denen noch einmal ein Häkchen gemacht wird, wer das Land an dieser Stelle verlassen hat.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Köbberling.

Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, können Sie einmal erklären, warum die Rückkehrzahlen in Rheinland-Pfalz gegenüber anderen vergleichbaren Ländern, wie zum Beispiel Hessen und Sachsen, so hoch liegen?

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine sehr gute Frage!)

Vielen Dank für die Frage. Ich glaube, eine der Hauptursachen liegt darin begründet, dass sich Rheinland-Pfalz bereits sehr früh auf den Weg gemacht hat, das Mittel der freiwilligen Ausreise bewusst zu fördern und als bewussten politischen Schwerpunkt auch seitens des Landes zu begleiten. Das heißt, im Vergleich zu anderen Bundesländern blicken wir hier schon auf eine jahrelange Expertise in diesem Bereich zurück.

Wie so oft bei solchen politischen Schwerpunkten ist es

mit zunehmender Dauer auch den Kommunen bekannt. Das ist natürlich auch ganz wichtig. Wir merken zudem, dass auch die Kommunen damit gute Erfahrungen machen. Deswegen ist dieses Mittel der freiwilligen Rückkehr nicht nur sehr bekannt, sondern auch sehr beliebt, weil – ich möchte es an dieser Stelle noch einmal unterstreichen – es für alle Beteiligten und Betroffenen tatsächlich die bessere Lösung ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedmann.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Kosten. Gibt es bei den freiwilligen Ausreisenden auch vereinzelt oder vermehrt Barzahlungen, die diese ins Ausland mitnehmen können?

Es gibt auch Barzahlungen. Wie ich bereits ausführte, bewegen sich diese in geringer Höhe. Der übermäßige Schwerpunkt im Bereich der finanziellen Förderung von freiwilligen Ausreisen liegt auf der Erstattung oder der Bereitstellung eines entsprechendes Tickets, um die Zugverbindung oder auf anderen Wegen ein Ticket zu haben.

Es gibt aber auch eine geringe Förderung für entsprechende Maßnahmen im Heimatland. Ich möchte beispielsweise aufführen, dass wir bei der finanziellen Förderung der freiwilligen Rückkehr immer sehr genau darauf achten, wie wir die Personen vor Ort beim Aufbau einer menschenwürdigen Existenz gut unterstützen können. Das kann beispielsweise für eine Frau, die freiwillig ausreist, ein Zuschuss für eine Nähmaschine sein. Das kann in Einzelfällen auch ein Zuschuss für einen Computer sein, wenn jemand vor Ort ein Internetcafé aufmachen möchte.

(Unruhe im Hause)

Sie hatten die Frage gestellt. Ich dachte Sie wären an der Antwort interessiert.

Das kann in Einzelfällen auch ein Zuschuss für einen Studenten für die Studiengebühren im Heimatland sein, wenn dieser noch ein Semester vor sich hat, damit er sein Studium abschließen kann.

Präsident Hendrik Hering

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Simon.

(Unruhe im Hause)

Ich darf um Ruhe bitten, damit die Abgeordnete Simon ihre Frage stellen kann.

Sehr geehrte Frau Ministerin!

(Unruhe im Hause)

So, jetzt ist Schluss mit den Zwischenreden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Frau Simon, bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir haben zurzeit zurückgehende Zahlen von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Ist damit zu rechnen, dass dann auch die Anzahl der Rückkehrer zurückgeht, oder besteht dort noch ein bisschen Stau, sodass zu erwarten ist, dass die Rückkehrzahlen so hoch bleiben, wie sie im Moment sind?

Das war die Frage danach, wie sich die Zahl der freiwilligen Rückreisen entwickeln wird. Ich kann an dieser Stelle sagen, dass wir für das kommende Jahr und auch für die verbleibenden Monate dieses Kalenderjahres mit einem weiteren Anstieg der Zahl der freiwilligen Rückreisen rechnen. Das ist darin begründet, dass wir im letzten Jahr Zugänge nach Rheinland-Pfalz in Summe von etwa 53.000 Flüchtlingen hatten.

Wie Sie alle wissen, ist das BAMF – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – an dieser Stelle immer noch dabei, die Asylanträge abzuarbeiten, sodass wir damit rechnen, dass diese ganzen aufgestauten Asylanträge dazu führen werden, dass es im nächsten Jahr einen weiteren Anstieg im Bereich der freiwilligen Rückreisen geben wird.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, gibt es Erkenntnisse dazu – vielleicht verweisen Sie dazu wieder auf die schriftliche Kleine Anfrage –, wie viele der Personen, die freiwillig zurückkehren, dann wieder zurückkehren,

(Abg. Dr. Adolf Weiland: Danke für die Beantwortung der Anfrage! Steht doch drin!)

also wieder nach Deutschland einreisen, prozentual?

Sie hatten die Frage bereits im Verlauf der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage gestellt. Ich möchte Sie an dieser Stelle auf eine entsprechende Kleine Anfrage,

(Abg. Christine Schneider, CDU: Sagen Sie doch die Zahlen!)

die dem Landtag gestern oder vorgestern zugeleitet worden sein muss, verweisen. Es gab, bezogen auf Ihre Frage, mit Stand vom 31. Juli dieses Jahres – das ist bezogen auf vorhergegangene Abschiebungen – 1.087 Personen, die bereits vorher einmal abgeschoben wurden.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Also quasi eine Drehtür an unserer Grenze! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD)

Ich würde Sie bitten, wenn Sie mir schon eine Frage stellen, mir auch die Gelegenheit zu geben, auf diese Frage antworten zu können.

Zu der Anzahl der vorherigen Abschiebungen: Bei zwei vorherigen Abschiebungen gibt es noch 117, bei drei 13, bei vier vier und bei fünf eins. Das wird Ihnen auch vom Landtag so zugeleitet werden oder müsste Ihnen bereits vorliegen. Das ist die Kleine Anfrage 17/777.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Wir haben sie gar nicht!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Ich verzichte, die Frage ist bereits beantwortet.

Dann zur letzten Zusatzfrage der Abgeordneten HuthHaage.

Frau Ministerin, können Sie etwas dazu sagen, wie viele Abschiebungen nicht erfolgreich durchgeführt werden, weil sich die betroffenen Personen dem Abschiebevorgang widersetzen oder nicht auffindbar sind?

Wie viele Abschiebungen nicht durchgeführt werden können: Das ist in ganz wenigen Einzelfällen der Fall. Das ist in den Fällen der Fall, in denen wir die Personen nicht weiter ermitteln können. Hierzu liegen uns keine Zahlen vor, Frau Huth-Haage.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Sie sagen, es ist selten der Fall, aber es liegen keine Zahlen vor?)

Wir verfügen – – –

(Unruhe bei der CDU)

Lassen Sie mich das kurz ausführen, damit es nicht zu Fragezeichen in den Gesichtern kommt. Wir verfügen über eine Anzahl von Menschen, die sich mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in Rheinland-Pfalz aufhalten. Wir verfügen über eine Anzahl von Menschen, die sich für die freiwillige Ausreise entscheiden, 90 % im Vergleich zu 10 % Abschiebungen.

Die Menschen, die ausreisepflichtig sind und nicht im Rahmen der freiwilligen Rückkehr zurückgehen, sind eine sehr kleine Summe.

(Zuruf von der CDU: Das war ja die Frage!)

Bei diesen Menschen kommt es bisweilen vor, dass wir die Abschiebung nicht vollziehen können. Diese Summe kann ich nicht genau beziffern.