Stichwort „Sportsimulationen“: Das Spielen von klassischen Sportarten im virtuellen Raum – denken Sie an Fußball – hält übrigens sogar der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für möglicherweise anschlussfähig an den Sport-Begriff. Man stört sich seitens des Verbands nicht an der mangelnden körperlichen Ertüchtigung und am Muskelspiel, sondern verweist darauf, dass viele Spiele ihren Inhalten nach angeblich nicht mit den Werten des Sports vereinbar seien. Wir halten das für ein Scheinargument.
Wer im Kampfsport reelle Verletzungen in Kauf nimmt – Karate und Boxen sind anerkannte Sportarten, die wir gar nicht infrage stellen oder kritisieren wollen –, virtuelle Gewalt aber als unvereinbar mit den Werten des Sports bezeichnet, misst mit zweierlei Maß. Abgesehen davon tritt
die gezeigte „Gewalt“, sofern sie im Spiel überhaupt dargestellt wird, in vielen Fällen in einem eindeutig nicht realistischen Kontext auf. Denken Sie an die Auseinandersetzung zwischen Elfen und Orks auf Tolkiens Mittelerde.
Wir vertrauen dort der Einschätzung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die USK, die freiwillige Selbstkontrolle und die Institution, die Videospiele testet und untersucht, hat einen umfassenden Prüfkatalog erstellt. Sie entscheidet nach diesem Prüfkatalog, ob ein Spiel für den deutschen Markt geeignet ist und welche Altersfreigabe es erhält. Dieser Sicherungsmechanismus, den wir befürworten, hat sich über Jahre hinweg bewährt.
Interessanterweise argumentiert der DOSB nicht mit dem oft angeführten Argument, dass Sport eine körperliche und über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität ist, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder persönlichem Können zurechenbare Kunstbewegungen gekennzeichnet sei – so der DOSB –, wie es der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung tut.
Dafür, dass unter Sport mehr als nur Fußball und Leichtathletik verstanden wird, gibt es zahlreiche Beispiele. So wurde im Jahr 2010 der Deutsche Dart-Verband in den DOSB aufgenommen. Das ist sehr richtig, und das begrüßen wir. Dart gilt somit offiziell als Sportart. Verfolgt man die Übertragung der entsprechenden Meisterschaften am Bildschirm, wird man feststellen, die erforderliche Bewegung mag kunstfertig sein und Geschick erfordern – richtig –, übermäßig angestrengt sind die Athleten aber nicht.
Kunstfertigkeit und Geschick verlangt aber auch die zielgerichtete Bedienung von Maus und Tastatur, dem sogenannten Gamepad. Wer beispielsweise in einem StarCraft-Match mehr als 500 Klicks in der Minute ausführt, verfügt ohne jeden Zweifel über Geschick und Kunstfertigkeit. Er ist nach gewissen Maßstäben ein Sportler.
Neben Dart gibt es weitere Beispiele. Am prominentesten ist wohl das traditionelle Schach, welches in der Abgabenordnung sogar explizit mit „Schach gilt als Sport“ erwähnt wird. Dass dem so ist, liegt nicht an der besonderen körperlichen Anstrengung während des Spiels, sondern schlicht daran, dass der Gesetzgeber es so entschieden hat, um der besonderen kulturellen Bedeutung des Schachspiels gerecht zu werden.
Ob nun das Bewegen einer realen Schachfigur mehr Kunstfertigkeit benötigt als das Bedienen eines Schachsimulators, sei dahingestellt. Schach wurde eine besondere gesellschaftliche Bedeutung beigemessen. Deshalb wurde es vom Gesetzgeber rechtlich dem Sport gleichgestellt.
Ein ähnliches Vorgehen ist beim E-Sport denkbar. Wir sehen E-Sport als große Chance. Ein Verein, der E-Sport anbietet, öffnet Jugendlichen, die Computerspiele spielen, die ganze Welt des sozialen Erlebens, wie es traditionelle Sportvereine tun. Vereine bieten Gemeinschaftserlebnis und lehren die Übernahme von Verantwortung. Wir sind das Land der Vereine. Wer in einem Verein spielt, spielt in einem kon
trollierten Rahmen. Ein sich entwickelndes Suchtverhalten kann zum Beispiel frühzeitig erkannt werden.
Nicht zuletzt ist der integrative Aspekt zu beachten. E-Sport kann unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialem Hintergrund und körperlichen Beeinträchtigungen gemeinsam betrieben werden. Es kann gemeinsam gespielt werden. Selbst traditionelle Sportvereine betreiben mittlerweile eigene E-Sports-Abteilungen. In Rheinland-Pfalz sind es der 1. FSV Mainz 05 und Wormatia 08 Worms.
Ich komme zum Ende. Neben diesen großen Vereinen gibt es zahlreiche Vereinigungen und Teams, die gemeinsam E-Sports betreiben. Die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig wäre ein wichtiges Signal, ein Signal, dass die Landesregierung die Bedeutung von Videospielen als Wirtschafts- und Kulturgut anerkennt. Machen Sie Rheinland-Pfalz in diesem Bereich zum deutschen Spitzenreiter. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt uns wieder einen ihrer klassischen Schaufenster-Anträge vor, oder sagen wir es einmal so: Wer glaubt, dass sie es damit ernst meint, der glaubt auch, dass die AfD-Fraktion einem Sinneswandel gefolgt ist. E-Sports setzt Weltoffenheit voraus.
Es setzt voraus, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen oder Sprachen zusammenfinden und ihrem gemeinsamen Hobby nachgehen.
Unterstützung für den E-Sport beinhaltet auch, dass sich Menschen, die in dieser Branche arbeiten, unterstützen und beispielsweise ausländische Fachkräfte in RheinlandPfalz herzlich willkommen heißen: für Weltoffenheit und eine multikulturelle Gesellschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber zurück zum Antrag selbst. Die Diskussion, ob E-Sport als klassische Sportart zählt, wird schon lange geführt, auch des Öfteren schon bei
uns im Medienausschuss oder im Innenausschuss. Dabei haben wir immer wieder festgestellt, die Debatte ist sehr viel komplexer, als die AfD in ihrem Antrag ausführt. Es kann auch nicht allein von der Politik beantwortet werden.
Wir als SPD-Fraktion beschäftigen uns schon lange mit diesem Thema. Deshalb sind wir im intensiven Austausch mit allen beteiligten Akteuren, beispielsweise mit den in Rheinland-Pfalz ansässigen Softwareentwicklern, die wir in diesem Februar mit unserer Fraktion vor Ort besucht haben.
Auf der gamescom im August, die leider dieses Jahr nur digital stattfinden konnte, haben wir über E-Sport nach dem digitalen Rundgang durch Rheinland-Pfalz diskutiert. Dort ist mir aber keiner der Vertreter der antragstellenden Fraktion begegnet. Vielleicht möchte man einfach über die Köpfe der Beteiligten hinweg Politik machen.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es kommt nichts rum bei Ihnen!)
Nun kommen wir inhaltlich zum Antrag. Bei der Anerkennung von E-Sport als Sportart ergeben sich einige entgegengesetzte Positionen. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, was als Sport bezeichnet wird.
Diese Frage fällt aber in die Autonomie der Sportorganisationen. Der DOSB unterteilt beispielsweise in virtuelle Sportarten und E-Gaming. Die Begründung ist zu vielfältig und differenziert, um sie hier darzulegen. Uns ist dabei aber besonders wichtig, dass die Selbstorganisation des Sports erhalten bleibt und keiner von außen dem organisierten Sport vorschreibt, wie er sich zu positionieren hat.
Die AfD führt in ihrem Antrag aus, eine Anerkennung von E-Sport müsse unabhängig vom Inhalt der Spiele erfolgen. Das verwundert mich wiederum. Was ist denn nun wirklich E-Sport? Jedes Spiel, das auf dem Markt erscheint, unabhängig vom Inhalt wie Ballern, Metzeln und Töten? Das scheint mir doch eine sehr simple und wenig durchdachte Definition zu sein, die der Größe und Vielfalt dieses Markts nicht gerecht wird.
Diese vagen Aussagen ziehen sich weiter durch Ihren Antrag, wenn es zum Beispiel um das Thema „Gemeinnützigkeit“ geht. Im Antrag werden bis zu 150.000 lose Organisationen genannt. Ist es wirklich das Ziel, diese losen Organisationen steuerlich zu begünstigen?
Ich kenne solche Runden. Dort sind junge Menschen, die sich abends zu einer Runde Zocken über das Internet treffen oder, wie man früher gesagt hat, eine LAN-Party veranstalten und miteinander spielen. Sie würden aber selbst nie auf die Idee kommen, sich selbst irgendwo in dem Bereich der Gemeinnützigkeit zu sehen. Ihr Ansatz, total
gegriffene Zahlen in den Ring zu werfen, geht daher völlig daran vorbei, was das eigentliche Ziel der E-Sport-Akteure ist.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart wurde, wird umgesetzt. Der Bundesfinanzminister wird zeitnah einen Vorschlag zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen, der es dem E-Sport erlaubt, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erlangen, die wiederum Voraussetzung für den Aufbau entsprechender Verbandsstrukturen und für die perspektivische Anerkennung als E-Sport ist. Eine Bundesratsinitiative ist daher unnötig und längst überholt.
Ich kann für die regierungstragenden Fraktionen sagen: Wir lehnen den Antrag ab, weil er pauschaliert und nicht differenziert, wie wir es vom Antragsteller leider kennen. Unser Ziel ist es, den E-Sport konkret zu stärken. Das tun wir am besten, indem wir mit den Akteuren im Dialog und im Austausch sind und gemeinsame Wege finden, die sich umsetzen lassen. So können letztendlich auch unsere ehrenamtlichen Vereine im Land davon profitieren.
Verehrter Kollege Schäffner, ich spiele selbst Spiele, nicht alle, weil ich ein bisschen sensibel bin,
aber wenn ich zum Beispiel mit Menschen aus Japan, Frankreich oder Italien spiele, dann weiß ich nicht, ob sie konservative Parteien wählen.
Es könnte sein, dass ich mit jemanden in einem Wettbewerb spiele, der die Lega wählt. Das ist einfach barer Unsinn. Das ist schon fast albern, was Sie behaupten. Es ist albern.
Das Schöne am Sport ist gerade, dass Rechte und Linke, Ökologische und Patriotische usw. gegeneinander spielen können. Das haben nur Sie nicht erfasst, weil Sie wieder politische Scheuklappen anhaben.
Sie reden viel, aber wenn es zum Schwur kommt, passen Sie. Games-Förderung in einem Land, das bei dieser Branche Nachholbedarf hat, ist aktive und intelligente Wirtschaftsförderung. Sie setzen auf Dialog, was bei Ihnen nichts anderes heißt als, Sie quatschen lieber, als zu handeln. Das sieht man wieder bei diesem Antrag.