Sie reden viel, aber wenn es zum Schwur kommt, passen Sie. Games-Förderung in einem Land, das bei dieser Branche Nachholbedarf hat, ist aktive und intelligente Wirtschaftsförderung. Sie setzen auf Dialog, was bei Ihnen nichts anderes heißt als, Sie quatschen lieber, als zu handeln. Das sieht man wieder bei diesem Antrag.
Sie waren auf der gamescom. Wissen Sie was? Im Jahr 2018 hatten wir und unsere Fraktion in NRW sogar einen Stand in unmittelbarer Nähe der gamescom.
Wir sind mit diesen Menschen ins Gespräch gekommen. Wir hatten schon längst den Dialog gefunden, bevor Sie Presseund PR-Termine gemacht haben.
Es geht übrigens um Folgendes: Wir haben Vereine, die E-Sports-Abteilungen anbieten. Die Spieler in diesen Abteilungen können den anderen Sportskameraden nur dann gleichgestellt werden, wenn rechtlich eine Gemeinnützigkeit vorliegt. Warum sollen diesen jungen Menschen das Vereinsleben, Zusammenhalt und Verantwortung einfach versperrt bleiben? Es geht nicht um lose Gruppen. Es geht um einen Beitrag zur Lösung der Nachwuchsprobleme.
Warum können die Fußballer eines Vereins nicht mit den E-Sportlern gleichgestellt werden, die nur zu gern im Vereinstrikot spielen? Ich glaube, Ihre Ansicht ist längst überholt. Sie entspricht nicht mehr der Wirklichkeit, wie sie die jungen Menschen erleben.
Wir wollen die Vereine stärken. Wir wollen, dass E-Sport in die Vereine integriert wird. Das geht nur mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Daran hängt so viel Verantwortung und so viel finanzielle Sicherheit in dem Sinne, dass Vereinsvermögen für diese E-Sportler aufgewendet werden können, sie dieser Vereinspflicht und der Finanzverantwortung des Gesamtvereins unterliegen und sie komplett integrativer Teil eines Sportvereins sind.
Das ist eine völlig nachvollziehbare Forderung. Sie haben heute wieder gepasst. Sie werden uns in einiger Zeit erzählen, dass sie wieder Ubisoft besucht haben. Sie werden einen schlanken Pressetermin machen, der aber nichts zur Debatte selbst beiträgt.
Sie sind noch nicht in der Digitalisierung angekommen. Sie können Pressetermine mit dem Burggrafen zu Eltz machen und von 5G-Masten, die wir nicht haben, erzählen.
Auf eine Erwiderung wird verzichtet. Ich erteile dem Abgeordneten Herber von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen haben zu allen Zeiten in der Geschichte schon Sport getrieben. Er erfüllte dabei ganz unterschiedliche Zwecke, ob für Erziehung, gesellschaftliche Anerkennung oder zum reinen Vergnügen. Ob selbst aktiv als Fan, aber auch selbst dann, wenn Sport einen überhaupt nicht interessiert, Sport begegnet uns heute noch überall.
Was wir heute Sport nennen, wurde zu verschiedenen Zeiten auf unterschiedliche Art und Weise betrieben. Beispiele für körperliche Ertüchtigung, Bewegungskultur und Leibeserziehung im Turnen und in der Gymnastik reichen weit zurück. Im antiken Griechenland wurden Olympische Spiele gefeiert. Junge Athleten übten sich im Wettlauf und anderen Disziplinen. Seit dem 19. Jahrhundert dienten Turnen und Sport schließlich als Ausgleich für Fabrik- und Büroarbeit. In den Schulen gab es als ein neues Unterrichtsfach Turnen.
Allen diesen körperlichen Betätigungen ist aber eines gemein: Es ist die Kommunikation körperlicher Leistungen, die keinen Zweck außer sich selbst haben. Beim E-Sport gibt es zwar eine körperbezogene Handlung, nämlich die Bedienung eines Controllers, aber bei dieser Handlung handelt es sich nicht um eine sportartbestimmende motorische Aktivität, wie in der Aufnahmeordnung des DOSB gefordert.
E-Sportler kommunizieren nicht. Ich kann klicken, oder ich kann besser klicken als du. Sinn bekommt ihre Handlung vielmehr erst durch das virtuelle Geschehen, also durch die Bewegung eines Avatars. Das heißt, die motorische Aktivität ist vom eigentlichen Spielgeschehen entkoppelt. In diesem Zusammenhang ist die Positionierung des DOSB also eindeutig, was die Frage angeht, ob E-Sport als Sport im Verein angesehen werden soll.
Vor dem Hintergrund der Autonomie des Sports gilt es diese Festlegung seitens der Politik zunächst einmal anzuerkennen. Dennoch muss gleichzeitig eine sachgerechte Lösung im Sinn der Rechtssicherheit für die Vereine, die E-Sport in bestehende Sportvereine integrieren wollen, gefunden werden. Die Zuteilung von Sieg und Niederlage erfolgt im E-Sport nicht darüber, wie viele Klicks pro Minute jemand schafft oder welche Tastenkombinationen koordinativ bewältigt werden, sondern darüber, wie viele Tore ein Avatar bei der Fußballsimulation schießt, wie viele gegnerische Monster getötet, Terroristen erschossen oder Panzer ver
Der Antrag der AfD unterscheidet nicht, für welche Inhalte die Vorzüge gelten sollen. Sie übertragen es den Vereinen, jugendschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Spiele, die explizit Gewalt beinhalten, sollte jedoch nicht zur Debatte stehen. Shooter-Spiele wie Counter-Strike bewegen sich grundsätzlich außerhalb der vom Sport akzeptierten und geförderten ethischen Grenzen.
Die USK-Altersfreigabe 16 oder 18 indiziert den Inhalt von Gewalt. Es kann für Sportvereine daher keine sinnvolle Erweiterung oder Ergänzung ihrer Tätigkeit darstellen, Spiele mit einer Altersfreigabe USK 16 oder höher in ihr Angebot aufzunehmen. Ich sage es noch einmal: Für die AfD sollen auch diese Spielformen als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden.
Ihr Antrag liest sich so, als wenn es die maßgeblichste Forderung des DOSB sei, etwas als Sport anzuerkennen, wenn die Mitgliedsorganisationen eine Gemeinnützigkeit nachweisen können. Dem ist nicht so. Es ist schon die Organisationsstruktur des E-Sports, die nicht den in den Aufnahmeordnungen des DOSB geforderten Anforderungen genügt.
Im letzten Jahr hat sich zwar der eSport-Bund Deutschland e. V. gegründet, der für sich in Anspruch nimmt, bundesweit den organisierten E-Sport zu repräsentieren. Dieser Verband hat jedoch überhaupt keinen Einfluss auf die Regeln, Inhalte und Wettkampfstrukturen des E-Sports, die vollständig in den Händen von Wirtschaftsunternehmen liegen, die die Spiele verlegen und die Wettkampfserien veranstalten und vermarkten.
Zudem verfügte der organisierte Sport bislang bei Weitem nicht über die notwendige Mindestmitgliederzahl. Er ist auch nicht in den Landessportbünden vertreten. Diese strukturellen Voraussetzungen schließen ebenfalls eine Aufnahme des E-Sports unter das Dach des organisierten Sports aus.
Sie wollen sich an die Lebenswelt und Kultur von Jugendlichen anbiedern und reine E-Sport-Vereine an den organisierten Sport binden. Sie schließen gerade deswegen diejenigen gewaltbezogenen Computerspiele nicht aus, die für E-Sportler ganz offensichtlich die größte Faszination ausmachen und damit das Massenphänomen E-Sport erst begründeten.
Mit einer sinnvollen Beschränkung auf Sportsimulationen, die zudem durch pädagogische Maßnahmen flankiert werden, wird der organisierte Sport das Gros der E-Sportler mit Sicherheit nicht für eine Mitgliedschaft im Sportverein gewinnen können.
Der DOSB hat bei den virtuellen Sportsimulationen gar keine Bedenken, wenn diese in Sportvereinen angeboten werden. Einzelne Sportverbände sind bereits dabei, die
elektronische Simulation ihrer Sportart in die Satzung mit aufzunehmen. Bei zahlreichen Sportvereinen in Deutschland besteht das Interesse, E-Sport in ihre Vereinsarbeit zu integrieren.
Ja, die wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung von E-Sport im Verein als gemeinnützig; denn sind Aktivitäten nicht von dessen gemeinnützigem Zweck umfasst, riskiert der Verein den Status der Gemeinnützigkeit.
Sie wollen aber nicht den Sportvereinen die Möglichkeit geben, E-Sport in ihre Vereine zu integrieren. Sie wollen neu gegründete, allein E-Sport betreibende Vereine mit der Gemeinnützigkeit ausstatten.
Entscheidend ist für mich eine konsequente Unterscheidung zwischen virtuellen Sportsimulationen, Echtzeitstrategiespielen und Shooter-Spielen. Im Hinblick auf E-Sport im Verein muss aus meiner Sicht zwischen diesen Spielen und ihren Inhalten differenziert werden.
Die USK-Altersangabe ist aus meiner Sicht ein gutes Kriterium zur Abgrenzung dieser Spiele. Das USKZertifizierungsverfahren stellt weltweit anerkannte Anforderungen an die Jugendfreigabe von Computerspielen und trifft Entscheidungen zur Jugendfreigabe, die breite Akzeptanz besitzen. Es ist daher nur folgerichtig, Vereinen anhand dieser Kriterien die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Spiele in ihr Angebot mit aufzunehmen.
Kollege Herber, einige Punkte: Erstens hat die USK für uns natürlich einen ganz großen Wert. Wir müssen aber feststellen, dass man, wenn wir uns die Untersuchungen bei der USK anschauen, sagen kann, dass sie über die vielen Jahre immer liberaler geworden ist. Das liegt unter anderem daran, dass die Spiele, die Sie eben genannt haben, die letztendlich Gewalt zeigen, die in einigen Facetten realistisch anmutet, mittlerweile nur den absolut kleinsten Teil ausmachen. Denken Sie zum Beispiel an die Sportsimulationen, die Sportarten in den virtuellen Raum übertragen. Das sind Massenphänomene.
Ich glaube, es ist ein bisschen unlauter, wenn ich mich gerade auf diesen Teil der Spiele konzentriere, der wirklich entgegen vieler Klischees einen kleinen Teil ausmacht.
Rein rechtlich – dazu liegt das Gutachten des Juristen Fischer vor – ist eine Unterscheidung bei der Überlegung, ob wir den Status der Gemeinnützigkeit verleihen oder nicht, nicht haltbar. Es gibt ein Gutachten, in dem ganz klar gesagt wird, dass wir den E-Sport entweder in seiner Gesamtheit anerkennen können, oder eben nicht.
Diese Differenzierung, die Sie vorschlagen, macht rechtlich keinen Sinn. Sie ist nicht durchzuhalten, weil der Kriterienkatalog in sich nicht stimmig sein kann. Das ist ein Gutachten, das vom Deutschen Olympischen Sportbund in Auftrag gegeben worden ist.
Sie sagen, der Wettbewerbsmarkt sei in der Hand von Unternehmen. Denken Sie zum Beispiel an die Fußballbundesliga. Das sind alles Unternehmen. Der FC Bayern München ist ein starkes Wirtschaftsunternehmen, das seine Interessen natürlich auch gegenüber dem Dachverband, dem DFB, äußert. Hinter die Aussage, wir wären in der Bundesliga in einem entkommerzialisierten Raum, mache ich also einmal ein ganz großes Fragezeichen.
Wir haben in unserem Antrag ganz klar gesagt – das sehen wir am VfR Wormatia 08 Worms und am 1. FSV Mainz 05, bei denen der E-Sport in die Vereine integriert ist –, dass das das Phänomen ist, auf das wir uns beziehen. Das ist das Phänomen, was wir fördern wollen, um den Vereinen auch zu mehr Nachwuchs zu verhelfen.
Daher haben Sie eine absolute Sondersituation beschrieben. Wenn wir das vernünftig angehen, wird die Regel sein, dass den Fußball- und Handballabteilungen E-SportAbteilungen zur Seite gestellt werden. Das haben wir in unserem Antrag ganz klar gesagt und skizziert, und daran halten wir fest.
Deswegen ist es meines Erachtens nicht zielführend, auf einen Nebenkriegsschauplatz auszuweichen und auf lose Vereinigungen zu verweisen. Ich glaube, das wird die Regel sein, und diese Regel werden oder wollen wir fördern. Das kommt insgesamt nicht nur den jungen Menschen zugute, sondern auch den Vereinen, die sozusagen ein soziales Erleben an Jugendliche vermitteln können, die bisher noch nicht in Vereinen gespielt haben.