Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das vorliegende Ausführungsgesetz einordnen möchte, muss man sich dessen Entstehungsgeschichte ansehen; denn dieses Landesgesetz hat einen sehr langen Vorlauf.
Schon im Jahr 2017 verabschiedete der Bund das Pflegeberufegesetz und setzte damit die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2013 um. Mit dem nun vorliegenden Landesgesetz soll das Bundesgesetz bildungspolitisch umgesetzt werden.
EU, Bundestag, Landtag – so lautet die Reihenfolge. Für eine Partei wie die AfD, die den Subsidiaritätsgedanken für sehr wichtig hält, ist schon das schwer zu akzeptieren. Unsere Bedenken stützen sich aber in erster Linie auf inhaltliche Aspekte.
Mit der heutigen Verabschiedung des Ausführungsgesetzes wird etwas zum Abschluss gebracht, das stets von lautstarker Kritik begleitet war. Ich erinnere nur an eine Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit, als der Arbeitgeberverband Pflege ein vernichtendes Urteil fällte. Auf Biegen und Brechen solle das Vorhaben zur generalistischen Pflegeausbildung durchgepeitscht werden. Das sei ein Lehrbeispiel dafür, wie fahrlässig Politik die Zukunft der Altenpflege aufs Spiel setze.
Im Bundestag lehnten auch die Grünen den Gesetzentwurf im Juni 2017 ab. Deren Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg äußerte die Befürchtung, dass – ich zitiere – „die generalistisch ausgebildeten Kräfte nicht qualifiziert genug sind und die spezialisierten Kräfte viel besser sind.“
Diese Befürchtungen teilen wir. Darauf haben wir auch in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses hingewiesen.
Die AfD steht im Bildungsbereich grundsätzlich für Differenzierung und gegen Vereinheitlichung. Vor diesem Hintergrund können wir dem vorliegenden Ausführungsgesetz nicht zustimmen. Wir werden seine Umsetzung und die damit verbundenen Auswirkungen genau beobachten, um zu sehen, wie es sich in der Praxis bewährt.
Wenn ich das richtig bewerte, möchte die Abgeordnete Willius-Senzer für die Fraktion der FDP sprechen. – Bitte schön, Sie haben das Wort; ich habe leider Ihre Wortmeldung nicht wahrgenommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit gerade im Gesundheitssystem für uns ist. Die Pflegekräfte haben – wir haben es schon oft gesagt – unsere Anerkennung verdient. Das Gesundheitssystem ist dadurch auch zu einem der besten der Welt geworden. Wir können gerade in schwierigen Zeiten sehen, wie wichtig das ist.
Diese Pflegerinnen und Pfleger – das kann ich gar nicht oft genug wiederholen – kümmern sich jeden Tag in den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, auch an Feiertagen. Sie halten die Hände, reichen Essen an und hören zu, und sie leisten eine anspruchsvolle Arbeit mit enormer Belastung. Es wurde viel geklatscht, aber sie haben auch den Bonus bekommen. Wir haben hierzu 22 Millionen Euro noch von Landesseite aus ergänzt, aber diese Anerkennung darf nicht nur eine einmalige Sache sein. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Pflegekräfte auf Dauer besser bezahlt werden.
Der Bedarf steigt kontinuierlich. Vor dem Hintergrund wollen wir allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung anbieten. Mit dem Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes wollen wir die Rahmenbedingungen für eine attraktive und zukunftsfähige Ausbildung schaffen.
Mit dem Ausführungsgesetz wird ebenfalls die Grundlage für die vollständige Harmonisierung der beruflichen Pflegeausbildung im Rechtskreis des Bildungsrechts angelegt.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen, ein herzliches Dankeschön zu sagen für den unermüdlichen Einsatz und die hohe Professionalität aller Pflegekräfte während der Corona-Pandemie und auch noch künftig.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, es ist schon oft gesagt worden, spätestens in dieser Corona-Pandemie ist vielen klar geworden, welchen Stellenwert der Pflegeberuf in unserer Gesellschaft und für unsere Gesellschaft hat und dass er dafür noch lange nicht adäquat wertgeschätzt und bezahlt wird.
Ja, Klatschen allein reicht nicht. Wir gehen mit diesem Gesetz, mit der gemeinsamen Ausbildung von Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege einen kleinen Schritt in Richtung einer Verbesserung des Berufsbilds der Pflege und der Aufstiegschancen, vielleicht mittelfristig auch der Bezahlung. Deswegen unterstützen wir das Gesetz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist das Pflegeberufegesetz des Bundes, das die bisher getrennten Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege zu einem generalistisch ausgerichteten Pflegeberuf mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ zusammenführt. Das ist ein guter Schritt, und es ist vor allen Dingen auch ein wichtiger Schritt; denn er macht diesen wirklich wichtigen Ausbildungsberuf in der Pflege attraktiver.
Unsere Gesellschaft wird perspektivisch immer mehr ältere Menschen haben, die auf Pflege angewiesen sind, und wir brauchen – auch das ist gesagt worden – dringend Pflegefachkräfte, die diese älteren Menschen unterstützen. Mit diesem neuen Ausführungsgesetz schaffen wir jetzt die landesrechtlichen Voraussetzungen, damit die Pflegeausbildung in Rheinland-Pfalz so umgesetzt werden kann.
Der Gesetzentwurf zu diesem Ausführungsgesetz regelt den Übergang der bisherigen unterschiedlichen Schulen in den Pflegeberufen in die neue Form der Pflegeschule. Es wird sichergestellt, dass die auslaufenden Ausbildungsjahrgänge in den bestehenden Pflegeberufen auf der Basis des bislang geltenden Rechts bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden können. Das heißt, die alten, bereits angefangenen Ausbildungsjahrgänge können weitermachen.
Pflegeschulen außerhalb von öffentlichen berufsbildenden Schulen werden künftig sogenannte Bildungseinrichtungen
eigener Art. Sie unterstehen nicht dem Privatschulgesetz, sondern sie sind eigene Schulen, weil wir dafür auch die entsprechende Finanzierung weitgehend bis in den neuen Bildungsgang hinein regeln.
Wir haben die notwendigen Ermächtigungen, wir haben Durchführungsverordnungen. In Kürze werden auch die Verordnungen dazu vorliegen. Wir haben bereits seit Langem eine Lehrplankommission, der ich zu diesem Zeitpunkt danken möchte und die schon die Lehrpläne erarbeitet. Ebenso ist das Gesetz in einem sehr engen Dialog entstanden, sodass all diejenigen, die später daran beteiligt sind, schon lange wussten, wie wir es regeln, was wir regeln und wie wir dabei vorgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Pflegeberufe sind Berufe der Zukunft. Wir brauchen dringend Pflegerinnen und Pfleger. Sie haben jetzt gerade in dieser Zeit bewiesen, wie hervorragend sie arbeiten. Herzlichen Dank. Ich schließe mich dem Dank von Frau Willius-Senzer an die Pflegerinnen und Pfleger in diesem Land an. Herzlichen Dank auch für die guten Beratungen sowie auch einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Bildungsministerium, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs, und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen wurde.
Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz (LJVollzDSG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11726 – Zweite Beratung
Der Gesetzentwurf wurde erstmals in der 101. Plenarsitzung am 29. April 2020 ohne Aussprache behandelt. Es folgte die Überweisung an den Rechtsausschuss. Der Rechtsausschuss empfiehlt uns die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Justizvollzugsdatenschutzrecht soll durch dieses Gesetz weiterentwickelt und an neue Herausforderungen im Justizvollzug angepasst werden. Das Gesetz behält eine weitgehend eigenständige Regelung des für den Justizvollzug geltenden Datenschutzrechts bei, wie dies auch schon bislang in der geltenden Rechtslage der Fall war. Zu diesem Zweck wird mit dem vorliegenden Entwurf ein umfassendes und abschließendes Regelwerk vorgelegt.
Um das bisherige hohe datenschutzrechtliche Schutzniveau fortzusetzen und eine möglichst hohe Anwenderfreundlichkeit zu erzielen, greift das Gesetz zwar auf den neuen zentralen Begriff der Verarbeitung der betreffenden EU-Richtlinie zurück, setzt aber dennoch die im rheinlandpfälzischen Justizvollzug bewährte begriffliche Unterscheidung zwischen Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung fort. Dies hat für die Anwenderinnen und Anwender aus Rheinland-Pfalz den großen Vorteil, dass die gewohnte Struktur und zentrale Begriffe beibehalten werden.
Ermöglicht wird dies dadurch, dass Rheinland-Pfalz im Bereich des Strafvollzugs den Rahmen einer Richtlinie ausfüllt und nicht, wie bei der Datenschutz-Grundverordnung, den direkt geltenden Regelungen unterworfen ist. Diesen Spielraum haben die Länder durch einen gemeinsamen Musterentwurf und zudem durch einen deutschlandweiten Orientierungsmaßstab gegeben.
Als Fazit darf ich feststellen, der heutige Entwurf erfüllt den Spagat zwischen Praxistauglichkeit und Recht des Einzelnen zum Schutz seiner persönlichen Daten in einem sehr sensiblen Bereich. Mein Dank gilt hierfür dem Ministerium, den an der Erarbeitung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen in unseren Strafvollzugsanstalten.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)