Christoph Spies

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Justizvollzugsdatenschutzrecht soll durch dieses Gesetz weiterentwickelt und an neue Herausforderungen im Justizvollzug angepasst werden. Das Gesetz behält eine weitgehend eigenständige Regelung des für den Justizvollzug geltenden Datenschutzrechts bei, wie dies auch schon bislang in der geltenden Rechtslage der Fall war. Zu diesem Zweck wird mit dem vorliegenden Entwurf ein umfassendes und abschließendes Regelwerk vorgelegt.
Um das bisherige hohe datenschutzrechtliche Schutzniveau fortzusetzen und eine möglichst hohe Anwenderfreundlichkeit zu erzielen, greift das Gesetz zwar auf den neuen zentralen Begriff der Verarbeitung der betreffenden EU-Richtlinie zurück, setzt aber dennoch die im rheinlandpfälzischen Justizvollzug bewährte begriffliche Unterscheidung zwischen Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung fort. Dies hat für die Anwenderinnen und Anwender aus Rheinland-Pfalz den großen Vorteil, dass die gewohnte Struktur und zentrale Begriffe beibehalten werden.
Ermöglicht wird dies dadurch, dass Rheinland-Pfalz im Bereich des Strafvollzugs den Rahmen einer Richtlinie ausfüllt und nicht, wie bei der Datenschutz-Grundverordnung, den direkt geltenden Regelungen unterworfen ist. Diesen Spielraum haben die Länder durch einen gemeinsamen Musterentwurf und zudem durch einen deutschlandweiten Orientierungsmaßstab gegeben.
Als Fazit darf ich feststellen, der heutige Entwurf erfüllt den Spagat zwischen Praxistauglichkeit und Recht des Einzelnen zum Schutz seiner persönlichen Daten in einem sehr sensiblen Bereich. Mein Dank gilt hierfür dem Ministerium, den an der Erarbeitung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen in unseren Strafvollzugsanstalten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Mich würde die Tendenz der Inanspruchnahme der Maßnahmen in den letzten Jahren interessieren. Sind die Prämienzahlungen gestiegen oder sind diese rückläufig?