Protocol of the Session on April 30, 2015

Ich werde etwas zur Familienkarte fragen.

Frau Ministerin, Sie haben den Aufsichtsrat erwähnt. Meine Frage zielt in diese Richtung. Ist es richtig, dass die Landesregierung im Aufsichtsrat der Landesgartenschau vertreten ist und sehr frühzeitig über die Diskussion im Aufsichtsrat informiert gewesen sein muss? Wenn es denn nicht mit den im Landtag vertretenen Parteien zu tun hat, dass die Familienkarte eingeführt wurde, warum hat dann der Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion

der Presse gegenüber verkündet, dass es jetzt eine Familienkarte geben wird?

Liebe Frau Schneider, ich glaube, die Zusammensetzung im Aufsichtsrat kennen Sie ganz genau. Das ist ein Vertreter vom Land, acht der Stadt, vier der Projektgesellschaft, zwei der Landesgartenschau Landau. Ich hatte Ihnen das Abstimmungsergebnis eben präsentiert.

Ich möchte aber noch einmal sagen, der Aufsichtsrat – und zwar über alle Fraktionen hinweg, das muss ich sagen – hat verantwortlich gehandelt und günstige Angebote zur Verfügung gestellt. Das habe ich eben auch im Vergleich dokumentiert. Ihm ist nichts vorzuwerfen. Jetzt geht es noch über dieses Angebot hinaus.

Die Fragen an den Fraktionsvorsitzenden richten Sie vielleicht besser an ihn.

Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hartenfels.

Frau Ministerin, die Familienkarte, die es jetzt gibt, soll zu verstärkten Anlockeffekten für Familien zur Landesgartenschau führen. Da würde mich schon interessieren: Wie sieht es mit Kinderbetreuung auf der Landesgartenschau aus? Gibt es Kinderbetreuung, und wenn, in welcher Form?

Für die Kinderbetreuung bin ich nicht direkt zuständig, aber ich kann sagen, anhand der Angebote, die ich auf die Frage von Frau Abgeordneter Bröskamp schon ausführlich dargestellt habe, sehen Sie die tatsächlich intensiven Betreuungsangebote während der Landesgartenschau.

Vielen Dank.

Danke schön. – Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dietmar Johnen, Andreas Hartenfels, Nicole BesicMolzberger und Ruth Ratter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Hohe Nitratbelastung in rheinland-pfälzischen Gemeinden – Nummer 3 der Drucksache 16/4945 – betreffend, auf.

Wer liest vor? – Sie, Herr Johnen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Sind Brunnen betroffen, die zur Trinkwassergewinnung dienen und jetzt geschlossen werden?

2. Welche Maßnahmen, sofort und langfristig, können zur Absenkung der Belastungen führen?

3. Gibt es Erkenntnisse, welche landwirtschaftliche Produktion im Einzugsgebiet der Messstellen betrieben wird?

4. Wie weit ist nach Kenntnis der Landesregierung die Bundesregierung mit der neuen Düngeverordnung, die eine Folge aus einem drohenden Anlastungsverfahren der EU wegen der zu hohen Nitratbelastung in der Bundesrepublik ist?

Frau Höfken antwortet für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist leider ein sehr ernstes Thema. Es gibt Handlungsbedarf. Ich darf das vorab darstellen.

(Staatsministerin Frau Höfken hält eine Karte der Bundesrepublik Deutschland hoch)

Das hier ist eine Karte der Bundesrepublik Deutschland, und was Sie darauf sehen, was grün ist, sind die Wassergebiete, die sozusagen in Ordnung sind. Rot sind diejenigen, die nicht in Ordnung sind. Da können Sie unschwer erkennen, dass nicht nur Niedersachsen von sehr hohen Nitratwerten schwer betroffen ist, sondern das ist genauso Rheinland-Pfalz. Das zeigt sich dann genauso in der differenzierten Rheinland-Pfalz-Karte. Da können Sie die Belastungsgebiete sehen, die übrigens sehr unterschiedliche Faktoren haben. Aber darauf kommen wir vielleicht noch näher.

Also der Handlungsbedarf besteht. Die Düngeverordnung, das Düngemittelgesetz, ist zurzeit in der Bearbeitung. Das Landeswassergesetz, Förderprogramm, die Bundes- und Landesebene sind hier genauso involviert wie die EU-Ebene.

Zu Frage 1: Vielleicht das zu der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger vorweg: Das Trinkwasser ist nicht in Gefahr. Wir haben hier immer sauberes Trinkwasser. Das ist ganz klar. Da gibt es keine Überschreitungen.

Die für das Trinkwasser von Meckenheim (Pfalz) genutzten Grundwasserbrunnen enthalten so gut wie kein

Nitrat. In Mettenheim, Rheinhessen, erfolgt die Versorgung über Brunnen, die sich in Westhofen und Osthofen befinden. Hier wird das Wasser verschnitten und liegt damit auch unter dem entsprechenden Grenzwert. Natürlich wird das alles kontinuierlich gemessen.

Zu Frage 2: Da geht es um die Maßnahmen, sofort und langfristig. Wir müssen sagen, die Probleme, die wir in Rheinland-Pfalz haben, sind zu einem großen Teil Altlasten aus einer bisherigen oder vergangenen Überdüngung. Natürlich wissen wir, dass in der Vergangenheit über 300 Kilogramm N beispielsweise im Weinbau gedüngt wurde. Diese Zeiten sind lange vorbei, aber das Grundwasser hat nun einmal ein langes Gedächtnis, und deswegen finden sich diese Werte im Wasser immer wieder.

Was ganz wichtig ist, das ist, dass natürlich die entsprechenden Maßnahmen jetzt greifen.

Sie wissen, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ich komme gleich noch einmal darauf. Wir setzen sehr stark auf freiwillige Maßnahmen, das heißt, wir haben im neuen EULLa-Programm eine Variante, zum Beispiel Winterbegrünung angeboten, die explizit auf die Verbesserung der Nitratbelastung zielt. Das gilt für den Acker- und Gemüsebau. Im Weinbau ist die Begrünung inzwischen schon Standard geworden im Gegensatz zu früher.

Wir haben weiterhin die Beratung ganz massiv aufgestockt, das heißt, wir haben hier das Programm gewässerschonende Landwirtschaft, eine deutliche Verstärkung der Berater – wir haben inzwischen 12 – und auch die Möglichkeit, Kooperationen mit der Wasserwirtschaft zu bilden. Über den Wassercent wird das Ganze finanziert. Wir haben hier 2,5 Millionen Euro, die für die Landwirtschaft und die entsprechende Beratung, aber auch Technikverbesserung eingesetzt werden. Zusätzlich kommen diese 400.000 Euro für die Beratung, für die Intensivberatung.

Ich will ein positives Beispiel nennen. In der Verbandsgemeinde Edenkoben-Maikammer ist sozusagen ein Vorläufer unseres Programms gewässerschonende Landwirtschaft – übrigens in enger Zusammenarbeit auch mit der Landwirtschaftskammer – schon etabliert. Es läuft schon seit zehn Jahren. In diesem Programm zeigt sich dann auch, dass der Trend zu immer steigenden Nitratwerten gestoppt werden konnte. Hier konnten wir eine Verringerung bzw. eine Verhinderung der Verschlechterung erreichen. Hier wird erstens eine sehr engagierte Beratung gefahren. Hier werden begleitende Maßnahmen ergriffen, weniger Düngung und bessere Bodenbearbeitung durch eine ganz enge Begleitung auch der Datenerfassung. Das führt zu den entsprechenden Ergebnissen.

Ich will auch darauf hinweisen, wir haben Techniken wie das Cultan-Verfahren, das zu einer enormen Verringerung der Nitratbelastung im Grundwasser beitragen kann. Es ist ein technisches Verfahren, und wir werden uns in Zukunft hier wie jetzt mit den neuen Programmen darauf ausrichten, diese Techniken und deren Einsetzung verstärkt zu unterstützen. Aber natürlich gehört dazu, dass wir hier ordnungspolitische Maßnahmen

ergreifen müssen. Das ist zum Beispiel die Düngeverordnung, auf die ich gleich noch eingehe.

Zu Frage 3: Welche landwirtschaftliche Produktion im Einzugsgebiet: Ja, tatsächlich ist es in dem Fall bei diesen Messstellen vor allem der Weinbau. Ich habe eben dargestellt, dass in der Vergangenheit massive Düngung erfolgte, und entsprechend gibt es solche Ergebnisse, wobei – ich sage einmal – die Konditionen immer ein wenig unterschiedlich sind, was die Bodenstrukturen angeht.

Zu Frage 4: Da geht es um die Düngeverordnung. Gegen Deutschland läuft ein Anlastungsverfahren. Wir haben in diesem Bereich intensivste Diskussionen auf der Bundesebene. Die EU-Nitratrichtlinie stammt aus dem Jahr 1991, und die EU hat ebenso wie der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Aktionsprogramme in Deutschland zur Umsetzung der EUNitratrichtlinie nicht ausreichend gewesen sind, das heißt, hier ist Nachbesserung gefragt.

Schon seit einigen Jahren verlangt die Kommission, dass sich Deutschland hier bewegt. Mahnschreiben sind bereits ergangen, das heißt, das Problem ist, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind nicht erreicht worden, und es ist darüber hinaus auch in den letzten Jahren keine Verbesserung bei den entsprechenden Messungen eingetreten, das heißt, hier ist eben – wie ich schon gesagt habe – der Handlungsbedarf da.

Die Kommission fordert jetzt eine deutliche Ausweitung der derzeitigen Sperrfristen. Ergänzend fordert sie auch Sperrfristen für Stallmist. Sie fordert eine deutliche Erweiterung der Lagerkapazitäten für Gülle, Jauche, Gärreste und Stallmist. Sie fordert, die Obergrenze für Stickstoff aus tierischem Wirtschaftsdünger in Höhe von 170 Kilogramm N pro Hektar künftig für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel geltend zu machen. Die Nährstoffbedarfsermittlung soll bundeseinheitlich nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert werden. Der Nährstoffvergleich soll verbessert werden. Da ist das Thema die Hoftorbilanz. Die zulässigen Überschüsse – das sind bisher 60 Kilogramm N pro Hektar – sollen deutlich verringert werden. Da hat die Bundesregierung jetzt vorgeschlagen, 50 Kilogramm N pro Hektar ab 2018. In der Diskussion ist auch, in diesen roten Gebieten, die Sie eben gesehen haben, noch weiter herunterzugehen auf 40 Kilogramm N pro Hektar.

Wichtige Bereiche sind noch die Beschränkung der Ausbringungszeiten, Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern, und die Einarbeitungszeiten sollen deutlich intensiviert werden. Rheinland-Pfalz – das will ich auch noch dazusagen – hat sich mit diesen Anforderungen intensiv auseinandergesetzt, und selbstverständlich verfolgen wir das Ziel, unser Grundwasser zu schützen und den Nitrateintrag zu verhindern. Allerdings muss man sagen, ein paar Vorschläge sowohl vonseiten der EU als auch der Bundesregierung halten wir für nicht passend für unser Bundesland und unsere bäuerliche Landwirtschaft.

Wir diskutieren beispielsweise über die Sperrfristen bei Stallmist. Starre Sperrzeiten halten wir für überzogen, weil sie nicht immer geeignet sind.

Auch bei der Lagerkapazität sehen wir Anpassungsbedarf.

Wir möchten zudem gerne, dass wir in den Risikogebieten verstärkt handeln können, dafür in anderen Gebieten, in denen die Wasserqualität gut ist, ein Stück weit von zusätzlichen Maßnahmen entlastet werden.

Ich glaube, ich habe darstellen können, dass es eine sehr anspruchsvolle Aufgabe ist. Was wir brauchen, ist ein entsprechender Datenabgleich, damit wir in der Lage sind, hier vernünftig Bilanz zu ziehen und die Landwirte zu beraten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitt.

Frau Ministerin, das Problem der hohen Nitratschadstoffbelastungen in diesem Bereich ist schon seit vielen Jahren bekannt. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Jahren außerhalb der Beratung ergriffen, um dem Problem abzuhelfen?

Sie haben recht. Es ist ein Problem, das nicht neu ist, wie ich auch dargestellt habe, aber neu ist jetzt, dass die EU verschärften Druck macht, weil die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland nicht eingehalten werden. Für Rheinland-Pfalz kann ich Folgendes sagen:

1. Es haben intensive Diskussionen um die Düngeverordnung oder die entsprechenden Rahmenbedingungen stattgefunden. Wir als Land Rheinland-Pfalz haben, ich glaube, in fast jeder Agrarministerkonferenz darauf gedrängt, dass entsprechende Vorlagen erarbeitet werden. Das ist an den Protokollen der Agrarministerkonferenzen und der Umweltministerkonferenzen nachzulesen.

2. Wir haben das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ aufgelegt. Das ist ein Programm, das vom Wassercent finanziert wird. Hier wird es intensive Beratungen geben. Ich bin davon überzeugt, dass das für unsere Landwirtschaft der wichtigste Faktor ist.