Protocol of the Session on February 27, 2015

kneipe ist oder beim Skifahren in der Gondel. Überall hat man im Ausland einen öffentlichen WLAN-Zugang.

Dies nutzt man natürlich gern; denn – Frau Staatssekretärin Raab hat es vorhin schon angesprochen – Roaming-Tarife sind immer noch so ausgestaltet, dass man im Ausland nicht unbedingt gerne sein Handy über den Datentarif benutzt, sondern man ist immer froh, wenn man ein öffentliches WLAN hat.

Eine Statistik beleuchtet diesen Zustand, den wir in Deutschland haben, sehr aktuell und vergleicht weltweit die Möglichkeiten miteinander, ins öffentliche WLAN zukommen, und man muss sagen, dabei belegt Deutschland einen sehr unrühmlichen letzten Platz. In Großbritannien gibt es pro 10.000 Einwohner 39 öffentliche Internethotspots, in Südkorea sind es sogar 37 öffentliche Hotspots, und in Deutschland sind es pro 10.000 Einwohner gerade einmal zwei, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich glaube, wir haben uns schon oft genug darüber unterhalten, dass eine gute Breitbandversorgung, aber auch eine gute Zugangsmöglichkeit essenziell sind, und zwar nicht nur – wie es Frau Staatssekretärin Raab soeben ausgeführt hat – für den Bereich Tourismus und natürlich auch für die Wirtschaft, sondern auch – das haben wir schon oft genug diskutiert – für die gesellschaftliche Teilhabe. Beim Thema Internetzugang wird viel zu oft vergessen, dass es eben auch die gesellschaftliche Teilhabe bedeutet. Insgesamt haben wir in Deutschland 15.000 öffentliche, also frei zugängliche WLANs, und damit sind wir international klares Schlusslicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist das große Problem? – Ich glaube, dies wurde vorhin bei den Antworten von Frau Staatssekretärin Raab schon sehr deutlich: Das große Problem ist die Störerhaftung, die wir in Deutschland haben. Das Grundübel liegt darin, dass nicht nur derjenige sich strafbar macht, der eine kriminelle Handlung über das Netz vornimmt, sondern auch derjenige, der es zur Verfügung stellt. Das ist das große Problem, das wir seit vielen Jahren in Deutschland haben, und ich hoffe, dass es diese Bundesregierung nun endlich schafft, dieses grundlegende Problem aus dem Weg zu räumen.

Man muss sich das einmal vorstellen: Es ist im Prinzip so, wie wenn jemand eine Bank überfällt, und es wird nicht nur der Bankräuber eingesperrt, sondern auch gleich derjenige, der die Straße, die zur Bank führt, gebaut hat. Das ist in etwa die Logik der Störerhaftung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das macht überhaupt keinen Sinn, und es wird höchste Zeit, dass wir in diesem Bereich vorankommen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir brauchen das Provider-Privileg, das wir in Deutschland haben, auch für den Privatbereich. Das ist unglaublich wichtig. Es gibt verschiedene Meinungen, die rechtliche Grauzonen ausloten; ich bin selbst mit dabei – das Thema Freifunk wurde schon angesprochen –, und auch die Kollegen Thorsten Wehner und Ulla Brede-Hoffmann

sind dabei; denn wir sind an einem Punkt angelangt, wo man sich überlegen muss, was man selbst tun kann.

Deswegen halte ich die Ankündigung der Landesregierung, dass die Zentralstelle IT prüft, inwieweit die DienstWLAN-Netze freigegeben werden können, für bemerkenswert. Frau Staatssekretärin Raab hat es bereits ausgeführt: Natürlich gibt es entsprechende Sicherheitsbelange, aber dennoch ist die Prüfung aller Ehren wert; denn nur so kann es gehen. Wir müssen in diesem Bereich vorangehen und auch deutlich machen, wir halten es für eine ganz wichtige Priorität, dass wir mehr frei verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Rheinland-Pfalz, aber auch in Deutschland haben. Daher halte ich dies für den richtigen Weg.

Eine andere Entwicklung, die sich zurzeit vollzieht, ist, dass die Provider die Router, die zu Hause bei den Endkunden stehen, quasi aufteilen und einen Teil dieser Router für den Freifunk, für das WLAN über ProviderPrivileg, betreiben. Dies ist eine gute und eine rechtssichere Lösung.

(Glocke der Präsidentin)

Dennoch bin ich der Meinung, die Störerhaftung muss nun endlich abgeschafft werden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Dötsch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Haller, wenn man in Norwegen oder Großbritannien und auch in vielen anderen Ländern im europäischen Ausland und auch darüber hinaus unterwegs ist, findet man bessere Voraussetzungen für WLAN-Zugänge, als dies bei uns in Deutschland der Fall ist. Dies ist umso verwunderlicher, als wir gerade in Deutschland darauf angewiesen sind, dass wir technologisch vorankommen, wo doch unsere Wirtschaft mit von den technologischen Innovationen lebt.

Gerade hier muss es möglich sein, dass wir eine Verbesserung erreichen. Deswegen begrüße ich die Debatte über diesen Punkt.

Gerade auch öffentliche WLAN-Netze können einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung mit Internet auch in unserer Gesellschaft leisten, gerade dann, wenn manchmal aus sozialen Gründen ein Hausanschluss nicht zur Verfügung steht,

(Haller, SPD: Sehr richtig!)

gerade aber auch in diesem Bereich ein Bedarf gegeben ist. Dieser Bedarf hat sich in den letzten Monaten und Jahren herauskristallisiert und verstärkt gezeigt. Dazu gibt es entsprechende marktwirtschaftliche Lösungen in

verschiedenen Städten und in Ballungszentren, wo ein solches Angebot von privatwirtschaftlichen Unternehmen, von Providern, eingebracht wird.

Warum dies so ist, wurde zum Teil von Herrn Haller und von der Staatssekretärin angesprochen. Es sind die Störerhaftung bzw. die rechtlichen Voraussetzungen, die bei uns in Deutschland ein Stück weit anders, zum Teil aus gutem Grund anders als in anderen Ländern sind. Nach unserem Recht ist derjenige, der dieses WLAN zur Verfügung stellt, auch mit in der Haftung, wenn geschützte Musik heruntergeladen wird oder wenn illegale Filme hochgeladen werden. Da hat sich häufig derjenige, der dieses WLAN-Netz zur Verfügung stellt, mit den Abmahnungen auseinanderzusetzen. Wer etwa zu Hause sein WLAN nicht mit einem Passwort schützt, um es dann auch mit seinen Nachbarn zu teilen, dem kann in einem solchen Fall eine Abmahnung ins Haus flattern.

Meine Damen und Herren, die Große Koalition in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese Absichtserklärung findet sich dann auch in der digitalen Agenda wieder, die die Bundesregierung im August des vergangenen Jahres verabschiedet hat. Auch hier hat – das begrüße ich ausdrücklich – Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit seinem Vorstoß eine neue Bewegung in die Sache hineingebracht.

Es ist der Vorschlag, dass bei öffentlichen Behörden – er möchte mit seinem Haus vorangehen – ein entsprechendes öffentliches WLAN zur Verfügung gestellt werden kann. Er hat nicht nur das kostenlose WLAN in Behörden ins Gespräch gebracht, sondern auch an Bahnhöfen und in den Regionalzügen soll es einen schnellen Internetzugang geben.

(Beifall bei der CDU – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer macht das denn?)

Wir müssen dabei sicherlich auch beachten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen entsprechend geschaffen werden und Rechtssicherheit auf Bundesebene erarbeitet wird, wofür der Bundesjustizminister sicherlich federführend ist, dass die Frage des kontrollierbaren Netzes, also die Frage der Terrorabwehrpläne des Innenministeriums, auch mit Berücksichtigung finden muss. Wir können keinem unkontrollierten Internet das Wort reden, sondern müssen natürlich auch die Gefahrenabwehr und die Interessen der Internetsicherheit hierbei mit berücksichtigen. Ich denke, dass auf Bundesebene eine entsprechend ausgewogene Lösung diskutiert und umgesetzt wird.

Wir begrüßen die Initiative von Minister Alexander Dobrindt und empfehlen der Landesregierung,

(Glocke der Präsidentin)

diese positive Initiative mit zu begleiten und als Vorbild für eigenes Handeln zu nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Kollegin Schellhammer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ein jeder von uns kennt die Situation. Es ist gerade einmal die Hälfte des Monats um, und das Volumen auf dem Handy ist verbraucht, man möchte aber morgens den Pressespiegel auf seinem Handy lesen. Dann dauert es ewig, bis sich das PDF öffnet. Ich glaube, jeder freut sich in einer solchen Situation, wenn er sich gerade von A nach B bewegt, über ein offenes WLAN-Netz, in dem man sich dann mit Informationen versorgen kann.

Das betrifft nicht nur uns als Abgeordnete, sondern das betrifft auch viele Menschen, die viel unterwegs sind, freiberuflich tätige Menschen, die durch diese offenen Netze auch flexibel tätig sein können, sei es in einem Café, sei es an einem Bahnhof, wenn sie auf einen Zug warten.

Ich glaube, die Bedeutung dieser offenen Netze ist sehr groß. Deshalb bedarf es endlich einer Handlung, damit diese Netze auch ausgeweitet werden. Ich finde es sehr gut, dass die Landesregierung auch die Ausweitung von WLAN-Netzen unterstützt. Ich glaube, dieses Praxisbeispiel hat gezeigt, dass es wahrscheinlich auch für die mobile Nutzung bei der Landesregierung gilt, dass dort manchmal der Volumentarif verbraucht ist.

Die Bedeutung des Informationszugangs spielt nicht nur für die Wirtschaft und den Tourismus in unserem Land eine wichtige Rolle, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe, für die Informationen der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen soll das auch ausgeweitet werden.

Wie ist aber die Situation? Martin Haller hat gezeigt, überall im europäischen Ausland kann man frei surfen, nur in Deutschland gibt es eine Hürde. Diese Hürde heißt Störerhaftung. Hier gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Das ist auch kein neues Thema. Dies wird schon seit Jahren gefordert. Im Bundesrat wurde es bereits thematisiert. Es wurde durch die Wirtschaft gefordert, aber auch von Ehrenamtlichen, die sich im Freifunk e. V. engagieren, die bürgerschaftlich engagiert Netzwerke aufbauen, die immer wieder kritisieren, dass diese Störerhaftung noch existiert.

Sie sind dadurch gezwungen, andere technische Lösungen bzw. eine Umgehung der Störerhaftung zu gewährleisten. Das wollen sie eigentlich nicht machen, sondern sie wollen auf der Grundlage der Gesetze Netze zur Verfügung stellen.

Warum ist das so? Wir haben eine Provider-Privilegierung, die sagt, die Provider sind von der Störerhaftung befreit. Wenn aber Private ein öffentliches Netz anbieten, dann haften sie, egal, was dort downgeloadet wird. Dann haften sie, und dann flattern die Mahnungen ins Haus. Deswegen fordern wir, dass es auch eine Freistellung von der Haftung in dem Bereich gibt.

Dass Handlungsbedarf besteht, war schon in der letzten Legislaturperiode klar. Das ist aber in dieser Legislaturperiode umso klarer. Deswegen haben die grüne und die linke Bundestagsfraktion schon im November einen Gesetzentwurf eingebracht. Er wurde natürlich von der Großen Koalition abgelehnt. Wir warten jetzt darauf, dass sich endlich etwas tut; denn es muss unbedingt eine Änderung des Telemediengesetzes her.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man sich die derzeitigen Pläne anschaut, die zum Teil auch geleakt wurden, dann kann es tatsächlich dazu führen, dass anonymes Surfen nicht mehr gewährleistet ist, dass sich jeder mit seinem Klarnamen registrieren muss. Man muss sich das einmal überlegen. Dann ist das so, als ob ich in ein Geschäft hineingehe und erst einmal meinen Personalausweis zeigen muss, weil ich eventuell etwas in diesem Geschäft klauen könnte. Ich glaube, wir müssen sicherstellen, dass es auch ein anonymes Surfen geben kann. Es kann nicht sein, dass diese Hürde im Telemediengesetz gezogen wird.

Deswegen ist unsere Forderung, endlich eine Regelung zu haben, die für öffentliche WLAN-Netze sicherstellt, dass anonymes Surfen möglich ist und die Freistellung von der Haftung auch für die Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen, die nicht Provider sind, gewährleistet wird.

Es hat mich sehr gefreut, dass Martin Haller mitgeteilt hat, dass so viele auch von der SPD-Fraktion schon bei Freifunk engagiert sind.

(Haller, SPD: Klar, das geht voran!)

Ich glaube, wir können langsam eine eigene Freifunkgruppe im Landtag gründen; denn auch ich bin in dem Verein Freifunk engagiert und habe mein Wahlkreisbüro mit einem offenen WLAN-Netz versehen. Ich glaube, was hier ehrenamtlich im Bürgernetz geleistet wird, ist besonders zu betonen. Diesem ehrenamtlichen Engagement sollten wir keine Hürde entgegenstellen. Es ist eine sehr große Chance, auch teilweise für unterversorgten Straßenzüge, wenn man sie mit einem WLAN vernetzen kann.

Durch die Vernetzung von verschiedenen WLANAnschlüssen wird auch in diesen Straßenzügen Internet gewährleistet. Ich glaube, deswegen sollten wir schnell zu einer Änderung des Telemediengesetzes kommen. Wir sind sehr gespannt, ob die Hürden größer werden oder ob sie kleiner werden. Wir sind sehr gespannt, was Berlin dort bringen wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, hier im Landtag führen wir die Auseinandersetzung mit dem Wort und schlagen uns nicht gegenseitig mit Papier. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Staatssekretärin Raab das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum ist öffentliches WLAN in Rheinland-Pfalz so notwendig? Das ist so, weil der mobile Zugang zum Internet immer wichtiger wird.

Im Jahr 2014 waren es immerhin 69 % der Bundesbürgerinnen und -bürger, die angegeben haben, sie wollen das Internet mobil nutzen. Das ist von 2012 bis 2014 eine Verdopplung dieser Zahlen. Das zeigt, wie notwendig das ist.