Protocol of the Session on October 15, 2014

Obwohl in den Medien immer wieder die Rede von Rückstellungen von rund 35 Milliarden Euro durch die drei großen Energiekonzerne die Rede ist, sind diese Gelder nicht sofort verfügbar. Sie sind gebunden in Kraftwerke, Netze, Unternehmen oder Kapitalgeschäften.

Angesichts der Umbrüche im Energiemarkt ist allerdings nicht auszuschließen, dass Assets, in die die Rückstellungen investiert wurden und die noch vor Kurzem erhebliche Werte darstellten, nun erheblich weniger wert sind.

Die Bundesregierung hat bis jetzt nach eigener Darstellung keinerlei Informationen über die Werthaltigkeit und die Angemessenheit dieser Rückstellungen und vertraut blind auf die Zusagen der Konzerne.

Die Bundesratsinitiative fordert daher richtigerweise, dass nicht nur die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Atomkraftwerk überprüft und gegebenenfalls erhöht wird, sondern auch, dass die Gelder für den Rückbau der Meiler und die Endlagerung des Atommülls jeweils zeitgerecht und auch nach 2022 verfügbar sind; denn es gilt nun, die vorhandenen Rückstellungen für den AKW-Rückbau zu sichern und vor Wertverlusten zu schützen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ein geeignetes Instrument dazu ist die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Rückstellungen überführt werden, allerdings unter dauerhafter Beibehaltung des Verursacherprinzips, also der finanziellen Verantwortung der AKW-Betreiber. Dieser Fonds würde auch im Falle einer Insolvenz der AKW-Betreibergesellschaft oder eines Mutterkonzerns einspringen. Ohne diesen vom Bundesrat geforderten Fonds sind bei

einer Insolvenz auch die Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls verloren.

Eine Firmenpleite würde also eine Milliarden-Belastung für den Steuerzahler bedeuten. Da dies nicht ausgeschlossen werden kann, muss im Interesse der Steuerzahler für die Insolvenzsicherheit der Rückstellungen gesorgt werden. Das ist nur möglich, indem man den Unternehmen die Gelder entzieht und sie in einen öffentlich-rechtlich überwachten Fonds einzahlt.

Mehr dazu in der zweiten Runde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Kohnle-Gros von der CDUFraktion. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Überraschung.

(Zurufe von der SPD)

Lesen kann ich auch. Deswegen kann ich auch etwas dazu sagen. Mehr haben die anderen auch nicht gemacht. Sie haben auch nur vorgelesen, was andere aufgeschrieben haben.

Herr Präsident, vielen Dank für das Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will kurz ein paar Bemerkungen von unserer Seite zu diesem Thema, das Sie aufgerufen haben, machen.

Der „Energiewendeminister“ von Schleswig-Holstein, der der Initiator dieser Initiative ist – anders, als Sie es hier dargestellt haben, steht Rheinland-Pfalz an dritter Stelle und nicht an erster Stelle in dieser Reihung –, hat im Bundesrat eine bemerkenswerte Rede dazu gehalten. Ich empfehle jedem, der sich für das Thema interessiert, sich das einmal bei Google anzuschauen. Ich habe das gestern Abend gemacht. Dann verstehen Sie nämlich, was tatsächlich passiert ist. Drei Länder sind mit ihren linken – linken, sage ich schon –, mit ihren grünen Umweltministern als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.

(Beifall bei der CDU)

Ich will das gerade einmal sagen. Ich verstehe nicht, warum Rheinland-Pfalz sich in diese Situation gebracht hat. Wir sind selbst gar nicht betroffen.

Aber, meine Damen und Herren von der SPD, Frau Ministerpräsidentin, eines haben Sie geschafft, Sie haben Ihre Freundin aus Nordrhein-Westfalen, nämlich Frau Kraft, gegen sich aufgebracht. Sie war ziemlich „stinkig“ über das, was Sie ursprünglich vorgelegt haben.

(Pörksen, SPD: Woher wissen Sie das denn?)

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg, das muss ich Ihnen sagen. Deswegen ist letztendlich nur ein Kompromiss herausgekommen, ein etwas erweiterter Prüfantrag an die Bundesregierung, die von Ihnen genannten Themen jetzt noch einmal zu hinterfragen und zu beleuchten. Es gab dann letztendlich auch Zustimmung, weil es so abgeschwächt war, wie es war.

Dann will ich noch sagen, es gibt noch ein Bundesverfassungsgerichtsverfahren. Die Energiekonzerne haben geklagt. Sie haben es nebenbei erwähnt.

Jetzt denke ich, das ist eine interessante Gemengenlage. Eine Frist gibt es für die Prüfung vonseiten der Bundesregierung nicht.

Wir nehmen die Debatte zur Kenntnis.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Hürter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, im Bundesrat wurde am 10. Oktober – es wurde angesprochen – von den Ländern Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz ein Antrag gestellt, der Zustimmung erfahren hat.

(Pörksen, SPD: Hessen auch!)

Herr Kollege Pörksen ruft gerade zu Recht dazwischen.

Ja, auch Hessen, das konservativ geführte und von den GRÜNEN mitregierte Hessen, hat diesen Antrag eingebracht, der von der CDU ebenso wortreich kritisiert wurde.

Dieser angenommene Antrag befasst sich mit den Rückstellungen, die die Stromkonzerne, die Betreiber von Kernkraftwerken für die Belastungen, für die Verpflichtungen, die mit Kernkraftwerken verbunden sind, bilden müssen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sind die Hessen jetzt auch Bettvorleger? – Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten)

Die Kollegin fragt gerade, ob die Hessen auch ein Bettvorleger sind. Das ist vielleicht für die Kollegen von der CDU eine gute Vorlage für die zweite Runde.

(Zurufe von der CDU)

Ich kann auch die immer noch vorhandene Aufregung hier im Raum nicht ganz nachvollziehen,

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

weil dieser Antrag eigentlich Selbstverständlichkeiten wiedergibt.

Ich finde es bemerkenswert, dass die CDU sich trotzdem über diesen Antrag, der eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat, der auch von CDU-Ländern unterstützt wurde, aufregt und echauffiert.

Worum geht es? – Das geltende Recht, insbesondere § 9 a des Atomgesetzes – – –

(Frau Klöckner, CDU: Wenn Sie sich echauffiert, sieht das ganz anders aus!)

Frau Klöckner, wenn Sie dazwischenrufen, rufen Sie bitte noch einmal dazwischen, ich konnte Sie nicht verstehen.

(Frau Klöckner, CDU: Wenn meine Kollegin sich echauffiert, sieht das ganz anders aus!)

Wenn Frau Klöckner hier zu Protokoll gibt, dass ihre Kollegin sich noch mehr danebenbenehmen kann, wenn sie sich aufregt, dann nehme ich das gerne zur Kenntnis.

(Beifall der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich glaube aber, dass ein solcher Antrag, über den wir hier reden, überhaupt nicht für die Emotionen taugt, die Sie – – –

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat immer noch Herr Kollege Hürter das Wort.

(Zurufe aus dem Hause)

Ihnen muss ich das auch ab und zu einmal sagen. Ich habe es heute nur noch nicht getan. Entschuldigung.

(Zurufe aus dem Hause)

Nein, das ist schon so in Ordnung.