Wie gesagt, § 9 a des geltenden Atomgesetzes sieht vor, dass die Betreiber von Kernkraftwerken – das ist fast zwingend, und es ist auch eingängig – für die Belastungen, die in der Zukunft in diesem Zusammenhang anfallen, nämlich für die Stilllegung, den Rückbau von Kernkraftwerken, aber vor allem für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen, verantwortlich sind und die Kosten, die damit verbunden sind, tragen, und dafür müssen
Diese Rückstellungen sind – der Presse zu entnehmen – aktuell mit 35 Milliarden Euro bis 37 Milliarden Euro in den Bilanzen der entsprechenden Unternehmen abgebildet.
Die Frage ist schon erlaubt, ob diese Rückstellungen ausreichen; denn wir haben in der Vergangenheit mehrfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Kostenschätzungen, die Planungen nicht zutreffend waren. Prominentes Beispiel sind die beiden ehemaligen DDRKernkraftwerke, die statt drei Milliarden Euro im Rückbau ungefähr vier Milliarden Euro gekostet haben.
Die Befürchtung ist schon da, dass, wenn die Rückstellungen nicht reichen und entsprechende Szenarien eintreten, die Kosten der Kernenergie nach der bereits vorhanden Subventionierung in der Startphase auch im Rückbau und in der Entsorgung beim Steuerzahler landen. Ich glaube, das ist eine Sorge, die dieses Haus umtreibt und die die genannten Länder im Bundesrat umgetrieben hat.
Der angesprochene Antrag sieht nun vor, dass der Bund einer langjährigen Forderung des Rechnungshofs folgt und eine unabhängige Prüfung in Auftrag gibt, um festzustellen, inwieweit diese Kosten angemessen sind, die angesprochenen 37 Milliarden Euro, und dass mit einer umfangreichen Studie detailliert dargestellt und Transparenz geschaffen wird, inwieweit die Rückstellungen ausreichend sind.
Darüber hinaus ist fast noch entscheidender die Frage, ob diese Rückstellungen, selbst wenn sie der Höhe nach in Ordnung sind, angemessen gesichert sind. Was passiert, wenn durch unternehmensrechtliche Veränderungen, auch teilweise bewusst herbeigeführte Veränderungen, Unternehmen nicht mehr solvent sind, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können? Was ist im Insolvenzfall?
Genau hiermit beschäftigt sich der Antrag. Er gibt eine ganze Reihe von Anregungen in Richtung der Bundesregierung.
Ich persönlich kann diesem Antrag nur zustimmen, weil er eigentlich Selbstverständlichkeiten auf den Punkt bringt. Insofern würde ich mich freuen, sehr geehrte Frau Kollegin Kohnle-Gros, wenn Sie in der nächsten Runde noch einmal sagen, dass Sie als Abgeordnete, aber auch die CDU-Fraktion im Landtag zu den Inhalten dieses Antrags stehen.
Ja, aber warum hat sich Ihre Bundesregierung nicht öffentlich geäußert und diese Klarstellung, die Herr Hürter zutreffend beschrieben hat, öffentlich dargelegt und auch so dargelegt, dass es den politischen Diskurs gibt, Frau Kohnle-Gros?
Frau Kohnle-Gros, das ist nicht erfolgt. Deshalb ist manchmal eine solche Schleife, wie sie durch die grünen Minister im Bundesrat gezogen worden ist, notwendig, um auf diese Selbstverständlichkeiten hinzuweisen, sie einzufordern und rechtsverbindlich sicherzustellen, dass der Steuerzahler hier nicht über den Tisch gezogen wird; denn es geht immerhin um 38,5 Milliarden Euro und um die Sorge, dass als Rückstellung möglicherweise alte Kohlekraftwerke eingestellt werden könnten, die dann absichern sollen, was in der Zukunft für die Endlagerung von Atommüll herangezogen werden soll.
Das kann nicht sein. Das muss man feststellen. Dieser politischen Verantwortung müssen wir uns annehmen, im Bundesrat den Diskurs führen und die Bundesregierung, wenn sie nicht tätig wird, darauf hinweisen, was hier zu tun ist. Genau das ist passiert.
Es ist auch gut, dass das Bundesland Hessen dabei ist. Ich sage dies in Richtung CDU, vielleicht müssen Sie sich in dieser Rolle neu daran gewöhnen, dass die CDU auch diese Dinge aufnehmen muss; denn gewisse Selbstverständlichkeiten müssen abgearbeitet werden.
Es gibt eine Kommission zur Suche eines Endlagerstandorts für atomaren Müll in dieser Republik. Es ist eine äußerst schwierige Aufgabe, die hier in einem großen Konsens vorgenommen worden ist.
Wenn wir es auslassen, die Finanzierung dieser Endlagerung sicherzustellen und den von Frau Abgeordneter Nabinger angesprochenen Diskurs anzusprechen, wie die Transporte laufen sollen und wie man dies effizient, kostengünstig und sicher für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sicherstellen kann, dann kommen wir an einer Debatte nicht vorbei. Ich bin froh, dass sie eröffnet ist.
Diese Bundesratsinitiative ist ein gelungenes Beispiel für Länderinteressen, die durch die zweite Kammer in die Bundespolitik eingebracht wurden und vertreten werden können. Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei Frau Ministerin Lemke und den beiden Kollegen bedanken, die dies mit viel Arbeit und Mühe im Bundesrat durchgesetzt haben.
Diese Bundesratsinitiative ist ein gelungenes Beispiel für das Einbringen von Länderinteressen in die Bundespolitik. Genau wie bei den Rückstellungen liegt es im Interesse unseres Bundeslands, unsere Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren von Urantransporten zu schützen.
Allein in diesem Jahr fuhren bereits 16 solcher Transporte durch Rheinland-Pfalz, alle nach Malvési zu AREVA in Südfrankreich.
Man muss sich das vorstellen. Deutschland will aus der Atomenergie aussteigen, aber lässt es zu, dass weiterhin Urantransporte quer durch die Republik rollen, um letztendlich in Cattenom wieder als Brennstäbe aufzutauchen.
In den betroffenen Bundesländern gibt es große Kritik an diesem Transitverkehr. Es ist daher zu prüfen, ob eine Bundesratsinitiative, welche diese Transite verbieten oder zumindest die Auflagen hierfür sehr erhöhen würde, nicht Unterstützer in den anderen Bundesländern findet.
Die Umsetzung einer solchen Bundesratsinitiative wäre eine Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Frau Ministerin Lemke, ich möchte Sie auffordern, eine solche zu starten, weil wir die Notwendigkeit sehen und uns die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt.
Jetzt muss ich noch auf Folgendes verweisen: Weil die Franzosen unweit von Malvési einen sehr großen Hafen haben, nämlich Marseille, ist es unsinnig, diese Transporte 1.500 Kilometer durch Europa rollen zu lassen;
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich denke, wir haben hier Rede- und Meinungsfreiheit. Das heißt, es kann sich jeder melden, wann er will. Auch wenn die Aufforderung von dem Kollegen Pörksen kommt, muss sie nicht zwingend angenommen werden.