Protocol of the Session on October 15, 2014

Im Tierschutzbericht wird eine Wertung vorgenommen, die ich mir explizit nicht zu eigen machen möchte. Auch da stellt sich die Frage, ob die Landesregierung wirklich in jedes einzelne Detailfeld im Tierschutzbericht vorstoßen muss. Ich denke, damit kann man auch ein bisschen moderater umgehen.

Diese Kritik angebracht, muss ich sagen, dass in der Summe von vielen Ehrenamtlichen, die sich engagieren, aber auch von den Hauptamtlichen eine beachtliche Arbeit geleistet wird. Deswegen herzlichen Dank an alle Beteiligten. Ein ganz besonderer Dank an Herrn Dr. Stadtfeld, der 15 Jahre lang dem Tierschutzbeirat vorgesessen hat. Ihm alles Gute für seine Zukunft und Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Höfken das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch in erster Linie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen meines Hauses für die Vorlage dieses sehr umfangreichen und präzisen Berichtes danken. Tatsächlich haben wir uns in den Jahren 2012 und 2013 sehr für den Tierschutz eingesetzt und konnten auch im Berichtszeitraum weitreichende Verbesserungen erreichen.

Frau Neuhof, auch wenn man sich streiten kann, ob diese Tierschutzverordnung ein Erfolg ist, haben wir doch als Land im Bundesrat einschneidende Verbesserungen erreichen können.

Wir haben den Tierversuchsbegriff ausgedehnt, die Anforderungen an die Haltung der Tiere wie auch die Anforderungen an die Sachkunde des Personals präzisiert. Es gab eine Auseinandersetzung beispielsweise um die Verwendung von Primaten. Die Versuche mit

Primaten werden jetzt zwar im Tierversuch an sehr strenge Voraussetzungen gebunden, aber leider fand unser Anliegen, die Verwendung von Menschenaffen für Tierversuche gänzlich zu verbieten, im Bundesrat keine Mehrheit. Aber wir wünschen uns – das ist schon angesprochen worden – Versuche, die mit Alternativen zum Tierversuch zurande kommen.

Ich bin sehr froh, dass sich die Erfolge in dieser Richtung immer stärker abzeichnen, jedenfalls was die Möglichkeiten angeht. Preisträger 2012 war Herr Dr. Robert Landsiedel von der BASF für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Prüfung der lokalen Toxizität von Chemikalien ohne Tierversuche. Also auch diese Methoden gibt es, und sie müssen mehr und mehr zum Einsatz kommen.

Ein wichtiges politisches Arbeitsfeld ist die TierschutzNutztierhaltungsverordnung. Auch die ist schon angesprochen. Ein Beispiel, Anforderungen an die Kaninchenhaltung. Wir wissen, dass mit der heutigen Verordnung die Anforderungen keineswegs vollends erfüllt sind. Aber immerhin gibt es eine ganze Reihe von Verbesserungen. Das sind Verbesserungen in mehr Fläche, mehr Höhe, bessere Rückzugsbereiche, Sachkundenachweise für gewerbliche Kaninchenhalter, Gabe von Raufutter. Das sind die Themen, mit denen wir uns bei solchen Verordnungen intensiv beschäftigen. Aber sie haben für Millionen von Tieren erhebliche Auswirkungen. Die Haltung auf Drahtgitterböden wird ein Ende haben.

Zum Verbandsklagerecht. Ich glaube, es ist schon ein großer wichtiger Schritt, dass wir dieses Gesetz gemeinsam verabschiedet haben. Anerkannte Tierschutzvereine erhalten dadurch ein Klage- und Mitwirkungsrecht. So haben wir dem Rechtsgut Tierschutz in Rheinland-Pfalz eine Stimme mit Gewicht verliehen. Ich glaube, die Einbeziehung und der Informationsaustausch der Verbände ist das Allerwichtigste, um in Zukunft eine Verbesserung für den Tierschutz schon von Anfang an zu erreichen.

Ein ganz wichtiges Thema, Amputationen, Kürzen der Schwänze, Kastrieren, Schnabelkürzen von Küken, Enthornen von Kälbern sind immer noch an der Tagesordnung. Um Schmerzen und Leiden zu minimieren, ist der Einsatz von Beruhigungs- und schmerzlindernden Mitteln durch unsere Anstrengungen in Rheinland-Pfalz wenigstens vepflichtend; denn das Ziel muss es natürlich sein – wie Frau Neuhof gesagt hat –, die Haltungsbedingungen an die Tiere anzupassen und nicht etwa umgekehrt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ganz besonders absurd zeigt sich manchmal die Haltung zum Tierschutz – das war die damalige Bundesregierung, Schwarz-Gelb – beim Schenkelbrand, eine Verbrennung dritten Grades, die den Tieren zugeführt wird, schmerzhaft, völlig überflüssig. Laut Tierschutzgesetz gibt es überhaupt keinen „vernünftigen“ Grund und damit keine Rechtfertigung. Dennoch wurde es einfach aus wirtschaftlichen Gründen und aus Tradition beibehalten. Man sieht, es gibt hier noch viel zu tun.

Die Heimtierschutzverordnung ist ein Punkt, der mir sehr am Herzen liegt. Ich denke, uns allen; denn selbstver

ständlich sind da immer noch viele Probleme vorhanden. Sie haben es selbst dargestellt. Die Forderung an die Sachkunde, die wir an die Tierhalter stellen wollten, fand im Bundesrat keine Mehrheit.

liebe Kolleginnen von der CDU, aber klar ist, wenn ich mir den saarländischen Landtag ansehe, so fordert dieser genau das erneut, nämlich eine Kennzeichnung und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, auch mit viel Berechtigung; denn um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und das Leid der Tiere zu mindern, ist natürlich eine solche Registrierung außerordentlich hilfreich. Ich werde diese Initiative der saarländischen CDU in diesem Fall sicher entsprechend begleiten.

Abgelehnt wurde die Änderung des Qualzuchtparagrafen. Hier waren wir nicht erfolgreich. Leider ist das nicht erfolgt, sodass die Verbote nach wie vor kaum gerichtlich durchsetzbar sind.

Klar ist, die Haltungsbedingungen unserer Nutztiere müssen insgesamt verbessert werden. Die Initiative des Bundesministers ist erwähnt worden. Aber klar ist eben auch, dass hier verbindliche Regeln erfolgen müssen; denn weder das Tierschutzlabel noch die Initiative Tierwohl können entscheidenden Fortschritt bringen. Wir wollen verbindliche Regelungen.

Den Worten müssen dann auch Taten folgen, sodass wir sagen, wir arbeiten von rheinland-pfälzischer Seite bei all diesen Bundesinitiativen sehr gerne mit. Wir unterstützen unsere Landwirtschaft bei der tiergerechten Haltung und dabei, die Wünsche der Verbraucher und Verbraucherinnen nach mehr Tierschutz zu erfüllen.

Wir freuen uns auf das weitere Engagement des gesamten Landtags im Tierschutz, aber auch auf allen Ebenen.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wenn es die Zustimmung des Plenums findet, sind der Tierschutzbericht und die Besprechung für heute damit erledigt.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Organspenden und Organtransplantationen in Rheinland-Pfalz fördern

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4029 –

Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Es hat sich Frau Ebli für die Fraktion der SPD gemeldet.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass bei allen Dissensen, die sonst in diesem Hause herrschen, dies bei dem Thema Organspende nicht der Fall ist.

Mit diesem gemeinsamen Antrag wollen wir dazu beitragen, das Thema Organspenden und Organtransplantationen mehr in das Bewusstsein der Menschen zu transportieren, aber auch mit Maßnahmen begleiten, die Vertrauen schaffen. Die Grundvoraussetzungen dazu sind bereits eingeleitet, die wegen Fehlhandlungen und Manipulationen in der Vergangenheit dringend notwendig waren.

Mit dem Transplantationsgesetz wurden Kontrollinstrumentarien gestärkt, mehr Transparenz geschaffen und Fehlanreizen entgegengewirkt. Es ist mehr als unverantwortlich, wenn aufgrund von Veröffentlichungen von Manipulationen die Bereitschaft zur Organspende zurückgeht, Organe, die Leben retten könnten.

Wenn wir erfreulicherweise heute feststellen, dass die Anzahl der Organspenden in Rheinland-Pfalz nicht in so starkem Maße zurückgegangen ist wie in anderen Bundesländern, dann ist das mit Sicherheit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz, die seit vielen Jahren von unserer LZG, Landeszentrale für Gesundheitsförderung, vorangebracht wird, zu verdanken.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit hier im Hause eine Fotoausstellung „Herz zu verschenken“, eine sehr eindrucksvolle und aufklärende Ausstellung mit Gesichtern aller Generationen.

Mit einem Flyer „Let the beat go on – entscheide Dich!“ werden durch die Landeszentrale speziell Jugendliche angesprochen; denn Jugendliche können schon ab 16 Jahren selbst entscheiden, ob sie Organspender werden wollen.

Ich denke oft an die eine Mutter, die bei der Fotoausstellung zugegen war und einen Dankesbrief an die Selbsthilfegruppe Organspende übergeben hat, einen Dankesbrief ihres Sohnes an den anonymen Spender seines Herzens. Ohne dieses Herz würde der Junge heute nicht mehr leben. Das war nur ein Beispiel, ein sehr berührendes Beispiel, wie ich meine.

Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass die Entscheidung, eines oder mehrere Organe nach dem Tod für andere zur Verfügung zu stellen, eine ganz persönliche Entscheidung ist, die möglicherweise auch von Glaubenseinstellungen geprägt sein kann. Aber an dieser Stelle möchte ich sehr gerne die gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland zur Organspende und zur Organtransplantation erwähnen.

Beide Kirchen erklären darin, dass aus christlicher Sicht die Bereitschaft zur Organspende ein Zeichen der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten sei.

Auch Vertreter des Judentums und des Islams haben sich mit Verweis auf die Nächstenliebe befürwortend gegenüber Organspenden geäußert, wie auch humanistisch-säkulare Verbände, die Organspenden aus ethisch-moralischen Gründen befürworten. Dafür unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es muss uns gelingen, die Haltung der Kirchen und der Verbände stärker zu publizieren. In neun Absätzen, Spiegelstrichen, haben wir in unserem gemeinsamen Antrag formuliert, welche Maßnahmen künftig ergriffen werden sollen, damit durch Aufklärung und Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, Vereinigungen das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Stellenwert der Organspenden gestärkt wird und Menschen in allen Lebensphasen über Organspende informiert und sensibilisiert werden können.

Letztendlich müssen auch die Formulierungen in der Patientenverfügung mit Verweis auf Organspenden angepasst werden.

Schlussendlich müssen die Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten optimiert werden, auch mit Zeit und Geld.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es schaffen, alle Ziele, die wir in diesem gemeinsamen Antrag formuliert haben, mithilfe der wichtigen Akteure bald umzusetzen, sollen es künftig nicht mehr 70 % der Deutschen sein, die Organspenden positiv gegenüberstehen, sondern 70 % sein, die einen Organspendeausweis haben.

Danke schön.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Klöckner das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer Organspende wird Leben geschenkt. Organspende ist Nächstenliebe. Ich unterscheide jetzt nicht zwischen Lebendspende und postmortaler Spende.